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Landkreis Ostprignitz-Ruppin

QUELLE · TAB Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bau- und Umweltamt, Brandschutzdienststelle (Ostprignitz-Ruppin) – Ausgabestand 2021-10
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltgenehmigung erfolgt auf schriftlichen Antrag bei der Brandschutzdienststelle des Landkreises OPR. Vor Errichtung einer BMA mit Fernalarm ist ein Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN 14675 Pkt. 5 zu erstellen und mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen; Einvernehmen ist herzustellen. Spätestens zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme ist die Brandschutzdienststelle zu informieren und der Termin mit dem Konzessionär abzustimmen.S. 2 · 2021
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangsstelle (AES) wird durch die Regionalleitstelle Nordwest Brandenburg in Potsdam auf Konzessionsbasis betrieben; angeschlossen werden ausschließlich Übertragungseinrichtungen von Brandmeldeanlagen. Die AES ist in der Kategorie DP3 mit einer Erstnetzschnittstelle und einer Ersatznetzschnittstelle zu betreiben. Direktaufschaltungen auf die Telefonanlage der Leitstelle sind nicht gestattet.S. 3, 4 · 2021
ÜbertragungseinrichtungDer Fernalarm ist über eine Alarmübertragungsanlage (AÜA) der Kategorie Dual Path 3 (DP3) gemäß DIN EN 50136-1 weiterzuleiten. Die ÜE inkl. Hauptmelder/Testmelder ist im gleichen Raum wie die BMZ unterzubringen und stets mit Erstnetzschnittstelle und Ersatzschnittstelle (DP3) zu betreiben. Einrichtung und Wartung der ÜE erfolgen ausschließlich durch den Konzessionär (Siemens AG) nach Zustimmung der BSD LK OPR und der Feuerwehr Potsdam; alternativ sind zugelassene Errichter mit Nebenclearingstelle möglich. Zugelassene ÜE-Typen für ZE sind 'TAS-Link III und IV', 'comXLine 1516 (GSM)/(LTE)' und 'NCA-260-BMA'. Die Aufschaltung hat über VdS-Datenprotokoll VDS 2465 gesichert und verschlüsselt zu erfolgen.S. 3, 4, 5 · 2021
Feuerwehrzugang / Standort BMZAlleiniger Konzessionär für Feuerwehrschließungen im Landkreis OPR ist die Firma Kruse Sicherheitssysteme GmbH. Für die Verwendung von Feuerwehrschließungen ist eine Vereinbarung zwischen dem BMA-Betreiber und dem LK OPR nach Vorlage (Anlage 2) zu schließen. Bei Außerbetriebnahme einer BMA sind alle Schlösser mit Feuerwehrschließung an die BSD LK OPR zu übergeben; ausgebaute funktionsfähige Schlösser werden zwei Jahre gelagert und können auf Antrag in eine andere Anlage eingebaut werden.S. 5, 6 · 2021
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)FBF, FAT sowie ein Feuerwehr-Laufkartendepot sind als notwendige Bestandteile der BMA in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzuganges zu installieren, vorzugsweise in einem gemeinsamen Gehäuse. Alle Bedienfelder sind mit einem Halbprofilzylinder mit der Feuerwehrschließung 'Landkreis OPR' zu verschließen. Das Rücksetzen der BMA nach einem ausgelösten Fernalarm erfolgt durch die Feuerwehreinsatzkräfte über das FBF.S. 8, 9, 12 · 2021
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein Feuerwehrschlüsseldepot FSD 3 gemäß DIN 14675-1 Anhang A in unmittelbarer Nähe zur Eingangstür des Objektzuganges zu installieren. Grundsätzlich sind zwei Schlüsselüberwachungen (SÜ) mit je einem identischen Schlüsselsatz (maximal 3 Objektschlüssel) vorzusehen; bei mehr als 6 verschiedenen Schlüsseln ist ein Feuerwehrschlüsselschrank erforderlich. Fabrikat ist frei wählbar, das FSD muss jedoch VdS-Anerkennung besitzen, DIN 14675 einhalten und für die Feuerwehrschließung 'Landkreis OPR' (Firma Kruse, Typ 'KABA') geeignet sein. Der genaue Standort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 6, 7 · 2021
FreischaltelementEin Freischaltelement (FSE) ist neben dem FSD vorzusehen und mit einem genormten ABLOY-Zylinder mit der Schließung 'Landkreis OPR' der Firma Kruse auszurüsten. Das FSE ist lotrecht im Handbereich über oder unter dem FSD zu montieren und mit einer Vandalismusrosette zu versehen. Es ist als Nebenmelder in die BMZ einzubinden; im FAT muss bei Auslösung 'FSE' oder 'Freischaltelement' angezeigt werden.S. 7, 8 · 2021
BlitzleuchteDer Standort des FSD 3 und der Feuerwehrzugang sind mit einer gelben Blitzleuchte zu kennzeichnen. Je nach örtlichen Gegebenheiten kann die Anbringung mehrerer Kennleuchten erforderlich sein. Das Verlöschen der Kennleuchte darf nur beim Rücksetzen der Brandmeldeanlage am FBF erfolgen.S. 7 · 2021
MeldergruppenJede Meldergruppe erhält eine eigene Laufkarte; die Anzahl der Schlüsselüberwachungen im FSD wird objektbezogen durch die BSD festgelegt. Parallelanzeigen sind zu installieren, wenn verdeckt eingebaute Melder nicht zu eigenen Meldergruppen zusammengefasst werden.S. 9, 11 · 2021
