Landkreis Gifhorn
QUELLE · TAB Landkreis Gifhorn (Gifhorn) – Ausgabestand 2016-07-22
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung erfolgt auf das Einsatzleitsystem der Einsatzleitstelle des Landkreises Gifhorn ueber eine konzessionierte Alarmuebertragunsganlage (AUeA). Konzessionaer ist die Firma Bosch Sicherheitssysteme GmbH. Die Aufschaltbereitschaft ist dem Konzessionaer und der Brandschutzdienststelle spaetestens zwei Wochen vor dem gewuenschten Aufschalttermin anzuzeigen; die Bereitstellung des Uebertragungsweges dauert in der Regel 8-10 Wochen.S. 3, 5, 6, 8 · 2016
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangsanlage (AES) inkl. Haupt-Clearingstelle wird vom Konzessionaer Bosch Sicherheitssysteme GmbH betrieben. Technische Stoerungen der BMA sowie Sabotagemeldungen koennen in Absprache mit dem Konzessionaer an eine beauftragte private Leitstelle uebermittelt werden.S. 3, 5 · 2016
ÜbertragungseinrichtungDie Uebertragungseinrichtung (UeE) wird durch den Konzessionaer, einen zugelassenen Errichter (ZE) oder zugelassenen Errichter mit Nebenclearingstelle (ZE-NC) eingerichtet, betrieben und instandgehalten. Stoerungen an der UeE sind dem Konzessionaer umgehend zu melden und werden innerhalb einer Stunde bearbeitet. Die UeE wird ueber eine DIN-14675-Schnittstelle durch die BMA angesteuert.S. 3, 5, 6 · 2016
Feuerwehrzugang / Standort BMZBei umfriedeten Gelaenden oder durch Tore/Schranken gesperrten Zufahrten sind Massnahmen fuer einen jederzeit gewaltfreien Feuerwehrzutritt zu treffen (z.B. Schliessung mit Dreikant-Ueberflurhydrantenschluessel, Kleines Schluesseldepost mit PZ-Schliessung oder zugaengliche Torentriegelung). Diese Massnahmen sind in Abstimmung mit der Feuerwehr und ggf. dem Versicherer festzulegen.S. 4 · 2016
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Die Feuerwehr-Peripherie (BMZ, FAT, FBF oder zusammengefasst FIBS) muss im Alarmierungsfall jederzeit und ohne Verzoegerung zugaenglich sein. Im Regelfall ist sie im Haupteingangsbereich oder unmittelbar neben der BMA einzurichten. Sie ist mit einem Profilhalbzylinderschloss zu verschliessen; der Einbau erfolgt durch die Brandschutzdienststelle des Landkreises Gifhorn.S. 6, 7 · 2016
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Feuerwehranzeigetableau (FAT) ist Teil der Feuerwehr-Peripherie, die im Haupteingangsbereich oder unmittelbar neben der BMA einzurichten ist. Die Feuerwehr-Peripherie insgesamt ist mit einem Profilhalbzylinderschloss zu sichern.S. 4, 6 · 2016
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD wird empfohlen, wenn kein gewaltfreier Zugang moeglich ist und das Objekt nicht 24 Stunden besetzt ist (Erweiterung zu DIN 14675, Pkt. 5.5 Abs. J). Einzusetzen sind VdS-anerkannte FSD vom Typ A mit Doppelbart-Umstellschloss; das Schloss wird ueber die Brandschutzdienststelle bezogen und von den Brandschutzdienststellen eingebaut. Der Anbringungsort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 9, 13, 14 · 2016
FreischaltelementInformationen zur Einrichtung eines Freischaltelementes (FSE) sind bei der Brandschutzdienststelle erhältlich. Das Dokument nennt das FSE im Kontext der Planungsunterlagen und des Konzeptprotokolls, ohne eigenstaendige Detailanforderungen festzuschreiben.S. 9, 21 · 2016
