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Landkreis Celle

QUELLE · TAB Landkreis Celle, Ordnungsamt, Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle (FEL/RLS) (Landkreis Celle) – Ausgabestand 2020-01-29
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung einer BMA auf die AUeA des Landkreises Celle erfordert die schriftliche Zustimmung des Landkreises und des Konzessionaers (Siemens AG Building Technologies). Der vollstaendig ausgefuellte Antrag muss mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Anschalttermin beim Konzessionaer vorliegen. Mit der Antragstellung erkennt der Betreiber die Anschlussbedingungen verbindlich an.S. 4, 8 · 2020
AlarmempfangsstelleDie Alarmweiterleitung erfolgt stets ueber die Haupt-Alarmempfangsstelle (H-AES) des Hauptkonzessionaers (Siemens). Wird eine Neben-Alarmempfangsstelle (N-AES) betrieben, muss diese nach DIN EN 50518 zertifiziert und georedundant ausgefuehrt sein sowie eine Standardschnittstelle nach VdS 2465 zur UEbertragung an die H-AES bereitstellen.S. 10, 11 · 2020
ÜbertragungseinrichtungDie UEbertragungseinrichtung (UeE) darf ausschliesslich durch einen vom Landkreis Celle zugelassenen Errichter (ZE) errichtet und betrieben werden, der nach DIN 14675 zertifiziert sein muss. Instandhaltungsmassnahmen der UeE sind gemaess VDE 0833 viermal jaehrlich mit Begehung vor Ort durchzufuehren. Als zugelassene UeE-Typen sind TAS LINK III (FW 8.64.1) und Telenot ComXline 1516 GSM (FW 18.52) vorgegeben.S. 9, 10, 11 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Feuerwehr ist bei Eintreffen der gewaltlose Zugang zum FIBS sowie zum gesamten UEberwachungsbereich der BMA zu ermoeglichen. Objektschluessel werden von der Feuerwehr grundsaetzlich nicht angenommen. Bei Generalschliesssystemen koennen maximal drei Schluessel im FSD hinterlegt werden; bei mehr als drei Schluesseln ist ein gesicherter FSS in Abstimmung mit dem Brandschutzpruefer vorzusehen.S. 12, 15 · 2020
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Feuerwehr-InformationszentraleDas Feuerwehrinformations- und Bediensystem (FIBS) ist als Erstinformationsstelle nach VDE 0833-2 auszufuehren und umfasst mindestens FAT, FBF, Feuerwehrlaufkarten, Feuerwehrplan sowie bei Bedarf FGB, FSS und FES. Alle Komponenten sind in einem Raum nebeneinander zu installieren; die Einbauhoehe des Schliessyzlinders soll bei 1,30 m bis 1,50 m liegen. Abweichungen sind mit dem zustaendigen Brandschutzpruefer abzustimmen.S. 11, 12 · 2020
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein FBF nach DIN 14661 ist Pflichtbestandteil des FIBS. Die Schliessung erfolgt als DIN-Profil-Halbzylinder mit der FBF-Schliessung der jeweiligen Stadt/Gemeinde; der Halbzylinder ist bauseitig zu stellen, der Betreiber erhaelt keinen Schluessel. Die Einbauhoehe des Schliessyzlinders soll zwischen 1,30 m und 1,50 m liegen; Abweichungen sind mit dem Brandschutzpruefer abzustimmen.S. 17, 18 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14662 ist zu installieren und mit Meldergruppennummer (erste Zeile) sowie Raumbezeichnung (zweite Zeile) zu programmieren. Die Schliessung erfolgt als DIN-Profil-Halbzylinder mit FBF-Schliessung der jeweiligen Stadt/Gemeinde, bauseitig gestellt, kein Schluessel fuer den Betreiber. Bei weitlaeufigen Objekten mit mehreren Zufahrten kann mehr als ein FAT erforderlich sein.S. 19 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD der Klasse 3 mit VdS-Zulassung ist integraler Bestandteil der BMA und grundsaetzlich einzurichten. Das FSD 3 wird in der Regel neben dem Feuerwehrzugang angebracht; seine Sabotageaueberwachung muss mindestens einen Alarm zur FEL/RLS ausloesen. Fuer abschliessbare Grundstueckszugaenge ist zusaetzlich ein FSD Klasse 1 mit Schliessung der jeweiligen Stadt/Gemeinde erforderlich.S. 12, 13, 17 · 2020
FreischaltelementEin VdS-anerkanntes FSE ist verpflichtend und an eine eigene Meldergruppe anzuschalten. Es muss das FSD 3 oeffnen, loest jedoch keine akustischen Alarme oder Brandfallsteuerungen aus. Die Einbauhoehe betraegt maximal 1,8 m ueber Gelaendeoberkante, in senkrechter Linie zum FSD 3; als Schliessung ist das vorgegebene System der jeweiligen Stadt/Gemeinde zu verwenden.S. 16 · 2020
BlitzleuchteJede BMA-Ausloesung (ausser Sabotage und Stoerung) ist durch eine rote Blitzleuchte anzuzeigen, die in senkrechter Linie zum FSD 3 und im Blickfeld ankommender Einsatzkraefte anzubringen ist. Der Anbringungsort ist mit dem zustaendigen Brandschutzpruefer abzustimmen. Bei vorhandenen selbsttaetigen Loeschanlagen ist je Loeschanlage zusaetzlich eine gelbe Blitzleuchte mit Schild nach DIN 4066 anzubringen.S. 16, 17 · 2020
