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Lahn-Dill-Kreis

QUELLE · TAB Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Abteilung Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Lahn-Dill-Kreis) – Ausgabestand 2016-05-10
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBMA mit direkter Anschaltung an eine Übertragungseinrichtung (UE) auf die öffentliche Brandmeldeempfangszentrale (BMEZ) des Lahn-Dill-Kreises sind nach der jeweils gültigen Anschluss-Satzung aufzuschalten. Die Aufschaltung erfolgt über die Zentrale Leitstelle des Lahn-Dill-Kreises; ausgenommen sind Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Wetzlar. Vor der Aufschaltung ist die Fertigmeldung mindestens 14 Tage vorher vorzulegen.S. 4, 12, 13 · 2016
AlarmempfangsstelleDie Aufschaltung erfolgt auf die öffentliche Brandmeldeempfangszentrale (BMEZ) der Zentralen Leitstelle des Lahn-Dill-Kreises. Das Verfahren für Revisionsschaltungen zur Zentralen Leitstelle ist in einem gesonderten Verfahren der Zentralen Leitstelle beschrieben.S. 4, 12 · 2016
ÜbertragungseinrichtungBrandmeldeanlagen müssen nach DIN 14675 über ein eigenes Leitungsnetz nach DIN VDE 0833 Teil 2 verfügen. Das Leitungsnetz muss in Verbindung mit den MLAR-Anforderungen Bestandteil der Prüfung durch den bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen sein.S. 12 · 2016
Feuerwehrzugang / Standort BMZDie Anlaufstelle der Feuerwehr muss sich in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs befinden, der wiederum in unmittelbarer Nähe der Anfahrtsstelle liegt. Elektrisch betriebene Türen oder Tore gelten nicht als geeigneter Feuerwehrzugang. Standort und Feuerwehrzugang sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 8 · 2016
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Feuerwehr-InformationszentraleDie Anlaufstelle der Feuerwehr muss mindestens FBF (DIN 14661), FAT (DIN 14662), Feuerwehr-Laufkarten (DIN 14675) und einen Satz des Feuerwehrplans (DIN 14095) enthalten, um als FIZ zu gelten. Standort und Feuerwehrzugang sind in jedem Fall mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 8 · 2016
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist nach DIN 14661 vorzuhalten und muss Teil der Anlaufstelle der Feuerwehr sein. Die Taste 'Brandfallsteuerung' im FBF ist zu aktivieren; Abschaltungen über 'Brandfallsteuerung ab' sind bis auf 'Akustische Signale ab' nicht zulässig. Bei vorhandener Löschanlage muss deren Auslösung auch das entsprechende Feld im FBF ansteuern.S. 8 · 2016
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT nach DIN 14662 ist Pflichtbestandteil der Anlaufstelle für die Feuerwehr (FIZ). Die Schließung für FBF/FAT bzw. FIZ wird vom Lahn-Dill-Kreis vorgegeben (Profilhalbzylinder mit Feuerwehr-Schließung der jeweiligen Stadt/Gemeinde) und ist mittels Anlage A zu beantragen.S. 8, 10 · 2016
Feuerwehr-SchlüsseldepotIn Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle ist ein FSD zu installieren, wenn anderer jederzeitiger gewaltloser Zugang nicht möglich ist. Es dürfen ausschließlich VdS-zugelassene FSD des Typs FSD 3 eingebaut werden; als Schließung ist eine neutrale Umstellschließung der Fa. Kruse/Hamburg vorzusehen, die bei Aufschaltung auf die Jeweilige Feuerwehrschließung eingestellt wird. Bei Aufhebung der Aufschaltung sind Objektschlüssel und Feuerwehrschließung zu entfernen bzw. auf Neutralstellung zu bringen.S. 8, 9 · 2016
FreischaltelementSofern ein FSE vorgesehen ist, dürfen nur VdS-anerkannte FSE für Profilhalbzylinder eingebaut werden. Die Schließung des FSE entspricht der Feuerwehrschließung der jeweiligen Stadt/Gemeinde und ist mittels Anlage A bei der Brandschutzdienststelle zu beantragen. Der Einbau eines FSE ist in der Gesamtkonzeption darzustellen.S. 9 · 2016
