Main-Taunus-Kreis
QUELLE · TAB Main-Taunus-Kreis, Amt für Brandschutz und Rettungswesen (Main-Taunus-Kreis) – Ausgabestand 2025-10-22
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBauordnungsrechtlich notwendige BMA müssen an die Zentrale Leitstelle des MTK aufgeschaltet werden. Die Aufschaltung erfolgt über in Hessen zugelassene Übertragungswege des Konzessionärs (Siemens AG) auf Antrag; die Antragsformulare sind beim Konzessionär anzufordern.S. 2, 3 · 2025
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die Zentrale Leitstelle des MTK. Konzessionär für die ÜAG ist die Siemens AG, Building Technologies Division, Zone Mitte, Frankfurt.S. 2, 4 · 2025
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE wird vom Konzessionär der ÜAG (Siemens AG, Frankfurt) eingerichtet, gewartet und bleibt dessen Eigentum. Störungen der ÜE werden dem Konzessionär umgehend gemeldet und von diesem unverzüglich behoben. Die ÜE wird vom Konzessionär regelmäßig geprüft und gewartet.S. 3, 8 · 2025
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Feuerwehrzugang (zur BMZ) ist mit einer gelben Kennleuchte zu kennzeichnen. FIZ und FSE/FSD müssen in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs installiert sein. Der Weg zur FIZ ist mit DIN-4066-Schild zu beschildern.S. 4 · 2025
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Feuerwehr-InformationszentraleFBF, FAT, Laufkarten sowie ggf. FGB müssen als räumliche Einheit in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs installiert sein. Der Standort der FIZ ist mit dem Amt für Brandschutz und Rettungswesen abzustimmen. Im Aufstellraum muss Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein und ausreichend Platz für zwei Feuerwehrangehörige bestehen. Der Weg zur FIZ ist mit einem DIN-4066-Schild mit Aufschrift „BMZ“ zu kennzeichnen. Die ÜE-Nummer ist gut lesbar am FBF und an der BMZ anzubringen. Im FIZ ist ein vollständiger, aktueller und genehmigter Plansatz der Feuerwehrpläne vorzuhalten.S. 4 · 2025
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist Bestandteil der FIZ und muss zusammen mit FAT und Laufkarten räumlich als Einheit aufgestellt sein. Bei wiederkehrenden Prüfungen (GVS, ca. alle 5 Jahre) werden am FBF in der Regel Akustik und Brandfallsteuerungen abgeschaltet; falls eine Prüfung mit eingeschalteter Akustik gewünscht wird, ist ein Techniker der Wartungsfirma beizuziehen.S. 4, 7 · 2025
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Im FAT sind ausgelöste Melder bzw. Meldegruppen in einem festgelegten Format darzustellen: Zeile 1 enthält Meldegruppe/Meldernummer und Meldertyp, Zeile 2 enthält Geschoss, Raumbezeichnung und ggf. Hinweis auf Doppelboden oder Zwischendecke. Zeile 3 und 4 zeigen analog die letzte Meldung. Für Meldertypen sind vorgeschriebene Abkürzungen zu verwenden (u. a. DKM, aut.Meld, RAS, Spri.Gr.).S. 6 · 2025
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein FSD 3 nach DIN 14675 einzubauen, das mindestens zwei Objekthalbzylinder aufnehmen kann; bei Objekten mit Löschanlage mindestens drei. Die genaue Anzahl ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle (Amt für Brandschutz und Rettungswesen, Sachgebiet Brandschutz) festzulegen. Maximal drei Schlüssel je Objekthalbzylinder sind zulässig, je Bund untrennbar mit VdS-zugelassener Einmal-Schlüsselplombe zu verbinden. Vor Inbetriebnahme ist eine unterschriebene Haftungsverzichtserklärung vorzulegen. Mechanischen Schließsystemen ist der Vorzug zu geben; der Zugang vom FSD zum FIZ muss stets mit mechanischen Schließsystemen möglich sein.S. 4, 5 · 2025
FreischaltelementDas FSE ist mit der Gruppenschließung der örtlich zuständigen Feuerwehr (Halbzylinder) auszustatten. Schließungen sind bei einem zugelassenen Sicherheitscenter zu bestellen, wofür eine Bezugsgenehmigung des Amtes für Brandschutz und Rettungswesen erforderlich ist.S. 4 · 2025
BlitzleuchteAm Feuerwehrzugang ist eine gelbe Kennleuchte (Dreh- oder Blitzleuchte) zu installieren, die bei Auslösung der ÜE aktiviert wird und aus der Anfahrrichtung sichtbar sein muss. Der Standort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle bereits in der Planungsphase festzulegen. Die Kennleuchte muss auch bei abgeschalteten Brandfallsteuerungen in Betrieb gehen und sich nach dem Zurücksetzen der BMA am FBF abschalten.S. 4 · 2025
