Landkreis Göttingen
QUELLE · TAB Stadt Göttingen und Landkreis Göttingen (Göttingen) – Ausgabestand 2017-12-27
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung einer BMA auf die Alarmübertragungsanlage (AÜA) der Kommunalen Regionalleitstelle setzt die Einhaltung aller organisatorischen und technischen Richtlinien voraus. Der Antrag ist mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin schriftlich beim Konzessionsnehmer und der zuständigen Brandschutzdienststelle zu stellen. Die Freigabe durch die Brandschutzdienststelle erfolgt mit einem Vorlauf von 4 Wochen mittels Fertigstellungsanzeige.S. 4, 9, 17 · 2017
AlarmempfangsstelleDie Kommunale Regionalleitstelle (KRL) der Stadt und des Landkreises Göttingen wertet Brandmeldungen auf Basis eines Konzessionsvertrags aus. Störmeldungen werden von der KRL nicht entgegengenommen. Die Aufschaltung der Störweitermeldung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen.S. 4, 10 · 2017
ÜbertragungseinrichtungNichtöffentliche Übertragungseinrichtungen für Brandmeldungen können an die AÜA der KRL angeschlossen werden. Die technische Anschaltung der ÜE an die BMZ ist mit dem Konzessionsnehmer abzustimmen. Die ÜE-Nummer ist gut lesbar am Gehäuse des Hauptmelders und im FIBS anzubringen.S. 9 · 2017
Feuerwehrzugang / Standort BMZDas FIBS muss leicht zugänglich und als räumliche Einheit in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs installiert sein. Der Feuerwehrzugang und die Anfahrstelle für die Feuerwehr sind bereits in der Planungsphase in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 7 · 2017
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Feuerwehr-InformationszentraleDie Installation eines FIBS ist verbindlich vorgeschrieben. Die Standardfarbe ist Rot (RAL 3000); Abweichungen bedürfen der Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle. Der Standort ist unmittelbar im Eingangsbereich des Objektes anzubringen und ebenfalls mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Die Schließung erfolgt mittels Profilhalbzylinder der Feuerwehrschließung der jeweiligen Gemeinde; der Betreiber erhält keinen eigenen Schlüssel.S. 10, 11 · 2017
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Die Installation eines FBF ist verbindlich vorgeschrieben. Alle Brandfallsteuerungen müssen am FBF mit der Taste 'Brandfall Steuerungen ab' für Revisionszwecke abschaltbar sein. Alle akustischen Warneinrichtungen müssen über den Taster 'Akustische Signale ab' abschaltbar sein, ohne die Blitzleuchten zu beeinträchtigen.S. 11 · 2017
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Die Installation eines FAT ist verbindlich vorgeschrieben.S. 11 · 2017
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD der Klasse 3 ist grundsätzlich einzurichten. Der Anbringungsort muss in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle festgelegt werden; er befindet sich in der Regel an der Anfahrstelle für die Feuerwehr. Die Einbauhöhe beträgt Oberkante Tresor 1,5 m +/- 10 cm. Es dürfen maximal drei Schlüssel hinterlegt werden; bei mehreren sind diese mechanisch untrennbar zu verbinden.S. 7, 8 · 2017
FreischaltelementEin VdS-anerkanntes FSE ist zwingend erforderlich. Es wird in ca. 2,0 m Höhe über Oberkante Verkehrsfläche in senkrechter Linie mit dem FSD installiert. Als Schließung ist die Feuerwehrschließung der jeweiligen Gemeinde zu verwenden. Das FSE darf keine Brandfallsteuerungen auslösen und ist als eigene Meldergruppe anzuschalten.S. 9 · 2017
BlitzleuchteDer FSD-Standort ist durch eine sichtbare Blitzleuchte oberhalb des FSD zu kennzeichnen. Die Farbe der Blitzleuchte ist in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle festzulegen. Bei FSD-Standorten außerhalb des direkten Sichtbereichs der Feuerwehrzufahrt sind weitere Blitzleuchten zur Wegkennzeichnung erforderlich.S. 7 · 2017
MeldergruppenDie Meldergruppen der BMA sind fortlaufend ganzzahlig zu nummerieren; eine Unterpunktform (z.B. 2.1) ist unzulässig. Brandmelder in Zwischendecken und Zwischenböden sind als gesonderte Meldergruppen auszuführen; eine Mischung ist nicht zulässig. Sprinklergruppen beginnen mit Meldergruppennummer 1, nachgestellt werden die allgemeinen Brandmeldegruppen.S. 14, 15 · 2017
