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Heidekreis

QUELLE · TAB Landkreis Heidekreis, Fachbereich Bau, Wirtschaft, Umwelt, Vorbeugender Brandschutz (Heidekreis) – Ausgabestand 2016-07-25
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBMA können über Übertragungseinrichtungen an die Alarmempfangseinrichtung der Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle (FRL) des Landkreises Heidekreis angeschlossen werden. Der Antrag ist mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anschlussdatum beim Konzessionär einzureichen. Planungsunterlagen sind dem Landkreis Heidekreis vorzulegen; die Zertifizierung des Planers nach DIN 14675 ist nachzuweisen.S. 4 · 2016
AlarmempfangsstelleAlarmempfangszentrale ist gemäß Niedersächsischem Brandschutzgesetz die FRL des Landkreises Heidekreis. Störungsmeldungen der BMA werden von der FRL nicht entgegengenommen; sie sind an eine beauftragte Stelle weiterzuleiten, der Nachweis ist zu führen.S. 3, 5 · 2016
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung wird vom Konzessionär eingerichtet, gewartet und bleibt dessen Eigentum. Störungen werden dem Konzessionär automatisch gemeldet und unverzüglich behoben. Die vom Konzessionär zugeteilte Nummer ist gut lesbar am Gehäuse des Hauptmelders anzubringen.S. 4 · 2016
Feuerwehrzugang / Standort BMZÜbertragungseinrichtung, BMZ, FAT, FBF und Laufkarten müssen leicht zugänglich in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs installiert sein. Der Weg vom Anfahrtsort bis zum FBF-Standort ist mit Schildern nach DIN 4066 mit Aufschrift 'BMZ' zu kennzeichnen. Feuerwehrzugang und Anlaufpunkt sind mit dem Brandschutzprüfer des LK HK bereits in der Planungsphase abzustimmen.S. 5 · 2016
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehr-Bedienfeld nach VDE 0833 Teil 2, Abschnitt 6.6.7 ist verbindlich vorgeschrieben und muss DIN 14661 entsprechen. Die Schließung wird von der zuständigen Feuerwehr vorgegeben; passende Halbzylinder sind vom Betreiber über die Feuerwehr zu beschaffen.S. 6 · 2016
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehr-Anzeige-Tableau nach VDE 0833 Teil 2, Abschnitt 6.6.8 ist verbindlich vorgeschrieben und muss DIN 14662 entsprechen. Die Schließung wird von der zuständigen Feuerwehr vorgegeben; Halbzylinder sind vom Betreiber über die Feuerwehr zu beschaffen.S. 6 · 2016
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin Feuerwehr-Schlüssel-Depot sowie ein Freischaltelement sind in Absprache mit der Feuerwehr grundsätzlich zu installieren; das System muss zum bei der Feuerwehr verwendeten System passen. Objektschlüssel werden von der Feuerwehr nicht angenommen.S. 5 · 2016
FreischaltelementEin Freischaltelement ist in Absprache mit der Feuerwehr zu installieren und muss zum bei der zuständigen Feuerwehr verwendeten System passen.S. 5 · 2016
BlitzleuchteDer Feuerwehrzugang ist an der Gebäudeaußenseite mit einer roten Blitzleuchte zu kennzeichnen, die von der öffentlichen Verkehrsfläche aus erkennbar sein muss. Ist dies nicht möglich, sind weitere Blitzleuchten zu installieren.S. 5 · 2016
MeldergruppenDie Auswahl der Brandmelder hat nach den Bestimmungen der genannten Regelwerke (DIN VDE 0833 Teil 1 und 2, DIN 14675, DIN 14661, DIN EN 54, VdS 2095) zu erfolgen. Darüber hinausgehende spezifische Vorgaben zu Meldergruppen sind nicht geregelt.S. 6 · 2016
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind in der Regel im Format DIN A3 Querformat zu erstellen und müssen den Gestaltungsrichtlinien der AGBF Niedersachsen entsprechen. Die Karten sind zu laminieren und müssen oben einen Reiter mit der Liniennummer tragen.S. 6, 7 · 2016
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte zu hinterlegen.S. 6 · 2016
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind dem zuständigen Brandschutzprüfer zur Abstimmung vorzulegen. Eine explizite Aktualisierungsfrist ist nicht geregelt; Feuerwehrpläne sind bei relevanten baulichen oder betrieblichen Veränderungen zu aktualisieren.S. 7 · 2016
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 aufzustellen und dem Brandschutzprüfer zur Prüfung vorzulegen, danach in fünffacher Ausfertigung zu übergeben. Der Betreiber ist verpflichtet, den Plan bei relevanten betrieblichen oder baulichen Veränderungen zu aktualisieren.S. 7 · 2016
Abnahme und AbstimmungVor Anschluss an die Übertragungsanlage erfolgt eine Abnahme durch die örtlich zuständige Feuerwehr und den Brandschutzprüfer im Beisein des Konzessionärs. Der Termin ist mit 14 Tagen Vorlauf mitzuteilen. Bei Abnahme müssen Sachverständigenbescheinigung oder Abnahmeprotokoll einer zertifizierten Fachfirma nach DIN 14675, Wartungsnachweis und Feuerwehrplan in fünffacher Ausfertigung übergeben werden.S. 7, 8 · 2016
InstandhaltungEs ist ein Wartungsvertrag mit einer zertifizierten Fachfirma abzuschließen. Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren, das jederzeit an der BMZ einsehbar sein muss. Bei wiederholten Fehlalarmen ist der Landkreis Heidekreis berechtigt, die BMA überprüfen zu lassen.S. 8 · 2016
Kosten und GebührenKosten durch Fehlalarme können dem Betreiber nach den geltenden Satzungen in Rechnung gestellt werden, unabhängig davon, ob Dritte den Alarm vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben.S. 8 · 2016

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Heidekreis – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 NBauO)
Vorbeugender Brandschutz nach dem NBrandSchG (§§ 25–27) – die Fundstelle der zuständigen Stelle ist noch nicht im Repo belegt, bitte örtlich erfragen
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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