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Landkreis Bergstraße

QUELLE · TAB Kreis Bergstraße (Kreis Bergstraße) – Ausgabestand 2014-11-25, Ausgabe 00.00.04
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBMA müssen an die Alarmempfangszentrale der Zentralen Leitstelle Bergstraße aufgeschaltet werden. Die Aufschaltung kann über zugelassene Netze nach DIN 14675 erfolgen. Der Einbau einer BMA bedarf grundsätzlich der Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle und der Bauaufsicht des Kreises, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Übertragungseinrichtung.S. 3, 5 · 2014
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangszentrale der Zentralen Leitstelle Bergstraße wird durch die Firma Siemens betrieben. Bei Drittanbieter-Übertragung ist ein normkonformes Gateway zur Siemens-Alarmempfangseinrichtung bereitzustellen; Siemens berechnet je Objekt monatlich 8,70 EUR netto für die Schnittstelle.S. 9 · 2014
ÜbertragungseinrichtungAWUG/AWAG, die nicht der DIN 14675 entsprechen, sind nicht zugelassen. Störungsmeldungen werden von der Zentralen Leitstelle Bergstraße nicht entgegengenommen; sie sind mindestens als Sammelanzeige an eine beauftragte Stelle weiterzuleiten. Bei nicht ständig besetzter Stelle müssen Störmeldungen per AWUG codiert über das öffentliche Fernsprechnetz weitergeleitet werden.S. 5 · 2014
Feuerwehrzugang / Standort BMZFAT, FBF und Laufkarten müssen als räumliche Einheit (FIZ) in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs installiert sein. Der genaue Standort und der Feuerwehrzugang sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 5 · 2014
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Feuerwehr-InformationszentraleIn jedem Objekt ist ein Feuerwehrinformationszentrum (FIZ) bestehend aus FAT, FBF und einem Fach für Laufkarten und Feuerwehrpläne zu installieren; zusätzlich ist eine Meldergruppenübersicht anzubringen. Bei größeren Objekten können mehrere FIZ erforderlich sein; weitergehende Regelungen werden in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festgelegt.S. 3 · 2014
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehrbedienfeld (FBF) ist Pflichtbestandteil des FIZ und muss gemeinsam mit FAT und Laufkartenfach in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs als räumliche Einheit installiert sein. Der genaue Standort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 3, 5 · 2014
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Im FAT sind Meldergruppen und Meldernummern sowie Klartextangaben anzuzeigen, die mindestens die Art des Melders (AM/DM), das Stockwerk und den Raum enthalten. Einzelheiten sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle des Kreises festzulegen.S. 6 · 2014
Feuerwehr-SchlüsseldepotBei fehlender ständig besetzter Stelle ist ein Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) mit gültiger VdS-Zulassung einzubauen, das nach VdS-Richtlinie 2105 über einen VdS-zugelassenen Anschlussadapter an die BMZ anzuschließen ist. Im FSD darf grundsätzlich nur ein Generalschlüssel deponiert sein; mit schriftlicher Zustimmung des Sachversicherers können max. zwei weitere Schlüssel untrennbar verbunden werden. Der Standort des FSD ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 4 · 2014
FreischaltelementEin VdS-anerkanntes Freischaltelement ist vorgeschrieben, um der Feuerwehr das Öffnen des FSD ohne Alarmauslösung zu ermöglichen. Es ist an eine eigene Meldergruppe der BMZ anzuschalten.S. 4 · 2014
BlitzleuchteDer Standort des FSD sowie ggf. der Gebäudezugang sind mit einer gelben Blitzleuchte zu kennzeichnen. Weitergehende Regelungen zur Blitzleuchte werden im Abstimmungsgespräch durch die Brandschutzdienststelle vorgegeben.S. 3, 4 · 2014
MeldergruppenJe Alarmventil einer Sprinkleranlage ist mindestens eine separate Meldung zur BMZ vorzusehen; bei Nassanlagen über mehrere Geschosse ist je Geschoss ein Strömungsmelder einzubauen. Das Freischaltelement ist an eine eigene Meldergruppe anzuschließen. Eine Meldergruppenübersicht ist im FIZ anzubringen und bei der Abnahme zu übergeben.S. 4, 7, 8 · 2014
MelderkennzeichnungNicht automatische Melder sind mit Meldergruppe und Meldernummer zu beschriften (z. B. 68/03), mit schwarzer oder roter Schrift auf weißem Grund. Automatische Melder erhalten eine Beschriftung mit schwarzer oder weißer Schrift auf rotem Grund in ausreichender Größe.S. 6 · 2014
Laufkarten – FormatDas Dokument enthält keine ausdrückliche Festlegung zum Format (z. B. A3) der Laufkarten.2014
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Strömungsmelder einer Sprinkleranlage ist eine separate Laufkarte erforderlich. Für sonstige Löschanlagen sind entsprechende Laufkarten vorzuhalten. Eine allgemeine Regelung zur Anzahl der Laufkarten je Meldergruppe ist im Dokument nicht explizit festgelegt.S. 7 · 2014
Laufkarten – AktualisierungDas Dokument enthält keine ausdrückliche Regelung zur Aktualisierungspflicht oder zu Fristen für die Laufkarten.2014
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind für jedes durch BMA überwachte Objekt zu erstellen und vor der Aufschaltung der Brandschutzdienststelle zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Sie bestehen aus Deckblatt, allgemeinen textlichen Erläuterungen und den Plänen selbst.S. 4 · 2014
Abnahme und AbstimmungVor Inbetriebnahme ist die BMA durch einen bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen nach TPrüfVO zu prüfen und abzunehmen; vor Anschaltung der ÜE erfolgt eine Abnahme durch die Brandschutzdienststelle des Kreises und die örtliche Freiwillige Feuerwehr. Der Abnahmetermin ist mindestens 14 Tage vorher in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 7, 8 · 2014
InstandhaltungWartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren, das jederzeit an der BMZ einsehbar zu hinterlegen ist. Bei erhöhter Fehlalarmanzahl kann die Brandschutzdienststelle die BMA überprüfen und bei schwerwiegenden Mängeln die Bauaufsicht informieren oder die nicht bauaufsichtlich geforderte BMA von der ÜE trennen. Ein Wartungsvertrag ist bei Abnahme nachzuweisen.S. 8 · 2014
Kosten und GebührenBei Nutzung eines Drittanbieters berechnet Siemens je Objekt monatlich 8,70 EUR netto für die Schnittstelle zur Alarmempfangseinrichtung. Sonstige Gebühren der Brandschutzdienststelle oder der Feuerwehr werden im Dokument nicht genannt.S. 9 · 2014

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreisausschuss des Landkreises Bergstraße – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 HBO)
Brandschutzdienststelle des Landkreises Bergstraße – Leitung Kreisbrandinspektor:in (§ 4 Abs. 2 HBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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