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Landkreis Fulda

QUELLE · TAB Feuerwehr der Stadt Fulda (Fulda) – Ausgabestand 2020-04
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Uebertragungseinrichtung (UE) fuer Brandmeldungen ist auf die zentrale Leitstelle aufzuschalten. Zwischen Betreiber, zentraler Leitstelle und Konzessionsstraeger ist ein Vertrag erforderlich. Ausnahmen sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zu regeln.S. 4 · 2020
ÜbertragungseinrichtungDie Normen DIN 14675/A2 und DIN EN 50136 Tabelle A1 sind fuer die UE zu beachten. Die Aufschaltgenehmigung muss vollstaendig ausgefuellt mindestens 10 Wochen vor dem geplanten Anschlusstermin bei der Brandschutzdienststelle der Stadt Fulda vorliegen.S. 4, 14 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer gewaltlose Zugang zur BMZ, zum FIZ sowie zu den Ueberwachungsbereichen ist im Alarmfall jederzeit sicherzustellen. Bei fehlender staendiger Besetzung ist dies ueber ein FSD 3 mit Generalschluessssel zu gewaehrleisten.S. 6 · 2020
Feuerwehr-InformationszentraleMuessen Brandmeldetableau und/oder Feuerwehr-Laufkarten aus raeumlichen oder betrieblichen Gruenden abgesetzt installiert werden, ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle ein FIZ mit den entsprechenden Bestandteilen einzurichten. Eine Stehleiter fuer die Erkundung bei Meldern in Zwischendecken ist im direkten Bereich des FIZ gesichert (mit Feuerwehrschliesssung) vorzuhalten.S. 4, 11 · 2020
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Die BMZ ist mit einem Feuerwehrbedienfeld (FBF) nach DIN 14661 auszustatten. Das Schloss des FBF erfordert eine Feuerwehrschliesssung, die in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen ist. BMA mit mehr als 50 Meldergruppen sind mit Registriereinrichtungen (z. B. Protokolldrucker) auszustatten.S. 4 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Die BMZ ist mit einem Feuerwehranzeigetableau (FAT) nach DIN 14662 auszustatten. Das Schloss des FAT erfordert eine Feuerwehrschliesssung, die in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen ist.S. 4 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotIst keine staendig besetzte Stelle vorhanden, muss ein Feuerwehrschluessseldepot (FSD 3 nach DIN 14675) mit Generalschluessssel der zentralen Schliesssanlage eingebaut werden. Das FSD ist gemaess DIN 14675 einzubauen und staendig zu beheizen. Besondere Vereinbarungen mit dem Magistrat der Stadt Fulda ueber die Errichtung eines FSD sind zu beachten.S. 6 · 2020
FreischaltelementZur nachtraeglichen Ausloessung der BMA ist ein Freischaltelement (FSE) an einer fuer die Feuerwehr gut erreichbaren Stelle einzubauen. Die Standorte sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle fruehzeitig festzulegen. Die Feuerwehrschliesssung fuer FSE wird durch die Brandschutzdienststelle auf Kosten des Betreibers beschafft.S. 6, 7 · 2020
BlitzleuchteAm Feuerwehrzugang ist eine gelbe Kennleuchte zu installieren, die bei Ausloessung der UE aktiviert wird. Zulaessig sind Drehleuchten oder Blitzleuchten, stehend oder haengend installiert. Die Standorte sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 5 · 2020
MeldergruppenIn einer Meldergruppe duerfen maximal 32 automatische Brandmelder zusammengefasst werden. Fuer nicht automatische Brandmelder sind eigene Meldergruppen mit maximal 10 Meldern vorzusehen. Je Nass- bzw. Trocken-Alarmventil einer Sprinkleranlage ist eine eigene Meldergruppe zu installieren.S. 10, 11, 12 · 2020
MelderkennzeichnungPlatten von Doppelboeden oder abgehaengten Unterdecken, hinter denen automatische Brandmelder montiert sind, muessen durch einen roten Punkt (Mindestgroesse 50 mm Durchmesser) dauerhaft gekennzeichnet werden. Die markierten Bodenplatten sind mit einer Verwechslungsschutz-Vorrichtung zu versehen.S. 11 · 2020
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind nach DIN 14675 auszufuehren. Ein spezifisches Papierformat wird in diesem Dokument nicht genannt.S. 6 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist mindestens eine gesonderte Laufkarte erforderlich. Bei BMA mit mehr als 50 Meldergruppen muss bei Alarm ueber der betreffenden Laufkarte eine rote Leuchtanzeige aufleuchten. Bei Sprinkleranlagen ist je Stroemmungsmelder eine eigene Laufkarte erforderlich.S. 6, 12 · 2020
Abnahme und AbstimmungVor Inbetriebnahme und bei wesentlichen Aenderungen ist die BMA durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverstaendige nach HPPVO pruefen und abnehmen zu lassen. Der Pruefbericht nach TPruefVO ist der Bauaufsichtsbehoerde und der Brandschutzdienststelle vorzulegen. Eine Abnahme durch die Brandschutzdienststelle erfolgt mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen und umfasst u. a. FBF/FIZ, FSE, FSD, FLK/BMT sowie Beschilderung.S. 13, 14 · 2020
InstandhaltungFuer den Anschluss der BMA an die Empfangszentrale ist ein Wartungsvertrag mit dem Errichter oder einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma erforderlich, der alle Pruefungen nach DIN VDE 0833 Teil 1 Abschnitte 4 und 5 beinhaltet. Bei Eigenwartung ist die Zertifizierung nach DIN 14675 nachzuweisen.S. 14 · 2020
SonstigesWelches System (BMT oder FLK) zur Ausfuehrung kommt, richtet sich nach Festlegungen der Baugenehmigung und ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zu entscheiden. Die Ausfuehrungsplanung des Lageplantableaus (BMT) ist vor der Fertigung der Brandschutzdienststelle zur Zustimmung vorzulegen. Thema: Lageplantableau / Meldergruppenkartei (BMT/FLK), Systementscheidung.S. 5, 6 · 2020

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreisausschuss des Landkreises Fulda – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 HBO)
Brandschutzdienststelle des Landkreises Fulda – Leitung Kreisbrandinspektor:in (§ 4 Abs. 2 HBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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