BlitzleuchteDer Zugang zum Ort mit der Feuerwehr-Peripherie ist aussen am Gebaeudeeingang mit einer roten Blitzleuchte zu kennzeichnen. Ist sie von der Hauptanfahrt nicht erkennbar, sind auf Verlangen der Feuerwehr eine oder mehrere weitere Blitzleuchten anzubringen.S. 6 · 2016
Laufkarten – FormatFuer jede Meldergruppe ist eine Objektgrafik (Feuerwehrlaufkarte) gemaess DIN 14675 und dem 'Merkblatt fuer Gestaltung von Feuerwehrlaufkarten im LK Gifhorn' zu erstellen. Bei rechnerunterstuetzten Anlagen ist der Ausdruck ueber einen Grafikdrucker auszugeben; der Ausdruck je Meldergruppe darf die Dauer von vier Minuten nicht ueberschreiten.S. 8, 9 · 2016
Laufkarten – Anzahl und AblagePro Meldergruppe ist eine Laufkarte zu fertigen; diese ist am Anlaufpunkt der Feuerwehr bereitzuhalten. Das Abnahmeprotokoll zur Aufschaltung sowie ein Ausdruck jeder Meldergruppe sind in einem Ordner abzuheften und bei der BMZ bereitzuhalten.S. 8, 9 · 2016
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Feuerwehrplan ist vor der Aufschaltung vorzulegen (Checkliste Abschnitt 8.1). Im Aufschaltprotokoll wird der Feuerwehrplan nach DIN 14095 geprueft. Bei Fehlvorliegen ist Nachlieferung innerhalb einer Woche in je dreifacher Ausfuehrung als CD/PDF-Datei und in Papierform vorgesehen.S. 8, 23 · 2016
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung ist gemaess VDE 0833 und der Pruefverordnung (PVO) eine Abnahmepruefung durch einen zugelassenen Sachverstaendigen durchzufuehren; der Pruefbericht ist dem Konzessionaer zum Aufschalttermin zu uebergeben und der Brandschutzdienststelle in Kopie zu uebersenden. Planungsunterlagen zu Standorten von BMZ, FBF und FAT sind der Brandschutzdienststelle vorab vorzulegen und Feuerwehrzufahrt/Zugaenglichkeit sind bereits in der Planungsphase in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 4, 7, 8, 22 · 2016
InstandhaltungEin gueltiger Wartungs-/Instandhaltungsvertrag fuer die BMA nach DIN 14675 und VDE 0833 mit einer VdS-anerkannten und akkreditierten Errichterfirma ist vor der Aufschaltung vorzulegen. Alle Kosten fuer Einbau, Betrieb, Aenderungen und Instandhaltung des FSD traegt der Betreiber.S. 8, 13, 14, 18 · 2016
Kosten und GebührenDie Feuerwehr ist berechtigt, Kosten fuer Fehleinsaetze, die durch die BMA verursacht wurden, vom Betreiber zu ersetzen zu lassen; die Gebuehren sind in den Gebuehrenordnungen der Gebietskoerperschaften festgelegt. Fuer den Konzessionaer entstehende Aufwendungen durch Revisionsschaltungen ueber das kostenfreie Quartalskontingent hinaus sind direkt mit dem Konzessionaer abzurechnen.S. 9, 10 · 2016
SonstigesWerden Objektversorgungsanlagen/Gebaeudefunkanlagen gefordert, gelten die Bedingungen des Merkblattes 'Objektversorgungsanlagen im LK Gifhorn'. Die Einschaltung der Gebaeudefunkanlage muss mit Auslosung der UeE erfolgen, die Ausschaltung manuell durch die Feuerwehr mittels Feuerwehr-Gebaeudefunkbedienfeld FGB-S nach DIN 14663 mit FBF-Schliessung.S. 10, 11 · 2016
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Gifhorn – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 NBauO)
Vorbeugender Brandschutz nach dem NBrandSchG (§§ 25–27) – die Fundstelle der zuständigen Stelle ist noch nicht im Repo belegt, bitte örtlich erfragen
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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