Stadt Würzburg (kreisfrei)
QUELLE · TAB Amt fuer Zivil- und Brandschutz der Stadt Wuerzburg (Stadt Wuerzburg) – Ausgabestand 2023-03
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Antrag auf Anschluss ist spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Aufschaltetermin beim Konzessionär zu stellen. Der konkrete Aufschaltetermin ist mindestens 2 Wochen vorher über den Konzessionär mit der Feuerwehrführung bzw. in der Stadt Würzburg mit dem Amt für Zivil- und Brandschutz abzustimmen; eine Vorabnahme mit der Kreisverwaltungsbehörde bzw. dem Amt wird empfohlen.S. 3 · 2023
AlarmempfangsstelleAlarmauslösende Stelle für private Brandmeldeanlagen in den Landkreisen Kitzingen, Main-Spessart, Würzburg sowie der Stadt Würzburg ist die Integrierte Leitstelle der Berufsfeuerwehr Würzburg. Notwendige Brandmeldeanlagen sind aufzuschalten, freiwillige Anlagen können auf Antrag aufgeschaltet werden, sofern die Feuerwehr zustimmt.S. 1 · 2023
ÜbertragungseinrichtungDie Alarmübertragung erfolgt grundsätzlich über ISDN-D-Kanal/X.25-Netz mit zweitem Übertragungsweg über ISDN-B-Kanal (DIN 14675, Anhang A, Tabelle A.1, Kategorie A2.b); in den Postleitzahlbereichen Lohr, Marktheidenfeld und Gemünden über analogen Festnetzzugang oder ISDN mit zweitem Weg über eine zweite Trasse (A2.c). Der Anschluss erfolgt über einen vertraglich gebundenen Konzessionär, der die Übertragungsanlagen betreibt; innerhalb der Stadt Würzburg wird die Brandmeldeanlage über ISDN-D-Kanal/X.25-Netz als Fernalarm an die Empfangseinrichtung der Leitstelle angeschlossen.S. 1, 2, 4 · 2023
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Weg vom FSD zum FBF ist fortlaufend mit Schildern D1/D2 nach DIN 4066 mit der Aufschrift 'BMZ' zu kennzeichnen, bei vorhandener Sprinkleranlage der Weg vom FBF zur Sprinklerzentrale entsprechend mit 'SPZ'. Alle überwachten Räume und Zugangstüren müssen über den im FSD hinterlegten Generalschlüssel von außen zugänglich sein; elektrische Schiebetüren sind über einen rot gekennzeichneten Schlüsseltaster (Symbol 'F', ca. 14 mm) auf Dauer-Auf zu stellen, auch bei Stromausfall funktionsfähig. Für Doppelböden sind gekennzeichnete Bodenplattenheber im Raum, für abgehängte Decken eine gegen Fremdnutzung gesicherte, in der FIZ verwahrte Bockleiter beim FBF vorzuhalten; abweichende Zugangshilfsmittel bedürfen der vorherigen Zustimmung des Amtes für Zivil- und Brandschutz.S. 6, 7 · 2023
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Feuerwehr-InformationszentraleFeuerwehr-Bedienfeld (FBF, DIN 14661), Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT, DIN 14662) und Feuerwehrlaufkarten bilden die Feuerwehr-Bedieneinheit und sind gemeinsam in einem Schrank (Feuerwehr-Informationszentrale, FIZ) unterzubringen. FBF und FAT dürfen nur mit einem Schlüssel der Schließung Würzburg zugänglich sein, die ausschließlich der Feuerwehr vorbehalten ist; andernorts vorhandene Schlüssel sind unverzüglich beim Amt für Zivil- und Brandschutz abzugeben. Die Standorte der Bedieneinheit sind mit dem Amt abzustimmen.S. 5 · 2023
Feuerwehr-SchlüsseldepotDas Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) ist gemäß VdS-Richtlinie 2105 auszuführen und mit der Schließung 'Würzburg' (Doppelbart-Umstellschloss 'Mauer') zu versehen. Im FSD sind zwei Generalschlüssel über zwei überwachte Profilhalbzylinder zu hinterlegen (max. zwei unterschiedliche Schlüssel, verbunden über einen von der Feuerwehr gestellten Schlüsselring); elektronische Schlüssel müssen mechanisch überwacht werden, und deren Batterie ist auf Initiative und Kosten des Betreibers alle zwei Jahre auszutauschen. Im Einzelfall können auch Depots für mehr als zwei Schlüssel gefordert werden.S. 5, 6 · 2023
