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Rheingau-Taunus-Kreis

QUELLE · TAB Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, Vorbeugender Brandschutz (Rheingau-Taunus-Kreis) – Ausgabestand 2019-05
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBrandmeldeanlagen werden auf die Brandmeldeempfangszentrale (BMEZ) der Zentralen Leitstelle des Rheingau-Taunus-Kreises aufgeschaltet. Die Gesamtkonzeption ist vorab von der Brandschutzdienststelle freizugeben; ohne Freigabevermerk erfolgt keine Aufschaltung. Die Aufschaltung erfordert einen Antrag (Anlage H) und die Abnahme durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen inkl. Bestätigung des gesamten Übertragungsweges.S. 3, 6, 15, 16 · 2019
AlarmempfangsstelleAlarmempfangseinrichtung ist die BMEZ der Zentralen Leitstelle des Rheingau-Taunus-Kreises als Hauptleitstelle; Partner-Feuerwehrleitstelle ist Groß-Gerau. Storungen werden an eine vom Betreiber beauftragte Service-Leitstelle weitergeleitet. Die Zentrale Leitstelle uberwacht nur die Funktion der Anzeige- und Bedieneinrichtung; die Uberwachung des gesamten Ubertragungsweges ist in Hessen keine gesetzliche Aufgabe.S. 4, 41 · 2019
ÜbertragungseinrichtungDie Alarmubertragungsanlage muss mindestens Kategorie DP3 (dual path 3) nach DIN EN 50136-1 entsprechen, mit einer maximalen Meldungszeit von 3 Minuten je Ubertragungsweg. Bei Polling-Zyklen uber 8 Sekunden (insbesondere bei Mobilfunk) ist ein automatischer Service Request erforderlich. Hauptubertragungsweg und Ersatzweg sind zu realisieren; die Partner-Feuerwehrleitstelle ist Groß-Gerau.S. 4, 41 · 2019
Feuerwehrzugang / Standort BMZDie Anlaufstelle der Feuerwehr muss sich in unmittelbarer Nahe des Feuerwehrzugangs befinden, der wiederum in unmittelbarer Nahe der Anfahrtsstelle zu liegen hat. Elektrisch betriebene Turen oder Tore gelten nicht als geeigneter Feuerwehrzugang. Schilder nach DIN 4066 ('Brandmeldeanlage'/'BMA' oder 'Feuerwehrinformationszentrum'/'FIZ') kennzeichnen den Zugang.S. 7 · 2019
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Feuerwehr-InformationszentraleAn der Anlaufstelle der Feuerwehr sind FBF (DIN 14661), FAT (DIN 14662), Feuerwehr-Laufkarten (DIN 14675) und Feuerwehrplan (DIN 14095) als Mindestausstattung zusammenzufassen; diese Kombination darf als FIZ bezeichnet werden. Standort und genaue Ausfuhrung sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Die Feuerwehrperipherie ist ausschliesslich durch die Feuerwehr zu bedienen und standig abzuschliessen.S. 7, 8 · 2019
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) nach DIN 14661 ist an der Anlaufstelle der Feuerwehr vorzuhalten. Das FBF muss eine Taste 'Brandfallsteuerung ab' (fur alle Betriebseinrichtungen ausser Gebaudefunkanlagen) und eine Taste 'Akustik ab' enthalten. FBF wird ausschliesslich durch die Feuerwehr bedient.S. 7, 8, 17 · 2019
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) nach DIN 14662 ist an der Anlaufstelle der Feuerwehr vorzuhalten und wird ausschliesslich durch die Feuerwehr bedient.S. 7, 17 · 2019
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin Feuerwehrschlussseldepot (FSD) des Typs FSD 3 nach VdS 2105 ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zu installieren. Im FSD ist der Generalhauptschlussel (bzw. zwei identische Generalhaupttransponder bei elektronischen Systemen) zu hinterlegen; je Objektschlussel ist eine eigene Uberwachung erforderlich. Sabotagemeldeung des FSD ist weiterzuleiten; eine Alarmierung der Feuerwehr bei Sabotage ist nicht gestattet.S. 8, 9 · 2019
FreischaltelementEin Freischaltelement (FSE) ist an gut erreichbarer Stelle einzubauen, wenn der Feuerwehrzugang im Bedarfsfall sichergestellt werden muss. Es durfen nur VdS-anerkannte FSE fur Profilhalbzylinder verwendet werden. Die Schliesssung fur das FSE ist die Feuerwehr-Schliesssung der jeweiligen Stadt/Gemeinde; die Beantragung erfolgt uber Anlage C mit mindestens 12 Wochen Vorlauf.S. 9, 10 · 2019
BlitzleuchteUber dem direkten Zugang zur Anlaufstelle der Feuerwehr ist eine gelbe/orange Blitzleuchte zu installieren, die bei Auslosung der Ubertragungseinrichtung aufleuchtet und von der Feuerwehranfahrt aus sichtbar sein muss. Die Brandschutzdienststelle kann zusatzliche Hinweise oder Kennleuchten fordern.S. 7 · 2019
