Landkreis Diepholz
QUELLE · TAB Landkreis Diepholz, Fachdienst 63, Brandschutzprüfer (Landkreis Diepholz) – Ausgabestand 2022-06
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBauordnungsrechtlich geforderte BMA müssen auf die Auswerteanlage der Integrierten Einsatzleitstelle Diepholz aufgeschaltet werden. Nicht geforderte BMA können aufgeschaltet werden, sofern sie den TAB-Vorgaben entsprechen. Die Aufschaltung erfolgt nur bei Einhaltung aller organisatorischen und technischen Anforderungen.S. 4 · 2022
AlarmempfangsstelleDie Integrierte Einsatzleitstelle des Landkreises Diepholz wertet Brandmeldungen auf Basis eines Konzessionsvertrags aus. Störungsmeldungen aus der BMA werden von der Integrierten Einsatzleitstelle nicht entgegengenommen. Eine Störungsbeseitigung muss rund um die Uhr und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden sichergestellt sein.S. 8, 9 · 2022
ÜbertragungseinrichtungDer Antrag zur Aufschaltung der ÜE ist mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin schriftlich beim Konzessionär (Siemens Deutschland, Niederlassung Bremen) zu stellen. Die räumliche Platzierung der ÜE gemeinsam mit dem FIBS ist mit dem zuständigen Brandschutzprüfer abzustimmen. Die ÜE-Nummer ist gut lesbar am Gehäuse anzubringen.S. 8 · 2022
Feuerwehrzugang / Standort BMZÜE und FIBS müssen leicht zugänglich und räumlich als Einheit in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs installiert sein. Feuerwehrzugang und Anfahrstelle sind bereits in der Planungsphase mit dem Brandschutzprüfer abzustimmen. Der Feuerwehrzugang muss sich in unmittelbarer Nähe der als Feuerwehrzufahrt ausgeführten Anfahrstelle befinden.S. 6 · 2022
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Feuerwehr-InformationszentraleDie Installation eines FIBS ist verbindlich vorgeschrieben. Das FIBS ist in Farbe Rot (RAL 3000) auszuführen; abweichende Farben sind mit dem Brandschutzprüfer abzustimmen. Das FIBS enthält FBF, FAT und Laufkartendepot und ist unmittelbar im Eingangsbereich des Objektes anzubringen; der Standort ist in Abstimmung mit dem Brandschutzprüfer festzulegen.S. 9, 10 · 2022
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Die Installation eines FBF nach DIN 14661 ist verbindlich vorgeschrieben. Alle Brandfallsteuerungen müssen am FBF mit der Taste 'Brandfall-Steuerungen ab' abschaltbar sein; akustische Warneinrichtungen sind mit dem Taster 'Akustische Signale ab' abzuschalten, ohne die Blitzleuchten zu beeinträchtigen. Bei Betätigung der Taste 'ÜE prüfen' darf das FSD nicht entriegeln.S. 10 · 2022
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Die Installation eines FAT nach DIN 14662 ist verbindlich vorgeschrieben.S. 10 · 2022
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD der Klasse 3 nach DIN 14675 ist zu installieren, sofern kein anderer jederzeitiger gewaltloser Zugang möglich ist; er ist mit mindestens zwei Abzugssicherungen einzurichten. Standort und Inbetriebnahme erfolgen in Abstimmung mit dem Brandschutzprüfer des Landkreises Diepholz. Je Abzugssicherung dürfen maximal drei Schlüssel bzw. Transponder hinterlegt werden; Sabotagemeldungen dürfen nicht auf die Brandmelde-Empfangszentrale aufgeschaltet werden.S. 5, 6, 7 · 2022
FreischaltelementEin VdS-anerkanntes FSE ist Pflicht und als eigene Meldegruppe der BMZ anzuschalten. Das FSE wird in max. 2,0 m Höhe über Oberkante Verkehrsfläche in einer senkrechten Linie mit dem FSD installiert. Als Schließung ist die Feuerwehrschließung des Landkreises Diepholz zu verwenden; das FSE muss stets frei zugänglich sein.S. 7, 8 · 2022
BlitzleuchteDer Standort des FSD ist durch eine gelbe oder rote Blitzleuchte zu kennzeichnen. Ebenso ist der Feuerwehrzugang an der Außenseite mit einer gelben oder roten Blitzleuchte zu kennzeichnen, sofern keine ständige Einweisung durch ortskundiges Personal sichergestellt ist. Der Anbringungsort ist in Abstimmung mit dem Brandschutzprüfer festzulegen.S. 6 · 2022
MeldergruppenNichtautomatische und automatische Brandmelder dürfen nicht gemeinsam auf einer Meldegruppe zusammengeschaltet werden. Meldergruppen dürfen nicht brandabschnittsübergreifend installiert werden. Je Meldegruppe dürfen höchstens 10 nichtautomatische Brandmelder zusammengefasst werden.S. 11 · 2022
