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Landkreis Groß-Gerau

QUELLE · TAB Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau, Fachdienst Gefahrenabwehr (Groß-Gerau) – Ausgabestand 2018-06-30, Ausgabe 1.1
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBMA sind über eine Übertragungseinrichtung auf die Brandmeldeempfangszentrale (BMEZ) der Zentralen Leitstelle des Kreises Groß-Gerau aufzuschalten. Neuanlagen, Erweiterungen und Änderungen sind der zuständigen Brandschutzdienststelle anzuzeigen und freigeben zu lassen. Für Anlagen im Bereich der Sonderstatusstadt Rüsselsheim am Main liegt die Zuständigkeit beim dortigen Amt für Brandschutz.S. 3 · 2018
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangseinrichtung (AEE) befindet sich in der Brandmeldeempfangszentrale (BMEZ) der Zentralen Leitstelle des Kreises Groß-Gerau. Eine zertifizierte Störungsstelle kann beauftragt werden, die auch bei Ausfall der primären und der sekundären Partner-Leitstelle Brandmeldealarme empfangen kann.S. 4 · 2018
ÜbertragungseinrichtungDie Alarmübertragungsanlage muss mindestens Kategorie DP3 (dual path 3) nach DIN EN 50 136-1 erfüllen. Die maximale Meldungszeit beträgt 3 Minuten für den ersten Alarmübertragungsweg sowie 3 Minuten für den Ersatz-Alarmübertragungsweg. Bei Polling-Zyklen über 8 Sekunden (insbesondere bei Mobilfunk) muss das Übertragungsgerät bei ausgelöster Meldung unverzüglich selbstständig ein Polling anfordern.S. 4 · 2018
Feuerwehrzugang / Standort BMZDie Anlaufstelle der Feuerwehr muss sich in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs befinden, der sich wiederum in unmittelbarer Nähe der Anfahrtsstelle befinden muss. Elektrisch betriebene Türen oder Tore stellen keinen geeigneten Feuerwehrzugang dar. Standort und Feuerwehrzugang sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 6, 7 · 2018
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Feuerwehr-InformationszentraleAn der Anlaufstelle der Feuerwehr sind FBF (DIN 14 661), FAT (DIN 14 662), Feuerwehr-Laufkarten (DIN 14 675) und Feuerwehrplan (DIN 14 095) als räumliche Einheit zusammenzufassen; diese Anlaufstelle darf als FIZ bezeichnet werden. Die genaue Ausführung ist mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen. Standort und Feuerwehrzugang sind in jedem Fall mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 6, 7 · 2018
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF nach DIN 14 661 ist Pflichtbestandteil der Anlaufstelle. Die Taste 'Brandfallsteuerung' im FBF ist zu aktivieren; Abschaltungen über die Taste 'Brandfallsteuerung ab' sind bis auf 'Akustische Signale ab' nicht zulässig. Die Feuerwehrperipherie ist ausschließlich durch die Feuerwehr zu bedienen und ständig abgeschlossen zu halten.S. 6, 7 · 2018
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT nach DIN 14 662 ist Pflichtbestandteil der Anlaufstelle der Feuerwehr.S. 6 · 2018
Feuerwehr-SchlüsseldepotFür Einsatzkräfte ist im Alarmfall jederzeitiger und gewaltloser Zutritt sicherzustellen. Das Merkblatt 'MB 20 – Brandmeldeanlagen' ist maßgebend und zwingend einzuhalten. Details werden im Merkblatt geregelt.S. 7 · 2018
FreischaltelementEs dürfen nur VdS-anerkannte Freischaltelemente für Profilhalbzylinder eingebaut werden. Als Schließung ist die Feuerwehr-Schließung der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde zu verwenden; diese ist bei der örtlich zuständigen Stelle der Kommune zu beantragen.S. 7 · 2018
BlitzleuchteÜber dem direkten Zugang zur Anlaufstelle der Feuerwehr ist, von der Feuerwehranfahrt aus sichtbar, entweder eine gelbe Rundumkennleuchte oder eine Blitzleuchte zu installieren, die bei Auslösung der Übertragungseinrichtung aufleuchtet und den Feuerwehrzugang kennzeichnet.S. 6 · 2018
MeldergruppenVerdeckt angeordnete Melder in Deckenhohlräumen, Doppelböden, Kabelschächten oder vergleichbaren Orten müssen in jeweils eigene Meldergruppen zusammengefasst werden. Bei Sprinkleranlagen ist je Alarmventil und Strömungsmelder eine eigene Meldergruppe zu installieren; bei Nassanlagen, die sich über mehrere Geschosse erstrecken, ist für jedes Geschoss ein Strömungsmelder einzubauen.S. 8, 9 · 2018
MelderkennzeichnungDeckenplatten, Bodenplatten und sonstige Klappen hinter verdeckt angeordneten Meldern müssen mit Orientierungsschildern nach DIN 14 623 und der Meldernummer nach DIN 14 675 dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Revisionsöffnungen müssen mindestens 40 cm x 40 cm gross sein und sich zerstörungsfrei öffnen lassen.S. 8 · 2018
Laufkarten – FormatDie Ausführung der Feuerwehr-Laufkarten muss DIN 14 675 Anhang K entsprechen. Das Merkblatt 'MB 11 – Feuerwehr-Laufkarten' ist maßgebend. Je Strömungsmelder einer Sprinkleranlage ist eine eigene Laufkarte erforderlich.S. 6, 9 · 2018
Laufkarten – Anzahl und AblageBei Sprinkleranlagen ist je Strömungsmelder eine eigene Feuerwehr-Laufkarte erforderlich. Sind Sprinklerzentrale und FIZ nicht am gleichen Ort, ist zusätzlich eine gesonderte Laufkarte für den Standort der Sprinklerzentrale und die Wegekennzeichnung im Laufkartendepot mit der Kennzeichnung 'SPRINKLERZENTRALE' zu deponieren.S. 9 · 2018
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für Objekte mit BMA sind Feuerwehrpläne nach DIN 14 095 anzufertigen. Das Merkblatt 'M10 – Feuerwehrpläne' ist maßgebend. Feuerwehrpläne sind durch die Brandschutzdienststelle zu prüfen und freizugeben.S. 6 · 2018
Abnahme und AbstimmungVor der ersten Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen ist die BMA durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige nach TPrüfVO und HPPVO zu prüfen. Mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Ortstermin ist die Fertigstellung der Brandschutzdienststelle anzuzeigen. Zum Ortstermin müssen Betreiber, zertifizierter Errichter und die örtliche Feuerwehr anwesend sein; über den Termin ist ein Aufschalt-Protokoll anzufertigen.S. 11, 12 · 2018
InstandhaltungFür den Anschluss an die AEE ist ein Wartungsvertrag mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma Pflicht. Anstehende Wartungsarbeiten und BMA-Revisionen sind mittels Formblatt anzumelden; Unterlagen sind unter www.gg112.de verfügbar. Mindestens ein Verantwortlicher des Betreibers muss als 'unterwiesene Person' in die Anlagenbedienung unterwiesen werden.S. 11 · 2018
Kosten und GebührenDer Betreiber trägt alle Kosten für Betrieb und Instandhaltung der Anlage. Leistungen der Brandschutzdienststelle sind gemäß der Gebührensatzung des Kreises Groß-Gerau gebührenpflichtig.S. 4 · 2018

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreisausschuss des Landkreises Groß-Gerau – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 HBO)
Brandschutzdienststelle des Landkreises Groß-Gerau – Leitung Kreisbrandinspektor:in (§ 4 Abs. 2 HBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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