Stadt Emden (kreisfrei)
QUELLE · TAB Feuerwehr Emden (Emden) – Ausgabestand 2018-12
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltungsbedingungen gelten fuer Neuanlagen sowie Erweiterungen und Aenderungen bestehender Anlagen mit direkter Aufschaltung an die Uebertragungsanlage der gemeinsamen Leitstelle Emden. Die Gesamtkonzeption sowie jede nachtraegliche Aenderung ist vorab in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle (Brandschutzprueferin der Stadt Emden) abzustimmen.S. 4 · 2018
AlarmempfangsstelleDie Stadt Emden betreibt eine Alarmempfangsstelle (AES) ueber eine konzessionierte Alarmuebertragungs-anlage (AUA). Stoerungsmeldungen werden von der Feuerwehr Emden nicht entgegengenommen, muessen aber mindestens als Sammelanzeige an eine rund um die Uhr besetzte Stelle weitergeleitet werden.S. 7, 9 · 2018
ÜbertragungseinrichtungDie Uebertragungseinrichtung (UE) wird durch einen konzessionierten Betreiber oder einen zugelassenen Errichter (ZE) bzw. ZE mit Nebenclearingstelle gestellt. Die Aufschaltung einer UE erfolgt auf Antrag beim Konzessionaer, der vollstaendig ausgefuellte Antrag muss mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin vorliegen. Gefahrenmeldungen sind ueber Primaerleitungen mit Redundanzweg weiterzuleiten; automatische Waehl- und Uebertragungsgeraete (AWUG) sind nicht zulaessig.S. 7, 9 · 2018
Feuerwehrzugang / Standort BMZFeuerwehrzugang und Zufahrt sowie Lage von BMZ und FSD sind bereits in der Planungsphase in Abstimmung mit der Feuerwehr-Einsatzplanung und dem Brandschutzprueferin festzulegen. Der Feuerwehrzugang muss sich in ca. 5 m Naehe zum FSD und zur Feuerwehrzufahrt gemaess Niedersaechsischer Bauordnung befinden und mit einem Schild 'BMZ' nach DIN 4066 gekennzeichnet sein.S. 5 · 2018
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Feuerwehr-InformationszentraleBefindet sich der Anlaufpunkt fuer die Feuerwehr in einem oeffentlichen Bereich, ist ein Feuerwehr-Informations- und Bediensystem (FIBS) als roter Stahlschrank (RAL 3000) mit zweifluegeliger Tuer zu installieren, wobei die linke Tuer Schliesszylindereinbau Schliessung 'Emden' und die rechte Tuer eine CL1-Schliessung erhaelt. Im Schrank muessen FBF und FAT so eingebaut sein, dass deren Anzeigen auch bei geschlossener Tuer ablesbar sind; auch die Laufkarten sind dort zu hinterlegen.S. 8 · 2018
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Die Installation eines FBF gemaess DIN 14661 ist verbindlich vorgeschrieben. Als Schliessung ist ausschliesslich ein Profilhalbzylinder mit der 'Emder' Schliessung einzubauen, der Schluessel verbleibt ausschliesslich bei der Feuerwehr Emden. Defekte oder nicht mehr verwendete Schliessyzlinder gehen unentgeltlich in Besitz der Feuerwehr Emden ueber.S. 9 · 2018
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin Feuerwehrschluessseldepot (FSD) ist in Abstimmung mit der Feuerwehr-Einsatzplanung und dem Brandschutzprueferin zu installieren; die Deponierung von Objektschluesseln bei der Feuerwehr ist ausgeschlossen. Das FSD-Schloss muss ein VdS-anerkanntes Doppelbartumstellschloss mit der Schliessung 'Emden' sein; im FSD sind maximal 3 Schluessel zulaessig. Sollen mehr als 4 Schlussel deponiert werden, sind Einzelheiten in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zu klaeren.S. 5, 6 · 2018
FreischaltelementEin Freischaltelement (FSE) mit Spezialrundzylinder Schliessung 'Emden' kann gemaess VdS-Zulassung G19 20 34 gefordert werden. Es ist in Abstimmung mit der Feuerwehr-Einsatzplanung und dem Brandschutzprueferin in unmittelbarer Naehe zum FSD in einer Hoehe von 2,50 m bis 3,00 m anzubringen und an eine eigene Meldegruppe der BMZ aufzuschalten. Ob ein FSE erforderlich ist, wird im Einzelfall in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festgelegt.S. 6 · 2018
BlitzleuchteDer Standort des FSD ist durch eine rote Blitzleuchte an der Gebaeudaussenaussenseite augenfaellig zu kennzeichnen. Die Blitzleuchte ist in einer Hoehe von ca. 3,00 m bis 3,50 m zu installieren.S. 5 · 2018
