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Main-Kinzig-Kreis

QUELLE · TAB Main-Kinzig-Kreis - Gefahrenabwehrzentrum - (Main-Kinzig-Kreis) – Ausgabestand 2020-04
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie TAB regeln BMA mit direkter Aufschaltung auf die öffentliche Brandmeldeempfangszentrale des Main-Kinzig-Kreises. Ausgenommen ist der Zuständigkeitsbereich der Stadt Hanau. Die Aufschaltung richtet sich nach der jeweiligen Satzung über den Anschluss und Betrieb von BMA an die Brandmeldeempfangszentrale des Main-Kinzig-Kreises.S. 3 · 2020
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangszentrale ist die Zentrale Leitstelle des Main-Kinzig-Kreises. Revisionsschaltungen von Übertragungen zur Zentralen Leitstelle sind in einem gesonderten Verfahren der Zentralen Leitstelle geregelt.S. 3, 12 · 2020
ÜbertragungseinrichtungMeldungen von Strömungsmeldern dürfen die Übertragungseinrichtung der BMA nicht auslösen, sondern müssen eine Störungsmeldung und/oder einen örtlichen Alarm auslösen. Brandmelder von Feststellanlagen dürfen ebenfalls keine Übertragungseinrichtungen ansteuern.S. 11 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZDie Anlaufstelle der Feuerwehr muss sich in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs befinden, der wiederum in unmittelbarer Nähe der Anfahrtsstelle liegt. Elektrisch betriebene Türen oder Tore stellen keinen geeigneten Feuerwehrzugang dar. Standort und Zugang sind in jedem Fall mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 7 · 2020
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Feuerwehr-InformationszentraleDas FIZ muss als räumliche Einheit mindestens FBF nach DIN 14661, FAT nach DIN 14662, Feuerwehr-Laufkarten und einen Satz Feuerwehrplan umfassen. Die Feuerwehrperipherie ist mit einem Kastenschloss für Profilhalbzylinder zu versehen; Ausnahmen sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Standort der Anlaufstelle und Feuerwehrzugang sind in jedem Fall mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 7 · 2020
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist nach DIN 14661 auszuführen und gehört zur Pflichtausstattung der Anlaufstelle der Feuerwehr. Die Taste 'Brandfallsteuerung ab' im FBF ist zu aktivieren; Abschaltungen über diese Taste sind bis auf die Taste 'Akustische Signale ab' nicht zulässig.S. 7 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT ist nach DIN 14662 auszuführen und gehört zur Pflichtausstattung der Anlaufstelle der Feuerwehr. Es ist zusammen mit FBF und Laufkarten als räumliche Einheit am FIZ zu integrieren.S. 7 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zu installieren, wenn andere Möglichkeiten des jederzeitigen gewaltlosen Zugangs nicht gegeben sind. Es dürfen ausschließlich VdS-zugelassene FSD Typ 3 (Profilhalbzylinder, A-Schließung) verwendet werden; FSD Typ 1 und Schlüsselrohre sind im Rahmen von BMA nicht zugelassen. In der Regel sind zwei Objektschlüssel (Generalhauptschlüssel) einzulegen; die Brandschutzdienststelle kann mehr fordern. Das FSD 3 ist vierteljährlich zu inspizieren und mindestens einmal jährlich zu warten.S. 8, 9 · 2020
FreischaltelementEs dürfen nur VdS-anerkannte FSE für Profilhalbzylinder eingebaut werden. Als Schließung findet die B-Schließung des Main-Kinzig-Kreises Verwendung; die Lieferung erfolgt über den festgelegten Lieferanten. Der Einbau eines FSE ist in der Gesamtkonzeption darzustellen.S. 9 · 2020
BlitzleuchteÜber dem direkten Zugang zur Anlaufstelle der Feuerwehr ist, von der Feuerwehranfahrt sichtbar, eine Rundumkennleuchte oder Blitzleuchte in der Farbe Gelb oder Orange zu installieren, die bei Auslösung der ÜE aufleuchtet. Die Brandschutzdienststelle kann zusätzliche Hinweise oder Kennleuchten fordern.S. 7 · 2020
