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Landkreis Wesermarsch

QUELLE · TAB Großleitstelle Oldenburger Land, Anstalt des öffentlichen Rechts (GOL AÖR) (Oldenburger Land (Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg, Wesermarsch sowie Städte Delmenhorst und Oldenburg)) – Ausgabestand 2012-03
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Aufschalttermin ist der GOL AÖR mindestens 10 Werktage vor dem geplanten Datum schriftlich anzumelden. Die Aufschaltung erfolgt nur montags bis freitags (außer Feiertagen) zur üblichen Arbeitszeit nach vorheriger Absprache. Mit dem ersten Alarm müssen alle Informationen zur Einsatzerzeugung vollständig vorliegen; verzögerte Folgealarme zur Ortspräzisierung sind nicht zulässig.S. 4 · 2012
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die GOL AÖR in 26121 Oldenburg, Friedhofsweg 30. Jede Auslösung führt zur Alarmierung der Feuerwehr gemäß der lokalen Alarm- und Ausrückeordnung der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde.S. 1, 4 · 2012
ÜbertragungseinrichtungDie Alarmübertragung erfolgt auf die Empfangszentralen der GOL AÖR; die regelmäßigen Prüfungen der Alarmübertragung werden über eine Clearing-Leitstelle (VdS-Klasse-C-zugelassen) abgewickelt, ohne die GOL AÖR in Anspruch zu nehmen.S. 4 · 2012
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Weg vom FSD zur Brandmeldezentrale ist mit einem Schild „BMZ“ nach DIN 4066 zu kennzeichnen, sodass anrückende Einsatzkräfte die Beschilderung von der benutzbaren Verkehrsfläche aus sehen können.S. 7 · 2012
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) ist vorzusehen; dessen Standort ist bereits in der Vorplanungsphase im Lageplan auszuweisen. Das FBF wird nach einem Alarm ausschließlich durch die Feuerwehr zurückgestellt.S. 3, 7 · 2012
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) ist vorzusehen, wenn es gefordert wird; alternativ kann ein Feuerwehr-Informations-Bedien-System (FIBS) eingebaut werden. Der Standort ist in der Vorplanung im Lageplan darzustellen.S. 3 · 2012
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD 3 oder FSD 1) mit VdS-Zulassung ist einzubauen; im FSD ist ein Generalhauptschlüssel mit Zugang zu allen überwachten Bereichen und Technikräumen zu hinterlegen. Maximal drei Schlüssel dürfen im FSD verbleiben; bei Bedarf von mehr als drei Schlüsseln ist dies in Abstimmung mit der Feuerwehr bzw. dem Brandschutzprüfer im Vorfeld zu regeln.S. 3, 5, 6 · 2012
FreischaltelementDer Einbau eines Freischaltelements (FSE) kann gefordert werden; der Montageort ist in Abstimmung mit der Feuerwehr bzw. dem vorbeugenden Brandschutz festzulegen. Das FSE wird als eigene Meldergruppe angeschlossen und steuert bei Auslösung nur das FSD und die zugehörige Blitzleuchte an; Brandfallsteuerungen (RWA, Akustik usw.) dürfen nicht über das FSE ausgelöst werden. Ist kein FSE gefordert, ist in unmittelbarer Nähe des FBF ein Druckknopfmelder zu installieren.S. 6 · 2012
BlitzleuchteDer Standort des FSD ist durch eine rote Blitzleuchte zu kennzeichnen. Ist diese von der Grundstückseinfahrt aus nicht sichtbar, sind weitere Blitzleuchten zu installieren. Bei Auslösung des FSE muss die zugehörige Blitzleuchte ebenfalls angesteuert werden.S. 6 · 2012
MeldergruppenDas Dokument enthält keine spezifischen Vorgaben zu Meldergruppen-Größen oder -Bezeichnungen; das FSE ist als eigene Gruppe anzuschließen.S. 6 · 2012
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind nach den Gestaltungsrichtlinien für Feuerwehr-Laufkarten der Arbeitsverbände AGBF Niedersachsen, Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, zu erstellen. Konkrete Formatangaben (z. B. DIN A3) sind im Dokument nicht genannt.S. 2, 5 · 2012
Laufkarten – Anzahl und AblageBei Aufschaltung ist ein Satz Laufkarten im geschlossenen Behältnis bzw. für Dritte nicht zugänglich bereitzustellen.S. 5 · 2012
Laufkarten – AktualisierungFeuerwehrlaufkarten und Feuerwehrplan sind als Entwurf mindestens 14 Tage vor dem Aufschalttermin der zuständigen Brandschutzdienststelle zur Abstimmung vorzulegen. Sind die Unterlagen zum Aufschalttermin noch nicht abgenommen, sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle Vorgaben und Fristen festzulegen und zu dokumentieren.S. 5, 6 · 2012
Feuerwehrplan (DIN 14095)Der Feuerwehrübersichtsplan ist als PDF-Datei (Dateiversion) mindestens 10 Werktage vor dem Aufschalttermin schriftlich bei der GOL AÖR einzureichen. Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 zu erstellen.S. 2, 4 · 2012
Abnahme und AbstimmungVor Aufschaltung ist ein gemeinsamer Termin mit Errichter, Konzessionär und der zuständigen Feuerwehr bzw. dem Brandschutzprüfer oder der Abteilung Vorbeugender Brandschutz zu vereinbaren. Eine Abnahme durch einen nach Bauordnungsrecht Niedersachsen anerkannten Sachverständigen für Brandmeldeanlagen ist ggf. gemäß Bauscheinauflage erforderlich; bei festgestellten Mängeln entscheidet die zuständige Brandschutzdienststelle über Aufschaltung und Mängelbeseitigungsfristen.S. 3, 5 · 2012
InstandhaltungDie gesamte BMA muss regelmäßig nach DIN VDE 0833 Teil 1 gewartet werden; die Wartungsfirma muss ständig erreichbar sein. Es ist ein Betriebsbuch mit Datum, Uhrzeit, Prüfergebnis und Angaben zum Prüfenden zu führen.S. 3 · 2012
Kosten und GebührenTechnische Fehlalarme sowie Täuschungsalarme (durch Vorsatz, Fahrlässigkeit oder mangelnde Wartung) können nach der jeweiligen örtlichen Kostensatzung der Kommune kostenpflichtig abgerechnet werden.S. 7 · 2012

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Wesermarsch – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 NBauO)
Vorbeugender Brandschutz nach dem NBrandSchG (§§ 25–27) – die Fundstelle der zuständigen Stelle ist noch nicht im Repo belegt, bitte örtlich erfragen
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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