Stadt Wiesbaden (kreisfrei)
QUELLE · TAB Landeshauptstadt Wiesbaden, Amt 37 - Feuerwehr, Abteilung Vorbeugender Brandschutz (Wiesbaden) – Ausgabestand 2024-12-21
Festlegungen nach Thema
AufschaltungZuständig für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an die Zentrale Leitstelle der Feuerwehr Wiesbaden ist das Sachgebiet 370330 (Brandschutztechnische Einrichtungen und Unterlagen) der Abteilung Vorbeugender Brandschutz.S. 3 · 2024
AlarmempfangsstelleZuständiger Konzessionär für die Übertragungswege der Brandmeldeanlagen im Stadtgebiet Wiesbaden ist die Siemens AG (Smart Infrastructure); dort erhält der Errichter alle Informationen zur Aufschaltung sowie zu den Übertragungswegen zur Alarmempfangszentrale.S. 3 · 2024
Feuerwehrzugang / Standort BMZTüren und Tore auf dem Weg zum FSD bzw. zu ständig besetzten Stellen mit Schlüsselgewalt sowie alle Türen und Tore im Außenbereich des überwachten Objektes sind mit einer Feuerwehrschließung zu versehen; der gewaltfreie Zutritt zu allen mit Meldern bzw. Löschanlagen geschützten Räumen ist bei Alarm vom Betreiber sicherzustellen.S. 6 · 2024
Feuerwehr-InformationszentraleAn der Erstinformationsstelle (FIZ) müssen Feuerwehranzeigetableau, Gebäudefunkbedienfeld, Feuerwehrbedienfeld, Feuerwehrlaufkarten, Sprechstelle für die Sprachalarmierung und weitere Bedieneinrichtungen in unmittelbarer Nähe zueinander montiert sein; die Hauptmelder-Nummer des Konzessionärs ist im Beschriftungsfeld ÜE-Nummer einzutragen. Ab 50 oder mehr Meldegruppen im Objekt ist zusätzlich eine LED-Einzelanzeige zum leichteren Auffinden der Laufkarten erforderlich.S. 7 · 2024
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Feuerwehr-SchlüsseldepotDie bauliche Ausführung des Feuerwehrschlüsseldepots (Standsäule, Wandeinbau oder Wandmontage) bleibt dem Betreiber unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik überlassen; als Schließzylinder kommen Profilhalbzylinder zum Einsatz.S. 7 · 2024
FreischaltelementVon Seiten der Feuerwehr wird ein Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) mit Freischaltelement (FSE) bevorzugt; die Wahl der FSD-Klasse ist in Abstimmung mit dem zuständigen Sachversicherer zu treffen. Als Schließzylinder für FSD und FSE sind Profilhalbzylinder zu verwenden.S. 6, 7 · 2024
BlitzleuchteDie Hinweisleuchte (Blitzleuchte) ist vom öffentlichen Verkehrsraum aus gut sichtbar in einer Höhe von mindestens 2,20 m und maximal 5,00 m als pyramidenförmige Leuchte mit gelber Kalotte zu montieren; sie muss auch bei abgeschalteter Brandfallsteuerung im Alarmfall aktiviert werden. Bei Objekten mit Wasserlöschanlage ist zusätzlich eine baugleiche blaue Hinweisleuchte zur Anzeige der ausgelösten Löschanlage erforderlich.S. 6 · 2024
MeldergruppenIst eine Sprinkleranlage auf die Brandmeldeanlage aufgeschaltet, ist für jede Sprinklergruppe und jeden Strömungswächter eine eigene Meldergruppe mit zugehöriger Feuerwehr-Laufkarte vorzusehen; erstreckt sich eine Sprinklergruppe über mehrere Ebenen, ist je Ebene ein Strömungswächter zu installieren.S. 12 · 2024
MelderkennzeichnungAutomatische und manuelle Brandmelder sind mit Linien- und Meldernummern auf weißen Schildern mit schwarzer Schrift zu kennzeichnen, mit gestaffelten Mindestgrößen je nach Deckenhöhe: 60x20 mm mit 12 mm Schrifthöhe bis 4 m, 100x30 mm mit 22 mm bis 8 m und 150x45 mm mit 30 mm bis 12 m Deckenhöhe. Bei verdeckt eingebauten Meldern gelten zusätzlich die Vorgaben der DIN 14623.S. 10, 11 · 2024