MeldergruppenAnzahl, Anordnung und Aufteilung der Meldergruppen sind gemaess den geltenden Normen und Richtlinien durch die Errichterfirma festzulegen. Fuer jede Sprinklergruppe bzw. jedes Alarmventil ist eine separate Meldergruppe mit Bezeichnung des Losch-/Meldebereichs am FAT vorzusehen. Bei Loeschanlagen ist je Loschbereich ebenfalls eine eigene Meldergruppe einzurichten.S. 21, 23 · 2020
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer (z.B. 1/1, 1/2) zu beschriften; Beschriftungsschilder sind in Rot mit weisser Schrift auszufuehren. Die Einzelmelderidentifikation ist fuer alle Brandmelder grundsaetzlich vorgeschrieben; Abweichungen beduerften der schriftlichen Zustimmung des Brandschutzprueferss. Handfeuermelder sind ausschliesslich in Typ B (klassischer Druckknopf) in RAL 3000 auszufuehren.S. 20, 21 · 2020
Laufkarten – FormatFeuerwehrlaufkarten sind im Format DIN A3 zu erstellen und zum Schutz vor aeusseren Einfluessen zu laminieren. Jede Karte erhaelt am oberen Ende einen Reiter mit der Liniennummer. Es sind je zwei Saetze je Meldergruppe am FAT bzw. an der BMZ gut sichtbar und griffbereit zu hinterlegen.S. 25 · 2020
Laufkarten – SymbolikFuer die Gestaltung der Laufkarten sind die 'Gestaltungsrichtlinien fuer Feuerwehr-Laufkarten' des Arbeitskreises Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz im Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.V. verbindlich anzuwenden. Symbole sind gemaess DIN 14034-6 auszufuehren. Eine alternative Ausfuehrung ist im Vorfeld mit dem zustaendigen Brandschutzpruefer abzustimmen.S. 25 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe sind zwei Saetze Feuerwehrlaufkarten vorzuhalten. Bei Sprinkleranlagen ist je Loeschbereich (Sprinklergruppe) eine Laufkarte erforderlich; bei geschossubergreifenden Loeschbereichen mindestens eine Karte je Geschoss. Fuer Loeschanlagen gelten die gleichen Festlegungen wie fuer Brandmeldergruppen.S. 25, 23, 24 · 2020
Laufkarten – AktualisierungDie vorstehend genannten Unterlagen (einschliesslich Laufkarten) sind staendig aktuell zu halten; Veraenderungen sind dem zustaendigen Brandschutzpruefer und der FEL/RLS unverzueglich schriftlich mitzuteilen. Eine spezifische Revisionsfrist fuer Laufkarten ist im Dokument nicht genannt.S. 27 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrplaene sind gemaess DIN 14095 durch eine sachkundige Person zu erstellen und alle 2 Jahre zu aktualisieren; fuer den textlichen Teil ist die Vorlage des Landkreises Celle zu verwenden. Die Verteilung erfolgt ausschliesslich durch den Brandschutzpruefer des Landkreises Celle. Es sind 7 Ausfertigungen in roten Kunststoffschnellheftern sowie 2 CDs/DVDs mit PDF-Dateien einzureichen.S. 24, 25, 50, 51 · 2020
Abnahme und AbstimmungVor Aufschaltung erfolgt eine Abnahme mit Funktionspruefung durch Konzessionaer, BMA-Errichter und zustaendigen Brandschutzpruefer; ein Vertreter der Stadt/Gemeinde/Feuerwehr ist fuer die Inbetriebsetzung des FSD zu beteiligen. Der Termin ist mit mindestens 14-taegigem Vorlauf abzustimmen. Dem Brandschutzpruefer sind spaetstens zur Abnahme unter anderem Instandhaltungsvertrag, Inbetriebsetzungsprotokoll nach DIN 14675 sowie Prüfbericht eines anerkannten Sachverstaendigen vorzulegen.S. 25, 26, 27 · 2020
InstandhaltungEin Instandhaltungsvertrag mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma ist abzuschliessen und spaetstens zur Abnahme nachzuweisen. Alle Instandhaltungsmassnahmen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren, das jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen ist. Der FSS ist in die Instandhaltungsmassnahmen der BMA gemaess VDE 0833 einzubeziehen.S. 27, 28, 15 · 2020
Kosten und GebührenDie Aufschaltungsabnahme, die UEberpruefung des FSD sowie alle Wiederholungsabnahmen aufgrund von Maengeln sind kostenpflichtig und koennen dem Betreiber in Rechnung gestellt werden. Kosten durch Falschalarme koennen dem Betreiber auf Grundlage der jeweils gueltigen Gebuehrensatzungen der Stadt/Gemeinde in Rechnung gestellt werden, unabhaengig davon, ob Dritte den Alarm verursacht haben.S. 28, 29 · 2020
SonstigesFuer Gebaeudefunkanlagen (sofern rechtlich verpflichtend) sind die Gebaeudefunkrichtlinien des Landkreises Celle einzuhalten; das FGB nach DIN 14663 mit FBF-Schliessung ist in unmittelbarer Naehe des FBF anzubringen. Die Anlage muss auf Digitalfunk der BOS umruestbar sein; Teilbereichsloesungen sind grundsaetzlich nicht zulaessig und beduerften einer Einzelfallabstimmung mit Brandschutzpruefer und Feuerwehr.S. 24 · 2020

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Celle – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 NBauO)
Vorbeugender Brandschutz nach dem NBrandSchG (§§ 25–27) – die Fundstelle der zuständigen Stelle ist noch nicht im Repo belegt, bitte örtlich erfragen
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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