Landkreis Prignitz
QUELLE · TAB Landkreis Prignitz (Prignitz) – Ausgabestand 2011-10
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie BMA wird an die Empfangszentrale der Regionalleitstelle Nordwest Potsdam aufgeschaltet. Geltungsbereich sind Neuanlagen und Erweiterungen bestehender Anlagen im gesamten Kreisgebiet. Vor Aufschaltung ist eine Abnahme durch die BSD des Landkreises Prignitz erforderlich, bei der Antragsteller/Betreiber, Errichter und ein Vertreter des Konzessionärs anwesend sein müssen.S. 1, 6 · 2011
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangsstelle ist die Empfangszentrale für Brandmeldungen des Landkreises Prignitz, betrieben durch die Regionalleitstelle Nordwest Potsdam.S. 1, 3 · 2011
ÜbertragungseinrichtungErrichtung und Anschluss der Übertragungseinrichtung (ÜE) erfolgen ausschließlich durch den Konzessionär Total Walther GmbH. Die Übermittlung von Gefahrenmeldungen sollte über eine Primärleitung zur Regionalleitstelle Nordwest Potsdam erfolgen; der Einsatz von automatischen Wähl- und Übertragungsgeräten (AWUG) ist ebenfalls zulässig.S. 2, 3 · 2011
Feuerwehrzugang / Standort BMZIm Alarmfall ist der Feuerwehr rund um die Uhr der gewaltlose Zugang zur BMZ und zu allen mit Brandmeldern und/oder selbsttätigen Löschanlagen geschützten Räumen zu gewährleisten. Die BMZ ist grundsätzlich im Erdgeschoss in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs zu errichten; der genaue Standort ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 3 · 2011
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehrbedienfeld (FBF) nach DIN 14 661 ist im Handbereich der BMZ oder am Nebenmeldertableau in ca. 1,60 m Höhe gut sichtbar und frei zugänglich zu installieren. Die Anzeigen von BMZ und FBF müssen ohne Standortwechsel des Bedieners einsehbar sein. Der erforderliche Halbzylinder ist durch den Betreiber/Errichter bei der Firma Kruse zu bestellen.S. 5 · 2011
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) nach DIN 14 662 kann zur schnellen Erstinformation für die Feuerwehr gefordert werden. Bei Verwendung eines FAT mit Meldereinzelkennung kann auf den Einbau von Bereichs- oder Brandmelder-Lageplantableaus verzichtet werden.S. 5 · 2011
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin Feuerwehrschlüsselkasten (FSK) ist einzubauen, wenn der gewaltlose Zutritt zur BMZ und zu allen geschützten Räumen im Alarmfall nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Beim Einbau sind die VdS-Richtlinie 2105 und das Brandschutzmerkblatt des Landkreises Prignitz zu beachten. Der Einbau eines Schlosses für den FSK mit örtlicher Schließung ist bei der BSD zu beantragen; Schlösser werden bei der Firma Kruse Sicherheitssysteme GmbH & Co KG bestellt.S. 2, 3, 5 · 2011
FreischaltelementEin Feuerwehrschlüsselkasten stellt den gewaltfreien Zutritt zum Objekt bei ausgelöster BMA/ÜE sicher. Ein separates Freischaltelement (FSE) wird im Dokument nicht explizit erwähnt; der FSK übernimmt die Zugangsfunktion.S. 5 · 2011
BlitzleuchteÜber dem direkten Zugang zur BMZ oder im Bereich des FSK ist eine gelbe Blitzleuchte oder Rundumkennleuchte anzubringen, die von der Feuerwehranfahrt aus sichtbar sein muss. Sie leuchtet bei Auslösung der ÜE auf und darf erst bei Rücksetzung am FBF wieder erlöschen.S. 3 · 2011
MeldergruppenFür jeden Löschbereich einer selbsttätigen Löschanlage ist eine eigene Meldergruppe vorzusehen; bei Sprinkleranlagen muss die Sprinklergruppennummer der Meldergruppennummer entsprechen. Automatische Brandmelder einer Gruppe in verschiedenen Räumen erfordern Parallelanzeigen an Zugangstüren, sofern kein FAT mit Meldereinzelkennung vorhanden ist.S. 3, 4 · 2011
MelderkennzeichnungMelder sind mit ihrer Gruppen- und Meldernummer zu kennzeichnen; Größe und Farbgebung sind der Raumhöhe und Deckengestaltung anzupassen, die Beschriftung muss ohne Hilfsmittel gut ablesbar sein. Bei Druckknopfmeldern sind Gruppen- und Meldernummern dauerhaft und lichtecht auf dem Bedienfeld hinter der Glasscheibe anzubringen.S. 3, 4 · 2011
Laufkarten – FormatFeuerwehrlaufkarten sind gemäß DIN 14 675 anzufertigen. Ein spezifisches physisches Format (z. B. A3 oder laminiert) wird im Dokument nicht genannt.S. 5 · 2011
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist eine Laufkarte vorzuhalten. Die Laufkarten sind so an der BMZ zu deponieren, dass ein sofortiger Zugriff auf die Karte der alarmgebenden Meldergruppe möglich ist.S. 5 · 2011
Laufkarten – AktualisierungDas Dokument regelt keine expliziten Fristen zur Aktualisierung der Laufkarten. Bauliche und Nutzungsänderungen sind der BSD schriftlich mitzuteilen, was eine Aktualisierungspflicht impliziert.S. 5, 6 · 2011
Feuerwehrplan (DIN 14095)Bei Aufschaltung sind 3 Satz Feuerwehrpläne nach DIN 14 095 zu übergeben. Lageplantableaus sind lagerichtig zu installieren und müssen Grundriss, Zugänge, Flure, Treppen und Standorte von Auslösestellen mittels LED-Leuchtanzeigen darstellen.S. 5, 6 · 2011
Abnahme und AbstimmungVor Aufschaltung erfolgt eine Abnahme durch die BSD des Landkreises Prignitz auf Basis der Anschlussbedingungen (stichprobenartig, keine Bestätigung fachgerechter Installation). Für bauaufsichtlich geforderte BMA ist zuvor eine Prüfung gemäß BbgTAPrüfV durch einen anerkannten Sachverständigen vorgeschrieben. Die Gesamtkonzeption der BMA ist vorab mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 2, 6 · 2011
InstandhaltungWartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind durch eine anerkannte Fachfirma auszuführen, die mit dem Betreiber einen Wartungsvertrag abschließt. Werden während der Wartung Meldergruppen oder Melder abgeschaltet, hat der Betreiber die betroffenen Bereiche anderweitig zu überwachen (z. B. durch spezielles Aufsichtspersonal).S. 6 · 2011
Kosten und GebührenDurch Fehlalarme der örtlichen Feuerwehr entstehende Kosten können gemäß den jeweiligen Gebührensatzungen vom Betreiber/Eigentümer zurückgefordert werden. Bei wiederholten Fehlalarmen kann die BSD den Hauptmelder oder einzelne Melder auf Kosten des Betreibers vorübergehend abschalten lassen.S. 7 · 2011
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Prignitz – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 BbgBO)
Brandschutzdienststelle: der Landkreis Prignitz – bzw. der Träger des örtlichen Brandschutzes mit Berufsfeuerwehr oder gleichwertigen hauptamtlichen Kräften (§ 32 BbgBKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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