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Landkreis Schaumburg

QUELLE · TAB Landkreis Schaumburg (Landkreis Schaumburg) – Ausgabestand 2021-11
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung einer BMA auf die ÖBMA des Landkreises Schaumburg erfordert die schriftliche Zustimmung des Landkreises und des Konzessionärs. Voraussetzungen sind eine Fachunternehmerbescheinigung eines VdS-zertifizierten Betriebes sowie eine mängelfreie Abnahmebescheinigung eines anerkannten Prüfsachverständigen. Nur durch den Konzessionär angebotene Übertragungseinrichtungen sind zulässig.S. 6 · 2021
AlarmempfangsstelleBrandalarme laufen in der Integrierten Regionalleitstelle (IRL) Schaumburg/Nienburg auf und werden dort angezeigt. Die IRL alarmiert und entsendet die zuständige örtliche Feuerwehr gemäß Alarm- und Ausrückeordnung. Neben Alarmmeldungen werden auch Stör- und Betriebsmeldungen übertragen.S. 4 · 2021
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE wird vom Konzessionär eingerichtet, gewartet und bleibt dessen Eigentum. Sie ist im Handbereich der Brandmeldezentrale zu montieren und wird auf schriftlichen Auftrag an den Konzessionär aufgeschaltet.S. 7 · 2021
Feuerwehr-InformationszentraleDas FIBS (Feuerwehrinformations- und Bedienssystem) dient als Erstinformationsstelle für die Feuerwehr gemäß VDE 0833-2 und umfasst mindestens FAT nach DIN 14662, FBF nach DIN 14661, Feuerwehr-Laufkarten im geeigneten Behälter sowie Feuerwehrplan nach DIN 14095. Das FIBS ist mit einem Halbzylinder der Feuerwehrprofilzylinder-Schließung der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde auszustatten; die Lage und die einzelnen Komponenten sind vorab mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 7 · 2021
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein FBF nach DIN 14661 ist Pflichtbestandteil des FIBS. Die Bedienung von FBF und FAT darf ausschließlich durch die Feuerwehr erfolgen; ein Zurückstellen von Alarmen durch den Betreiber vor dem Eintreffen der Feuerwehr ist unzulässig.S. 7, 8 · 2021
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14662 ist Pflichtbestandteil des FIBS. Bedienung nur durch die Feuerwehr.S. 7, 8 · 2021
Feuerwehr-SchlüsseldepotFSD und FSE sind verpflichtend einzurichten. Im FSD ist ein Halbzylinder der Objektschließung mit Generalhauptschlüssel zu installieren. Der Standort ist mit der Brandschutzdienststelle sowie der örtlichen Feuerwehr abzustimmen; Einsatz und Beschaffung des FSD sind mit dem Ordnungsamt der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde abzustimmen. Der Einbau erfolgt nach gültigen VdS-Richtlinien; die Schließung wird vom Ordnungsamt vorgegeben.S. 8 · 2021
FreischaltelementEin FSE ist gemeinsam mit dem FSD einzurichten. Weitere Einzelheiten werden nicht separat geregelt; Standort und Ausführung sind mit der Brandschutzdienststelle und der örtlichen Feuerwehr abzustimmen.S. 8 · 2021
BlitzleuchteIm Außenbereich ist im Zusammenhang mit dem FSD eine rote Blitzleuchte erforderlich. Bei Vorhandensein einer Löschanlage ist zusätzlich eine gelbe Blitzleuchte anzubringen.S. 8 · 2021
MeldergruppenAnzahl, Anordnung und Aufteilung der Meldergruppen und Melder sind durch die Errichterfirma gemäß den gültigen Richtlinien und Normen (VDE 0833, DIN 14675, VdS) auszuführen. Konkrete Maximalgruppenzahlen werden nicht festgelegt.S. 9 · 2021
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer zu beschriften; Beschriftungsschilder sind rechteckig in Rot mit weißer Schrift auszuführen. Die Schriftgröße in mm ergibt sich aus Leseentfernung in Metern geteilt durch 0,3. Melder in Zwischendecken erhalten den Zusatz 'ZD' vor der Gruppen- und Meldernummer.S. 8, 9 · 2021
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind gemäß DIN 14675 und in Anlehnung an die Gestaltungsrichtlinien für Feuerwehrlaufkarten des Arbeitskreises Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz (AGBF) des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen e. V. zu erstellen. Ein konkretes Papierformat (z. B. A3) wird nicht genannt.S. 10 · 2021
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Brandmeldegruppe ist eine Feuerwehrlaufkarte zu erstellen.S. 10 · 2021
Laufkarten – AktualisierungDie Laufkarten sind durch die Brandschutzdienststelle freizugeben. Zur Freigabe ist je Melderart (z. B. automatischer Melder, Handdruckmelder, Zwischendeckenmelder, Löschanlage) mindestens eine Laufkarte vorzulegen. Fristen für Aktualisierungen werden nicht explizit genannt.S. 10 · 2021
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 sowie dem Infoblatt des Landkreises Schaumburg in der jeweils gültigen Fassung zu erstellen und in Absprache mit der Brandschutzdienststelle zu fertigen. Sie müssen der Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle des Landkreises Schaumburg mindestens drei Werktage vor der Aufschaltung vorliegen.S. 10, 11 · 2021
Abnahme und AbstimmungZur Abnahme bzw. Inbetriebnahme der ÜE ist mit der Brandschutzdienststelle und der zuständigen Feuerwehr ein Ortstermin durchzuführen. Erforderliche Unterlagen umfassen Wartungsnachweis, Fachbauleiterbescheinigung, mängelfreien Prüfsachverständigenbericht, Feuerwehrplan, Feuerwehreinsatzplan, Feuerwehr-Laufkarten sowie den Generalhauptschlüssel.S. 11 · 2021
InstandhaltungEs ist ein Wartungsvertrag mit einer nach DIN 14675 akkreditiert zertifizierten Fachfirma abzuschließen. Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren (VDE 0833 Teil 1 Abschnitt 5); das Betriebsbuch ist jederzeit an der BMZ für die Feuerwehr einsehbar zu hinterlegen. Die BMA ist wiederkehrend gemäß § 30 DVO-NBauO durch einen anerkannten Prüfsachverständigen abnehmen zu lassen.S. 11, 12 · 2021
Kosten und GebührenDer Teilnehmer trägt alle Kosten, die durch Betrieb und Instandhaltung der Anlage entstehen. Die Kosten für Feuerwehreinsätze richten sich nach den Satzungen der jeweiligen Städte und Gemeinden. Der Halbzylinder für das FIBS ist vom Teilnehmer kostenpflichtig bereitzustellen.S. 6, 7 · 2021

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Schaumburg – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 NBauO)
Vorbeugender Brandschutz nach dem NBrandSchG (§§ 25–27) – die Fundstelle der zuständigen Stelle ist noch nicht im Repo belegt, bitte örtlich erfragen
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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