Landkreis Waldeck-Frankenberg
QUELLE · TAB Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst 5.2 (Waldeck-Frankenberg) – Ausgabestand 2019-01-02
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Freigabe zur Aufschaltung an die Brandmeldeempfangszentrale der Zentralen Leitstelle erfolgt nach Vorlage der Anlagen A, B und C sowie der Feuerwehrplaene und eines maengelfreien Abnahmeprotokolls des Pruefsachverstaendigen. Der gewuenschte Aufschaltungstermin ist mindestens 10 Arbeitstage vorher schriftlich bei der Brandschutzdienststelle zu beantragen, wobei der Konzessionaer bzw. zertifizierte Errichter/Nebenclearingstellen-Betreiber anwesend sein muss.S. 15 · 2019
ÜbertragungseinrichtungDer Fernalarm der Brandmeldeanlage ist ueber eine Alarmuebertragungseinrichtung auf die Haupt-Clearing-Leitstelle des Brandmeldeanlagenkonzessionaers sowie auf die Alarmempfangseinrichtung der Zentralen Leitstelle des Landkreises aufzuschalten; Verbindungsart und technische Anforderungen ergeben sich aus DIN 14675, ggf. nach Abstimmung mit dem Konzessionaer. Zwischen Betreiber und Konzessionaer ist eine vertragliche Regelung erforderlich.S. 8 · 2019
Feuerwehrzugang / Standort BMZBei umfriedeten Gelaenden oder nicht direkt passierbaren Toren/Schranken muessen Massnahmen fuer den jederzeitigen, gewaltlosen Feuerwehrzutritt getroffen werden; elektrisch angesteuerte Tore muessen nach dem Oeffnen offen bleiben und auch bei Energie- oder Steuerleitungsausfall gewaltfrei zu oeffnen sein, z.B. durch FSD-3-Standort vor der Toranlage oder Schliessbarkeit mit Feuerwehr-Dreikantschluessel. Die Hinterlegung von Gebaeudeschluesseln ausserhalb von FSD-3-Anlagen, etwa bei der oertlichen Feuerwehr, ist unzulaessig.S. 6, 7 · 2019
Feuerwehr-InformationszentraleDie Feuerwehrinformationszentrale bildet den Feuerwehranlaufpunkt eines Objekts und muss ein Feuerwehr-Bedienfeld nach DIN 14661, ein Feuerwehr-Anzeigetableau nach DIN 14662, die Feuerwehrlaufkarten sowie einen Satz Feuerwehrplaene nach DIN 14095 vorhalten; bei vorhandener Gebaeudefunkanlage zusaetzlich ein Feuerwehr-Gebaeudefunkbedienfeld nach DIN 14663. Zusaetzliche Feuerwehrinformationszentralen bei ausgedehnten Objekten sind schriftlich mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 7 · 2019
Feuerwehr-Anzeigetableau, -Bedienfeld, Gebaeudefunkbedienfeld, Laufkarten und Feuerwehrplaene sollen eine Einheit an einem Standort bilden; bei raeumlich abgesetzter Installation ist Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle herzustellen. Die Feuerwehrinformationszentrale soll moeglichst nicht in notwendigen Treppenraeumen, aber in Naehe des Feuerwehrzugangs liegen, wobei die Lage schriftlich mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen ist.S. 7, 8 · 2019
Im Bereich der Feuerwehrinformationszentrale ist eine Sicherheitsbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung mit mindestens 1 Lux an den Bedieneinheiten und einem Funktionserhalt von mindestens 120 Minuten zu installieren.S. 8 · 2019
Fuer das Schloss der Feuerwehrinformationszentrale ist eine Feuerwehrschliessung der oertlich zustaendigen Feuerwehr erforderlich.S. 8 · 2019
Die Feuerwehrinformationszentrale ist dauerhaft mit einem Schild 'FIZ' nach DIN 4066 in mindestens 105 x 297 mm zu kennzeichnen; wird sie nicht unmittelbar am Feuerwehrzugang angebracht, ist der Weg dorthin mit entsprechenden Hinweisschildern und Richtungspfeilen zu kennzeichnen.S. 8 · 2019
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Die am Feuerwehr-Bedienfeld abschaltbaren bzw. automatisch ausloesenden Brandfallsteuerungen sind in einer dauerhaften Liste am Bedienfeld oder in dessen Naehe sichtbar darzustellen.S. 8 · 2019
Feuerwehr-SchlüsseldepotDer gewaltlose Zutritt der Feuerwehr im Alarmfall wird ueber die Hinterlegung eines Gebaeudegeneralschluessels im Feuerwehrschluesseldepot (FSD 3 nach DIN 14675) im Halbzylinder der Objektschliessung sichergestellt, wobei der Halbzylinder bauseits zu stellen ist. Die Anzahl der im Depot hinterlegten Schliessungen ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Ausnahmen, etwa eine staendig besetzte Stelle, beduerfen im Einzelfall der vorherigen schriftlichen Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle.S. 6 · 2019
