Landkreis Teltow-Fläming
QUELLE · TAB Landkreis Teltow-Fläming, Brandschutzdienststelle (Teltow-Fläming) – Ausgabestand 2025-01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDas Brandmelde- und Alarmierungskonzept ist vor Beginn der Arbeiten schriftlich mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Änderungen an der BMA erfordern eine Fortschreibung des Konzepts und erneute Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle.S. 3 · 2025
AlarmempfangsstelleZuständige Alarmempfangsstelle ist die Regionalleitstelle Brandenburg (Fontanestraße 1, 14770 Brandenburg an der Havel). Die Regionalleitstelle betreibt eine Alarmempfangseinrichtung (AE), an die Übertragungseinrichtungen angeschlossen werden.S. 3 · 2025
ÜbertragungseinrichtungDie Einrichtung einer Übertragungseinrichtung erfolgt auf Antrag beim jeweiligen Konzessionär. Als Konzessionäre sind Siemens AG (Berlin) und Johnson Controls Deutschland GmbH (Berlin) zugelassen; der Betreiber kann zwischen diesen wählen. Die ÜE wird bei der Abnahme durch den Konzessionär in Betrieb genommen.S. 3, 6 · 2025
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Weg vom FSD-3 zur Erstinformationsstelle ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 mit der Aufschrift 'BMZ' zu kennzeichnen. Es ist ein gewaltfreier Zugang zum Grundstück und zu allen Räumen des Objektes sicherzustellen, sofern keine ständig besetzte Stelle vorhanden ist.S. 4 · 2025
15 weitere Themen aufklappen →
Feuerwehr-InformationszentraleDie Erstinformationsstelle (FIZ) ist ein gemeinsames Gehäuse, das FBF, FAT, ggf. FGF und FES, Feuerwehrlaufkarten sowie Feuerwehrplan enthält. Der Standort ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen und muss für die Feuerwehr unverzüglich und ohne Gefährdung erreichbar sein. Die technische BMZ selbst ist nicht zu kennzeichnen.S. 4 · 2025
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) ist Bestandteil der abgesetzten Feuerwehr-Peripherie und an der Erstinformationsstelle vorzuhalten. Weitere Einzelanforderungen über die Norm (DIN 14661) hinaus werden im Dokument nicht spezifiziert.S. 4 · 2025
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) ist an der Erstinformationsstelle im gemeinsamen Gehäuse zu integrieren. Spezifische Zusatzanforderungen über die Norm (DIN 14662) hinaus werden nicht genannt.S. 4 · 2025
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein Feuerwehrschlüsseldepot der Sicherheitskategorie 3 (FSD-3) mit mindestens zwei Steckplätzen für Objektschlüssel einzurichten. Je nach Objektgröße oder einsatztaktischer Erfordernis können in Absprache mit der Brandschutzdienststelle mehr Steckplätze gefordert werden. Der Zugang zum Grundstück kann nach Absprache mit der Brandschutzdienststelle alternativ mittels FSD-1 oder Feuerwehr-Doppelschließung erfolgen.S. 4 · 2025
FreischaltelementEin Freischaltelement (FSE) inklusive Vandalismusrosette zur Zwangsauslösung der BMA ist in unmittelbarer Nähe zum FSD-3 zu installieren, um bei nicht ausgelöster BMA einen gewaltfreien Zugang zu ermöglichen.S. 4 · 2025
BlitzleuchteDer Standort des FSD-3 und der Feuerwehrzugang sind mit einer Blitzleuchte mit bernsteinfarbener Kalotte zu kennzeichnen. Die Hinweisleuchte muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus erkennbar sein; je nach örtlichen Gegebenheiten können mehrere Blitzleuchten erforderlich sein.S. 4 · 2025
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sollen das Format A4 nicht überschreiten; für größere Objekte ist nach Zustimmung der Brandschutzdienststelle auch Format A3 zulässig. Die Drehung der Laufkarten hat über die lange Seite zu erfolgen.S. 5 · 2025
