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Landkreis Vorpommern-Rügen

QUELLE · TAB Landkreis Vorpommern-Rügen (Vorpommern-Rügen) – Ausgabestand 2020-08
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Antrag auf Aufschaltung bzw. auf wesentliche Änderungen ist beim zuständigen Konzessionär zu stellen und muss mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin mit den erforderlichen Unterlagen über den Konzessionär bei der zuständigen Brandschutzdienststelle eingereicht werden. Zusätzlich sind alle Termine zur Aufschaltung durch den Betreiber mindestens vier Wochen vor der geplanten Abnahme anzumelden, wobei parallel eine Dokumentation des BMA-Konzepts nach DIN 14675 an die Brandschutzdienststelle zu übergeben ist.S. 5, 12 · 2020
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung (ÜE) wird ausschließlich vom Konzessionär der Empfangszentrale eingerichtet, gewartet und bleibt dessen Eigentum; sie ist im Handbereich der BMZ zu installieren, wobei die Nummer der BMA gut lesbar am Gehäuse anzubringen ist. Abweichungen vom Standort sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen, und das Zurückstellen der ÜE im Alarmfall erfolgt ausschließlich durch die Feuerwehr über das Feuerwehrbedienfeld.S. 8 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZÜbertragungseinrichtung (Hauptmelder), BMZ bzw. Parallelanzeige, FBF sowie Feuerwehrlaufkarten müssen leicht zugänglich und räumlich als Einheit in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs installiert sein. Lage von Feuerwehrzugang, Anfahrstelle, FSD und FSE sind in der Planungsphase mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 7, 8 · 2020
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Die Installation eines Feuerwehrbedienfeldes (FBF) ist bei allen BMA mit Alarmweiterleitung an die integrierte Leitstelle nach DIN 14661 verbindlich vorgeschrieben.S. 8 · 2020
Die Freigabe der Schließung für das FBF ist mittels Freigabe-Antrag (Anhang C1 für den Landkreis, Anhang C2 für Stralsund) bei der zuständigen Brandschutzdienststelle zu beantragen. Die Beauftragung der Schließzylinder für FBF/FAT/FIBS erfolgt durch den Betreiber beim Konzessionär; nach Prüfung der Freigabe und Bestätigung werden die Zylinder an die Brandschutzdienststelle geschickt, die anschließend den Einbautermin mit dem Betreiber vereinbart.S. 9, 21, 22 · 2020
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Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)FBF und FAT können im Rahmen eines Feuerwehrinformations- und Bediensystems (FIBS) angeordnet werden, in dem auch die Laufkarten hinterlegt werden können. Zugangstür und Weg zur BMZ bzw. zum FAT sind mit Hinweisschildern nach DIN 4066 fortlaufend zu kennzeichnen.S. 8, 9 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotIst der Zugang zu allen mit Brandmeldern bzw. Löschanlagen geschützten Räumen für die Feuerwehr nicht ständig gewährleistet, ist in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle ein Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) zu installieren; Objektschlüssel selbst werden von der Feuerwehr nicht angenommen. Das FSD wird in der Regel neben dem Feuerwehrzugang angebracht und ist gemäß gesondertem Vertrag (Anhang A1 für den Landkreis, Anhang A2 für Stralsund) zu betreiben.S. 7, 8 · 2020
Die FSD-Vereinbarung schreibt ein VdS-anerkanntes FSD mit einem Umschaltschloss der Schließung 'Grimmen' oder 'Rügen' vor; sämtliche Kosten für Einbau, Betrieb, Änderungen und Instandhaltung des FSD trägt der Betreiber. Die Vereinbarung ist von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von vier Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar.S. 14, 16 · 2020
FreischaltelementUm der Feuerwehr das Öffnen des FSD ohne Alarmauslösung zu ermöglichen, muss ein VdS-anerkanntes Freischaltelement (FSE) vorhanden sein, das durch eine Vandalismusrosette vor Manipulation des Schließzylinders geschützt und an eine eigene Meldergruppe der BMZ angeschaltet ist.S. 7, 8 · 2020
BlitzleuchteDer Feuerwehrzugang an der Außenseite des Objekts ist mit einer gelben Blitzleuchte zu kennzeichnen.S. 8 · 2020