In jedem Freischaltelement und Feuerwehrschluesseldepot Typ FSD 3 sowie im Profilhalbzylinder der Feuerwehrinformationszentrale ist die jeweilige Feuerwehrschliessung der Stadt/Gemeinde einzubauen. Die erforderliche Anzahl an Profilhalbzylindern ist fruehzeitig bei der Brandschutzdienststelle zu bestellen, wobei die Kosten der Betreiber traegt.S. 7 · 2019
FreischaltelementGebaeude muessen von aussen an allen Zugaengen mit dem Gebaeudegeneralhauptschluessel zu oeffnen sein; bei RFID-Zugangstranspondern sind grundsaetzlich passive Transponder zu verwenden. Zur nachtraeglichen Ausloesung der Brandmeldeanlage ist ein Freischaltelement in ca. 2,00 m Hoehe an einer fuer die Feuerwehr gut erreichbaren Stelle zu installieren. Ausnahmen beduerfen im Einzelfall der vorherigen schriftlichen Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle.S. 6 · 2019
BlitzleuchteAm Feuerwehrzugang ist mindestens eine gelbe Kennleuchte zu installieren, die bei Ausloesung der Uebertragungseinrichtung aktiviert wird; weitere Kennleuchten koennen bei oertlichen Besonderheiten gefordert werden. Der Standort ist so zu waehlen, dass die Leuchte aus der Hauptanfahrrichtung der Feuerwehr sichtbar ist, und ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 5 · 2019
MeldergruppenBei Brandmeldeanlagen mit mehr als 50 Meldergruppen sind die Feuerwehrlaufkarten mit roten Lampen oder Leuchten zur Gruppeneinzelanzeige auszustatten. Anforderungen an Registriereinrichtungen wie Laufkartendrucker und Protokolldrucker sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen, wobei Registrierdrucker Alarme, Abschaltungen und Stoerungen mit Datum und Uhrzeit erfassen muessen.S. 8 · 2019
MelderkennzeichnungBei automatischen Brandmeldern in Zwischendecken sind Revisionsoeffnungen von mindestens 0,40 m x 0,40 m vorzusehen; die Kennzeichnung muss aus Laufrichtung der Feuerwehr-Laufkarte erkennbar und ausreichend gross neben dem Sockel bzw. an der Revisionsoeffnung angebracht sein. Der Betreiber muss zum Oeffnen der Zwischendecken eine gegen Fremdbenutzung gesicherte Steighilfe mit mindestens 120 kg Tragkraft vorhalten und dies auf den betreffenden Laufkarten vermerken.S. 12, 13 · 2019
Laufkarten – FormatFuer jede Meldergruppe ist mindestens eine gesonderte, laminierte Feuerwehr-Laufkarte im Format bis A4 vorzuhalten; fuer groessere Objekte ist nach Zustimmung der Brandschutzdienststelle das Format A3 moeglich. Die Ausfuehrung muss DIN 14675 Ziffer 10.2 i.V.m. Anhang I entsprechen und ist von der Brandschutzdienststelle freizugeben, wobei die Freigabe gemaess Gebuehrensatzung kostenpflichtig ist.S. 9 · 2019
Laufkarten – Anzahl und AblageBei Brandmeldeanlagen mit mehr als 50 Meldergruppen muss bei Alarm ueber der betreffenden Feuerwehr-Laufkarte eine rote Lampe oder Leuchte aufleuchten, um das Auffinden zu erleichtern.S. 9 · 2019
Laufkarten – AktualisierungElektronische Informationssysteme mit automatischem Ausdruck von Feuerwehr-Laufkarten sind nur im Einzelfall nach schriftlicher Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zulaessig und muessen u.a. einen Duplex-Farblaserdrucker mit zwei Papierfaechern (Papier mind. 100 g/m2), Notstrom-/Batteriebetrieb mit gleicher Ueberbrueckungszeit wie die Brandmeldeanlage sowie ein eigenstaendiges, gesichertes Netzwerk mit eigener Netzsicherung aufweisen. Stoerungsmeldungen des Systems, z.B. Druckerstoerung, leeres Papierfach oder Netzwerkausfall, sind an eine staendig besetzte Stelle weiterzuleiten.S. 9, 10 · 2019
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrplaene nach DIN 14095 sind zu erstellen und der Brandschutzdienststelle zur kostenpflichtigen Freigabe vorzulegen, wobei Art und Anzahl der Ausfertigungen bei der Freigabe mitgeteilt werden. Nach Uebergabe werden die Plaene an die oertliche Feuerwehr, die Zentrale Leitstelle (zusaetzlich als PDF) und die Brandschutzdienststelle verteilt und muessen spaetestens zur Aufschaltung geprueft vorliegen.S. 11 · 2019