MelderkennzeichnungAutomatische und nichtautomatische Melder sind mit Gruppen- und Meldernummer zu beschriften (z.B. 6/1, 6/2). Die Schriftgröße richtet sich nach der Formel: Schriftgröße (mm) = Leseentfernung (m) / 0,3. Verdeckte Melder in Doppelböden oder Zwischendecken sind mit vorgestelltem 'P' (für Parallelanzeige) zu kennzeichnen sowie mit einem roten Ring nach DIN 14623 zu markieren.S. 12, 13 · 2017
Laufkarten – FormatFeuerwehrlaufkarten sind im Format DIN A3 zu erstellen (DIN A4 nur als Ausnahme). Sie sind beidseitig auszuführen, in formstabile Kunststofffolien zu laminieren und wasserabweisend sowie versteift herzustellen. Jede Laufkarte ist mit einem Reiter zu versehen, dessen Nummer der Meldegruppe entspricht.S. 15, 27 · 2017
Laufkarten – SymbolikEs sind ausschließlich genormte Symbole nach DIN 14034-6 bzw. VdS-Richtlinie 2135 und Farben nach DIN 14095 zu verwenden. Kartenreiter sind farbcodiert: automatische Melder (weißer Hintergrund, schwarze Schrift), manuelle Brandmelder (roter Hintergrund, weiße Schrift), Sprinklergruppen (blauer Hintergrund, weiße Schrift), Gaslöschanlagen (gelber Hintergrund, schwarze Schrift). Verdeckte Melder in Zwischenböden oder -decken sind als gelbe Dreiecke darzustellen.S. 15, 27, 28 · 2017
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe sind mindestens 2 identische Laufkarten im FIBS zu hinterlegen. Bei mehr als 50 Laufkarten ist die ausgelöste Laufkarte durch eine optische LED-Einzelanzeige zu kennzeichnen. Ist der Zugang zum Laufkartenfach nur durch die Feuerwehr möglich, ist ein dritter identischer Laufkartensatz an der BMZ in Papierform zu hinterlegen.S. 11, 29 · 2017
Laufkarten – AktualisierungDer Betreiber ist für die Aktualisierung und Vollständigkeit der Laufkarten verantwortlich. Änderungen sind umgehend durchzuführen und im Laufkartenfach auszutauschen. Die Erstellung und fertige Entwürfe der Laufkarten sind grundsätzlich mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen und zur Abnahme vorzulegen.S. 11, 31 · 2017
Feuerwehrplan (DIN 14095)Im Laufkartendepot ist ein Exemplar des Feuerwehrplans nach DIN 14095 auf nassfestem Papier zu hinterlegen. Aufbau und Form richten sich nach der Richtlinie der jeweils zuständigen Brandschutzdienststelle.S. 15 · 2017
Abnahme und AbstimmungVor der ersten Inbetriebnahme und bei wesentlichen Änderungen ist die BMA durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige nach BauSVO prüfen und abnehmen zu lassen; der Prüfbericht ist der Brandschutzdienststelle vorzulegen. Alle 3 Jahre ist eine erneute Überprüfung durch einen anerkannten Sachverständigen erforderlich. Bei Antragstellung sind u.a. das Meldergruppenverzeichnis, der Nachweis der Zertifizierung der Errichterfirma sowie der Feuerwehrplan vorzulegen.S. 17, 18 · 2017
InstandhaltungEs ist ein Wartungsvertrag mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma abzuschließen. Eine Störungsbeseitigung muss rund um die Uhr und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Störung durch die Wartungsfirma erfolgen. Das Betriebsbuch ist fortlaufend zu führen und für die Brandschutzdienststelle und Feuerwehr jederzeit einsehbar im FIBS oder an der BMZ zu hinterlegen.S. 10, 18, 19 · 2017
Kosten und GebührenDie Freigabe der BMA durch die Brandschutzdienststelle sowie Wiederholungstermine aufgrund von Mängeln sind kostenpflichtig gemäß der Satzung über Kostenersatz für Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes. Der Betreiber ist gebühren- oder kostenerstattungspflichtig, wenn ein Einsatz durch die BMA ohne tatsächlichen Brand ausgelöst wird. Die Kosten für Inbetriebnahme und Wartungsanwesenheit der Feuerwehr am FSD richten sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen Gemeinde.S. 19, 43 · 2017
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Göttingen – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 NBauO)
Vorbeugender Brandschutz nach dem NBrandSchG (§§ 25–27) – die Fundstelle der zuständigen Stelle ist noch nicht im Repo belegt, bitte örtlich erfragen
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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