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Landkreis Würzburg

QUELLE · TAB Amt für Zivil- und Brandschutz der Stadt Würzburg / Integrierte Leitstelle der Berufsfeuerwehr Würzburg (Stadt Würzburg, Landkreis Kitzingen, Landkreis Main-Spessart, Landkreis Würzburg) – Ausgabestand 2015-12
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDas Info-Blatt gilt für notwendige (bauordnungsrechtlich vorgeschriebene) Brandmeldeanlagen in den Landkreisen Kitzingen, Main-Spessart, Würzburg sowie der Stadt Würzburg. Freiwillige Brandmeldeanlagen können auf Antrag ebenfalls aufgeschaltet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Feuerwehr der Aufschaltung zustimmt.S. 1 · 2015
Der Antrag auf Anschluss ist spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Aufschaltetermin beim Konzessionär zu stellen.S. 3 · 2015
AlarmempfangsstelleAlarmauslösende Stelle für die Feuerwehren aller genannten Kreisverwaltungsbehörden ist die Integrierte Leitstelle der Berufsfeuerwehr Würzburg.S. 1 · 2015
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungsanlagen und -wege werden im Auftrag des Amts für Zivil- und Brandschutz durch einen Konzessionär betrieben; der Anschluss erfordert eine vertragliche Regelung mit diesem. Für Stadt Würzburg, die Landkreise Würzburg, Kitzingen und Teile des Landkreises Main-Spessart ist ein anderer Konzessionär zuständig als für die Bereiche Lohr, Marktheidenfeld und Gemünden im Landkreis Main-Spessart (dort nach definierten Postleitzahlbereichen abgegrenzt).S. 1, 2 · 2015
Die Alarmübertragung erfolgt gemäß DIN 14675 Anhang A Tabelle A.1 grundsätzlich über Verbindungsart A2.b (ISDN-D-Kanal bzw. X.25-Netz als bedarfsgesteuerte Verbindung, zweiter Übertragungsweg über ISDN-B-Kanal). In den Bereichen Lohr, Marktheidenfeld und Gemünden gilt stattdessen Verbindungsart A2.c (Festnetzzugang analog oder ISDN, zweiter Übertragungsweg über eine zweite Trasse).S. 2 · 2015
Abnahme und AbstimmungDer Aufschaltetermin ist mindestens 2 Wochen vorher über den Konzessionär mit der Feuerwehrführung des betroffenen Landkreises bzw. bei der Stadt Würzburg mit dem Amt für Zivil- und Brandschutz, Abteilung Vorbeugender Brandschutz, abzustimmen; eine Vorabnahme mit der zuständigen Behörde wird empfohlen. Bei bauordnungsrechtlich notwendigen Brandmeldeanlagen erfolgt die Aufschaltung erst, wenn ein Sachverständiger für sicherheitstechnische Einrichtungen die Wirksamkeit und Betriebssicherheit nach der Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung geprüft und auf dem amtlichen bayerischen Vordruck bescheinigt hat.S. 3 · 2015
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InstandhaltungPrüfung, Wartung und Instandhaltung der Übertragungseinrichtung erfolgen durch den Konzessionär auf Grundlage des Vertrags mit dem Anlagenbetreiber. Sonstige Revisions- und Probealarme nimmt die Leitstelle über eine gesonderte Rufnummer entgegen; die eingewiesene Person muss dabei telefonisch mit der Leitstelle verbunden bleiben und die Alarmbestätigung abwarten, da weitere Alarme einen Feuerwehreinsatz auslösen.S. 2, 3 · 2015
SonstigesStörungen der Übertragungseinrichtung werden bei einer ständig besetzten Stelle des Konzessionärs angezeigt; die Integrierte Leitstelle verständigt im Störungsfall den Anlagenbetreiber. Bei notwendigen Brandmeldeanlagen soll bis zur Störungsbehebung ein Vertreter des Betreibers die Brandmeldezentrale besetzen, damit ein Alarm telefonisch weitergeleitet werden kann; Sabotagemeldungen des Feuerwehrschlüsseldepots gehen automatisch an eine private Wach- und Sicherheitszentrale, bei Sabotage-Alarm ist die Leitstelle unverzüglich zu informieren.S. 2 · 2015
Spätestens eine Woche vor der Aufschaltung sind der Feuerwehr über den Konzessionär drei während und außerhalb der Arbeitszeit telefonisch erreichbare Ansprechpersonen des Betreibers zu benennen; Änderungen sind mitzuteilen. Der Konzessionär stellt hierfür mit dem Vertrag ein Abfrageblatt zur Verfügung.S. 3 · 2015
Welche Feuerwehreinheiten bei einem Brandalarm alarmiert werden, legt die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde fest; in besonderen Lagen kann davon abgewichen werden. Bei jedem Brandalarm werden zusätzlich Polizei und Rettungsdienst alarmiert.S. 3 · 2015

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Landratsamt Würzburg – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis Würzburg (über das Landratsamt Würzburg)
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Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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