Abnahme und AbstimmungDie Ausfuehrungsplanung der Brandmeldeanlage ist gemaess einem Stufenplan nach DIN 14675 der Brandschutzdienststelle zur Freigabe vorzulegen, unter anderem mit Anlage A (Konzept mit Anschluss an die Brandmeldeempfangszentrale), Anlage B (Antrag auf Freigabe der Feuerwehrschliessung) und den Feuerwehrlaufkarten. Fuer die Gesamtkonzeption sind zusaetzlich BMA-Konzept, Steuermatrix, Blockschaltbild und ein Uebersichtsplan mit feuerwehrspezifischen Bauteilen vorzulegen. Die Freigabe ist kostenpflichtig gemaess der geltenden Gebuehrensatzung.S. 5 · 2019
Vor der ersten Inbetriebnahme ist die Brandmeldeanlage durch einen bauaufsichtlich anerkannten Pruefsachverstaendigen nach der Hessischen Pruefberechtigten- und Pruefsachverstaendigenverordnung zu pruefen und abzunehmen; der Pruefbericht nach der Technischen Pruefverordnung ist der Bauaufsichtsbehoerde und der Brandschutzdienststelle vorzulegen. Dies gilt entsprechend fuer wiederkehrende Pruefungen.S. 14 · 2019
Bei von der Brandmeldeanlage ausgeloesten Brandfallsteuerungen (z.B. Aufzuege, Alarmierungsanlagen) sind gewerkuebergreifende Schnittstellenpruefungen erforderlich, deren Ergebnis in einem Pruefprotokoll eines Pruefsachverstaendigen mit Bestaetigung von Wirksamkeit und Betriebssicherheit zu dokumentieren ist.S. 15, 16 · 2019
InstandhaltungFuer den Anschluss an die Brandmeldeempfangszentrale ist ein Wartungsvertrag mit dem Errichter oder einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma erforderlich, der Pruefungen nach DIN VDE 0833 Teil 1 Abschnitt 4 und 5 umfasst. Bei Eigenwartung ist die entsprechende Fachkunde (Zertifizierung nach DIN 14675) nachzuweisen.S. 14 · 2019
Stoerungsmeldungen werden von der Zentralen Leitstelle nicht entgegengenommen und sind unverzueglich an den Instandhalter weiterzuleiten, der innerhalb von 24 Stunden nach Meldung mit der Stoerungsbeseitigung beginnen muss. Nach Abschluss der Instandsetzung ist eine dokumentierte Funktionspruefung durchzufuehren.S. 15 · 2019
Kosten und GebührenDer Betreiber der Brandmeldeanlage traegt saemtliche Kosten fuer Betrieb und Instandhaltung. Leistungen der Brandschutzdienststelle sind gemaess der jeweils gueltigen Satzung gebuehrenpflichtig. Zusaetzliche Kosten entstehen durch die vorgeschriebene vertragliche Regelung mit dem Konzessionaer bzw. zugelassenen Errichtern oder Betreibern einer Nebenclearingstelle.S. 4 · 2019
Die Kosten fuer Feuerwehreinsaetze im Zusammenhang mit der Brandmeldeanlage richten sich nach der jeweils geltenden Gebuehrensatzung der fuer den abwehrenden Brandschutz zustaendigen Stadt oder Gemeinde.S. 4 · 2019
SonstigesDie Brandmeldezentrale (BMZ) ist mit einer Feuerwehrinformationszentrale auszustatten; der Funktionserhalt der BMZ einschliesslich Uebertragungsanlagen muss gemaess MLAR mindestens 30 Minuten betragen, und sie ist von fremden Anlagen mindestens feuerhemmend nach DIN 4102 abzutrennen. Wird sie in einem Schrank oder Raum untergebracht, sind die Tueren abschliessbar auszufuehren und mit einem Schild 'Brandmeldezentrale' bzw. 'BMZ' nach DIN 4066 (mind. 105 x 297 mm) zu kennzeichnen.S. 9 · 2019
Ob und in welchem Umfang ein Feuerwehr-Lageplantableau erforderlich ist, richtet sich nach der Baugenehmigung und/oder ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Ist eines erforderlich, sind Grundriss, Zugaenge und Meldergruppen-Standorte farbcodiert darzustellen (rot Handfeuermelder, gelb automatische Melder, blau Loeschanlagen, weiss Geschossanzeigen, gruen Brandmelderzentrale), mit Lampenprueftasten nur fuer Wartungspersonal; die Ausfuehrungsplanung ist vor Fertigung der Brandschutzdienststelle zur Freigabe vorzulegen.S. 10 · 2019