MelderkennzeichnungAlle Brandmelder sind dauerhaft und gut sichtbar mit Meldergruppen- und Meldernummern nach DIN 14623 zu beschriften; die Beschriftung muss von der darunterliegenden Verkehrsfläche ohne Hilfsmittel lesbar sein und römische Ziffern sind unzulässig. Die Brandschutzdienststelle kann Zusatzforderungen zur Beschriftung stellen.S. 9 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe sind ein Brandmelder-Lageplan und Laufkarten gut sichtbar und griffbereit an der BMZ bzw. an der Parallelanzeige zu hinterlegen. Laufkarten müssen der DIN 14675 entsprechen; Abweichungen vom vorgegebenen Muster sind mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 10 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Zu jedem Objekt mit aufgeschalteter BMA ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen, der zur Abnahme vor Ort, als Exemplar für die Feuerwehren und elektronisch bei der Brandschutzdienststelle vorliegen muss; ein Exemplar ist am Feuerwehr-Anlaufpunkt zu hinterlegen. Gestaltung, Inhalt und Ausführung sind vorab mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 10 · 2020
Abnahme und AbstimmungDie Abnahme der BMA erfolgt im Beisein der zuständigen Brandschutzdienststelle, des Konzessionärs und des Errichters der ÜE; der Termin wird der Brandschutzdienststelle mit einem Vorlauf von 14 Tagen durch den Konzessionär der AÜA mitgeteilt. Spätestens zur Abnahme sind Anlagenbeschreibung, Fachbauleiterbescheinigung, Wartungsnachweis, Prüfprotokoll eines anerkannten Sachverständigen sowie die Feuerwehrpläne zu übergeben.S. 11 · 2020
InstandhaltungEs ist ein Wartungsvertrag mit einer vom VdS anerkannten und nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma abzuschließen. Die vierteljährlich vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem an der BMZ für die Brandschutzdienststelle einsehbaren Betriebsbuch zu dokumentieren (gemäß VDE 0833 Teil 1).S. 12 · 2020
Kosten und GebührenKosten, die den zuständigen Gebietskörperschaften durch Feuerwehreinsätze aufgrund von Fehlalarmen entstehen, können dem Betreiber der BMA in Rechnung gestellt werden, unabhängig davon, ob ein Dritter den Alarm vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. In begründeten Ausnahmefällen kann die Gebietskörperschaft auf Antrag auf den Kostenersatz verzichten.S. 13 · 2020
SonstigesSabotage-, Störungs- oder Einbruchsmeldungen dürfen nicht an die integrierte Leitstelle weitergeleitet werden, sondern müssen zu einer ständig besetzten und zertifizierten Stelle geleitet werden, die vom Betreiber nachzuweisen und zu dokumentieren ist.S. 9 · 2020
Zur Vermeidung von Fehlalarmen ist grundsätzlich eine Maßnahme wie Alarmzwischenspeicherung, Zweimelder- oder Zweigruppenabhängigkeit, eine komplexe Bewertung von Brandkenngrößenmustern oder der Einsatz von Mehrfachsensormeldern anzuwenden, sofern keine gesonderte Abstimmung erfolgt ist.S. 10 · 2020
Vorhandene automatische Löschanlagen müssen, sofern die Baugenehmigung nichts anderes verfügt, an die BMA angeschlossen werden; der ausgelöste Zustand einer Löschanlage ist im FBF optisch anzuzeigen.S. 10 · 2020
Die Einrichtung geforderter Gebäudefunkanlagen unterliegt den allgemein gültigen Gebäudefunkrichtlinien und wird gesondert mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt.S. 10 · 2020
Brandmelder in Zwischendecken müssen ohne besonderen Aufwand zugänglich sein; der Betreiber hat eine freistehende, ausreichend lange Leiter vorzuhalten, und jeder Melder benötigt ein besonders gekennzeichnetes, herausnehmbares Deckenelement nach DIN 14623. In Zwischenböden sind die Bodenplatten oberhalb der Melder zu kennzeichnen und mit einer Kette gegen Vertauschen zu sichern; Heber für Fußbodenplatten sind dauerhaft im Bereich des Feuerwehrzugangs vorzuhalten.S. 9 · 2020
Im Alarmfall hat der Betreiber bzw. ein benannter Verantwortlicher unverzüglich am Objekt zu erscheinen und die Feuerwehr zu unterstützen; ein Rückstellen der BMA vor Ankunft der Feuerwehr ist nicht zulässig. Bei Nichterreichbarkeit einer zuständigen Person kann die Feuerwehr eine kostenpflichtige Brandsicherheitswache stellen.S. 7 · 2020

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landrätin oder Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 LBauO M-V)
Brandschutzdienststelle des Landkreises Vorpommern-Rügen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 BrSchG M-V); Stellungnahmen nach § 20 BrSchG M-V
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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