MeldergruppenJe Meldergruppe ist mindestens eine Feuerwehr-Laufkarte erforderlich. Verdeckt angeordnete Melder sind in eigenen Meldergruppen zusammenzufassen. Bei Sprinkleranlagen ist je Nass- bzw. Trocken-Alarmventil eine eigene Meldergruppe zu installieren; bei mehrgeschossigen Nassanlagen je Geschoss ein Stromungsmelder mit eigener Laufkarte.S. 6, 10, 12 · 2019
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer zu beschriften. Die Kennzeichnung erfolgt nicht am Melder selbst, sondern am Meldersockel oder auf einem weissen Schild mit schwarzer Beschriftung neben dem Melder an der Decke. Mindestzifferngrössen sind abhangig von der Erkennungsentfernung festgelegt (z.B. 12,5 mm bis 4 m, 30,0 mm bei 8-12 m, 8,0 mm fur Druckknopfmelder).S. 11 · 2019
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind nach DIN 14675 Anhang K auszufuhren. Ein Format ist nicht explizit genannt; reprasentative Entwurfe sind der Brandschutzdienststelle vor der endgultigen Ausfertigung zur Prufung und Freigabe vorzulegen.S. 6 · 2019
Laufkarten – SymbolikDie Symbolik der Feuerwehr-Laufkarten richtet sich nach DIN 14675 Anhang K. Brandfallsteuerungen sind mit dem Begriff 'Brandfallsteuerung' zu beschriften und an der Anlaufstelle zu hinterlegen. Verdeckte Melder sind auf der jeweiligen Feuerwehr-Laufkarte mit Hinweis auf erforderliche Hilfsmittel zu versehen.S. 6, 7, 11 · 2019
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist mindestens eine gesonderte Laufkarte erforderlich. Bei Anlagen mit mehr als 50 Meldergruppen ist uber der betreffenden Feuerwehr-Laufkarte eine Leuchtanzeige vorzusehen. Fur ausgedehnte Objekte oder solche mit besonderen Verhaltnissen kann die Brandschutzdienststelle einen zweiten Satz Laufkarten verlangen.S. 6 · 2019
Laufkarten – AktualisierungEine explizite Regelung zu Aktualisierungsfristen fur Laufkarten ist im Dokument nicht enthalten. Anderungen der Brandmeldeanlage erfordern generell eine Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle.S. 6 · 2019
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrplane sind in Anlehnung an DIN 14095 gemas Merkblatt 'Feuerwehrplane' zu erstellen. Ein Entwurf ist der Brandschutzdienststelle vor der endgultigen Anfertigung zur Prufung und Freigabe vorzulegen. Abzustimmende Mehrausfertigungen fur die Feuerwehr(en) sind der Brandschutzdienststelle zur Verfugung zu stellen.S. 6 · 2019
Abnahme und AbstimmungVor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Anderungen ist ein Ortstermin mit Betreiber, zertifiziertem Errichter, ortlicher Feuerwehr und Brandschutzdienststelle durchzufuhren; der Termin ist mit mindestens 14 Tagen Vorlauf zu koordinieren. Die Abnahme durch einen bauaufsichtlich anerkannten Pruchsachverstandigen gemas TPrufVO (Hessen) ist Pflicht; wiederkehrende Prufungen sind innerhalb von drei Jahren zu veranlassen.S. 6, 15, 16 · 2019
InstandhaltungFur die Aufschaltung auf die Zentrale Leitstelle ist ein Wartungsvertrag mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma abzuschliessen. Alle Kosten fur Betrieb, Instandhaltung und auf Verlangen der Brandschutzdienststelle durchzufuhrende Anderungen tragt der Betreiber. Das Verfahren fur Revisionsschaltungen ist in einem gesonderten Merkblatt der Zentralen Leitstelle beschrieben.S. 4, 15 · 2019
Kosten und GebührenAlle Kosten fur Betrieb und Instandhaltung der Brandmeldeanlage tragt der Betreiber. Leistungen der Brandschutzdienststelle sind gemas der 'Satzung uber die Erhebung von Gebuhren fur Leistungen im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz im Rheingau-Taunus-Kreis' gebuhrenlichtig. Einbau, Instandhaltung und Betrieb des FSD geschehen ebenfalls auf Kosten und Risiko des Betreibers.S. 4, 9 · 2019

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

Projekt anlegen
ZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 HBO)
Brandschutzdienststelle des Rheingau-Taunus-Kreises – Leitung Kreisbrandinspektor:in (§ 4 Abs. 2 HBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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Anforderungen kennen — und direkt danach planen.

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