Landkreis Lüneburg
QUELLE · TAB Landkreis Lüneburg, Brandschutzdienststelle (Lüneburg) – Ausgabestand 2023-10, Ausgabe 01.01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung einer BMA an die AÜA erfordert die schriftliche Zustimmung der Brandschutzdienststelle des Landkreises Lüneburg und der Konzessionärin (Bosch Sicherheitssysteme GmbH). Vor Errichtung ist ein BMA-Konzept nach DIN 14675 der Brandschutzdienststelle zur Abstimmung und Freigabe vorzulegen. Anlagen sind grundsätzlich in der Betriebsart 'Technische Maßnahmen' (TM) zu planen; Abweichungen bedürfen schriftlicher Freigabe der Brandschutzdienststelle.S. 3, 5, 6 · 2023
AlarmempfangsstelleAlarme werden über die AÜA in der Kooperativen Leitstelle Lüneburg empfangen und verarbeitet. Die Entgegennahme von Stör- und Betriebsmeldungen durch die KLL ist ausnahmslos nicht möglich; diese können auf Wunsch in der Serviceleitstelle der Konzessionärin angezeigt werden.S. 3 · 2023
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE wird von der Konzessionärin oder einer zugelassenen Errichterfirma eingerichtet und gewartet. Die räumliche Platzierung erfolgt im Regelfall im BMZ-Raum oder alternativ am FIBS; die genaue Lage ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle des Landkreises Lüneburg festzulegen. Bei IP-basierter Alarmübertragung ist ein Prüfmelder (Handfeuermelder-Art) am FIBS zu installieren, der unabhängig von der BMZ einen Alarm auslösen kann.S. 6, 7 · 2023
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Feuerwehr muss im Alarmfall ein gewaltloser Zugang zum Objekt ermöglicht werden. Bei eingefriedeten und schlossgesicherten Grundstücken ist mindestens ein FSD 1 gut sichtbar in direkter Nähe des Zuganges zu installieren.S. 8 · 2023
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Feuerwehr-InformationszentraleDie Erstinformationsstelle wird als FIBS bezeichnet und umfasst mindestens FAT, FBF, Feuerwehr-Laufkarten (DIN A3), Feuerwehrplan nach DIN 14095, Ersatzgläser für Handfeuermelder sowie ggf. FGB, FSS, FES und Prüfmelder. Gehäuse sind grundsätzlich in Feuerrot (RAL 3000) zu halten; abweichende Ausführungen bedürfen schriftlicher Freigabe der Brandschutzdienststelle. Die Montagehöhe bei Wandmontage richtet sich nach DIN 14675-1; Abweichungen sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen und schriftlich freizugeben.S. 7 · 2023
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein FBF nach DIN 14661 ist als Bestandteil des FIBS zu installieren. Die Schließung erfolgt als DIN-Profil-Halbzylinder mit der Feuerwehrschließung der jeweiligen Stadt/Gemeinde; der Betreiber beschafft den Zylinder, erhält aber keine Schlüssel. Bei vernetzten BMA darf die Taste 'ÜE prüfen' nur die direkt zugeordnete ÜE auslösen.S. 11, 12 · 2023
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14662 ist zu installieren. Es ist zu programmieren mit Meldergruppe/Meldernummer in Zeile 1 und objektüblicher Raumbenennung inkl. Raumnummer in Zeile 2. Das FAT ist mit einem DIN-Profil-Halbzylinder der Feuerwehrschließung der jeweiligen Stadt/Gemeinde auszustatten; der Betreiber beschafft den Zylinder, erhält aber keine Schlüssel. Bei ausgedehnten Objekten mit mehreren Zufahrten kann mehr als ein FAT erforderlich sein.S. 12, 13 · 2023
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD Klasse 3 (VdS-Zulassung) ist grundsätzlich als integraler Bestandteil der BMA einzurichten; Abweichungen erfordern schriftliche Genehmigung der Brandschutzdienststelle. Das FSD 3 muss mindestens zwei Steckplätze für zwei vollständige Schließungssätze aufweisen; die Schlüssel sind manipulationssicher zu verbinden. Bei eingefriedeten Grundstücken ist zusätzlich mindestens ein FSD Klasse 1 erforderlich. Der Buchstabe 'F' auf der Depottür muss mindestens 3,0 cm hoch und in Rot ausgeführt sein.S. 8, 9 · 2023
FreischaltelementEin FSE ist grundsätzlich zu errichten, wenn ein FSD 3 vorhanden ist, und als eigene Meldergruppe anzuschließen. Das FSE löst die ÜE aus und gibt FSD sowie ggf. FSS frei, darf jedoch keine akustischen Alarmgeber oder Brandfallsteuerungen aktivieren. Der Installationsort muss in gedachter senkrechter Linie über dem FSD 3 liegen; FSE unterhalb 3,0 m über Verkehrsfläche müssen mit einer Vandalismusrosette gesichert werden. Als Schließung ist das vorgegebene Feuerwehrschließsystem der jeweiligen Stadt/Gemeinde zu verwenden.S. 10, 11 · 2023
BlitzleuchteJede ÜE-Auslösung ist durch eine rote Blitzleuchte anzuzeigen, die in der gedachten senkrechten Linie zum FSD 3 und im Blickfeld der ankommenden Einsatzkräfte zu platzieren ist; der Anbringungsort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle des Landkreises Lüneburg festzulegen. Bei vorhandenen selbsttätigen Löschanlagen ist je Löschanlage zusätzlich eine gelbe Blitzleuchte mit DIN-4066-Schild anzubringen.S. 7, 11 · 2023
