Region Hannover
QUELLE · TAB Region Hannover, Fachbereich Öffentliche Sicherheit (Region Hannover) – Ausgabestand 2025-01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungFuer die Anschaltung einer BMA an die AÜA der Region Hannover ist die schriftliche Zustimmung der Region Hannover sowie des Konzessionärs (Siemens AG, Laatzen) erforderlich. Ein vollständig ausgefüllter Antrag muss rechtsgültig unterschrieben vor dem geplanten Anschalttermin beim Konzessionär vorliegen. Vor Errichtung ist dem Team Brandschutz ein Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN 14675 zur Abstimmung und Genehmigung vorzulegen.S. 5, 10 · 2025
AlarmempfangsstelleAlarme laufen in der Regionsleitstelle Hannover auf, die rund um die Uhr besetzt ist. Die Regionsleitstelle Hannover ist die zuständige Feuerwehreinsatzleitstelle für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover. Technische Störungen der BMA sind als dezidierte Störmeldungen an eine ständig besetzte Stelle nach VDE 0833 zu leiten, nicht an die Leitstelle der Feuerwehr.S. 5, 26, 28 · 2025
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE wird im Regelfall im Raum der BMZ oder alternativ am FIBS platziert; die genaue Platzierung ist mit dem Team Feuerwehrtechnische Zentrale abzustimmen. Die ÜE-Nummer ist am Gehäuse und am Prüfmelder gut lesbar anzubringen. Bei IP-basierter Alarmübertragung ist ein Prüfmelder des Konzessionärs am FIBS zu installieren, der unabhängig von der BMZ einen Alarm auslösen kann; dessen Betätigung darf keine Brandfallsteuerungen aktivieren.S. 11 · 2025
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Feuerwehr ist der gewaltfreie Zutritt und die Zufahrt zur FIBS und zu allen mit Brandmeldern und Löschanlagen geschützten Räumen zu ermöglichen. Bodenplattenheber, Aufstiegshilfen und Werkzeuge für Revisionsöffnungen sind im Regelfall direkt vor oder in den betreffenden überwachten Bereichen vorzuhalten; andere Regelungen sind mit dem Team Brandschutz abzustimmen.S. 12 · 2025
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Feuerwehr-InformationszentraleDie Erstinformationsstelle wird als FIBS (Feuerwehrinformations- und Bediensystem) bezeichnet und muss normgerecht nach VDE 0833-2 ausgeführt werden. Das FIBS ist in feuerrot RAL 3000 auszuführen und umfasst FAT, FBF, ggf. FGB, ggf. FSS, Feuerwehrlaufkarten, Feuerwehrplan, mind. 3 Ersatzgläser für Handfeuermelder sowie ggf. FES. Der Bereich der Bedien- und Anzeigeeinrichtungen ist mit Feuerwehr-Schließung der jeweiligen Stadt/Gemeinde zu sichern, der Planbereich mit Revisionsschloss CL1.S. 11, 12 · 2025
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Als Bestandteil des FIBS ist ein FBF nach DIN 14661 zu installieren. Bei vernetzten BMA darf die Taste 'ÜE prüfen' am FBF nur die direkt zugeordnete ÜE auslösen, nicht weitere verbundene BMA und deren ÜE.S. 16 · 2025
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14675 und DIN 14662 ist zu installieren. Es ist mit Meldergruppen-Nummer in Zeile 1 und Raumbezeichnung in Zeile 2 zu programmieren. Bei ausgedehnten Objekten mit mehreren Zufahrten kann mehr als ein FAT einschließlich je eines Satzes Feuerwehrlaufkarten erforderlich sein; zusätzliche FAT sind dann mit DIN-Profil-Halbzylinder in Feuerwehr-Schließung der jeweiligen Stadt/Gemeinde auszustatten.S. 17 · 2025
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD Klasse 3 (FSD 3, VdS-Zulassung) ist grundsätzlich als integraler Bestandteil der BMA einzurichten; die Depottür ist mit 'F' in Rot zu kennzeichnen. Es sind mindestens zwei identische Schlüsselsätze im FSD 3 zu hinterlegen; mehr als drei Schlüssel je Steckplatz sind nicht zulässig, in diesem Fall ist ein FSS erforderlich. Ist der Zugang zum Objekt nur über abschließbare Tore möglich, ist zusätzlich ein FSD Klasse 1 (FSD 1) zu installieren, das nicht durch die BMA überwacht werden muss.S. 12, 13 · 2025
FreischaltelementEin FSE ist zwingend vorzusehen, um der Feuerwehr das Öffnen des FSD 3 auch ohne vorherige automatische Alarmauslösung zu ermöglichen. Das FSE muss VdS-anerkannt sein, an eine eigene Meldergruppe der BMA angeschaltet werden und ist in unmittelbarer Nähe des FSD 3 zu installieren. Das FSE löst die ÜE aus und gibt FSD sowie ggf. FSS frei; akustische Alarme und Brandfallsteuerungen dürfen nicht ausgelöst werden.S. 16 · 2025
BlitzleuchteJede BMA-Auslösung (außer Sabotage und Störung) ist durch eine rote Blitzleuchte anzuzeigen, die senkrecht oberhalb des FSD 3 im Blickfeld der ankommenden Einsatzkräfte zu positionieren ist. Eine weitere rote Blitzleuchte ist über dem Hauptzugang zum FIBS zu installieren, wenn FSD 3 nicht in unmittelbarer Nähe ist. Bei Vorhandensein einer oder mehrerer selbsttätiger Löschanlagen ist neben der roten Blitzleuchte am FIBS-Zugang zusätzlich eine gelbe Blitzleuchte anzubringen.S. 12, 16 · 2025
