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Hochtaunuskreis

QUELLE · TAB Hochtaunuskreis – Der Kreisausschuss, Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz (Hochtaunuskreis) – Ausgabestand 2010-07-13
Festlegungen nach Thema
AufschaltungAufschaltungen sind ausschliesslich auf die Zentrale Leitstelle des Hochtaunuskreises zulässig; andere Stellen sind nicht erlaubt. Der Einbau einer BMA bedarf grundsätzlich der Abstimmung mit dem Fachbereich Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, insbesondere hinsichtlich der Übertragungseinrichtung. Zwischen Betreiber, Leitstellenbetreiber und Konzessionär ist eine vertragliche Regelung erforderlich.S. 1 · 2010
AlarmempfangsstelleAls Alarmempfangsstelle ist ausschliesslich die Zentrale Leitstelle des Hochtaunuskreises benannt. Störungsmeldungen sind bei nicht ständig besetzten Stellen über ein automatisches Wähl- und Übertragungsgerät (AWUG) an eine 'beauftragte Stelle' (z.B. Notdienstzentrale) weiterzuleiten.S. 1, 2 · 2010
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung (ÜE) ist mit dem Fachbereich Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz abzustimmen. Fernalarm muss gemäss DIN 14675 Abschnitt 6.2.5.1 an die Zentrale Leitstelle weitergeleitet werden. Strömungsmelder von Sprinkleranlagen dürfen die ÜE nicht direkt auslösen, sondern müssen über die BMZ weitergeleitet werden.S. 1, 3 · 2010
Feuerwehrzugang / Standort BMZIm Alarmfall ist der gewaltlose Zutritt zur BMZ, zu Technikräumen und zu Überwachungsbereichen jederzeit sicherzustellen. Bei nicht ständig besetzter Stelle ist ein Generalschlüssel im FSD zu hinterlegen. Der Bereich der BMZ und des Feuerwehranlaufpunkts ist ausreichend zu beleuchten.S. 2 · 2010
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Die Feuerwehrinformations- und Bedienstelle (FIBS) muss ein Feuerwehr-Bedienfeld FBF nach DIN 14661 enthalten. Während der Aufschaltung erfolgt die Inbetriebnahme des Feuerwehrbedienfeldes.S. 1, 3 · 2010
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Feuerwehr-Anzeigetableau FAT nach DIN 14662 ist zwingend Teil der Feuerwehrinformations- und Bedienstelle (FIBS).S. 1 · 2010
Feuerwehr-SchlüsseldepotBei nicht ständig besetzten BMZ ist ein Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) nach VdS-Richtlinie 2105 im Zugangsbereich anzubringen. Bestellangaben, Montageort sowie Haftungsverzichts- und Freigabeerklärung sind mit dem Fachbereich Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz frühzeitig abzustimmen.S. 2 · 2010
FreischaltelementEin Freischaltelement (FSE) kann in unmittelbarer Nähe des FSD verlangt werden, um im Bedarfsfall eine nachträgliche BMA-Auslösung zu ermöglichen. Für Zugang über Zaunanlagen oder Werkstore kann FSD Typ 1 (Schlüsselrohr) oder Feuerwehrdoppelschliesssung eingesetzt werden.S. 2 · 2010
BlitzleuchteDer Zugang zur BMZ ist durch eine gelbe Kennleuchte zu kennzeichnen, die bei Auslösung der ÜE aktiviert wird.S. 1 · 2010
MeldergruppenJe Nass- bzw. Trocken-Alarmventil einer Sprinkleranlage ist eine eigene Meldergruppe zu installieren. Erstreckt sich eine Nassanlage über mehrere Geschosse, ist je Geschoss ein Strömungsmelder einzubauen.S. 3 · 2010
Laufkarten – FormatDie Ausführung der Feuerwehr-Laufkarten muss DIN 14675 Anhang K entsprechen. Ein spezifisches Papierformat wird im Dokument nicht genannt.S. 2 · 2010
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist mindestens eine gesonderte Laufkarte erforderlich. Bei BMA mit mehr als 50 Meldergruppen muss beim Alarm eine rote Leuchtanzeige über der betreffenden Laufkarte aufleuchten.S. 2 · 2010
Feuerwehrplan (DIN 14095)Aus den Planunterlagen müssen Brandabschnitte, Meldergruppen bzw. Gruppenaufteilungen und die Anordnung der Melder erkennbar sein. Schaltzeichen sind nach DIN 40700 Teil 5 darzustellen. Das Brandmeldeanlagenkonzept nach DIN 14675 ist dem Fachbereich zur Freigabe vorzulegen.S. 1 · 2010
Abnahme und AbstimmungVor Inbetriebnahme ist eine Prüfung durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige nach TPrüfVO erforderlich; der Prüfbericht ist der Bauaufsichtsbehörde und dem Fachbereich vorzulegen. Mindestens zwei Wochen vor Aufschaltung sind Melderpläne einzureichen. Zur Abnahme sind u.a. Prüfbericht, Abnahmeprotokoll, Betriebsbuch und Wartungsvertrag vorzulegen. In Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle sind Aufschalttermin sowie Melderpläne abzustimmen.S. 3, 4 · 2010
InstandhaltungPrüfung und Wartung dürfen bei zeitweiser Ausser-Betrieb-Setzung einzelner Melder nur unter Sicherstellung der Überwachung durch andere Massnahmen erfolgen. Die örtlich zuständige Feuerwehr ist in die Funktionsweise der BMA einzuweisen. Der Betreiber muss sicherstellen, dass eine eingewiesene und schliessberechtigte Person spätestens innerhalb einer Stunde nach Alarm am Objekt eintrifft.S. 4 · 2010
Kosten und GebührenFür die Aufschaltung werden Personal-, Verwaltungs- und Fahrtkosten des Fachbereiches Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz in Rechnung gestellt.S. 4 · 2010

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreisausschuss des Hochtaunuskreises – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 HBO)
Brandschutzdienststelle des Hochtaunuskreises – Leitung Kreisbrandinspektor:in (§ 4 Abs. 2 HBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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