FreischaltelementAm Feuerwehrschlüsseldepot ist ein Freischaltelement (FSE, Halbzylinder der Schließung Würzburg) vorzusehen, das mit einem roten 'F' (Höhe ca. 14 mm) zu kennzeichnen ist.S. 6 · 2023
BlitzleuchteDer Standort des Feuerwehr-Schlüsseldepots ist durch eine von der öffentlichen Verkehrsfläche aus erkennbare rote Blitzleuchte zu kennzeichnen.S. 5 · 2023
MeldergruppenIn Wohnungen sind ausdrücklich keine Brandmelder vorzusehen, die eine Alarmierung der Feuerwehr auslösen; stattdessen sind zur Sicherheit der Bewohner nach Art. 46 Abs. 4 BayBO Rauchwarnmelder gemäß DIN 14604 vorgeschrieben.S. 7 · 2023
Bei ausgedehnten Objekten auf einem Grundstück kann das Amt für Zivil- und Brandschutz nach Prüfung des Einzelfalls den Anschluss einer oder mehrerer Unter-Brandmelderzentralen zugestehen; die Art der Vernetzung (eigene Meldergruppe oder Vernetzung) wird jeweils im Einzelfall festgelegt.S. 4 · 2023
MelderkennzeichnungAutomatische Melder sind so anzubringen, dass optische Anzeige und Beschriftung vom Raumzugang und vom Boden aus erkennbar sind, wobei sich die Schriftgröße entfernungsabhängig nach DIN 1450 richtet. Nicht einsehbare Melder (z. B. in abgehängten Decken oder Doppelböden) sind nach DIN 14623 mit rotem Orientierungsring und Meldernummer zu kennzeichnen; schwer auffindbare oder erkennbare Melder erhalten zusätzlich eine Parallelanzeige.S. 6 · 2023
Laufkarten – FormatDie Feuerwehrlaufkarten sind gemäß Nr. 10.2 DIN 14675 auszuführen. Bei Objekten mit sehr vielen Meldergruppen kann nach Einzelfallprüfung ein Laufkartendrucker zugestanden werden (Grafik ebenfalls nach Nr. 10.2 DIN 14675); der Drucker muss unmittelbar beim FBF stehen, ausschließlich diesem Zweck dienen und gemäß DIN 4066 mit 'Feuerwehr-Laufkarten' gekennzeichnet sein, wobei als Rückfallebene alle Laufkarten ausgedruckt und sortiert in gekennzeichneten Ordnern vorzuhalten sind.S. 5, 6 · 2023
Laufkarten – SymbolikFür besondere Einrichtungen sind zusätzliche, farbig gekennzeichnete Info-Laufkarten vorzuhalten: roter Kartenreiter 'BMZ' für abgesetzte Brandmelderzentralen bzw. Unter-BMZ, blauer Kartenreiter 'SPZ' für Sprinklerzentralen, gelber Kartenreiter für Gaslöschanlagen (z. B. 'CO2', 'Argon') und grauer Kartenreiter 'Objekt-Funk' für Objektfunkanlagen.S. 5 · 2023
Laufkarten – Anzahl und AblageBei Rauchansaugsystemen und Wärmesensorkabeln mit räumlich getrennten Überwachungsbereichen und Auswerteeinheiten sind für beide getrennte Laufkarten mit identischer, der Meldernummer entsprechender Nummer vorzuhalten.S. 5 · 2023
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne müssen als eine der Voraussetzungen für die Aufschaltung vorliegen; die inhaltlichen Anforderungen sind nicht in diesem Dokument, sondern in einem gesonderten Info-Blatt 'Feuerwehrpläne' geregelt.S. 7 · 2023
Abnahme und AbstimmungBei bauordnungsrechtlich notwendigen Brandmeldeanlagen erfolgt die Aufschaltung erst, nachdem Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlage durch einen anerkannten Sachverständigen nach der Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung geprüft und auf dem vom Bayerischen Staatsministerium des Innern bekanntgemachten Vordruck bescheinigt wurden.S. 3 · 2023
