Stadt Brandenburg an der Havel (kreisfrei)
QUELLE · TAB Stadt Brandenburg an der Havel, FB Feuerwehr und Rettungswesen, FG 37.3 Vorbeugender Brandschutz (Brandenburg an der Havel) – Ausgabestand 2018-06
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung an die Regionalleitstelle Feuerwehr/Rettungsdienst Brandenburg an der Havel setzt einen gesonderten Antrag bei der FG 37.3 voraus. Die BMA muss VdS-gerecht errichtet sein und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen; eine schriftliche Zertifizierungsbestaetigung ist spaetestens bei der Abnahme vorzulegen. Vor Inbetriebnahme ist die FG 37.3 mindestens 10 Arbeitstage vorher zu informieren.S. 1, 2 · 2018
AlarmempfangsstelleDie Empfangsanlage (Notrufmeldezentrale) befindet sich bei der Regionalleitstelle Feuerwehr/Rettungsdienst Brandenburg an der Havel (RLST). Funktionspruefungen mit HM-Auslosung sind nur im Einvernehmen mit der FG 37.3 zulassig; der Prueftermin ist mindestens 10 Arbeitstage vorher der Leitstelle der Berufsfeuerwehr Brandenburg mitzuteilen.S. 1, 5 · 2018
ÜbertragungseinrichtungDer Hauptmelder (Uebertragungseinrichtung) wird ausschliesslich durch die Firma TOTAL WALTHER GmbH, Niederlassung Berlin, als Konzessionaer eingerichtet und liegt in deren Zustaendigkeitsbereich; dieser fuehrt auch regelmaessige Pruefungen und Wartungen durch. Bei mehreren BMZ ist jede Unter-BMZ mit einem eigenen HM auszustatten, der bei Ausfall der Haupt-BMZ die Uebertragungseinrichtung direkt ansteuern kann.S. 1, 3, 5 · 2018
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF in Standardausfuehrung nach DIN 14661:2016-11 ist als notwendiger Bestandteil der BMA gefordert. Als Schloss ist ein genormter Halbzylinder mit der Schliessung 'Feuerwehr Brandenburg' erforderlich; die Benutzung ist ausschliesslich der FB 37 bzw. Beauftragten gestattet. BMZ, FBF und FAT sind gemeinsam zu installieren; Parallelschaltungen sind vorab in Abstimmung mit der FG 37.3 zu klaeren.S. 2, 3, 4 · 2018
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Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14662:2016-11 ist erforderlich, sofern sich die BMZ an einem anderen Standort befindet; es muss direkt neben dem FBF installiert werden. FBF und FAT sollen einschliesslich der Meldegruppanplaene in einem 'Informationspunkt fuer die Feuerwehr' integriert werden.S. 2, 4 · 2018
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD ist in der Naehe der Zufahrts- oder Eingangstur zu installieren, sofern kein durchgaengiger Wachdienst besteht. Das FSD muss VdS-anerkannt (VdS-Richtlinie 2105) sein und ein umstellbares Doppelbart-Kastenschloss vom Typ KABA der Firma Kruse enthalten; die Schliessung des FSD ist gesondert bei der FG 37.3 zu beantragen.S. 3, 7 · 2018
FreischaltelementAls Freischaltelement (Schluesselschalter) ist ein Verschlusszylinder des Schlusselsafes 'MASTIFF' der Firma Kruse mit der Schliessung 'Feuerwehr Brandenburg' vorgeschrieben. Der Einbau im Aussenbereich wird in einer Hoehe von 2,20 m bis 2,50 m empfohlen; bei Einbau in Griffhoehe ist eine Vandalismusrosette zu installieren. Der Schluesselschalter ist als Nebenmelder in die BMZ einzubinden.S. 4, 8 · 2018
BlitzleuchteUeber dem direkten Zugang zur BMZ/FAT oder im Bereich des FSD ist eine gelbe Blitzleuchte oder Rundumkennleuchte sichtbar von der Anfahrt zu installieren, die bei HM-Auslosung aufleuchtet. Das Verloschen darf nur bei Ruecksetzung am FBF erfolgen.S. 3 · 2018
MelderkennzeichnungHauptmelder und nichtautomatische Brandmelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften (z.B. 1/1, 1/2, 2/1 oder 1/1/01). Die Verwendung roemischer Ziffern ist unzulassig.S. 3 · 2018
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind nach DIN 14675 (gueltige Fassung) zu fertigen. Alternativ zum Lageplantableau kann in Abstimmung mit der FG 37.3 eine Feuerwehr-Laufkartenkartei genutzt werden.S. 4 · 2018
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist mindestens eine Feuerwehr-Laufkarte vorzusehen.S. 4 · 2018
Abnahme und AbstimmungGemaess Paragraph 2 Ziffer 5 BbgSGPruefV muss vor Inbetriebnahme eine Ueberpruefung durch einen Prufsachverstaendigen erfolgen. Nach Beendigung von Aenderungs- oder Erweiterungsarbeiten an der BMA ist eine Abnahme erforderlich; alle Details der Zusatzeinrichtungen sind vorab in Abstimmung mit der FG 37.3 zu klaeren.S. 2, 5 · 2018
InstandhaltungRegelmaessige Pruefung und Wartung des HM liegt ausschliesslich im Zustaendigkeitsbereich des Konzessionaers (TOTAL WALTHER GmbH). Die FG 37.3 kann bei wiederholten Unregelmassigkeiten oder Stoerungen, die zu Fehlalarmierungen fuehren, die Trennung der Aufschaltung vornehmen; entstehende Kosten werden entsprechend der Gebuehrensatzung zurueckgefordert.S. 5, 6 · 2018
Kosten und GebührenEinrichtung und Anschluss des Hauptmelders sowie eine Wiederaufschaltung nach Trennung erfolgen nach den jeweils gueltigen Gebuehrensaetzen der Berufsfeuerwehr Brandenburg. Kosten aus Fehlalarmierungen werden vom Betreiber zurueckgefordert.S. 1, 6 · 2018
SonstigesDas Dokument umfasst zwei Brandschutzmerkblaetter (1/1 und 1/2). Fuer das Lageplantableau sind Kalottenfarben vorgeschrieben: rot fuer nichtautomatische Melder, gelb fuer automatische Melder, blau fuer selbsttaetige Loschanlagen, weiss fuer Geschossanzeige, gruen fuer Standort der BMZ bzw. Brandmeldeunterzentrale. Bei groesseren BMA kann zusaetzlich eine rechnergestuetzte Einsatzdatei gefordert werden.S. 4, 5 · 2018
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Brandenburg an der Havel – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 BbgBO)
Stadt Brandenburg an der Havel – Brandschutzdienststelle (§ 32 BbgBKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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