Landkreis Osterholz
QUELLE · TAB Landkreis Osterholz (Osterholz) – Ausgabestand 2017-01-01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung zur AE des Landkreises Osterholz in der IRLS erfolgt nur bei Vorliegen einer mängelfreien Abnahmebescheinigung eines bauordnungsrechtlich anerkannten Sachverständigen. Vor der Aufschaltung ist ein ca. 14-tägiger störungsfreier Probebetrieb im hausinternen Betrieb nachzuweisen. BMA sind grundsätzlich in der Betriebsart TM (technische Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen) auszuführen.S. 3, 4 · 2017
AlarmempfangsstelleDie AE befindet sich in der Integrierten Regionalleitstelle Unterweser-Elbe (IRLS). Der Betrieb der AE ist einem Konzessionär übertragen. Für den Anschluss ist ein Mietvertrag zwischen Anschlussnehmer und Konzessionär abzuschließen.S. 2 · 2017
ÜbertragungseinrichtungArbeiten an der BMA oder ÜE, die das Abschalten oder Auslösen der ÜE erfordern, sind der Clearingstelle des Konzessionärs vorab anzumelden und dürfen erst nach Bestätigung der Revisionsschaltung durchgeführt werden. Bei Abschaltung der ÜE ist eine anderweitige Übermittlung eines Alarms zur IRLS sicherzustellen (z.B. manuelle Auslösung der ÜE oder telefonische Meldung).S. 6, 7 · 2017
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer ungehinderte Zugang zum FSD sowie zur BMZ mit FBF oder alternativ zum FIBS ist ständig sicherzustellen. Die Lage von FSE und FBF/FIBS-Standort ist vorab abzustimmen.S. 5 · 2017
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)In unmittelbarer Nähe der Brandmelderzentrale ist ein Feuerwehrbedienfeld (FBF) nach DIN 14661 mit der Feuerwehrschließung des Landkreises Osterholz zu installieren. Alternativ ist ein Feuerwehr-Informations- und Bediensystem (FIBS) zulässig, das mindestens aus Feuerwehr-Anzeigetableau, Feuerwehr-Bedienfeld, ÜE und Feuerwehr-Laufkarten besteht. Der Standort ist vorab abzustimmen.S. 4, 5 · 2017
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein Feuerwehrschlüsseldepot (FSD 3 nach DIN 14675 mit VdS-Anerkennung) zu installieren, das den gewaltlosen Zutritt zur BMZ und zu allen Brandmeldern bzw. mit selbsttätigen Löschanlagen geschützten Räumen jederzeit sicherstellt. Im FSD sind maximal drei Objektschlüssel zu hinterlegen, die eindeutig zu kennzeichnen sind.S. 4, 5 · 2017
FreischaltelementDie Installation eines Freischaltelementes (FSE) ist erforderlich. Die Lage des FSE ist vorab abzustimmen.S. 4 · 2017
BlitzleuchteDer Zugang zur BMZ bzw. zum FIBS ist mit einer roten Blitzleuchte sowie einem Hinweisschild 'BMZ' nach DIN 4066 zu kennzeichnen. Ist der Feuerwehrzugang von der Hauptanfahrt nicht erkennbar, sind weitere Blitzleuchten und Hinweisschilder anzubringen.S. 6 · 2017
MeldergruppenLeitungsstörungen der Meldergruppen sind an der BMZ anzuzeigen. Ist die BMZ nicht ständig überwacht, müssen alle Störungsmeldungen an eine ständig besetzte Stelle angezeigt und von dort weitergeleitet werden. Alle automatischen Melder müssen so geschaltet sein, dass sie beim Entfernen Störungsalarm (Drahtbruch) auslösen.S. 5, 6 · 2017
MelderkennzeichnungAlle Melder sind mit Melder- und Liniennummer gut sichtbar zu kennzeichnen; Größe und Farbgebung sind der Raumhöhe und Deckengestaltung anzupassen. Standorte nicht sichtbar installierter Melder (Doppelböden, Zwischendecken, Lüftungsanlagen) sind zu markieren, vorzugsweise mit roten Punkten. Jeder nicht sichtbare Melder muss über Revisionsklappen leicht und ohne Hilfsmittel zugänglich sein.S. 5 · 2017
Laufkarten – FormatEin konkretes Format (z.B. A3) ist im Dokument nicht explizit genannt. Feuerwehr-Laufkarten (Brandmeldergruppenpläne) müssen an der BMZ vorhanden sein und den Standort von Werkzeugen für Hohlraumböden und Zwischendecken einschließlich textlicher Erläuterung enthalten.S. 3, 5 · 2017
Laufkarten – Anzahl und AblageDie Anzahl der Feuerwehr-Laufkarten je Meldergruppe oder je Objekt ist im Dokument nicht geregelt; lediglich das Vorhandensein an der BMZ wird gefordert.S. 4, 5 · 2017
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind in dreifacher Ausfertigung sowie digital im jeweils aktuellen Sachstand vorzulegen. Die Pläne sind alle zwei Jahre zu überprüfen, sofern nicht vorher wesentliche Änderungen stattgefunden haben. Geänderte Pläne sind dem Brandschutzprüfer des Landkreises Osterholz vorzulegen, der sie an die zuständige Feuerwehr weitergibt.S. 4 · 2017
Abnahme und AbstimmungMindestens zwei Wochen vor Installationsbeginn ist dem Brandschutzprüfer des Landkreises Osterholz ein Installationsplan vorzulegen. Nach der Abnahme ist in Abstimmung mit dem Brandschutzprüfer des Landkreises Osterholz eine Begehung durch örtliche Feuerwehr, Anschlussnehmer, Installationsfirma und Brandschutzprüfer durchzuführen. Objekte mit bauordnungsrechtlicher Prüfpflicht (§ 78 NBauO, § 30 DVNBauO) unterliegen einer Wiederholungsabnahme durch einen anerkannten Sachverständigen alle drei Jahre.S. 3, 4 · 2017
InstandhaltungDer Anschlussnehmer hat die BMA fachkundig zu pflegen und mindestens entsprechend den einschlägigen Vorschriften zu prüfen und ggf. instandzusetzen. Ein Betriebsbuch ist zu führen, in dem alle Prüfungen, Wartungsarbeiten und Störungen mit Datum, Uhrzeit, Ergebnis und Name des Prüfenden eingetragen werden. Der Landkreis Osterholz kann die BMA abschalten lassen, wenn wiederholt Störungen auftreten, die der Anschlussnehmer zu vertreten hat; eine Wiederaufschaltung setzt den Nachweis mängelfreier Beseitigung durch eine zertifizierte Fachfirma voraus.S. 3, 6 · 2017
Kosten und GebührenKosten, die durch Feuerwehreinsätze aufgrund von Fehlalarmen entstehen, werden dem Anschlussnehmer von den Trägern der Feuerwehren (Gemeinden) nach deren jeweiligen Rechtsregeln in Rechnung gestellt.S. 7 · 2017
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Osterholz – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 NBauO)
Vorbeugender Brandschutz nach dem NBrandSchG (§§ 25–27) – die Fundstelle der zuständigen Stelle ist noch nicht im Repo belegt, bitte örtlich erfragen
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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