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Stadt Wilhelmshaven (kreisfrei)

QUELLE · TAB Stadt Wilhelmshaven, Fachbereich Feuerwehr (Wilhelmshaven) – Ausgabestand 2020-06, Ausgabe 06.2020
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Anschaltung einer Übertragungseinrichtung an die AÜA erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Konzessionär, der Angaben zu Objekt- und Antragstelleranschrift sowie zum gewünschten Inbetriebnahmetermin enthalten muss; der vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterschriebene Antrag muss mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Anschalttermin beim Konzessionär vorliegen.S. 6, 7 · 2020
AlarmempfangsstelleDie Stadt Wilhelmshaven betreibt eine Alarmübertragungsanlage (AÜA); deren Betrieb ist per Konzession der Fa. Siemens Gebäudetechnik Nord GmbH & Co. oHG übertragen.S. 6 · 2020
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung wird vom Konzessionär eingerichtet und gewartet und bleibt dessen Eigentum; Störungen der ÜE bzw. des Mietleitungsnetzes sind dem Konzessionär zu melden. Die vom Konzessionär vergebene ÜE-Nummer ist gut lesbar im Gehäuse des Hauptmelders anzubringen.S. 6, 7 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Feuerwehrzugang ist außen mit roter Blitzleuchte klar erkennbar von der öffentlichen Straße zu kennzeichnen und muss unmittelbar an der Anfahrstelle der Feuerwehr liegen; liegt der Zugang z. B. auf der Gebäuderückseite, ist eine zusätzliche Blitzleuchte in Abstimmung mit der Feuerwehr Wilhelmshaven, Abt. Vorbeugender Brandschutz, zu installieren. Führt die Zufahrt nicht direkt an die öffentliche Straße, ist sie nach DIN 14090 als Feuerwehrzufahrt auszuführen; Zugang und Anfahrstelle sind bereits in der Planungsphase mit der Feuerwehr abzustimmen.S. 5 · 2020
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Feuerwehr-InformationszentraleIn Wilhelmshaven ist die Installation eines Feuerwehr-Informations- und Bediensystems (FIBS) in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs verbindlich vorgeschrieben; darin müssen mindestens Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) und Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) untergebracht sowie die Feuerwehr-Laufkarten hinterlegt werden, je nach Objekt ergänzt um FGB, FES, Feuerwehrplan, Doppelbodenheber oder Bockleiter. Der Zugang zum FIBS ist von außen in Augenhöhe mit einem Schild zu kennzeichnen, die Schließung wird von der Feuerwehr vorgegeben.S. 7, 8 · 2020
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) ist im FIBS zu installieren und wird vom Konzessionär der AÜA im Rahmen der Prüfung der Übertragungseinrichtung mit überprüft.S. 8 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotIst ein jederzeitiger gewaltloser Zugang nicht anders sichergestellt, ist in Abstimmung mit der Feuerwehr Wilhelmshaven, Abt. Vorbeugender Brandschutz, ein Feuerwehrschlüsseldepot FSD 3 nach DIN 14675-1 Anhang A neben dem Feuerwehrzugang an der Anfahrstelle einzubauen; Objektschlüssel ohne FSD werden nicht angenommen. Die Unterkante des FSD muss 0,8 bis 1,4 m über Gelände liegen, die Schließung wird von der Feuerwehr vorgegeben und Umstellschloss/Spezialzylinder sind bei einem benannten Lieferanten erst nach vorherigem Freigabeantrag zu beschaffen.S. 5, 37 · 2020
Die Betriebsvereinbarung zum FSD (Anhang A) regelt u. a., dass im FSD in der Regel nur ein Generalschlüssel, maximal jedoch 3 untrennbar verbundene Schlüssel, hinterlegt werden dürfen, dass die vorgeschriebene Sabotageüberwachung aktiv an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen ist und dass das FSD-Schloss unentgeltlich in das Eigentum der Feuerwehr übergeht. Die Vereinbarung ist beiderseits mit einer Frist von 3 Monaten ohne Angabe von Gründen kündbar; Einbau, Betrieb und Instandhaltung des FSD sind kostenpflichtig zu Lasten des Betreibers.S. 28, 29, 30, 31 · 2020
FreischaltelementDer gewaltfreie Zugang ohne Auslösung der Übertragungseinrichtung ist über ein vom VdS anerkanntes Freischaltelement (FSE) sicherzustellen; die Schließung wird von der Feuerwehr Wilhelmshaven vorgegeben. Das FSE ist oberhalb des FSD wandbündig als Unterputzvariante und möglichst außerhalb des Handbereichs in ca. 2,5 m Höhe zu montieren.S. 5, 37 · 2020