MeldergruppenVerdeckt angeordnete Melder sind in jeweils eigenen Meldergruppen zusammenzufassen. Bei Sprinkleranlagen ist je Nass- bzw. Trockenalarmventil eine eigene Meldegruppe zu installieren; je Strömungsmelder ist eine eigene Feuerwehr-Laufkarte erforderlich.S. 10, 11 · 2020
MelderkennzeichnungDeckenplatten, Bodenplatten und Klappen mit verdeckten Meldern sind dauerhaft sichtbar mit Orientierungsschildern nach DIN 14623 und der Meldernummer nach DIN 14675 zu kennzeichnen. Revisionsöffnungen müssen mindestens 40 cm x 40 cm groß sein und sich zerstörungsfrei öffnen lassen.S. 10 · 2020
Laufkarten – FormatDas Format der Feuerwehr-Laufkarten richtet sich nach dem gesonderten Merkblatt 'Feuerwehr-Laufkarten' des Main-Kinzig-Kreises in jeweils gültiger Fassung; ein konkretes Papierformat ist im TAB-Text selbst nicht genannt. Laufkartendrucker können in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle für Objekte mit besonderen Verhältnissen zugelassen werden; in deren Nähe ist ein DIN A4-Ordner mit Ausdrucken aller Laufkarten vorzuhalten.S. 6, 7 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist mindestens eine gesonderte Laufkarte erforderlich. Bei mehr als 50 Meldergruppen muss über der betreffenden Laufkarte eine Leuchtanzeige aufleuchten. Die Brandschutzdienststelle kann für ausgedehnte Objekte oder Objekte mit besonderen Verhältnissen einen zweiten Laufkartensatz verlangen.S. 6 · 2020
Laufkarten – AktualisierungEntwürfe aller Laufkarten inkl. Meldergruppenverzeichnis sind der Brandschutzdienststelle vor der endgültigen Ausfertigung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die aktuellsten freigegebenen Laufkarten müssen sofort durch die Feuerwehr zugänglich sein; unbefugter Zugriff ist durch Feuerwehrschließung zu verhindern.S. 6 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind entsprechend dem Merkblatt 'Feuerwehrpläne' des Main-Kinzig-Kreises anzufertigen und durch die Brandschutzdienststelle genehmigen zu lassen. Ein Plansatz ist an der Anlaufstelle der Feuerwehr zu hinterlegen; die Hinterlegung muss spätestens beim Ortstermin der Brandschutzdienststelle vor Inbetriebnahme erfolgen.S. 6 · 2020
Abnahme und AbstimmungVor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen ist ein Ortstermin mit Betreiber, zertifiziertem Errichter, Übertrager, örtlicher Feuerwehr und Brandschutzdienststelle erforderlich. Die Fertigmeldung ist mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Ortstermin vorzulegen. Die BMA ist gemäß hessischer TPrüfVO durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (HPPVO) zu prüfen.S. 12, 13 · 2020
InstandhaltungFür den Anschluss an die Zentrale Leitstelle ist ein Wartungsvertrag mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma Pflicht. Alle Kosten für Betrieb und Instandhaltung trägt der Betreiber; auf Verlangen der Brandschutzdienststelle sind erforderliche Änderungen auf Kosten des Betreibers vorzunehmen.S. 3, 12 · 2020
Kosten und GebührenLeistungen der Brandschutzdienststelle sind gemäß der 'Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz im Main-Kinzig-Kreis' gebührenpflichtig. Alle Kosten für Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der BMA sowie des FSD trägt der Betreiber.S. 3, 8 · 2020

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

Projekt anlegen
ZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 HBO)
Brandschutzdienststelle des Main-Kinzig-Kreises – Leitung Kreisbrandinspektor:in (§ 4 Abs. 2 HBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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Anforderungen kennen — und direkt danach planen.

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