MeldergruppenDie BMA ist so herzustellen, dass eine Einzelmelderidentifikation für alle Brandmelder gewährleistet ist; Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Brandschutzdienststelle. Jeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer (z.B. 1/1, 1/2) auf weißem Schild mit schwarzer Schrift zu beschriften.S. 13 · 2023
MelderkennzeichnungAutomatische Melder sind so anzubringen, dass die optische Anzeige vom Raumzugang bzw. in Verkehrsrichtung außen sichtbar ist. Die Mindestschriftgröße der Melderbeschriftung ergibt sich aus der Formel: Schriftgröße (mm) = Leseentfernung (m) ÷ 0,3. Handfeuermelder sind ausschließlich als Typ B mit manuellem Druckknopf und roter LED in Feuerrot (RAL 3000) auszuführen.S. 13, 14 · 2023
Laufkarten – FormatIm FIBS sind grundsätzlich zwei vollständige Sätze Feuerwehrlaufkarten im Format DIN A3 vorzuhalten. Bei kleinen oder übersichtlichen Anlagen kann nach schriftlicher Genehmigung der Brandschutzdienststelle ein Satz oder das Format DIN A4 zugelassen werden. Diese Erleichterungen müssen vor Umsetzung mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt und schriftlich genehmigt werden.S. 17 · 2023
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist mindestens eine Feuerwehr-Laufkarte vorzuhalten. Bei vorhandener automatischer Löschanlage ist eine eigene Karte für den Laufweg zur Steuerzentrale der Löschanlage erforderlich. Nicht verwendete Meldergruppen innerhalb einer Zählreihe sind durch Leerkarten aufzufüllen.S. 17 · 2023
Laufkarten – AktualisierungEntwürfe der Feuerwehrlaufkarten sind vor Aufschaltung der BMA durch die Brandschutzdienststelle des Landkreises Lüneburg zu prüfen und formal freizugeben. Ohne von der Brandschutzdienststelle freigegebene Laufkarten vor Ort wird eine Aufschaltung der BMA nicht zugelassen.S. 17 · 2023
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 in Verbindung mit den 'Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne in Hansestadt und Landkreis Lüneburg' zu erstellen. Ein Exemplar ist in Einsteckfolie oder auf wasserfestem, reißfestem Papier in einem roten Aktenordner gut sicht- und entnehmbar im unmittelbaren Umfeld des FIBS zu hinterlegen. Ohne bei der örtlich zuständigen Feuerwehr vorliegende Feuerwehrpläne wird eine Aufschaltung der BMA nicht zugelassen.S. 17 · 2023
Abnahme und AbstimmungVor Aufschaltung erfolgt eine Abnahme mit Funktionsprüfung durch Konzessionärin, Errichter der BMA und die Brandschutzdienststelle (Landkreisbereich) bzw. Feuerwehr Lüneburg (Stadtbereich). Der Abnahmetermin ist mit mindestens 14-tägigem Vorlauf abzustimmen; spätestens 14 Tage vor Aufschaltung sind Errichterbescheinigung, mängelfreie Sachverständigenprüfberichte sowie ggf. Prüfberichte für Objektfunkanlagen vorzulegen. Ohne Erfüllung aller Voraussetzungen (Laufkarten, Pläne, Schließungen) erfolgt keine Aufschaltung.S. 18, 19 · 2023
InstandhaltungInstandhaltungsmaßnahmen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren, das jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen ist. Es ist ein Instandhaltungsvertrag mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma abzuschließen. Während Revisionsbetrieb einlaufende Alarme werden als echte Alarme behandelt und lösen entsprechende Einsätze aus.S. 19, 20 · 2023
Kosten und GebührenAbnahme, FSD-Überprüfung und alle Wiederholungsabnahmen sind gebührenpflichtig und werden dem Betreiber in Rechnung gestellt; es gelten die aktuellen Feuerwehrgebührensatzungen des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg. Einsatzkosten bei Falschalarmen können nach § 29 NBrandSchG dem Betreiber der BMA auferlegt werden.S. 20 · 2023
SonstigesBrandfallsteuerungen: Alle durch die BMA ausgelösten Brandfallsteuerungen müssen am FBF mit der Taste 'Brandfall-Steuerungen ab' abschaltbar sein; im Laufkartenbehälter ist eine tabellarische Übersicht der angesteuerten Anlagen für die Fälle 'Auslösung BMA' und 'Alarmrückstellung' anzubringen. SAA-Anforderungen: Bei Sprachalarmierungsanlagen ist Deutsch als Standardsprache zu wählen; ggf. weitere Sprachen in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle. Mindestens eine FES nach DIN 14664 ist am FIBS mit Vorrangschaltung einzurichten.S. 12, 12 · 2023
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Lüneburg – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 NBauO)
Vorbeugender Brandschutz nach dem NBrandSchG (§§ 25–27) – die Fundstelle der zuständigen Stelle ist noch nicht im Repo belegt, bitte örtlich erfragen
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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