BlitzleuchteEine rote Blitzleuchte kennzeichnet den Feuerwehrzugang von außen und muss von der öffentlichen Straße leicht erkennbar sein; sie soll oberhalb von FSD und FSE angebracht werden, wobei sich die genaue Montagehöhe nach den örtlichen Gegebenheiten und der Einsehbarkeit richtet.S. 5, 37 · 2020
MeldergruppenAn Sprinkleranlagen angeschlossene Löschbereiche sind in Meldergruppen von höchstens 2.000 m² je Ebene zu unterteilen, wobei sich Meldebereiche einer Sprinkleranlage nicht über mehrere Ebenen erstrecken dürfen; je Strömungsmelder der Sprinklergruppe ist eine eigene Feuerwehr-Laufkarte im FIBS zu hinterlegen.S. 9, 10 · 2020
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer zu beschriften; ist diese vom Standort der erkundenden Feuerwehr aus nicht erkennbar, ist die Meldernummer zusätzlich im Brandmeldelageplan einzutragen. Zugelassen sind nur Handfeuermelder nach DIN EN 54-11 Typ B mit LED-Alarmanzeige und Hinweis auf die Hilfe leistende Stelle; Typ A ist nicht zugelassen, und für alle Brandmelder wird eine Einzelmelderidentifikation gefordert, von der nur mit Zustimmung der Feuerwehr abgewichen werden darf.S. 8 · 2020
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind im Format DIN A3 zu erstellen (DIN A4 nur ausnahmsweise), in formstabile Kunststofffolien zu laminieren und zweiseitig mit lagerichtig zueinander angeordneter Vorder- und Rückseite auszuführen.S. 15 · 2020
Laufkarten – SymbolikEs sind ausschließlich genormte Symbole nach DIN 14034-6 bzw. VdS-Richtlinie 2135 sowie Farben nach DIN 14095 zu verwenden; vorgegeben sind u. a. Blau für Löschwasser, Rot für Gefahrenbereiche, Gelb für nicht befahrbare und Grau für befahrbare Flächen sowie Grün für Lauflinie und Startpunkt. Jede Laufkarte ist mit einem Reiter zu kennzeichnen, dessen Nummer der Meldergruppennummer entspricht.S. 15, 16 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede an BMZ oder FAT angezeigte Meldergruppe ist eine eigene Feuerwehr-Laufkarte anzufertigen; zusätzlich ist auf einer separaten Laufkarte mit Reiter 'BMZ' der Weg zur Brandmeldezentrale und bei vorhandener Sprinklerzentrale mit Reiter 'SPZ' der Weg dorthin darzustellen.S. 9, 10, 17 · 2020
Laufkarten – AktualisierungDie Feuerwehr-Laufkarten sind auf Basis aktueller Bestandszeichnungen zu erstellen, ständig fortzuschreiben und müssen vor Nutzung durch die Feuerwehr Wilhelmshaven, Abt. Vorbeugender Brandschutz, freigegeben worden sein; der Betreiber ist für Aktualität und Vollständigkeit dauerhaft verantwortlich.S. 10, 19 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehr-Laufkarten ersetzen keine Feuerwehrpläne nach DIN 14095-1; beide Dokumentarten sind eigenständig vorzuhalten, und Feuerwehrpläne können zusätzlich als sonstige Unterlage im FIBS von der Feuerwehr verlangt werden.S. 10, 15 · 2020
Abnahme und AbstimmungVor Anschaltung der BMA an die AÜA nimmt die Berufsfeuerwehr Wilhelmshaven im Beisein des Konzessionärs eine stichpunktartige Abnahme vor; der Abnahmetermin wird der Feuerwehr vom Konzessionär mit 14 Tagen Vorlauf mitgeteilt, wozu Betreiber bzw. Errichter den Konzessionär rechtzeitig informieren müssen. Vorzulegen sind Fachbauleiterbescheinigung bzw. Installationsattest des Errichters, Wartungsnachweis des Betreibers und ein Abnahmegutachten eines anerkannten Sachverständigen; die Abnahme bestätigt ausdrücklich nicht die fachgerechte Installation der BMA.S. 11 · 2020
InstandhaltungFür die BMA ist ein Wartungsvertrag mit einer nach DIN 14675-2 akkreditiert zertifizierten Fachfirma abzuschließen, deren Zertifizierungsnachweis Bestandteil der Abnahme ist; Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem an der BMZ jederzeit einsehbaren Betriebsbuch zu dokumentieren. Bei erhöhter Falschalarmanzahl durch mangelhafte Wartung kann die Feuerwehr die Anlage prüfen und bei schweren Mängeln die Bauaufsicht informieren bzw. bauaufsichtlich nicht geforderte BMA von der ÜE trennen.S. 11 · 2020