Für die Aufschaltung innerhalb der Stadt Würzburg müssen spätestens eine Woche vor dem gewünschten Termin vorliegen: SPrüfV-Bescheinigung (bei nicht notwendigen Anlagen ggf. anderer Nachweis der Betriebssicherheit), ein Brandmeldekonzept, Feuerwehrpläne sowie die bestellte bzw. ausgelieferte Schließung Würzburg für FSD und FIZ. Unabhängig davon erfolgt zusätzlich eine Sicht- und Funktionskontrolle durch das Amt für Zivil- und Brandschutz.S. 7 · 2023
InstandhaltungDie Übertragungseinrichtung wird vertraglich durch den Konzessionär geprüft, gewartet und instandgehalten; sonstige Revisions- und Probealarme nimmt die Integrierte Leitstelle über eine gesonderte Rufnummer entgegen, wobei die eingewiesene Person bis zur Alarmbestätigung telefonisch mit der Leitstelle verbunden bleiben muss. Alle Instandhaltungen sind im Betriebsbuch zu dokumentieren, und die Wirksamkeit/Betriebssicherheit der Anlage ist vor Erstinbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen und danach wiederkehrend alle drei Jahre durch einen Sachverständigen gemäß Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung zu prüfen und zu bescheinigen.S. 2, 3, 7 · 2023
SonstigesDie Brandmeldeanlage muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen (u. a. DIN 14675, VDE 0833, EN 54); Erweiterungen bestehender Anlagen sind ebenfalls danach auszuführen. Die Betriebsart ist dem Amt für Zivil- und Brandschutz vor Durchschaltung mitzuteilen; die Betriebsart 'PM' (personelle Maßnahmen) ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Amtes zulässig und in Pflege-/Betreuungseinrichtungen sowie Objekten mit größeren Menschenansammlungen generell unzulässig.S. 4 · 2023
Im Brandschutznachweis oder einem eigenen Konzept sind Schutzumfang, Art und Standorte der Bedienungseinrichtungen, die durch die Brandmeldeanlage angesteuerten Einrichtungen (bei komplexen Steuerungen mit Brandfallmatrix) sowie die Betriebsart zur Falschalarmvermeidung anzugeben.S. 7 · 2023
Bestehende Anlagen genießen grundsätzlich Bestandsschutz. Bei Änderungen, Erweiterungen oder Austausch von Anlagenteilen ist eine Anpassung an die aktuellen Vorgaben erforderlich; im Einzelfall kann die Stadt Würzburg auch bei bestehenden Anlagen eine teilweise oder vollständige Anpassung fordern, wenn dies für wirksame Rettungs- und Löscharbeiten notwendig ist.S. 7 · 2023
Welche Feuerwehreinheiten bei einem Brandalarm alarmiert werden, legt die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde fest; hiervon kann in besonderen Lagen abgewichen werden. Zusätzlich werden bei jedem Brandalarm Polizei und Rettungsdienst mitalarmiert.S. 3 · 2023
Der Betreiber muss der Feuerwehr über den Konzessionär spätestens eine Woche vor der Aufschaltung drei erreichbare Kontaktpersonen mit telefonischer Erreichbarkeit während und außerhalb der Arbeitszeit benennen; Änderungen sind mitzuteilen. Der Konzessionär stellt hierfür ein Abfrageblatt mit dem Vertrag bereit.S. 3 · 2023
Für Neuanlagen, Erweiterungen und wesentliche Änderungen ist ein Objektbeschreibungsformular auszufüllen, das u. a. Angaben zu Schutzumfang, Anzahl und Art der Melder/Meldergruppen, Standorten von BMZ und FIZ, Feuerwehr-Bedienungen (FSD, Blitzleuchte, Freischaltelement, Schließanlage), Laufkarten, Brandfallsteuerungen, Betriebsart und Störungsweiterleitung erfasst.S. 8, 9 · 2023
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Würzburg – Untere Bauaufsichtsbehörde
Brandschutzdienststelle der Stadt Würzburg (Feuerwehr)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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