MeldergruppenBei Rauchansaugsystemen (RAS) soll eine Meldergruppe maximal 400 m2 Flaeche ueberwachen und nicht mehr als 5 geschlossene Raeume umfassen. Der Einsatz von RAS ist nur in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle (Feuerwehr-Einsatzplanung und Brandschutzprueferin) zulaessig.S. 11 · 2018
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer zu kennzeichnen (z. B. Format '10/1'). Die Schriftgroesse richtet sich nach der Raumhoehe: bis 3 m mindestens 10 mm, bis 6 m mindestens 20 mm, bis 9 m mindestens 30 mm, bis 12 m mindestens 40 mm, ueber 12 m Sondergroesse nach Vereinbarung. Die Schriftfarbe ist in Abstimmung mit dem Brandschutzprueferin festzulegen, in der Regel rote Schrift auf weissem Grund.S. 9 · 2018
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind im Format DIN-A3, laminiert, zu erstellen. Grundlage ist Anhang K zur DIN 14675. Sie sind an der BMZ bzw. Parallelanzeige in einem geeigneten Behaelter gut sichtbar und griffbereit zu hinterlegen.S. 12 · 2018
Laufkarten – Anzahl und AblageFuer jede Meldergruppe ist eine eigene Feuerwehr-Laufkarte zu erstellen. Zusaetzlich ist ein kompletter Satz aller Laufkarten separat vorzuhalten, sofern ein automatisches Drucksystem eingesetzt wird.S. 8, 12 · 2018
Laufkarten – AktualisierungDie Laufkarten sind auf Basis aktueller Bestandszeichnungen staendig fortzuschreiben. Ein Muster ist der Feuerwehr-Einsatzplanung und dem Brandschutzprueferin mindestens 4 Wochen vor Aufschaltung vorzulegen. Abweichungen vom Muster sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zu genehmigen.S. 12 · 2018
Feuerwehrplan (DIN 14095)Mit Aufschaltung der BMA verpflichtet sich der Betreiber, einen Feuerwehrplan nach DIN 14095 (neueste Fassung) zu erstellen und mindestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person pruefen zu lassen. Art und Umfang sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen; der Plan ist mindestens 6 Wochen vor Aufschaltung vorzulegen. Die Freigabe erfolgt ausschliesslich durch den Brandschutzprueferin der Stadt Emden oder die Feuerwehr-Einsatzplanung.S. 13 · 2018
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung erfolgt eine Abnahme durch die Feuerwehr-Einsatzplanung und den Brandschutzprueferin; der Termin ist 14 Tage vorher mitzuteilen. Zum Abnahmetermin sind Fachbauleiterbescheinigung des Errichters und Nachweis des Instandhaltungsvertrags vorzulegen; ferner muessen Laufkarten, Uebersichtsplaene und Feuerwehrplaene in endgueltiger Ausfertigung vorliegen. Die Abnahme erfolgt stichpunktartig und ist keine Bestaetigung fachgerechter Installation.S. 13, 14 · 2018
InstandhaltungDie jaehrliche Wartung und die vierteljährliche Inspektion sind durch eine nach DIN 14675 zertifizierte Fachfirma sicherzustellen und fortlaufend im Betriebsbuch zu dokumentieren, das an der BMZ fuer Feuerwehr und Brandschutzprueferin einsehbar zu hinterlegen ist. Wartungsarbeiten, die den Feuerwehr-Schluessel 'Emden' erfordern (z. B. FSD, FBF, FSE), sind fruehzeitig, vorzugsweise am Vortag, mit der Feuerwehr abzustimmen. Arbeiten von mehr als 24 Stunden Dauer, die ein Abschalten der UE erfordern, sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle und der Leitstelle zu koordinieren.S. 14 · 2018
Kosten und GebührenKosten fuer Feuerwehreinsaetze infolge von Fehlalarmen werden dem BMA-Betreiber in Rechnung gestellt; die Hoehe richtet sich nach der jeweils gueltigen Gebuehrensatzung Feuerwehr der Stadt Emden.S. 14, 15 · 2018
SonstigesBestandsanlagen, die nicht mehr den geltenden Aufschaltbedingungen entsprechen, sind innerhalb von 2 Jahren auf den aktuellen Stand zu bringen. Bauliche oder betriebliche Aenderungen sind der Feuerwehr Emden und dem Brandschutzprueferin mitzuteilen; Plaene sind vom Betreiber eigenverantwortlich zu aktualisieren.S. 15 · 2018
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Emden – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 NBauO)
Vorbeugender Brandschutz nach dem NBrandSchG (§§ 25–27) – die Fundstelle der zuständigen Stelle ist noch nicht im Repo belegt, bitte örtlich erfragen
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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