Landkreis Oberspreewald-Lausitz
QUELLE · TAB Regionalleitstelle 'Lausitz' (Oberspreewald-Lausitz) – Ausgabestand 2017-01, Ausgabe Fassung I/2017
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Anschlussbedingungen regeln die Aufschaltung von BMA mit direkter Aufschaltung (Fernalarm) ueber eine Alarmuebertragunsanlage (AUeA) an die konzessionierte Alarmempfangseinrichtung der Regionalleitstelle 'Lausitz'. Sie gelten fuer mehrere Landkreise und Staedte in Brandenburg (Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neisse, Dahme-Spreewald sowie Staedte Cottbus, Koenigs Wusterhausen und Senftenberg).S. 2 · 2017
AlarmempfangsstelleDie Regionalleitstelle 'Lausitz' in Cottbus betreibt auf Konzessionsbasis eine Alarmempfangseinrichtung, an welche die Uebertragungseinrichtungen angeschlossen werden. Aufschaltungen durch Drittanbieter sind unter Einhaltung einer Eigenerklaerung moeglich.S. 3 · 2017
ÜbertragungseinrichtungEs sind ausschliesslich vom Konzessionaer Siemens AG zertifizierte und mit der Alarmempfangseinrichtung kompatible Uebertragungseinrichtungen einzusetzen. Zugelassene Geraete sind: NK2002 (Siemens AG), TAS-LINK III (Telefonbau Arthur Schwabe), ComXLine 1516 (Telenot) und SiSeNet Router Vigor 271 One TDSL (Inter.net Germany GmbH). Die Einrichtung der UE erfolgt auf Antrag an den Konzessionaer Siemens AG.S. 3, 14 · 2017
Feuerwehrzugang / Standort BMZHauptzugang und FSD muessen fuer eintreffende Einsatzkraefte aus dem oeffentlichen Verkehrsraum deutlich erkennbar sein. Der Standort der Erstinformationsstelle und der Weg dorthin sind mit Schildern nach DIN 4066 mit der Aufschrift 'BMZ' zu kennzeichnen; die technische Brandmeldezentrale selbst ist grundsaetzlich nicht zu kennzeichnen.S. 4, 5 · 2017
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Feuerwehrbedienfeld (FBF) und Feuerwehranzeigetableau (FAT) sind gemeinsam mit den Laufkarten in einem Gehaeuse zu integrieren. Der Verschluss des Gehaeuses hat grundsaetzlich mit der Feuerwehrschliessung FB zu erfolgen; der Betreiber erhaelt fuer diesen Zylinder keinen Schluessel. Der Standort der Erstinformationsstelle (mit FBF, FAT, ggf. FGF) ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 4 · 2017
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Feuerwehranzeigetableau (FAT) ist gemeinsam mit FBF und Laufkarten in einem gemeinsamen Gehaeuse an der Erstinformationsstelle unterzubringen. Der Standort ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 4 · 2017
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin Feuerwehrschluessseldepot (FSD) ist in der Naehe der Zufahrt bzw. Eingangstuer zu installieren, sofern keine staendig besetzte Stelle im Objekt eingerichtet ist. Es gilt generell die Feuerwehrschliessung FA der jeweiligen Brandschutzdienststelle; das FSD muss einen VdS-anerkannten Zulassungsbescheid mit Anerkennungsnummer aufweisen.S. 5 · 2017
FreischaltelementEin VdS-zugelassenes Freischaltelement (FSE) sollte vorhanden sein, um der Feuerwehr das OEffnen des FSD ueber eine Zwangsausloesung der BMA zu ermoeglichen. Das FSE ist mit einer Vandalismusrosette zu versehen, an eine eigene Meldegruppe anzuschalten und oberhalb des FSD zu installieren.S. 5 · 2017
BlitzleuchteIn unmittelbarer Naehe an der Aussenwand des Objektes ist eine gelbe Blitzleuchte zu installieren, die bei BMA-Ausloesung aufleuchtet. Das Verloeschen dieser Leuchte darf nur bei Ruecksetzung am FBF erfolgen.S. 5 · 2017
MelderkennzeichnungDer Standort nicht sichtbar installierter Melder ist mit einem roten Punkt (50-100 mm Durchmesser) dauerhaft zu markieren. Melder- und Meldergruppennummer sind an der Revisionsklappe, ggf. an der Parallelanzeige sowie am Befestigungspunkt des Melders anzubringen.S. 6 · 2017
Laufkarten – FormatLaufkarten sind grundsaetzlich gemaess DIN 14675 Anlage K herzustellen. Konkrete Formatangaben (z.B. A3 oder laminiert) werden im Dokument nicht explizit genannt.S. 4 · 2017
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten und Feuerwehrplan sind mit der zustaendigen Brandschutzdienststelle bzw. der zustaendigen Feuerwehr im Entwurf abzustimmen. Laufkarten und Feuerwehrplan werden am Tag der amtlichen Aufschaltung im gemeinsamen Gehaeuse von FBF und FAT durch die Feuerwehr deponiert.S. 5, 12 · 2017
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 ist zu fertigen und in der geforderten Anzahl zu uebergeben, davon einmal zur Hinterlegung an der Erstinformationsstelle. Ausserdem ist er einmal im elektronischen Format (vorzugsweise PDF) der Brandschutzdienststelle zur Weiterbearbeitung zu ueberlassen.S. 4, 5 · 2017
Abnahme und AbstimmungDas BMA-Konzept nach DIN 14675 ist vor Beginn der Arbeiten mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen; als Nachweis dient das Formular Anlage 1. Bei Inbetriebnahme fuehrt die Brandschutzdienststelle eine Vor-Ort-Begehung bzw. Abnahme durch; ein Abnahmetermin ist mindestens 10 Arbeitstage vorher zu vereinbaren. Wiederholungspruefungen infolge nicht erfuellter Anschlussbedingungen koennen dem Betreiber in Rechnung gestellt werden.S. 4, 6, 7 · 2017
InstandhaltungFuer alle aufgeschalteten BMA ist ein Wartungs- und Instandhaltungsvertrag abzuschliessen. Vorgeschriebene Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren, das jederzeit einsehbar an der technischen BMZ zu hinterlegen ist. Revisionsalarme sind nur in Abstimmung mit der Regionalleitstelle 'Lausitz' zulaessig.S. 3, 8 · 2017
Kosten und GebührenDie erste Abnahme sowie Wiederholungspruefungen wegen Nichterfuellung der Anschlussbedingungen koennen dem Betreiber durch die Brandschutzdienststelle nach der jeweiligen Gebuehrensatzung in Rechnung gestellt werden. Bei Fehlalarmen kann der Betreiber nach Paragraph 45 Abs. 1 Ziffer 8 BbgBKG zum Kostenersatz verpflichtet werden.S. 7 · 2017
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Oberspreewald-Lausitz – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 BbgBO)
Brandschutzdienststelle: der Landkreis Oberspreewald-Lausitz – bzw. der Träger des örtlichen Brandschutzes mit Berufsfeuerwehr oder gleichwertigen hauptamtlichen Kräften (§ 32 BbgBKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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