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Stadt Hanau (kreisfrei)

QUELLE · TAB Stadt Hanau, Der Magistrat, Brandschutzamt (Hanau) – Ausgabestand 2020-01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBMA sind zur Leitstelle des Main-Kinzig-Kreises aufzuschalten. Die Aufschaltung erfolgt über einen angemieteten Uebertragungsweg nach DIN 14675. Die Beantragung der UE ist mindestens 8 Wochen vor Inbetriebnahme bei der Zentralen Leitstelle des Main-Kinzig-Kreises einzureichen.S. 3, 4 · 2020
AlarmempfangsstelleDie Brandmeldeempfangszentrale (BMEZ) wird vom Main-Kinzig-Kreis betrieben. Es gilt die Satzung ueber Anschluss und Betrieb von BMA an die BMEZ des Main-Kinzig-Kreises in der jeweils gueltigen Fassung.S. 3 · 2020
ÜbertragungseinrichtungDie UE muss DIN 0833 Teil II Abschn. 3.2 entsprechen und mit einer Blindplatte mit aufgedruckter Meldernummer versehen sein. Bei manueller Auslosung ist ein nichtautomatischer Brandmelder nach DIN 14675 Abschn. 3.2.1 zu verwenden. Zwischen Betreiber und der Zentralen Leitstelle des Main-Kinzig-Kreises ist ein Anschlussvertrag erforderlich.S. 4 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer gewaltlose Zutritt zur BMA sowie zu den Uberwachungsbereichen ist im Alarmfall jederzeit sicherzustellen. Bei fehlender staendig besetzter Stelle ist ein FSD 3 mit zwei Satz Generalhauptschluesseln vorzusehen. Schluesselrohre sind nicht zulassig. Transponder und Chipkarten muessen ebenfalls gesichert im Depot hinterlegt werden.S. 5 · 2020
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Die BMZ ist mit einem Feuerwehrbedienfeld nach DIN 14661 auszustatten. Die Schlossung des Bedienfeldes ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle (Brandschutzamt der Stadt Hanau) festzulegen. Meldergruppenkartei und Feuerwehrbedienfeld muessen eine Einheit bilden; Ausnahmen sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zu regeln.S. 4 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein Feuerwehrschlusseldepot FSD 3 nach DIN 14675 mit gueltiger VdS-Zulassung einzubauen. Es sind zwei Satz Generalhauptschlussel zu hinterlegen. Der Einbau hat nach VdS-Richtlinie 2105 (neueste Ausgabe) zu erfolgen; der Anschluss an die BMZ erfolgt ueber einen VdS-zugelassenen Schlusseldepotadapter. Die Schlossung ist beim Brandschutzamt der Stadt Hanau zu beantragen.S. 5 · 2020
FreischaltelementEin Freischaltelement (FSE) ist einzubauen, um der Feuerwehr nachtraegliche Auslosung der BMZ zu ermoeglichen. Einzelheiten sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle (Brandschutzamt der Stadt Hanau) festzulegen.S. 5 · 2020
BlitzleuchteAm Feuerwehrzugang ist eine gelbe oder orange Rundumkennleuchte oder Blitzleuchte zu installieren, die bei Auslosung der UE aktiviert wird. Die Leuchte muss aus der Anfahrtsrichtung sichtbar sein. Standort und Art der Kennleuchten sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 4 · 2020
MeldergruppenIn einer Meldergruppe duerfen maximal 32 automatische Brandmelder zusammengefasst werden. Ein Meldebereich darf sich nur ueber ein Geschoss bzw. einen Brandabschnitt erstrecken und nicht groesser als 1600 m2 sein. Handfeuermelder sind in eigene Meldergruppen mit maximal 10 Meldern einzuteilen.S. 7 · 2020
MelderkennzeichnungDoppelboden- und Unterdeckenplatten, hinter denen automatische Melder montiert sind, sind dauerhaft durch einen roten Punkt (Mindestdurchmesser 50 mm) oder eine Parallelanzeige zu kennzeichnen. Melder auf Handfeuermeldergehausen duerfen nur mit der Aufschrift 'Feuerwehr' versehen sein, wenn die UE ausgeloest wird. Bodenplattenheber sind am Eingang sichtbar und griffbereit vorzuhalten.S. 7, 8 · 2020
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten muessen DIN 14675 Anhang K entsprechen. Die Vorderseite zeigt einen vereinfachten Gebaudegrundriss mit Standort der BMZ, Zugang zum Uberwachungsbereich, Melder-Art und -Anzahl sowie Raumbezeichnung. Die Ruckseite zeigt einen Teilausschnitt des Meldebereichs mit Zugangen und standortgenauen Meldern einschliesslich Meldergruppenangaben.S. 5 · 2020
Laufkarten – SymbolikZur Darstellung auf Laufkarten sind farbige Symbole nach einschlaegigen Normen (DIN, BGV usw.) zu verwenden. Einzelheiten sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 5 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist mindestens eine Feuerwehr-Laufkarte erforderlich. Die Laufkarten sind 2-fach vorzuhalten. Bei BMA mit mehr als 50 Meldergruppen ist ueber jeder Laufkarte eine rote Leuchtanzeige vorzusehen.S. 5 · 2020
Laufkarten – AktualisierungEin Muster der Meldergruppenkarten ist dem Brandschutzamt der Stadt Hanau zur Genehmigung vorzulegen. Weitere Einzelheiten zur Aktualisierung sind im Einvernehmen mit dem Brandschutzamt festzulegen. Eine explizite Aktualisierungsfrist wird nicht genannt.S. 5 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Mit dem Brandschutzamt abgestimmte Feuerwehrplaene sind zur Abnahme vorzulegen. Naeheres zur Planerstellung ist nicht im Dokument geregelt; es wird lediglich die Abstimmungspflicht erwaehnt.S. 10 · 2020
Abnahme und AbstimmungVor Aufschaltung ist ein Abnahme- bzw. Inbetriebnahmetermin mit dem Brandschutzamt der Stadt Hanau zu vereinbaren. Zur Abnahme sind unter anderem vorzulegen: Pruefbericht eines anerkannten Prufsachverstaendigen, Nachweis als anerkannte Errichterfirma (VdS 2131), Abnahmeprotokoll, Inbetriebnahme- und Abnahmepruefliste, Betriebsbuch, Wartungsvertrag, Feuerwehrplaene und -laufkarten. Bei Zweitabnahme werden Personal- und Fahrzeugkosten in Rechnung gestellt.S. 10 · 2020
InstandhaltungFuer den Anschluss an die Leitstelle des Main-Kinzig-Kreises ist ein Wartungsvertrag mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma Pflicht. Der Wartungsvertrag ist in Abschrift dem Bauaufsichtsamt und dem Brandschutzamt der Stadt Hanau vorzulegen. Bei Eigenwartung ist ein Fachkundenachweis erforderlich.S. 11 · 2020
SonstigesRevisionsschaltungen (kurzzeitige Absprache mit der Leitstelle, max. 5 Minuten, keine Einsatzkraefte zu entsenden) sind nur zur Leitungspruefung in Abstimmung mit der Leitstelle des Main-Kinzig-Kreises zulassig. Bei langfristiger Revision ist das Brandschutzamt der Stadt Hanau umgehend zu informieren; der Betreiber hat alternative Brandmeldewege sicherzustellen.S. 11 · 2020

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Gemeindevorstand der Stadt Hanau – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 HBO)
Stadt Hanau – Brandschutzdienststelle/Feuerwehr (§ 3 Abs. 3, § 16 Abs. 1 HBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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