Stadt Osnabrück (kreisfrei)
QUELLE · TAB Berufsfeuerwehr Osnabrück, Abteilung 37-4 Vorbeugender Brandschutz (Osnabrück) – Ausgabestand 2023-01-01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBauordnungsrechtlich geforderte BMA müssen per Übertragungseinrichtung (ÜE) auf die konzessionierte Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen (ÜAG) der Feuerwehr Osnabrück aufgeschaltet werden. Die Aufschaltung erfolgt auf Antrag beim Konzessionär (Siemens AG). Grundlage ist DIN 14 675 im Geltungsbereich des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes.S. 3, 6 · 2023
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangsstelle ist die Leitstelle der Feuerwehr Osnabrück (Regionalleitstelle kAöR). Störmeldungen sind an eine beauftragte Stelle mindestens als Sammelanzeige weiterzuleiten, sofern die Anzeige- und Betätigungseinrichtung nicht ständig besetzt ist.S. 3, 7 · 2023
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE wird vom Konzessionär (Siemens AG) auf dem Grundstück des Teilnehmers eingerichtet und über Übertragungswege mit der Zentrale der ÜAG verbunden. Der Antrag auf Anschluss ist schriftlich an den Konzessionär zu richten.S. 6 · 2023
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Feuerwehrzugang muss jederzeit gewaltfrei zugänglich sein. Das FSD wird grundsätzlich neben dem Feuerwehrzugang des Objektes angebracht; der Standort wird durch die Feuerwehr festgelegt. Kann der gewaltfreie Zugang nicht mit maximal drei Schlüsseln sichergestellt werden, ist neben dem FIZ/FIBS ein Feuerwehr-Schlüsselschrank der Firma Kruse vorzusehen.S. 5, 6, 7 · 2023
16 weitere Themen aufklappen →
Feuerwehr-InformationszentraleAm Feuerwehrinformationspunkt (FIZ/FIBS) sind mindestens FBF, FAT und Feuerwehrlaufkarten vorzuhalten. Der Zugang und der Weg dorthin sind mit dauerhaften, gut sichtbaren Hinweisschildern nach DIN 4066 zu kennzeichnen. Der Standort von FAT und FBF wird durch die Feuerwehr festgelegt; abweichende Standorte sind in Abstimmung mit der Feuerwehr Osnabrück festzulegen.S. 5, 7 · 2023
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein FBF nach DIN 14 661 ist zu installieren und mit der Schließung der Feuerwehr Osnabrück (PHZ 'Feuerwehr Osnabrück') auszurüsten. Der Betreiber erhält keinen Schlüssel. Alternativ wird eine Feuerwehrinformationszentrale (FIZ/FIBS) empfohlen, in der FAT, FBF und Laufkartenhalter in einer Einheit zusammengefasst werden.S. 9 · 2023
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14 662 ist mit redundantem Anschluss und Historiefunktion zu installieren; er ist mit der Schließung der Feuerwehr Osnabrück auszurüsten. Die Anzeige muss Meldergruppe, Meldernummer, Raumbezeichnung, Geschoss und ggf. Gebäudeteil enthalten.S. 9 · 2023
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein VdS-zugelassenes FSD Klasse 3 in Abstimmung mit der Feuerwehr zu installieren. Die Unterkante muss mindestens 0,8 m und maximal 1,4 m über Fertigfußboden liegen; Abweichungen sind mit der Feuerwehr abzustimmen. Im FSD3 sind maximal 3 untrennbar verbundene, eindeutig gekennzeichnete Schlüssel zulässig.S. 7, 8 · 2023
FreischaltelementEin VdS-anerkanntes FSE mit Abloy-Schließung der Feuerwehr Osnabrück ist in unmittelbarer Nähe (Handbereich) des FSD3 anzubringen und an eine eigene Meldergruppe anzuschalten. Bei Auslösung über das FSE darf keine Brandfallsteuerung oder akustische Alarmierung im Gebäude ausgelöst werden. Die Schließungsfreigabe ist schriftlich bei der Feuerwehr Osnabrück zu beantragen.S. 8 · 2023
BlitzleuchteDer FSD-Standort ist durch eine Blitzleuchte oder Rundumkennleuchte (gelb, orange oder rot) zu kennzeichnen, die bei Alarm automatisch von der BMZ angesteuert wird. Bei Gaslöschanlagen ist über jede Zugangstür eine gelbe Blitzleuchte zu installieren, die bei Auslösung anspricht.S. 5, 13 · 2023