Verriegelte Tueren in Rettungswegen, die sich nicht mit dem Generalschluessel oeffnen lassen, muessen bei Ausloesung der Brandmeldeanlage automatisch freigeschaltet werden (z.B. Magnetverriegelung). Die zugehoerigen Steuerleitungen sind als ueberwachte Primaerleitungen nach DIN VDE 0833 Teil 2 Abschnitt 4.3 oder mit Funktionserhalt von 30 Minuten nach MLAR auszufuehren.S. 11 · 2019
Akustische Signalgeber muessen den Anforderungen der DIN 14675 entsprechen; das Verhalten bei Brandalarm ist eindeutig in einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 festzulegen.S. 11 · 2019
Optische Signalgeber nach DIN EN 54-23 koennen bei erhoehtem Hintergrundlaerm oder bestimmter Nutzung (z.B. Krankenhaus, Altenpflege, Beherbergung) gefordert werden und sind dauerhaft mit Hinweisschildern 'Feueralarm' nach DIN 4066 (mind. 105 x 297 mm) zu kennzeichnen. Eine schriftliche Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle ist erforderlich.S. 12 · 2019
Sprachalarmierungsanlagen unterliegen nicht den Anforderungen an Brandmeldeanlagen, muessen jedoch DIN VDE 0828 bzw. bei automatischer Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage zusaetzlich DIN VDE 0833 Teil 4 sowie DIN 14675 entsprechen. Fuer die Freigabe der Ausfuehrungsplanung sind Konzept, Planung und Uebersichtsplan mit feuerwehrspezifischen Bauteilen vorzulegen; die Freigabe ist kostenpflichtig.S. 12 · 2019
Handfeuermelder muessen den Normen der Reihe DIN EN 54 entsprechen und sind in einer Hoehe von 1,4 m plus/minus 0,2 m ueber Oberkante Fertigfussboden gut sichtbar zu montieren, auch bei Unterbringung in Wandhydrantenschraenken.S. 12 · 2019
Automatische Brandmelder muessen nach DIN EN 54 bauartgeprueft und zugelassen sein und im Regelfall auf die Kenngroesse Rauch reagieren; die im freigegebenen Konzept bestaetigten Kenngroessen duerfen nachtraeglich nicht ohne Zustimmung der Brandschutzdienststelle geaendert werden. Abweichungen sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 13 · 2019
Brandmeldeanlagen mit automatischen Meldern sollen, solche zum Ansteuern automatischer Loeschanlagen muessen mit Schutzmassnahmen gegen Ueberspannungen gemaess DIN VDE 0845 Teil 1 ausgestattet werden.S. 13 · 2019
Bei Sprinkleranlagen ist je Alarmventil bzw. Sprinklergruppe eine eigene Meldergruppe mit zugehoeriger Feuerwehr-Laufkarte einzurichten, bei mehrgeschossigen Sprinklergruppen zusaetzlich je Geschoss ein Stroemungsmelder; Meldungen der Stroemungsmelder duerfen die Uebertragungseinrichtung nicht ausloesen, sondern nur einen oertlichen Alarm sowie eine Signalisierung auf Lageplantableau bzw. Laufkarten bewirken. Liegt die Sprinklerzentrale nicht bei der Feuerwehrinformationszentrale, ist eine gesonderte Laufkarte mit Kennzeichnung 'SPRINKLERZENTRALE' im Laufkartendepot zu hinterlegen und der Weg dorthin dauerhaft nach DIN 4066 zu kennzeichnen.S. 13, 14 · 2019
Gasfoermige Loeschanlagen koennen durch die Brandmeldeanlage ausgeloest werden; bei Neuerrichtung oder Nachruestung ist der Brandschutzdienststelle ein Sicherheitskonzept vorzulegen, und fuer die Gasloeschanlage ist eine eigene Feuerwehr-Laufkarte zu erstellen.S. 14 · 2019
Die oertlich zustaendige Feuerwehr ist vor Inbetriebnahme der Aufschaltung an die Zentrale Leitstelle in die Standorte der Feuerwehrperipherie bzw. Feuerwehrinformationszentrale und die objektspezifischen Gegebenheiten einzuweisen.S. 16 · 2019
Der Betreiber ist verpflichtet, eingewiesenes Betriebspersonal ('eingewiesene Personen') vorzuhalten, das vom Errichter mit Anlage und Betrieb vertraut zu machen ist; deren Namen sind an der Feuerwehrinformationszentrale zu hinterlegen und auf Verlangen der Brandschutzdienststelle schriftlich anzugeben.S. 16 · 2019
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreisausschuss des Landkreises Waldeck-Frankenberg – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 HBO)
Brandschutzdienststelle des Landkreises Waldeck-Frankenberg – Leitung Kreisbrandinspektor:in (§ 4 Abs. 2 HBKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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