Laufkarten – FormatDie Feuerwehr-Laufkarten sind grundsätzlich nach DIN 14675-1 im Format DIN A4 quer mit Wenderichtung über Kopf zu gestalten; bei mehreren Zugängen verläuft der Angriffsweg in der Regel von außen nach innen, was im Abstimmungsgespräch festgelegt wird. Bei vorhandenem Feuerwehraufzug ist der alternative Laufweg als grün gestrichelte Linie darzustellen.S. 11 · 2024
Laufkarten – SymbolikZusätzliche Laufkarten sind mit farbigen Reitern zu kennzeichnen: grün mit Aufschrift 'BMZ' für den Laufweg zur Brandmeldezentrale, blau mit 'SPZ' für die Sprinklerzentrale, schwarz mit 'OV' für die Objektfunkanlagentechnik und gelb mit 'GLA' für die Gaslöschanlagen-Zentrale, jeweils sofern diese sich nicht im selben Raum befinden. Objektspezifische Treppenraumbezeichnungen sind in roter Schrift darzustellen, für Erkundungsleitern ist ein vorgegebenes Symbol mit Nummerierung bei mehreren Leitern zu verwenden.S. 11, 12 · 2024
Laufkarten – Anzahl und AblageEin zweiter Satz Laufkarten ist gelocht und sortiert in einem roten Ordner mit der Beschriftung '2. Satz Laufkarten' an der Erstinformationsstelle der Feuerwehr zu hinterlegen; das Layout der Laufkarten ist dem zuständigen Sachgebiet anhand von Beispielexemplaren (u. a. mit RAS, mit Meldern in Zwischendecke) zur Freigabe vorzulegen.S. 12 · 2024
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für das gesamte Gebäude ist ein Feuerwehrplan gemäß DIN 14095 und DIN 14034 zu erstellen und dem zuständigen Sachgebiet der Feuerwehr Wiesbaden zur Freigabe vorzulegen; in den Allgemeinen Objektinformationen ist ein Ansprechpartner mit mindestens einem Vertreter, jeweils mit 24-Stunden-Erreichbarkeit, zu benennen. Der Feuerwehrplan ist in einem roten Ordner mit der Beschriftung 'Feuerwehrplan' an der Erstinformationsstelle zu hinterlegen.S. 12 · 2024
Abnahme und AbstimmungDer Termin für das grundlegende Abstimmungsgespräch ist während der Rohbauphase mit mindestens 4 Wochen Vorlauf mit dem zuständigen Sachgebiet der Feuerwehr Wiesbaden abzustimmen; die erforderlichen Unterlagen (u. a. Brandschutzkonzept, BMA-Konzept nach DIN 14675-1 Pkt. 5.5, Fachkompetenznachweise nach DIN 14675-2 Pkt. 5) sind mindestens 5 Werktage vorher über die File-Sharing-Plattform vorzulegen; bei unvollständigen oder verspäteten Unterlagen entfällt der Termin.S. 3, 4 · 2024
Nach dem Abstimmungsgespräch ist vom Antragsteller ein Ergebnisprotokoll zu erstellen und dem zuständigen Sachgebiet der Feuerwehr Wiesbaden zur Freigabe vorzulegen; weitere Abstimmungstermine finden nur in Ausnahmefällen statt, offene Einzelfragen sind gebündelt zu klären.S. 4, 5 · 2024
Die Abnahme der Brandmeldeanlage erfolgt durch das zuständige Sachgebiet der Feuerwehr Wiesbaden nach Inbetriebsetzung und Abnahme durch die Fachfirma sowie ggf. nach Prüfung durch einen Prüfsachverständigen; der Termin ist mit mindestens 4 Wochen Vorlauf abzustimmen, Teilabnahmen sind ausgeschlossen. Anwesend sein müssen Antragsteller, Errichter, Betreiber und Vertreter des Konzessionärs sowie ggf. Errichter verknüpfter Anlagen.S. 5, 6 · 2024
InstandhaltungFür die Abnahme ist u. a. ein Nachweis des Instandhaltungsvertrages der BMA gemäß DIN 14675-1 Pkt. 11.3.2 sowie ein Sachverständigen-Prüfbericht nach TPrüfVO vorzulegen, sofern dieser gefordert ist.S. 5 · 2024