MeldergruppenDer Überwachungsbereich einer Meldergruppe bei Sprinklern ist auf die Geschossebene oder den Brandabschnitt zu begrenzen; eine Überwachungsfläche von 2000 m² darf grundsätzlich nicht überschritten werden. Automatische und nichtautomatische Melder dürfen nicht in einer Meldergruppe zusammengefasst werden.S. 10, 13 · 2023
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer zu beschriften (z. B. 10/5). Die Mindestschriftgröße richtet sich nach der Raumhöhe: bis 3 m mindestens 10 mm, 3–6 m mindestens 20 mm, 6–9 m mindestens 30 mm, 9–12 m mindestens 40 mm, ab 12 m Sondergröße in Abstimmung mit der Feuerwehr.S. 10 · 2023
Laufkarten – FormatLaufkarten sind je Meldergruppe im Format DIN A3 (ggf. DIN A4) zu erstellen und laminiert am FIZ/FIBS vorzuhalten. Sie sind grundsätzlich unverschlossen in einem eigenen Halter zu hinterlegen; Verschluss ist nur mit PHZ der Feuerwehrschließung zulässig.S. 14 · 2023
Laufkarten – SymbolikLaufkarten sind gemäß DIN 14 675 zu erstellen. Der Laufweg ist als grüne Linie ab FIZ/FIBS einzutragen. Löschbereiche von Sprinkleranlagen sind blau-weiß schraffiert, Gaslöschbereiche gelb-weiß schraffiert darzustellen. Laufkarten für Zwischendecken-/Bodenmelder sind auf der Vorderseite mit einem Extrafeld (roter Rand, schwarze Schrift, Warnhinweis Leiter) zu versehen.S. 14 · 2023
Laufkarten – Anzahl und AblagePro Meldergruppe ist eine eigene Laufkarte zu erstellen. Für das FSE ist eine eigene Laufkarte zu erstellen. Für Sprinklergruppen mit Strömungswächtern ist je Strömungswächter eine separate Meldergruppe mit entsprechender Laufkarte zu erstellen.S. 8, 12, 14 · 2023
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind auf Basis aktueller Bestandszeichnungen zu erstellen und ständig fortzuschreiben. Bei baulichen oder betrieblichen Änderungen sind die Pläne vom Betreiber eigenverantwortlich zu aktualisieren.S. 14, 19 · 2023
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne nach DIN 14 095 sind zu erstellen. Detailfragen sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zu klären. Am Tag der Abnahme müssen die freigegebenen Feuerwehrpläne am FIZ vorliegen.S. 15 · 2023
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung findet eine kostenpflichtige Feuerwehrabnahme statt; das Abnahmeformular ist spätestens 14 Tage vor dem Termin einzureichen. Mindestens 14 Tage vor dem Abnahmetermin sind der Feuerwehr digital zu übermitteln: mängelfreier Sachverständigenbericht, ausgefülltes Abnahmeformular, freigegebene Feuerwehrpläne, Laufkarten, Antrag auf Schließungsfreigabe und Brandmeldekonzept. Das Gesamtkonzept sowie jede Änderung sind vor Ausführung in Abstimmung mit der Feuerwehr festzulegen.S. 4, 16, 17 · 2023
InstandhaltungInspektionen sind viermal jährlich durchzuführen; Wartungen mindestens einmal jährlich gemäß Herstellerangaben. Die Sachverständigenprüfung erfolgt vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und alle drei Jahre. Im Störfall ist der Sollzustand innerhalb von 72 Stunden wiederherzustellen; bei größeren Störfällen sind Maßnahmen in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt und der Feuerwehr festzulegen.S. 18 · 2023
Kosten und GebührenDie Feuerwehrabnahme ist kostenpflichtig und wird dem Betreiber gemäß der Gebührensatzung der Stadt Osnabrück in Rechnung gestellt. Wiederholungsabnahmen, Beratungen vor Ort und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit BMA sind ebenfalls kostenpflichtig. Feuerwehreinsätze ohne tatsächlichen Brand können gemäß Niedersächsischem Brandschutzgesetz §29 gebührenpflichtig sein.S. 18, 20 · 2023
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Osnabrück – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 NBauO)
Vorbeugender Brandschutz nach dem NBrandSchG (§§ 25–27) – die Fundstelle der zuständigen Stelle ist noch nicht im Repo belegt, bitte örtlich erfragen
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
Kein Account erforderlich · läuft komplett lokal im Browser