Laufkarten – FormatFeuerwehrlaufkarten sind im Format DIN A4 Querformat, laminiert, vorzuhalten. Alternativ ist synthetisches wasserfestes Papier mit ausreichender Steifigkeit (Papierdicke ab ca. 0,20 mm in der Regel geeignet) zulässig; ggf. ist dem Amt eine Musterlaufkarte vorzulegen.S. 6 · 2025
Laufkarten – SymbolikLaufkartenreiter können farblich gekennzeichnet werden: automatische Melder in Weiß, Handfeuermelder in Rot, Wasserlöschanlagen in Blau, Gaslöschanlagen in Gelb. Bei mehr als 50 Meldegruppen muss beim Alarm über der betreffenden Meldegruppenkarte eine rote Leuchtanzeige aufleuchten. Laufkarten müssen der DIN 14675 entsprechen.S. 7 · 2025
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldegruppe ist mindestens eine Laufkarte vorzuhalten. Bei ausgedehnten Gebäuden oder Liegenschaften mit mehreren Gebäuden kann eine zweite Laufkarte gefordert werden. Bei Verwendung von Laufkartendruckern muss jede Laufkarte bei Alarmeingang zweimal ausgedruckt werden; Tabletts müssen zu Redundanzzwecken zweifach vorhanden sein.S. 6, 7 · 2025
Laufkarten – AktualisierungBei Verwendung von EDV-Technik (Drucker, Tablet) ist zusätzlich am FIZ eine Handakte mit einem vollständigen Satz aktueller EDV-Ausdrucke jeder Meldegruppe (normales Papier, nicht laminiert) zu hinterlegen. Weitere Einzelheiten sind im Einvernehmen mit dem Amt für Brandschutz und Rettungswesen festzulegen.S. 7 · 2025
Feuerwehrplan (DIN 14095)Im FIZ ist ein vollständiger, aktueller und genehmigter Plansatz der Feuerwehrpläne vorzuhalten. Das Amt für Brandschutz und Rettungswesen kann zusätzlich weitere Informationsdokumente wie Lage-, Alarm- und Übersichtspläne, Kanalpläne, Gefahrstoffdatenblätter oder Belegungspläne im FIZ verlangen.S. 4 · 2025
Abnahme und AbstimmungVor Inbetriebnahme ist die BMA durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige nach TPrüfV zu prüfen und abzunehmen; der Prüfbericht ist Bauaufsichtsbehörde und Brandschutzdienststelle vorab vorzulegen. Der Inbetriebnahmetermin ist mit einem Vorlauf von mindestens 10 Arbeitstagen mit dem Amt für Brandschutz und Rettungswesen abzustimmen. Unterlagen (u. a. Zertifizierungsnachweis, Prüfprotokoll, Meldegruppenverzeichnis, Wartungsnachweis) sind spätestens drei Arbeitstage vor dem Termin in digitaler Form (PDF) einzureichen.S. 8, 9 · 2025
InstandhaltungDie Feuerwehrperipherie (FSE, FSD, FBF, FAT, FGB, Blitzleuchte) wird von der Brandschutzdienststelle des MTK regelmäßig (ca. alle 5 Jahre) im Rahmen der Gefahrenverhütungsschau über das FSE auf Funktion geprüft. Zusätzliche normenkonforme Prüfungen sind mit den örtlich zuständigen Feuerwehren abzustimmen; deren Kosten richten sich nach den jeweiligen kommunalen Gebührensatzungen. Nachweis eines Wartungsvertrages ist bei Inbetriebnahme vorzulegen.S. 7, 8, 9 · 2025
Kosten und GebührenDie Inbetriebnahme durch das Amt für Brandschutz und Rettungswesen ist gebührenpflichtig; die Gebühren richten sich nach der kreiseigenen Gebührensatzung für den vorbeugenden Brandschutz. Kosten für Feuerwehreinsätze aufgrund von Falschalarmen werden dem Betreiber in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob Dritte den Alarm verursacht haben; die Höhe richtet sich nach den Gebührensatzungen der jeweiligen Städte und Gemeinden.S. 6, 8 · 2025
SonstigesBodenplattenheber (Saug-/Krallenheber) und eine Erkundungsleiter sind beim FIZ bereitzuhalten, gegen unberechtigte Entnahme mit Feuerwehrschließung MTK zu sichern und mit DIN-4066-Schild „Nur für Feuerwehr“ zu kennzeichnen. Ggf. weitere Öffnungswerkzeuge für nicht sichtbare Melder sind am FIZ oder abgestimmter Stelle vorzuhalten.S. 5 · 2025
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 HBO)
Brandschutzdienststelle des Main-Taunus-Kreises – Leitung Kreisbrandinspektor:in (§ 4 Abs. 2 HBKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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