Kosten und GebührenDie Beratung, Beantragung und funktionale Abnahme von Objektfunkanlagen ist eine gebührenpflichtige Leistung der Feuerwehr Wiesbaden; bereits bei Kontaktaufnahme ist das Formular 'Auftragserteilung über gebührenpflichtige Leistungen' inklusive Anlage 1 einzureichen. Nach Eingang wird ein Upload-Link zur städtischen File-Sharing-Plattform bereitgestellt, über die alle weiteren Unterlagen einzureichen sind.S. 3 · 2024
SonstigesAbweichungen von Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik bedürfen vor der Ausführung der Abstimmung mit der Feuerwehr Wiesbaden als Brandschutzdienststelle; eine Abweichung von Bemessungs-, Planungs- und Ausführungsregelungen ist zulässig, wenn die Anforderungen in gleichem Maße auf andere Weise erfüllt werden und dies nach Paragraph 90 Abs. 1 Satz 3 HBO nicht ausgeschlossen ist.S. 1 · 2024
Objektschließung: Pro Schlüsselbund im FSD dürfen maximal drei Schließmedien hinterlegt werden; es sind mindestens zwei überwachte Schlüsselbunde mit identischer Schließbelegung zu hinterlegen, deren Schließmedien mittels Schlüsselplombe unzertrennlich verbunden sein müssen. Für das Öffnen des FSD zu Instandhaltungszwecken ist eine gebührenpflichtige Auftragserteilung mit empfohlener Terminabstimmung von mindestens 2 Wochen erforderlich.S. 7 · 2024
Für die Erkundung verdeckter Melder bzw. Melder in Zwischendecken sind Stehleitern erforderlich, die beidseitig begeh- und ausziehbar sind, maximal 32,0 kg wiegen, pro Trittstufe mindestens 150 kg tragen und mindestens 2 Stufen Überstand aufweisen; Standort und Anzahl werden im Abstimmungsgespräch festgelegt. Bei einem zu überwindenden Höhenunterschied von über 5 Metern ist ggf. ein von einer fachkundigen Person erstelltes und durch den Vorbeugenden Brandschutz zu genehmigendes Höhenzugangskonzept nach Paragraph 2 Abs. 5 BetrSichV erforderlich.S. 8 · 2024
Treppenräume sind zur Orientierung mit einer Treppenraumkennzeichnung nach DIN 14034-6 (Symbol 19, 21, 22) im Format DIN A5 zu versehen, angebracht am Ausgang ins Freie im oberen Türbereich außen; die Benennung muss mit Feuerwehrplan und Laufkarten übereinstimmen. Die Zugangstür zur Brandmeldezentrale ist mit dem Hinweisschild 'BMZ' nach DIN 4066 zu kennzeichnen.S. 9, 10 · 2024
Die Feuerwehr nimmt keine Rückstellung von durch die Brandfallsteuerung angesteuerten haustechnischen Anlagen vor; die Rückführung in den Ursprungszustand ist vom Betreiber im Rahmen der Alarmorganisation zu regeln, eine Haftung der Feuerwehr für Folgeschäden besteht nicht.S. 12 · 2024
Das Vorgehen bei Falschalarmen ist vom Betreiber in der Alarmorganisation zu regeln; das Quittieren, Löschen oder Rückstellen von Brandmeldungen bzw. des Räumungsalarms vor Eintreffen der Feuerwehr ist gemäß Paragraph 145 Abs. 2 StGB strafbar.S. 13 · 2024
Bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen bestehender Brandmeldeanlagen kann je nach Umfang der Arbeiten eine Anpassung der gesamten Anlage an den aktuellen Normenstand erforderlich werden (DIN 14675-1 Pkt. 12.1 i. V. m. Anhang O); das zuständige Sachgebiet der Feuerwehr Wiesbaden entscheidet über die Notwendigkeit einer erneuten Abstimmung und Abnahme.S. 13 · 2024
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Gemeindevorstand der Stadt Wiesbaden – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 HBO)
Stadt Wiesbaden – Brandschutzdienststelle/Feuerwehr (§ 3 Abs. 3, § 16 Abs. 1 HBKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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