Landkreis Gießen
QUELLE · TAB Landkreis Gießen (Landkreis Gießen) – Ausgabestand 2016-08-18
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung erfolgt auf die Brandmeldeempfangszentrale der Zentralen Leitstelle des Landkreises Gießen über einen Brandmeldeanlagenkonzessionär. Der Aufschalttermin ist mindestens 10 Arbeitstage im Voraus schriftlich bei der zuständigen Brandschutzdienststelle zu beantragen. Die schriftliche Freigabe zur Aufschaltung wird erst nach Vorlage der Anlage A, Anlage B und der Feuerwehrpläne erteilt.S. 5, 12 · 2016
AlarmempfangsstelleAlarmempfangseinrichtung ist die Zentrale Leitstelle des Landkreises Gießen. Die Aufschaltung erfolgt mittelbar über die Haupt-Clearing-Leitstelle des Brandmeldeanlagenkonzessionärs.S. 7 · 2016
ÜbertragungseinrichtungDer Fernalarm ist über eine Alarmübertragungseinrichtung (ÜE) auf die Haupt-Clearing-Leitstelle des Konzessionärs und von dort auf die Alarmempfangseinrichtung der Zentralen Leitstelle aufzuschalten. Verbindungsart und technische Anforderungen richten sich nach DIN 14675 und sind ggf. mit dem Konzessionär abzustimmen. Ein Vertrag zwischen Betreiber und Konzessionär ist zwingend erforderlich.S. 7 · 2016
Feuerwehrzugang / Standort BMZAlle Gebäudezugänge müssen mit dem Gebäudegeneralschlüssel von außen geöffnet werden können. Bei RFID-Transpondern sind grundsätzlich passive Transponder zu verwenden; Ausnahmen bedürfen schriftlicher Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle. Elektrisch betriebene Tore müssen nach dem Öffnen im geöffneten Zustand verbleiben und müssen auch bei Energieausfall gewaltfrei geöffnet werden können.S. 5, 6 · 2016
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Feuerwehr-InformationszentraleDie FIZ muss FBF (DIN 14661), FAT (DIN 14662), Feuerwehrlaufkarten (mindestens 2-fach), Feuerwehrpläne (DIN 14095) sowie bei vorhandener Gebäudefunkanlage ein FGB (DIN 14663) enthalten. Die FIZ ist mit einem Schild nach DIN 4066 'FIZ' (mindestens 105 x 297 mm) dauerhaft zu kennzeichnen und soll nicht in notwendigen Treppenräumen, aber möglichst in der Nähe des Feuerwehrzugangs untergebracht werden. Eine Sicherheitsbeleuchtung mit mindestens 1 Lux an den Bedieneinheiten und Funktionserhalt von mindestens 120 Minuten ist erforderlich.S. 6, 7 · 2016
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) nach DIN 14661 ist in der FIZ vorzuhalten. Die am FBF abschaltbaren bzw. automatisch auslösenden Brandfallsteuerungen sind in einer dauerhaften Liste auf dem FBF oder in dessen Nähe sichtbar darzustellen.S. 6, 7 · 2016
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) nach DIN 14662 ist in der FIZ vorzuhalten.S. 6 · 2016
Feuerwehr-SchlüsseldepotIn jedem FSD Typ 3 ist die jeweilige Feuerwehrschließung der Stadt/Gemeinde einzubauen. Ein Gebäudegeneralschlüssel ist im FSD 3 gemäß DIN 14675 zu hinterlegen; die Anzahl der Schlüssel ist in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle festzulegen. Bei umfriedeten Geländen ist der Standort des FSD 3 vor der Toranlage eine mögliche Maßnahme zur Sicherstellung des Feuerwehrzugangs.S. 5, 6 · 2016
FreischaltelementEin Freischaltelement (FSE) ist an einer für die Feuerwehr gut erreichbaren Stelle zu installieren; Ausnahmen bedürfen schriftlicher Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle. In jedem FSE ist die Feuerwehrschließung der Stadt/Gemeinde einzubauen.S. 5, 6 · 2016
BlitzleuchteMindestens am Feuerwehrzugang ist eine gelbe Kennleuchte zu installieren, die bei Auslösung der ÜE aktiviert wird. Weitere Kennleuchten können aufgrund örtlicher Besonderheiten verlangt werden. Die Standorte sind so zu wählen, dass die Leuchte aus der Hauptanfahrrichtung der Feuerwehr sichtbar ist, und in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 5 · 2016
