Landkreis Rostock
QUELLE · TAB Landkreis Rostock, Kreisordnungsamt, Sachgebiet Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz (Landkreis Rostock) – Ausgabestand 2016-03
Festlegungen nach Thema
AufschaltungObjekte mit bautechnisch geforderter BMA sind grundsätzlich auf die integrierte Leitstelle des Landkreises Rostock aufzuschalten. Die Aufschaltung erfolgt über eine Alarmübertragungsanlage (AUA), deren Betrieb an die Fa. Bosch als Konzessionär übertragen ist. Die Aufschaltung einer BMZ mit dazugehöriger ÜE an die AUA erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Konzessionär.S. 3, 4 · 2016
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die integrierte Leitstelle des Landkreises Rostock. Zwischen Leitstelle und ÜE ist eine 'Clearingstelle' (Konzessionär Bosch) vorgeschaltet, die Störungsmeldungen entgegennimmt und Revisionsschaltungen vornimmt. Störungsmeldungen werden von der Feuerwehr selbst nicht entgegengenommen.S. 3, 4, 5 · 2016
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE wird von einem durch das SG BKZ zugelassenen Errichter eingebaut und gewartet. AWUG (automatische Wähl- und Übertragungsgeräte) sind nicht zulässig; Gefahrenmeldungen sind über Primärleitungen zu übertragen. Alternativ ist eine parallele ÜE mit unterschiedlichen Übertragungswegen auf Sender- und Empfängerseite zulässig. Störungen der ÜE sind unverzüglich zu beheben.S. 4, 5 · 2016
Feuerwehrzugang / Standort BMZÜE, BMZ oder Parallelanzeige, FBF sowie Laufkarten müssen räumlich als Einheit in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs installiert sein. Der Feuerwehrzugang muss sich in unmittelbarer Nähe der Anfahrstelle (gemäß DIN 14090 als Feuerwehrzufahrt) befinden. Standort und Lage sind in der Planungsphase mit dem SG BKZ abzustimmen.S. 4 · 2016
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Die Installation eines FBF ist verbindlich vorgeschrieben. Die Schließung für das FBF ist beim SG BKZ des Landkreises Rostock zu beantragen. Das FBF ist bei der Prüfung der ÜE durch den Errichter mit zu prüfen.S. 5 · 2016
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehr-Anzeigentableau (FAT) ist im Dokument als mögliche Komponente erwähnt; der Weg zur BMZ muss an einer vorhandenen Parallelanzeige ausgewiesen werden, und bei vorhandenem FAT ist der Zugangsweg fortlaufend mit Hinweisschildern nach DIN 4066 zu kennzeichnen. Eine ausdrückliche Pflicht zur Installation eines FAT wird nicht festgelegt.S. 5 · 2016
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD ist in Abstimmung mit dem SG BKZ zu installieren, wenn ein jederzeitiger gewaltloser Zugang nicht anderweitig gewährleistet ist. Das FSD muss VdS-anerkannt sein und wird neben dem Feuerwehrzugang an der Anfahrstelle angebracht. Die Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und Alarm an eine ständig besetzte Stelle übertragen. Alle Kosten für Einbau, Betrieb und Wartung trägt der Betreiber; Inbetriebnahme und Wartungsanwesenheit der Feuerwehr sind gebührenpflichtig.S. 4, 13, 14, 15 · 2016
FreischaltelementEin VdS-anerkanntes Freischaltelement (FSE) ist zwingend erforderlich, um der Feuerwehr das Öffnen des FSD ohne Alarmauslösung zu ermöglichen. Das FSE ist an eine eigene Meldergruppe der BMZ anzuschalten. Standort und Art sind in der Planungsphase mit dem SG BKZ abzustimmen.S. 4 · 2016
BlitzleuchteDer Standort des FSD ist durch eine grüne Blitzleuchte zu kennzeichnen. Sofern eine Einweisung der Feuerwehr vom Zufahrtsbereich zum Feuerwehrzugang durch ortskundiges Personal nicht jederzeit sichergestellt ist, ist der Feuerwehrzugang zusätzlich mit einer grünen Blitzleuchte zu kennzeichnen.S. 4 · 2016
MeldergruppenJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer zu beschriften. Das SG BKZ fordert eine Einzelmelderidentifikation für alle Brandmelder; Abweichungen bedürfen der Zustimmung des SG BKZ. Zur Falschalarmvermeidung ist grundsätzlich Zweimelderabhängigkeit, Zweigruppenabhängigkeit oder eine andere geeignete technische Lösung anzuwenden; Alarmzwischenspeicherung ist in Abstimmung mit dem SG BKZ zulässig.S. 6, 7 · 2016
