Landkreis Oder-Spree
QUELLE · TAB Landkreis Oder-Spree, Brandschutzdienststelle (Landkreis Oder-Spree) – Ausgabestand 2015-09-01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Richtlinie regelt die Aufschaltung von BMA mit direkter Fernalarmübertragung (Fernalarm) über eine Alarmübertragungsanlage (AUA) auf die Alarmempfangszentrale der Regionalleitstelle 'Oderland' in Frankfurt/Oder. Sie gilt für Neuanlagen sowie Erweiterungen und Änderungen bestehender Anlagen. Eine direkte Aufschaltung an die Telefonanlage der Leitstelle ist nicht gestattet.S. 2, 3 · 2015
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangszentrale wird vom Landkreis Oder-Spree auf Konzessionsbasis betrieben und befindet sich bei der Regionalleitstelle 'Oderland' in Frankfurt/Oder. An diese Zentrale werden ausschließlich Übertragungseinrichtungen von Brandmeldeanlagen angeschlossen.S. 2, 3 · 2015
ÜbertragungseinrichtungFür die Übertragung werden die Verbindungsarten 2.c (ISDN D-/B-Kanal X.31 oder TCP/IP mit ISDN B-Kanal als zweitem Übertragungsweg) oder 3.c (Doppeltrasse mit analoger Wählverbindung und Funknetz D2 als zweitem Weg) gemäß DIN 14675:2012-04 Anhang A Tabelle A.1 verwendet. Der Anschlussantrag ist schriftlich an den Konzessionär Siemens AG Building Technologies in Berlin zu richten.S. 3 · 2015
Feuerwehrzugang / Standort BMZBei Gebäuden mit aufgeschalteter BMA muss ein gewaltfreier Objektzugang für die Feuerwehr jederzeit sichergestellt sein. Die Alarmorganisation einschließlich Schlüsselbereitstellung im FSD ist mit der Brandschutzdienststelle des LOS entsprechend dem Brandschutzkonzept festzulegen.S. 4 · 2015
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Im Haupt-Eingangsbereich ist ein FBF nach DIN 14661 sowie ein FAT nach DIN 14662 zu installieren. Alternativ ist ein FIBS (zweitüriges, abschließbares rotes Gehäuse mit FAT, FBF, Laufkartendepot und Feuerwehrplan) möglich. Der Anbringungsort ist mit der Brandschutzdienststelle des LOS abzustimmen.S. 5, 6 · 2015
Feuerwehr-SchlüsseldepotBei Gebäuden ohne zerstörungsfreien Zutritt ist ein FSD 3 gemäß DIN 14675:2012-04 Anhang C mit elektrisch entriegelbarer Außentür und mechanisch gesicherter Innentür einzubauen. In das FSD ist ein Umstellschloss mit der Schließung 'Landkreis Oder-Spree' (Kruse-Schließung) einzusetzen. Der Anbringungsort ist mit der Brandschutzdienststelle des LOS abzustimmen.S. 4, 6 · 2015
FreischaltelementEin VdS-anerkanntes FSE ist erforderlich und als eigene Meldergruppe an die BMZ anzuschließen. Es ist unterputz, wandbündig und in der Nähe des FSD anzubringen, vorzugsweise außerhalb des Handbereichs (über 3 m Höhe); bei baulichen Einschränkungen ist eine Vandalismusrosette vorzusehen. Die Auslösung über das FSE darf die Brandfallsteuerung der BMA nicht beeinflussen.S. 5, 6 · 2015
BlitzleuchteDer Standort von FSD und FSE ist mit einer gelben Blitzleuchte kenntlich zu machen.S. 6 · 2015
Laufkarten – FormatLaufkarten müssen aus formstabiler Folie oder laminiertem Karton bestehen. Das Standardformat ist A4; für größere Objekte ist nach Zustimmung der Brandschutzdienststelle des LOS auch A3 zulässig.S. 7 · 2015
Laufkarten – SymbolikDie Bildzeichen in Laufkarten sind einheitlich nach DIN 14675:2012-04 Abschnitt 10.2 Bild 2 festgelegt und form- und farbidentisch darzustellen. Vorderseite enthält Gebäudeübersicht mit Grundriss, Rückseite den Detailplan des Melderbereichs mit definierten Mindestangaben (Meldergruppe, Meldernummer, Melderart, Geschoss/Raum, Laufweg, Treppen, Türen u. a.).S. 7 · 2015
Laufkarten – Anzahl und AblageMindestens eine Laufkarte je Meldergruppe ist bereitzuhalten. Die Karten sind griffbereit am FBF/FAT/FIBS in einem gegen unberechtigten Zugriff gesicherten, mit DIN-4066-Hinweisschild 'FEUERWEHR-LAUFKARTEN' gekennzeichneten Depot aufzubewahren.S. 6, 7 · 2015
Laufkarten – AktualisierungJede Änderung an der BMA oder am Objekt, die eine Überarbeitung der Laufkarten erfordert, ist vom Betreiber unverzüglich und unaufgefordert schriftlich der Bauordnungsbehörde des LOS mitzuteilen.S. 7 · 2015
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Feuerwehrplan ist nach DIN 14095 zu erstellen und mit der Brandschutzdienststelle des LOS abzustimmen. Bei Inbetriebnahme ist ein Exemplar des aktuellen Feuerwehrplans zu hinterlegen.S. 6 · 2015
Abnahme und AbstimmungZur Inbetriebnahme und Abnahme müssen Antragsteller, Errichter und Konzessionär anwesend sein. Ein Gutachten eines zugelassenen unabhängigen Sachverständigen (z. B. TÜV) ist vorzulegen; Gutachten mit Mängelanzeigen schließen eine Inbetriebnahme aus. Die durch die Abnahme entstandenen Kosten trägt der Betreiber.S. 7 · 2015
InstandhaltungFür aufgeschaltete BMA ist ein Wartungs- und Inspektionsvertrag abzuschließen. Jährliche Wartung und vierteljährliche Inspektion sind nach DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 und DIN 14675:2012-04 durchzuführen und in einem Betriebsbuch an der BMZ zu dokumentieren. Vor Wartungs- oder Änderungsarbeiten ist die Regionalleitstelle 'Oderland' zu benachrichtigen.S. 8 · 2015
SonstigesBetriebsarten TM (technische Maßnahmen, z. B. Alarmzwischenspeicherung max. 10 s, Zweimelderabhängigkeit) und PM (personelle Maßnahmen, Quittierungsfrist 30 s, Erkundungszeit max. 3 min) zur Fehlalarmvermeidung sind möglich; deren Einsatz ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle des LOS festzulegen.S. 8, 9 · 2015
Nach Außerbetriebnahme einer BMA bewahrt die Brandschutzdienststelle des LOS die ausgebauten Feuerwehrschlösser (FSD-Umstellschloss, FSE-Zylinder, FBF/FAT/FIBS-Zylinder) 3 Jahre auf; danach werden sie verschrottet, sofern keine erneute Inbetriebnahme erfolgt.S. 8 · 2015
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Oder-Spree – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 BbgBO)
Brandschutzdienststelle: der Landkreis Oder-Spree – bzw. der Träger des örtlichen Brandschutzes mit Berufsfeuerwehr oder gleichwertigen hauptamtlichen Kräften (§ 32 BbgBKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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