MelderkennzeichnungAlle automatischen und nichtautomatischen Brandmelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften (Format z. B. '1/1', '1/2', '2/1'). Die Verwendung römischer Ziffern ist unzulässig. Die Beschriftung muss ohne Hilfsmittel gemäß DIN 1450 erkennbar sein; Melder dürfen nicht auf beweglichem Untergrund installiert werden.S. 8 · 2021
Laufkarten – FormatLaufkarten sind nach DIN 14675-1 Anhang I (Bild I.3 und I.4) mit Legende und Seitenriss der Geschosse zu erstellen; das aktuelle Merkblatt für Feuerwehrlaufkarten im LK OPR ist zu beachten. Das Laufkartendepot ist am Feuerwehrzugang zusammen mit FAT und FBF möglichst in einem Gehäuse unterzubringen und dauerhaft mit 'Feuerwehr-Laufkarten' zu kennzeichnen. Für größere BMA kann zusätzlich ein rechnergestützter Feuerwehr-Laufkarten-Drucker am Feuerwehrzugang gefordert werden; als Rückfallebene muss ein vollständiger ausgedruckter Kartensatz vorgehalten sein.S. 9, 10 · 2021
Laufkarten – SymbolikDie Laufkarten enthalten auf der Vorderseite u. a. Gebäudeübersicht, Geschoss- und Raumkennzeichnung, Feuerwehrzugang (grüner Pfeil), Standort des Depots (grüner Kreis), Einsatzweg (grüne Linie), Standorte von BMZ, ÜE und FBF (rot) sowie eine Legende nur mit tatsächlich verwendeten Symbolen. Auf der Rückseite sind automatische Melder (gelber Kreis), verdeckte Melder (gelbes Dreieck), Handfeuermelder (rot), Löschbereiche (blau) und Einsatzweg (grün) einzutragen.S. 9, 10 · 2021
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede vorhandene Meldergruppe bzw. jeden Melderbereich ist eine eigene Laufkarte zu erstellen. Eine Mindestanzahl je Meldergruppe ist vorgegeben; bei größeren Anlagen mit Laufkarten-Drucker muss zusätzlich ein vollständiger ausgedruckter Satz als Rückfallebene vorgehalten sein.S. 9, 10 · 2021
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind durch den Betreiber der BMA stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Sie müssen vor Freigabe der Brandschutzdienststelle zur Abstimmung vorgelegt werden und mit den Bezeichnungen in den Feuerwehrplänen übereinstimmen. In Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle sind die Karten zu erstellen und freizugeben.S. 9 · 2021
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehreinsatzpläne nach DIN 14095 sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zu fertigen; ein Vorexemplar ist schriftlich oder per Mail zur Abstimmung und Freigabe vorzulegen. Farben und Symbole müssen DIN 14095 und DIN 14034 entsprechen; das aktuelle Merkblatt für LK OPR ist einzuhalten. Pläne sind bei baulichen oder Nutzungsänderungen sowie bei Betreiberwechsel unverzüglich zu aktualisieren.S. 10 · 2021
Abnahme und AbstimmungVor Aufschaltung sind der BSD folgende Unterlagen zu übergeben: Inbetriebsetzungsprotokoll gem. DIN 14675-1 Anhang G, Fachunternehmererklärung, Wartungs-/Instandsetzungsvertrag, Zertifizierungsnachweis nach DIN 14675-2, Nachweis eingewiesener Personen, mängelfreier Prüfbericht des Prüfsachverständigen sowie Maßnahmenplan bei Störungs-/Sabotagemeldungen. Bei der wiederkehrenden Prüfung durch den Prüfsachverständigen ist die BSD mindestens 10 Arbeitstage vorher zu informieren.S. 2, 11 · 2021
InstandhaltungFür aufgeschaltete BMA sind dauerhaft Wartungs- und Instandhaltungsverträge mit nach DIN 14675-2 zertifizierten Fachfirmen abzuschließen. Jährliche Wartungen, vierteljährliche Inspektionen sowie alle Vorkommnisse sind im Betriebsbuch zu dokumentieren. Vor Abschaltung der ÜE ist der Konzessionär (Siemens NSL) bzw. die NCL zu benachrichtigen; der Betreiber hat Ersatzmaßnahmen gemäß DIN 14675 sicherzustellen.S. 11 · 2021
Kosten und GebührenKostenersatz wird für vorsätzliche, fahrlässige und durch technische Mängel verursachte Falschalarme gemäß dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz sowie der jeweils gültigen Feuerwehrkostensatzung der zuständigen Stadt/Gemeinde gefordert. Die Kosten für eine Wiederaufschaltung nach Trennung der Aufschaltung trägt der Betreiber nach den geltenden Gebührensätzen des Konzessionärs.S. 12, 13 · 2021
SonstigesObjektfunkbedienfeld: Das Objektfunkbedienfeld ist in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzuganges zusammen mit FAT und FBF zu installieren; die Objektfunkanlage ist durch die BMA automatisch in Betrieb zu setzen und darf frühestens nach zwei Stunden durch Rücksetzen der BMA deaktiviert werden. Der aktuelle Leitfaden des Landes Brandenburg für Objektfunkanlagen ist zu beachten.S. 10 · 2021

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Ostprignitz-Ruppin – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 BbgBO)
Brandschutzdienststelle: der Landkreis Ostprignitz-Ruppin – bzw. der Träger des örtlichen Brandschutzes mit Berufsfeuerwehr oder gleichwertigen hauptamtlichen Kräften (§ 32 BbgBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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