MeldergruppenFür jeden Sprinkler-Löschbereich (je Alarmventil) ist eine separate Meldergruppe der BMA vorzusehen und an BMZ/FAT mit Bereichsbezeichnung anzuzeigen. Pro Meldergruppe ist eine Feuerwehrlaufkarte erforderlich. Sprinklergruppenventile sind mit Meldergruppennummer, Sprinklergruppennummer, Löschbereichsnummer und Wirkbereich zu beschriften.S. 20 · 2025
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer zu beschriften (z.B. '1/1', '1/2'); Beschriftungsschilder sind in weißer Schrift auf rotem Grund auszuführen. Handfeuermelder müssen dem Typ B nach DIN EN 54 Teil 11 mit manuellem Betätigungselement ('klassischer Druckknopf') und roter LED entsprechen. Die Region Hannover fordert grundsätzlich eine Einzelmelderidentifikation für alle Brandmelder.S. 18 · 2025
Laufkarten – FormatFeuerwehrlaufkarten sind im Format DIN A3 zu erstellen, formatfüllend, laminiert in formstabile Kunststofffolien. Die Ausrichtung des Gebäudegrundriss muss der Ausrichtung auf dem Feuerwehrplan entsprechen. Laufkarten sind zweiseitig auszuführen; die Rückseite muss nach Drehen über die kurze Seite lesbar sein (Reiter stets oben).S. 24, 29 · 2025
Laufkarten – SymbolikEs sind ausschließlich genormte Symbole nach DIN 14034-6 bzw. VdS-Richtlinie 2135, ASR A 1.3 und Farbgebung nach DIN 14095 zu verwenden. Die Lauflinie ist in Leuchtgrün RAL 6038 darzustellen; für Brandwände gilt Signalrot RAL 3001, Gebäudeteile in Signalschwarz RAL 9004. Reiter-/Liniennummern nach Melderart: schwarz für automatische Melder, rot für Handmelder, blau (RAL 5050) für Sprinklergruppen.S. 29, 30 · 2025
Laufkarten – Anzahl und AblageEs ist mindestens eine Feuerwehrlaufkarte je Meldergruppe bereitzuhalten. Bei Sprinkleranlagen mit geschossübergreifenden Löschbereichen sind Laufkarten mindestens je Geschoss zu erstellen. Je vorhandene Melderart ist nur eine Musterkarte zur Prüfung vorzulegen.S. 21, 20 · 2025
Laufkarten – AktualisierungDer Betreiber der BMA ist für die Aktualisierung und Vollständigkeit der Feuerwehrlaufkarten verantwortlich und muss diese stets aktuell und vollständig vorhalten. Die finalen Entwürfe der Feuerwehrlaufkarten sind vor Anschaltung der BMA und vor jeder Änderung durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit der Region Hannover, Team Brandschutz, freizugeben.S. 21, 32 · 2025
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 und den Gestaltungsrichtlinien der Region Hannover auszuführen (DIN A3, laminiert). Der Betreiber muss den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person prüfen lassen. Die finalen Entwürfe sind vor Anschaltung und vor jeder Änderung durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Team Brandschutz, freizugeben.S. 21, 24 · 2025
Abnahme und AbstimmungDie Abnahme mit Funktionsprüfung erfolgt durch Konzessionär, Errichter und Team Feuerwehrtechnische Zentrale; ein autorisierter Vertreter der jeweiligen Stadt/Gemeinde ist zur Inbetriebsetzung des FSD zu beteiligen. Der Termin ist mit mindestens 14 Tagen Vorlauf abzustimmen; die Terminkoordinierung obliegt dem Betreiber. Alle erforderlichen Unterlagen (u.a. bestätigtes Alarmierungskonzept, freigegebene Pläne, Sachverständigenprüfbericht, Instandhaltungsvertrag) müssen spätestens 14 Tage vor Anschaltung beim Team Feuerwehrtechnische Zentrale vorliegen.S. 22, 23, 24, 25 · 2025
InstandhaltungAlle Instandhaltungsmaßnahmen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren, das jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen ist. Es ist ein Instandhaltungsvertrag mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma abzuschließen; bei Eigenwartung ist die fachliche Eignung nachzuweisen. Die Anlage ist durch bauordnungsrechtlich anerkannte Sachverständige in Abständen von höchstens 3 Jahren zu prüfen.S. 6, 26 · 2025
Kosten und GebührenDie Anschaltabnahme, die Überprüfung des FSD sowie alle aufgrund von Mängeln erforderlichen Wiederholungsabnahmen können dem Betreiber in Rechnung gestellt werden. Kosten für Maßnahmen bei wiederholten Fehlalarmierungen (z.B. Überprüfung oder Abschaltung der ÜE) gehen ebenfalls zu Lasten des Teilnehmers.S. 10, 27 · 2025
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Region Hannover – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 NBauO)
Vorbeugender Brandschutz nach dem NBrandSchG (§§ 25–27) – die Fundstelle der zuständigen Stelle ist noch nicht im Repo belegt, bitte örtlich erfragen
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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