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Landkreis Uelzen

QUELLE · TAB Landkreis Uelzen (Uelzen) – Ausgabestand 2014-04
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Anschluss einer Uebertragungseinrichtung an die Uebertragungsanlage des Landkreises erfolgt auf Antrag beim als Konzessionaer taetigen Unternehmen TOTAL WALTHER GmbH mittels vorgefertigtem Formular. Der vollstaendig ausgefuellte und rechtsguelig unterschriebene Antrag muss mindestens sechs Wochen vor der geplanten Anschaltung vorliegen.S. 4 · 2014
ÜbertragungseinrichtungDie Uebertragungseinrichtung wird vom Konzessionaer der Uebertragungsanlage eingerichtet und gewartet und bleibt dessen Eigentum. Die vom Konzessionaer vergebene Nummer der Uebertragungseinrichtung ist gut lesbar am Gehaeuse des Hauptmelders anzubringen; Stoerungen im Mietleitungsnetz werden dem Konzessionaer umgehend gemeldet.S. 4 · 2014
Gefahrenmeldungen duerfen grundsaetzlich nur ueber eine Primaerleitung an die Uebertragungsanlage uebermittelt werden. Stoerungsmeldungen nimmt die Feuerwehreinsatzleitstelle nicht entgegen; der Betreiber muss eine eigene durchgehende Stoerungsannahme sicherstellen, andernfalls sind Stoerungsmeldungen auf eine Stoerungsleitstelle aufzuschalten, und bei abgeschalteter Uebertragungseinrichtung ist ein Hinweisschild mit Verweis auf die Notrufnummer 112 vorzuhalten.S. 4 · 2014
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Feuerwehr ist beim Eintreffen ein gewaltfreier Zugang zur Brandmeldezentrale, zu einer eventuellen Parallelanzeige sowie zum Sicherungsbereich der BMA zu ermoeglichen.S. 3 · 2014
Feuerwehrzugang und Anfahrstelle fuer die Feuerwehr sind bereits in der Planungsphase mit der Feuerwehr abzustimmen. Die Feuerwehrzufahrt muss entsprechend DIN 14090 als Feuerwehrzufahrt ausgefuehrt werden.S. 3 · 2014
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin Feuerwehrschluesseldepot ist zu installieren, wenn kein anderer jederzeitiger gewaltloser Zugang moeglich ist; Objektschluessel werden von der Feuerwehr nicht angenommen. Der Betrieb des Schluesselkastens ist mit der zustaendigen Brandschutzpruefstelle abzustimmen.S. 3 · 2014
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Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrplaene sind vierfach nach DIN 14095 Teil 1 zu erstellen und bilden die Grundlage fuer Einsatz- und Alarmplaene gemaess dem Niedersaechsischen Brandschutzgesetz. Die Zeichnungen sind der Brandschutzpruefstelle als Entwurf zur Korrektur vorzulegen, auf Basis aktueller Bestandsgrundrisse zu erstellen und vom Betreiber staendig fortzuschreiben.S. 5 · 2014
Abnahme und AbstimmungVor Anschaltung der BMA erfolgt eine Einweisung der Feuerwehr im Beisein der Brandschutzpruefstelle und des Konzessionaers zu einem vorab abzustimmenden Termin; Antragsteller und Errichter bzw. ein bevollmaechtigter Vertreter muessen anwesend sein. Spaetestens dann sind Fachbauleiterbescheinigung sowie Installationsattest oder Abnahmeschein eines anerkannten Sachverstaendigen sowie ein Wartungsnachweis vorzulegen; Einweisung und Pruefung gelten ausdruecklich nicht als Bestaetigung der fachgerechten Installation.S. 5 · 2014
InstandhaltungWartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem an der Brandmeldezentrale hinterlegten, fuer die Brandschutzdienststelle jederzeit einsehbaren Betriebsbuch zu dokumentieren, und es ist ein Wartungsvertrag mit einer anerkannten Fachfirma abzuschliessen. Bei erhoehter Falschalarmzahl oder schweren Maengeln kann der Landkreis die Trennung der BMA von der Uebertragungseinrichtung veranlassen; bei Abschaltung von Meldern waehrend Wartungsarbeiten ist eine anderweitige Ueberwachung sicherzustellen, und Arbeiten mit Ausloesen oder Abschalten der Uebertragungseinrichtung sind der Feuerwehreinsatzleitstelle anzuzeigen und mit ihr abzustimmen.S. 6 · 2014
Kosten und GebührenKosten der Feuerwehr durch Falschalarme werden dem Betreiber der BMA in Rechnung gestellt, unabhaengig davon, ob ein Dritter den Alarm vorsaetzlich oder fahrlaessig verursacht hat; auch Einweisungen und Wiederholungsmassnahmen koennen berechnet werden. Entgelte und Kostenersatz richten sich nach den jeweils gueltigen Satzungen der zustaendigen Gemeinde/Samtgemeinde.S. 6 · 2014
SonstigesDie Bestimmungen regeln Errichtung und Betrieb von Brandmeldeanlagen mit direkter Aufschaltung auf die Uebertragungsanlage der Feuerwehreinsatzleitstelle des Landkreises Uelzen und gelten fuer Neuanlagen sowie Erweiterungen und Aenderungen. Mit dem Antrag auf Anschaltung erkennt der Betreiber die Anschlussbestimmungen verbindlich an.S. 3 · 2014
Fuer Errichtung und Betrieb von BMA sind unter anderem VDE 0100, DIN VDE 0833 Teil 1 und 2, DIN 14661, DIN 14675 und VDS 2471 zu beachten, soweit die Anschlussbestimmungen nichts anderes festlegen.S. 3 · 2014
Sprinkleranlagen oder sonstige ortsfeste automatische Loeschanlagen sind nach den unter Ziffer 1.2 genannten Regelwerken anzuschliessen; die Einzelheiten sind mit der Brandschutzpruefstelle des Landkreises abzustimmen.S. 5 · 2014
Der Landkreis Uelzen behaelt sich vor, im Einzelfall von den Anschlussbestimmungen abweichende Regelungen zu treffen, sofern feuerwehrtaktische oder technische Gruende dies erfordern.S. 6 · 2014

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Uelzen – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 NBauO)
Vorbeugender Brandschutz nach dem NBrandSchG (§§ 25–27) – die Fundstelle der zuständigen Stelle ist noch nicht im Repo belegt, bitte örtlich erfragen
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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