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Landkreis Märkisch-Oderland

QUELLE · TAB Landkreis Märkisch-Oderland, Fachdienst Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz (Märkisch-Oderland) – Ausgabestand 2024-05, Ausgabe 01.1
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung erfolgt über eine Alarmübertragungsanlage (AÜA) an die konzessionierte Alarmempfangseinrichtung der Regionalleitstelle „Oderland“. Drittanbieter-ÜE müssen von Siemens zertifiziert und mit der AE des Konzessionärs kompatibel sein sowie eine Eigenerklärung des zugelassenen Errichters vorliegen.S. 6 · 2024
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangseinrichtung wird durch die Regionalleitstelle „Oderland“ auf Konzessionsbasis betrieben. Revisionsalarme sind nur in Abstimmung mit der Regionalleitstelle zulässig; Außerbetriebnahmen wegen Wartung sind ebenfalls über die Leitstelle zu veranlassen.S. 6, 13 · 2024
ÜbertragungseinrichtungDie Einrichtung einer Übertragungseinrichtung erfolgt auf Antrag an den Konzessionär (Siemens AG, Berlin). Der Antrag ist bereits in der Planungsphase per E-Mail zu stellen; der Konzessionär vermittelt die technischen Schnittstellendaten.S. 6 · 2024
Feuerwehr-InformationszentraleDie Erstinformationsstelle muss FAT, FBF und ggf. FGF gemeinsam mit den Laufkarten in einem Gehäuse integrieren. Der Standort ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen und für Einsatzkräfte unverzüglich und gefahrlos erreichbar. Der Verschluss des Gehäuses hat mit Feuerwehrschließung zu erfolgen; der Betreiber erhält keinen Schlüssel für den bestätigungspflichtigen Halbzylinder.S. 7 · 2024
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist Bestandteil der Erstinformationsstelle und gemeinsam mit FAT, ggf. FGF und Laufkarten in einem Gehäuse mit Feuerwehrschließung unterzubringen. Der Standort ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 7 · 2024
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT ist Teil der Erstinformationsstelle und zusammen mit FBF und Laufkarten in einem gemeinsamen Gehäuse zu installieren. Standort in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle.S. 7 · 2024
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD ist in der Nähe der Zufahrt bzw. Eingangstür zu installieren, sofern keine ständig besetzte Stelle vorhanden ist. Es gilt die Feuerwehrschließung des Landkreises Märkisch-Oderland; das FSD muss einen VdS-anerkannten Zulassungsbescheid vorweisen. Schließungsänderungen am Objekt sind der Brandschutzdienststelle mitzuteilen; der Schlüsseltausch liegt in Verantwortung des Betreibers.S. 9 · 2024
FreischaltelementEin VdS-zugelassenes FSE ist erforderlich, über dem FSD zu installieren und an eine eigene Meldegruppe der BMA anzuschalten. Das FSE ist mit einer Vandalismusrosette mit Magnetschließung zu versehen. Die Auslösung über das FSE darf die Brandfallsteuerung der BMA nicht beeinflussen.S. 9 · 2024
BlitzleuchteAn der Außenwand in unmittelbarer Nähe zum Hauptzugang und FSD ist eine bernsteinfarbene Hinweisleuchte anzubringen, die bei BMA-Auslösung aufleuchtet. Das Verlöschen darf nur durch Rücksetzung am FBF erfolgen.S. 10 · 2024
MelderkennzeichnungMelder in Doppelböden sind so zu montieren, dass die Funktionsanzeige von der Revisionsklappe sichtbar ist; betroffene Bodenplatten dürfen weder verschraubt noch verstellt sein und müssen mit Saug- bzw. Krallenheber abgehoben werden können. Revisionsklappen für Melder in Zwischendecken müssen mindestens 400 x 400 mm aufweisen und ohne Hilfsmittel zugänglich sein.S. 10 · 2024
Laufkarten – FormatLaufkarten sollen das Format A4 nicht übersteigen; für größere Objekte ist nach Zustimmung der Brandschutzdienststelle auch A3 zulässig. Die Darstellung muss dem gewählten Format entsprechend angepasst und formatfüllend sein.S. 8 · 2024
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind mit der Brandschutzdienststelle im Entwurf abzustimmen; das Merkblatt der Brandschutzdienststelle in der jeweils gültigen Fassung ist anzuwenden. Nicht aktualisierte Laufkarten können zum Haftungsausschluss gegenüber dem Betreiber führen.S. 8, 12 · 2024
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Feuerwehrplan gemäß DIN 14095 ist zu fertigen, sofern das Erfordernis nicht bereits aus dem Brandschutznachweis resultiert. Er ist in der geforderten Anzahl zu übergeben, wobei ein Exemplar an der Erstinformationsstelle zu hinterlegen ist. Der Plan ist im Entwurf mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen; Vorlagen und Merkblätter der Brandschutzdienststelle sind in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.S. 8 · 2024
Abnahme und AbstimmungDie Brandschutzdienststelle führt bei Aufschaltung eine Vor-Ort-Abnahme durch; der Abnahmetermin ist mindestens 4 Wochen vorher zu vereinbaren. Zur Abnahme sind ein freigegebener Feuerwehrplan, abgestimmte Laufkarten, die Kopie der technischen Abnahme durch einen Prüfsachverständigen sowie Nachweise eingewiesener Personen vorzulegen. Das BMA-Konzept nach DIN 14675 ist vor Beginn der Arbeiten mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 7, 11 · 2024
InstandhaltungWartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren, das jederzeit einsehbar an der technischen BMZ zu hinterlegen ist. Außerbetriebnahmen wegen Wartung sind über die Regionalleitstelle „Oderland“ zu veranlassen. Bei schweren brandschutztechnischen Mängeln kann die Brandschutzdienststelle die Aufschaltung widerrufen.S. 13 · 2024
Kosten und GebührenBei Falschalarmen kann der Betreiber nach § 45 Abs. 1 Ziffer 8 BbgBKG zum Kostenersatz gegenüber dem Aufgabenträger verpflichtet werden. Die Höhe richtet sich nach der gültigen Gebühren- und Kostenersatzsatzung der jeweiligen Kommune.S. 12 · 2024
SonstigesFür Objekte mit Photovoltaik-Anlage ist direkt an der Erstinformationsstelle ein formstabiles, lichtbeständiges Hinweisschild (200 x 250 mm) mit Hinweis auf den Gleichstrom-Lasttrennschalter und ggf. dessen Fernauslösung anzubringen; Ausführung nach DIN 4066.S. 8 · 2024
Treppenräume in ausgedehnten Gebäuden sind fortlaufend (z. B. mit Buchstaben oder Zahlen) zu kennzeichnen; Geschosse innerhalb eines Gebäudes sind auf den Podesten des Treppenraums zu kennzeichnen (Mindestgröße DIN A5). Mehrere Gebäude innerhalb eines Überwachungsbereichs sind entsprechend zu beschriften.S. 9 · 2024
Eine Bockleiter zur Überprüfung ausgelöster Melder in Zwischendecken ist in Absprache mit der Brandschutzdienststelle bereitzuhalten; Standort und Kennzeichnung sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Die Leiter ist mit Feuerwehrschließung gegen unberechtigte Entnahme zu sichern.S. 10 · 2024

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Märkisch-Oderland – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 BbgBO)
Brandschutzdienststelle: der Landkreis Märkisch-Oderland – bzw. der Träger des örtlichen Brandschutzes mit Berufsfeuerwehr oder gleichwertigen hauptamtlichen Kräften (§ 32 BbgBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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