MeldergruppenBei BMA mit mehr als 50 Meldergruppen sind die Laufkarten mit roten Lampen oder Leuchten als Gruppeneinzelanzeige auszustatten, damit im Alarmfall die betreffende Laufkarte leicht auffindbar ist. Weitere Anforderungen bezüglich Registriereinrichtungen sind in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 7, 8 · 2016
MelderkennzeichnungDie Kennzeichnung automatischer Brandmelder muss aus der Laufrichtung der Feuerwehr-Laufkarte erfolgen; die Beschriftung ist ausreichend groß neben dem Sockel anzubringen. Bei Meldern in Zwischendecken ist die Kennzeichnung an der Revisionsöffnung anzubringen; Revisionsöffnungen müssen mindestens 0,40 m x 0,40 m groß sein. Handfeuermelder sind in einer Höhe von 1,4 m ± 0,2 m über OKFF anzubringen.S. 10 · 2016
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind gemäß DIN 14675 Ziffer 10.2 i.V.m. Anhang K auszuführen und von der zuständigen Brandschutzdienststelle freizugeben. Bei Einsatz eines elektronischen Laufkartendruckers ist ein Duplex-Farblaserdrucker mit zwei Papierfächern (Papier mindestens 100 g/m²) zu verwenden; ein Satz Laufkarten ist zusätzlich laminiert in einem Ordner vorzuhalten.S. 8 · 2016
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist mindestens eine gesonderte Feuerwehr-Laufkarte erforderlich. Die Gesamtanzahl der vorzuhaltenden Exemplare ist in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle festzulegen, mindestens jedoch 2-fach.S. 6, 8 · 2016
Laufkarten – AktualisierungElektronische Informationssysteme mit automatischem Laufkartenausdruck sind nur im Einzelfall zulässig und schriftlich mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Bei Wartung müssen Laufkarten mit einem Wasserzeichen 'Wartung' gekennzeichnet werden. Störungsmeldungen des Systems sind an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten.S. 8 · 2016
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind gemäß DIN 14095 anzufertigen und der Brandschutzdienststelle zur kostenpflichtigen Freigabe vorzulegen. An die Zentrale Leitstelle ist der Feuerwehrplan mindestens als PDF auf Datenträger zu übergeben, spätestens bei Vorlage der Anlage B. Art und Anzahl der Papier- und Datenträgerausfertigungen werden bei der Freigabe durch die Brandschutzdienststelle mitgeteilt.S. 5, 9 · 2016
Abnahme und AbstimmungVor der ersten Inbetriebnahme ist die BMA durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige nach HPPVO zu prüfen; der Prüfbericht nach TPrüfVO ist der Bauaufsichtsbehörde und der Brandschutzdienststelle vorzulegen. Der Aufschalttermin ist mindestens 10 Arbeitstage im Voraus schriftlich zu beantragen; bei der Aufschaltung müssen Konzessionär bzw. zertifizierter Errichter der ÜE anwesend sein. Die örtlich zuständige Feuerwehr ist vor Inbetriebnahme in die Feuerwehrperipherie einzuweisen; die Einweisung ist in Anlage B zu bestätigen.S. 11, 12 · 2016
InstandhaltungFür den Anschluss an die Brandmeldeempfangszentrale ist ein Wartungsvertrag mit dem Errichter der BMA oder einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma erforderlich, der Prüfungen nach DIN VDE 0833 Teil 1 Abschnitte 4 und 5 umfasst. Bei Eigenwartung ist eine Zertifizierung nach DIN 14675 nachzuweisen.S. 11 · 2016
Kosten und GebührenDer Betreiber trägt alle Kosten des Betriebs und der Instandhaltung sowie auf Verlangen der Brandschutzdienststelle anfallende Änderungskosten. Leistungen der Brandschutzdienststelle (Freigabe Ausführungsplanung, Laufkarten, Feuerwehrpläne) sind gebührenpflichtig gemäß der jeweils gültigen Gebührensatzung. Kosten für Feuerwehreinsätze im Zusammenhang mit der BMA richten sich nach den Gebührensatzungen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.S. 4, 8, 9, 10 · 2016
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreisausschuss des Landkreises Gießen – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 HBO)
Brandschutzdienststelle des Landkreises Gießen – Leitung Kreisbrandinspektor:in (§ 4 Abs. 2 HBKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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