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer nach DIN 1450 zu beschriften, die vom Standort der Feuerwehr aus deutlich erkennbar sein muss. Die Schriftgröße ergibt sich aus der Formel: Schriftgröße (mm) = Leseentfernung (m) dividiert durch 0,2. Die Einrichtung einer Einzelmelderidentifikation für alle Brandmelder wird empfohlen.S. 11, 12 · 2022
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind im Format DIN A3 zu erstellen, laminiert und versteift auszuführen. Die Karten sind nummeriert und mit Kantenreitern mit Gruppennummern zu kennzeichnen. Meldergruppen sind fortlaufend ganzzahlig zu nummerieren; Unterpunktform (z. B. 2.1, 2.2) ist unzulässig.S. 14, 15 · 2022
Laufkarten – SymbolikVerdeckte Melder in Zwischenböden oder -decken sind als gelbe Dreiecke darzustellen (DIN 14675). Bei Flächenüberwachungs- oder Sonder-Brandmeldesystemen ist der Wirkbereich als gelb schraffierter Bereich darzustellen. Eine Zweimelderabhängigkeit ist auf der Laufkarte in Textform zu vermerken.S. 14, 15 · 2022
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldegruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte im Laufkartendepot des FIBS zu hinterlegen. Bei mehr als 50 Laufkarten muss die ausgelöste Karte durch eine LED-Einzelanzeige mit Prüftaste gekennzeichnet werden. Bei BMA mit automatischem Drucksystem muss zusätzlich ein kompletter Satz für alle Meldergruppen separat bereitgehalten werden.S. 10, 15 · 2022
Laufkarten – AktualisierungFeuerwehrlaufkarten sind ständig auf aktuellem Stand zu halten. Auf Verlangen des Landkreises Diepholz ist eine Überarbeitung aller Laufkarten durchzuführen. Die Entwürfe sind vor Inbetriebnahme dem zuständigen Brandschutzprüfer zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.S. 14 · 2022
Feuerwehrplan (DIN 14095)Im Laufkartendepot ist ein Exemplar des gegen Schmutz und Nässe geschützten Feuerwehrplans nach DIN 14095 zu deponieren. Dem Brandschutzprüfer sind zwei Ausfertigungen in Papierform sowie eine Ausfertigung als PDF-Datei auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellen. Der Feuerwehrplan muss vor der Aufschaltung durch den Brandschutzprüfer freigegeben werden.S. 15 · 2022
Abnahme und AbstimmungVor der ersten Inbetriebnahme ist die BMA durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige zu prüfen und abzunehmen. Der Abnahmeantrag beim Brandschutzprüfer ist mit einem Vorlauf von 14 Tagen mittels Fertigstellungsanzeige (Anhang I) zu stellen. Zeitnah nach der Aufschaltung muss eine Begehung durch die Feuerwehr stattfinden, über die ein Einweisungsprotokoll zu erstellen ist.S. 16, 17 · 2022
InstandhaltungEs ist ein Wartungsvertrag mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma abzuschließen. Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend im Betriebsbuch zu dokumentieren, das für den Brandschutzprüfer jederzeit einsehbar im FIBS oder an der BMZ aufzubewahren ist. Abschaltungen der BMA oder der ÜE sind der Clearingstelle per Fax oder E-Mail anzuzeigen.S. 18 · 2022
Kosten und GebührenDie Abnahme durch den Brandschutzprüfer sowie alle aufgrund von Mängeln erforderlichen Wiederholungsabnahmen sind kostenpflichtig gemäß der Satzung über Kostenersatz für Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes des Landkreises Diepholz.S. 19 · 2022
SonstigesBrandfallsteuerung für Aufzüge: Bei Auslösung der BMA müssen Aufzüge ohne Zwischenhalt in die Ebene mit direktem Ausgang ins Freie fahren und dort mit offenen Türen stehen bleiben. Hat ein Melder in der Evakuierungsebene ausgelöst, hält der Aufzug eine Etage darüber oder darunter. Die Fahrbereitschaft wird erst nach Rückstellung durch die Feuerwehr am FBF wiederhergestellt.S. 16 · 2022
In der Planungsphase ist ausnahmslos eine Durchführungsbesprechung mit dem Brandschutzprüfer zu veranlassen und gemäß Vorlage 'Brandmeldekonzept Landkreis Diepholz' oder gleichwertig zu protokollieren. Das Konzept für BMA ist dem Brandschutzprüfer zur Genehmigung vorzulegen. Änderungen oder Erweiterungen von BMA müssen vor Ausführung dem Brandschutzprüfer gemeldet und zur Freigabe vorgelegt werden.S. 5, 15, 16, 19 · 2022
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Diepholz – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 NBauO)
Vorbeugender Brandschutz nach dem NBrandSchG (§§ 25–27) – die Fundstelle der zuständigen Stelle ist noch nicht im Repo belegt, bitte örtlich erfragen
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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