Arbeiten an BMA/ÜE, die ein Abschalten oder Probeauslösen der ÜE erfordern (Revision), sind der Feuerwehr vorher anzukündigen und dürfen erst nach bestätigter Revisionsschaltung beginnen. Eine langfristige Revision (mehr als 10 Minuten) ist vorab schriftlich mit festen Angaben (u. a. Objekt, ÜE-Nummer, Instandhalter, Termin) anzukündigen, eine kurzzeitige Revision (bis 10 Minuten) genügt telefonisch unter Nennung eines vom Konzessionär vergebenen Kennworts; nicht angekündigte oder nicht bestätigte Revisionen führen bei Falschalarm zur Kostenpflicht.S. 32, 33, 34, 35 · 2020
Kosten und GebührenAbnahme, notwendige Beratungen nach DIN 14675-1 Ziffer 5.2 sowie mängelbedingte Wiederholungsabnahmen sind kostenpflichtig und werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt; Kosten der Stadt Wilhelmshaven durch Feuerwehreinsätze wegen Falschalarmen werden unabhängig vom Verschulden Dritter dem Betreiber der BMA in Rechnung gestellt.S. 12 · 2020
SonstigesThema: Anschaltung ortsfester Löschanlagen an die BMA. Sonstige ortsfeste Löschanlagen (z. B. CO2-Löschanlagen) müssen an die Brandmeldezentrale angeschaltet werden, sofern sie nicht ausschließlich dem Schutz einzelner Geräte dienen; Auslösung und erstauslösender Melder sind mit Bezeichnung des Lösch- bzw. Meldebereichs an BMZ/FIBS bzw. mindestens am Zugang zum Löschbereich anzuzeigen.S. 9, 10 · 2020
Thema: Gebäudefunkanlagen. Es sind die von der Feuerwehr Wilhelmshaven geforderten Gebäudefunkanlagenrichtlinien einzuhalten; die Einschaltung erfolgt automatisch mit Auslösung der Übertragungseinrichtung durch die BMA, die Ausschaltung manuell durch die Feuerwehr, das Gebäudefunkbedienfeld (FGB) ist im FIBS zu installieren, und die Abnahme erfolgt vor Ort durch die Feuerwehr mit einer Funktionsprüfung unter realen Bedingungen.S. 12 · 2020
Thema: Anschaltung anderer Gefahrenmeldungen und Abweichungen. Werden ausnahmsweise andere Gefahren- oder Zustandsmeldungen an die BMA angeschaltet (auch bei integrierten Systemen/Netzwerken), muss laut DIN 14675 sichergestellt sein, dass Erkennung und Übertragung von Brandmeldungen Vorrang haben und die Meldergruppen- sowie Übertragungsanzeigen eindeutig abgesetzt erkennbar bleiben; Planung und Ausführung sind vorab besonders mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen. Zudem behält sich die Berufsfeuerwehr Wilhelmshaven vor, im Einzelfall abweichende Regelungen festzulegen, wenn feuerwehrtaktische oder technische Gründe dies erfordern.S. 12 · 2020
Thema: Beschilderung. Hinweisschilder sind einheitlich nach DIN 4066 in der Größe D2 (105 x 297 mm) mit 15 mm breiter roter Umrandung (RAL 3000) und roter Beschriftung (RAL 9005) anzufertigen, mit einer Schrifthöhe von 55 mm bei einzeiliger bzw. 25 mm bei zweizeiliger Beschriftung; entsprechende Schilder sind u. a. für FIBS, Leiter, Plattenheber und den Raum der Brandmeldezentrale vorgesehen.S. 38, 39 · 2020
Thema: Zugänglichkeit bei umfriedeten Geländen. Bei Toren oder Schranken müssen geeignete bauliche Vorkehrungen (z. B. Schließbarkeit mit Überflurhydrantenschlüssel A, Profil-Halbzylinder der Feuerwehrschließung, kleine Schlüsseldepots der Klasse SD1 oder zugängliche Tor-/Schrankenentriegelung) einen jederzeitigen gewaltlosen Zutritt sicherstellen; die Hinterlegung von Gebäude- oder versicherungsrechtlich relevanten Schlüsseln in solchen unüberwachten, nicht VdS-zugelassenen Einrichtungen ist unzulässig, und Maßnahmen sind mit der Feuerwehr sowie ggf. dem Versicherer abzustimmen.S. 6 · 2020
Thema: Liste der Beauftragten und unterwiesenen Personen. Bei den für die Feuerwehr bestimmten Plänen ist ständig eine Liste zu führen mit den im Alarmfall erreichbaren beauftragten Personen, Personen mit besonderen Kenntnissen, in die BMA eingewiesenen Personen sowie dem rund um die Uhr erreichbaren Instandhaltungsdienst; bei mehreren Firmen im Objekt ist die Liste für alle zu führen, laufend zu aktualisieren, der Feuerwehr bei Änderungen mitzuteilen und spätestens mit der Fertigmeldung der Anlage einzureichen.S. 6 · 2020

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Wilhelmshaven – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 NBauO)
Vorbeugender Brandschutz nach dem NBrandSchG (§§ 25–27) – die Fundstelle der zuständigen Stelle ist noch nicht im Repo belegt, bitte örtlich erfragen
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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