Laufkarten – SymbolikFeuerwehr-Laufkarten sind gemäß Abschnitt 10.2 der DIN 14675-1 und den Darstellungen im Anhang I des Dokuments zu erstellen. Weitergehende eigene Symbolik-Vorgaben über die Norm hinaus werden nicht spezifiziert.S. 5 · 2025
Laufkarten – Anzahl und AblageKonkrete Vorgaben zur Anzahl der Laufkarten-Exemplare werden im Dokument nicht genannt; es wird lediglich festgelegt, dass sie griffbereit an der Erstinformationsstelle im gemeinsamen Gehäuse zu hinterlegen sind.S. 5 · 2025
Laufkarten – AktualisierungDer Auftraggeber/Betreiber ist für die Fortschreibung der Feuerwehr-Laufkarten verantwortlich (gemäß DIN 14675-1 Abschnitt 10.1). Konkrete Fristen für die Aktualisierung werden nicht festgelegt.S. 5 · 2025
Feuerwehrplan (DIN 14095)Beim Vorhandensein einer BMA ist grundsätzlich ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen und mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Ein Exemplar ist stets an der Erstinformationsstelle zu hinterlegen; weiterführende Anforderungen sind dem gesonderten Brandschutzmerkblatt 'Erstellung von Feuerwehrplänen' zu entnehmen.S. 5 · 2025
Abnahme und AbstimmungDer Abnahmetermin ist der Brandschutzdienststelle mindestens vier Wochen vor Inbetriebnahme mitzuteilen. Voraussetzungen zur Abnahme sind u.a.: Sachverständigenabnahme, abgestimmte Laufkarten und Feuerwehrplan, gelieferte Schließungskomponenten sowie ausreichend Objektschlüssel. Bei Nichterfüllung werden Bedenken der Brandschutzdienststelle schriftlich dokumentiert.S. 6, 7 · 2025
InstandhaltungDer Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und die regelmäßige Wartung durch einen Instandhalter verantwortlich. Das FSD ist vierteljährlich zu inspizieren und jährlich zu warten; der Wartungstermin ist der Brandschutzdienststelle mindestens vier Wochen vorher mitzuteilen. Die ÜE wird einmal jährlich durch den Konzessionär mit der Regionalleitstelle getestet. Die Außerbetriebnahme einer bauordnungsrechtlich geforderten BMA bedarf der Genehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde.S. 7 · 2025
Kosten und GebührenBei Falschalarmen kann der Betreiber nach § 45 Abs. 1 Ziffer 8 BbgBKG zum Kostenersatz gegenüber dem Aufgabenträger verpflichtet werden. Die Höhe richtet sich nach der gültigen Gebührensatzung der jeweiligen Kommune.S. 8 · 2025
SonstigesBrandfallsteuertabelle: Sofern Brandschutzeinrichtungen durch die BMA angesteuert werden, ist eine Brandfallsteuertabelle im Format A4 dauerhaft in der Innentür des gemeinsamen Gehäuses an der Erstinformationsstelle anzubringen und als Sonderplan in den Feuerwehrplan zu integrieren.S. 5 · 2025
Überwachung von Doppelböden/Zwischendecken: Brandmelder sind so zu montieren, dass die Funktionsanzeige von der Revisionsklappe sichtbar ist. Revisionsklappen müssen mindestens 400 x 400 mm aufweisen. Saug-/Krallenheber und ggf. Bockleitern sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle an der Erstinformationsstelle bereitzuhalten und mit der Feuerwehrschließung zu sichern.S. 6 · 2025
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Teltow-Fläming – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 BbgBO)
Brandschutzdienststelle: der Landkreis Teltow-Fläming – bzw. der Träger des örtlichen Brandschutzes mit Berufsfeuerwehr oder gleichwertigen hauptamtlichen Kräften (§ 32 BbgBKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
Kein Account erforderlich · läuft komplett lokal im Browser