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer zu kennzeichnen. Ist die Beschriftung vom Standort der Feuerwehr aus nicht erkennbar, muss die Meldernummer im Brandmelderlageplan eingetragen sein. Melder in Zwischendecken sind mit Hinweisschildern nach DIN 14623 oder weißen Stromkreisbezeichnungsschildern mit roter Beschriftung (Schriftgröße nach DIN 1450) zu kennzeichnen.S. 6 · 2016
Laufkarten – FormatLaufkarten dürfen das Format DIN A4 nicht unterschreiten und sollten DIN A3 nicht überschreiten. Zum Schutz vor äußeren Einflüssen sind die Karten zu laminieren.S. 8 · 2016
Laufkarten – SymbolikLaufkarten sind auf Basis aktueller Grundrisspläne zu erstellen, in vereinfachter Darstellung ohne Maße und Möblierung. Gebäudeumrisse sind durch größere Strichbreiten, Brandabschnitte durch größere rote Strichbreiten hervorzuheben. Für die Beschriftung sind Bildzeichen nach DIN 14034 zu verwenden; Karten sind mit Legende und Nordpfeil zu versehen. Bereiche mit stationären Löschanlagen sind blau (ggf. mit Schraffur) nach DIN 14034 und VdS-Empfehlung (Form 2030) zu kennzeichnen.S. 8, 9 · 2016
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist eine Laufkarte zu hinterlegen. Bei Sprinkleranlagen ist je Strömungsmelder der Sprinklergruppe ein Brandmelderlageplan/Laufkarte zu hinterlegen. Alle Karten sind gut sichtbar und griffbereit an der BMZ bzw. der Parallelanzeige zu deponieren.S. 7, 8 · 2016
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind ständig fortzuschreiben und auf Basis aktueller Grundrisspläne (Bestandszeichnung) zu halten. Bei baulichen oder Nutzungsänderungen ist der Betreiber zur Aktualisierung der Pläne verpflichtet.S. 8, 11 · 2016
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind bei der Abnahme in 3-facher Ausfertigung sowie ein Exemplar zur Hinterlegung im Feuerwehrinformations- und Bediensystem (FAT, FBF, Laufkartenablage) der BMZ vorzulegen. Das SG BKZ kann nach Rücksprache mit der Feuerwehr weitere Lage-, Alarm- und Übersichtspläne in der Nähe der BMZ verlangen.S. 9, 10 · 2016
Abnahme und AbstimmungVor Aufschaltung der BMA erfolgt eine Abnahme durch das Kreisordnungsamt (SG BKZ) im Beisein des Konzessionärs und des ÜE-Errichters. Der Abnahmetermin ist dem SG BKZ mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen durch den Konzessionär mitzuteilen. Planunterlagen sind vor Installationsbeginn mit dem SG BKZ abzustimmen; bei größeren Objekten sind Abstimmungen bereits vor Baubeginn vorgeschrieben.S. 3, 9, 10 · 2016
InstandhaltungEs ist ein Wartungsvertrag mit einer VdS-anerkannten, nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma abzuschließen. Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren, das jederzeit an der BMZ einsehbar sein muss. Bei erhöhter Falschalarmhäufigkeit durch mangelhafte Wartung kann die Feuerwehr die BMA überprüfen und im Extremfall von der ÜE trennen. Revisionsschaltungen über 10 Minuten (langfristig) sind schriftlich vorab bei der 'Clearingstelle' anzumelden; bis 10 Minuten (kurzzeitig) genügt telefonische Voranmeldung.S. 10, 11, 16, 17, 18 · 2016
Kosten und GebührenDie Abnahme durch das SG BKZ sowie alle erforderlichen Wiederholungsabnahmen sind kostenpflichtig. Kosten für Feuerwehreinsätze aufgrund von Falschalarmen werden dem BMA-Betreiber in Rechnung gestellt, unabhängig davon, wer den Alarm verursacht hat. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag auf den Kostenersatz verzichtet werden. Inbetriebnahme des FSD und Anwesenheit der Feuerwehr bei FSD-Wartungen sind ebenfalls gebührenpflichtig.S. 11, 14 · 2016
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landrätin oder Landrat des Landkreises Rostock – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 LBauO M-V)
Brandschutzdienststelle des Landkreises Rostock (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 BrSchG M-V); Stellungnahmen nach § 20 BrSchG M-V
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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