Landkreis Leer
QUELLE · TAB Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland AöR (Landkreise Aurich, Leer, Wittmund) – Ausgabestand 2025-09
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung einer neuen BMA muss mindestens 10 Werktage vor dem Aufschalttermin schriftlich bei der KRLO angemeldet werden. Die Aufschaltung ist nur montags bis freitags außerhalb von Feiertagen zu üblichen Arbeitszeiten nach vorheriger Absprache möglich. Voraussetzung ist die vollständige Erfüllung der definierten Anforderungen (Teilnehmernummer, Objektdaten, Personenliste, Feuerwehrpläne).S. 3, 4 · 2025
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangsstelle ist die Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland AöR (KRLO) in Wittmund. Jede Alarmauslösung führt zur Alarmierung der Feuerwehr gemäß der lokalen Alarm- und Ausrückordnung der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde.S. 1, 4 · 2025
ÜbertragungseinrichtungDie Alarmübertragung erfolgt auf die Empfangszentralen der KRLO auf Basis eines Konzessionsvertrages mit zugelassenen Konzessionären. Mit dem ersten Alarm müssen alle für die Einsatzerzeugung erforderlichen Informationen übermittelt werden; verzögerte Folgealarme, die Unterobjekte oder die Ausrückordnung betreffen, sind nicht zulässig.S. 2, 4 · 2025
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) als Teil des Feuerwehr-Informations-Bedien-Systems (FIBS) ist vorzusehen. In der Vorplanungsphase ist der Standort im Lageplan auszuweisen. Die Rückstellung der BMA nach einem Alarm erfolgt durch die Feuerwehr über das Feuerwehrbedienfeld.S. 2, 6 · 2025
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Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) als Teil des FIBS ist vorzusehen. Der Standort ist in der Vorplanungsphase im Lageplan auszuweisen.S. 2 · 2025
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD 3) mit VdS-Zulassung ist erforderlich. Im FSD ist ein Generalhauptschlüssel zu hinterlegen; maximal drei Schlüssel sind zulässig. Bei mehr als drei Schlüsseln ist die Abstimmung mit der Feuerwehr bzw. dem Brandschutzprüfer erforderlich. Beim Einlegen wird ein Schlüsselübergabeprotokoll erstellt. Gegebenenfalls wird zwischen Landkreis und Objektträger ein Vertrag zur Schlüsselverwahrung geschlossen.S. 4, 5 · 2025
FreischaltelementDer Einbau eines Freischaltelements (FSE) wird gefordert, um auch ohne BMA-Auslösung Zutritt zu ermöglichen. Das FSE ist im Bereich des FSD zu montieren, Standort in Absprache mit dem Brandschutzprüfer. Es wird als eigene Gruppe an die BMA angeschlossen; Brandfallsteuerungen (z.B. RWA) dürfen nicht durch das FSE angesteuert werden.S. 5, 6 · 2025
BlitzleuchteDer Standort des FSD ist durch eine rote Blitzleuchte zu kennzeichnen. Ist die Blitzleuchte von der Grundstückseinfahrt nicht erkennbar, sind weitere Blitzleuchten zu installieren. Bei Auslösung des FSE muss auch die zugehörige Blitzleuchte angesteuert werden.S. 3, 5, 6 · 2025
MelderkennzeichnungMelder in Deckenhohlräumen, Zwischendecken und Doppelböden müssen dauerhaft gekennzeichnet und ohne besonderen Aufwand zugänglich sein. Geeignete Hilfsmittel (z.B. Leitern, Hebewerkzeuge) sind gut sichtbar vorzuhalten und zu sichern; deren Standorte sind vorab abzustimmen.S. 6 · 2025
Laufkarten – FormatFeuerwehrlaufkarten sind im Format DIN A3 zu erstellen. Bei größeren oder komplexen Objekten können zwei Sätze gefordert werden. Die Laufkarten müssen nach DIN 14675 Anhang I gefertigt sein.S. 4 · 2025
Laufkarten – Anzahl und AblageStandardmäßig ist ein Satz Laufkarten vorzulegen. Bei größeren komplexen Objekten können zwei Sätze gefordert werden.S. 4 · 2025
Laufkarten – AktualisierungFeuerwehrlaufkarten und Feuerwehrplan sind als Entwurf mindestens 14 Tage vor dem Aufschalttermin der zuständigen Brandschutzdienststelle zur Abstimmung vorzulegen. Sind die Unterlagen zum Aufschalttermin noch nicht abgenommen, sind in Absprache mit der zuständigen Brandschutzdienststelle Vorgaben und Fristen festzulegen und zu dokumentieren.S. 5 · 2025
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095 sind nach Rücksprache mit dem zuständigen Brandschutzprüfer vorzulegen. Als Entwurf müssen sie mindestens 14 Tage vor Aufschalttermin der Brandschutzdienststelle zur Abstimmung eingereicht werden.S. 3, 5 · 2025
Abnahme und AbstimmungEine Abnahme durch einen nach Bauordnungsrecht Niedersachsen anerkannten Sachverständigen für Brandmeldeanlagen ist erforderlich. Vor Aufschaltung wird ein gemeinsamer Termin mit Errichter, Konzessionär, Brandschutzprüfer und Feuerwehr vereinbart. Bei Mängeln im Abnahmeprotokoll entscheidet die zuständige Brandschutzdienststelle über die Aufschaltung und die Mängelbeseitigungsfrist. Errichterbescheinigung und Sachverständigenabnahme sind als Kopie bei Aufschaltung vorzulegen.S. 3, 4 · 2025
InstandhaltungDie gesamte BMA ist entsprechend DIN VDE 0833 Teil 1 regelmäßig zu warten. Die Wartungsfirma muss ständig erreichbar sein. Ein Betriebsbuch mit Datum, Uhrzeit, Prüfergebnis und Prüferperson ist zu führen. Regelmäßige Prüfungen der Alarmübertragung werden als vereinfachte Revision ohne Inanspruchnahme der KRLO abgewickelt.S. 3, 4 · 2025
Kosten und GebührenTechnische Falschalarme und Täuschungsalarme können entsprechend der örtlichen Kostensatzung der jeweiligen Kommune kostenpflichtig abgerechnet werden.S. 7 · 2025
SonstigesBeschilderungen sind nach DIN 4066 auszuführen. Der Weg vom FSD zum FIBS als Erstinformationsstelle ist mit einem Schild 'BMZ' zu kennzeichnen, das von der benutzbaren Verkehrsfläche aus erkennbar sein muss.S. 6 · 2025
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Leer – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 NBauO)
Vorbeugender Brandschutz nach dem NBrandSchG (§§ 25–27) – die Fundstelle der zuständigen Stelle ist noch nicht im Repo belegt, bitte örtlich erfragen
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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