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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Wichtig — kein ausgewertetes Dokument zu einem Kreis heißt nicht, dass es dort keine TAB gibt; nur, dass sie hier noch nicht erfasst ist.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

Projekt anlegen
ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landrätin oder Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 LBauO M-V)
Brandschutzdienststelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 BrSchG M-V); Stellungnahmen nach § 20 BrSchG M-V
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

Alle Orte durchsuchen

Anforderungen kennen — und direkt danach planen.

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