BlitzleuchteÜber dem direkten Zugang zur Anlaufstelle der Feuerwehr ist eine gelbe Rundumkennleuchte oder eine Blitzleuchte zu installieren, die bei Auslösung der ÜE aufleuchtet und den Feuerwehrzugang von der Feuerwehranfahrt aus sichtbar kennzeichnet. Die Brandschutzdienststelle kann zusätzliche Kennleuchten fordern.S. 8 · 2016
MeldergruppenFür verdeckt angebrachte automatische Melder in Deckenhohlräumen, Doppelböden usw. gilt eigene Meldergruppenpflicht. Bei Sprinkleranlagen ist je Nass- bzw. Trocken-Alarmventil eine eigene Meldergruppe zu installieren; je Strömungsmelder ist eine eigene Feuerwehr-Laufkarte erforderlich. Strömungsmeldemeldungen dürfen die ÜE nicht auslösen.S. 10, 11 · 2016
MelderkennzeichnungDeckenplatten, Bodenplatten und Klappen vor verdeckten Meldern müssen dauerhaft mit Orientierungsschildern nach DIN 14623 und der Meldernummer nach DIN 14675 gekennzeichnet sein. Revisionsöffnungen müssen eine Mindestgröße von 40 cm x 40 cm aufweisen.S. 10, 11 · 2016
Laufkarten – FormatDie Ausführung der Feuerwehr-Laufkarten muss DIN 14675 Anhang K entsprechen. Ein konkretes Papierformat (z. B. A3) wird in der TAB nicht festgelegt.S. 7 · 2016
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist mindestens eine gesonderte Laufkarte erforderlich. Bei mehr als 50 Meldergruppen muss über der betreffenden Laufkarte eine Leuchtanzeige vorhanden sein. Die Brandschutzdienststelle kann für ausgedehnte Objekte einen zweiten Laufkartensatz verlangen.S. 7 · 2016
Laufkarten – AktualisierungRepräsentative Entwürfe der Laufkarten sind der Brandschutzdienststelle vor der endgültigen Ausfertigung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Konkrete Fristen für die Aktualisierung im laufenden Betrieb werden in der TAB nicht genannt.S. 7 · 2016
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für Objekte mit BMA sind Feuerwehrpläne nach DIN 14095 anzufertigen. Ein Entwurf ist der Brandschutzdienststelle vor der endgültigen Anfertigung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen; ein Plansatz ist an der Anlaufstelle der Feuerwehr zu hinterlegen.S. 7 · 2016
Abnahme und AbstimmungVor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen ist ein Ortstermin (Aufschalttermin) mit Betreiber, zertifiziertem Errichter, Übertrager, örtlicher Feuerwehr und Brandschutzdienststelle erforderlich. Die Fertigmeldung ist mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Ortstermin vorzulegen. Zusätzlich ist eine Prüfung durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen nach TPrüfVO/HPPVO vorgeschrieben.S. 12, 13 · 2016
InstandhaltungFür den Anschluss an die Empfangszentrale ist ein Wartungsvertrag mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma Pflicht. Alle Kosten für Betrieb und Instandhaltung trägt der Betreiber; auf Verlangen der Brandschutzdienststelle sind Änderungen auf Kosten des Betreibers vorzunehmen.S. 4, 12 · 2016
Kosten und GebührenLeistungen der Brandschutzdienststelle sind nach der 'Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz im Lahn-Dill-Kreis' gebührenpflichtig. Einbau, Instandhaltung und Betrieb des FSD geschehen auf Kosten und Risiko des Betreibers.S. 4, 9 · 2016

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 HBO)
Brandschutzdienststelle des Lahn-Dill-Kreises – Leitung Kreisbrandinspektor:in (§ 4 Abs. 2 HBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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Anforderungen kennen — und direkt danach planen.

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