Landkreis Wolfenbüttel
QUELLE · TAB Landkreis Wolfenbüttel - Brandschutzbehörde (Wolfenbüttel) – Ausgabestand 2018-10-25
Festlegungen nach Thema
AufschaltungVor Aufschaltung an die Empfangszentrale erfolgt eine Inbetriebnahme durch die Brandschutzbehörde des Landkreises; der Antrag ist mit mindestens 14 Tagen Vorlauf schriftlich mittels Formblatt zu stellen. Beizulegen sind u. a. Inbetriebsetzungsprotokoll nach DIN 14675, Zertifizierungsnachweis der Errichterfirma, unterzeichnete Anerkennung der TAB, Wartungsvertragsnachweis, Einweisungsprotokolle, Abnahmeprotokoll sowie die schriftliche Freigabe von Laufkarten und Feuerwehrplan.S. 10, 11 · 2018
AlarmempfangsstelleDie Empfangszentrale für Brandmeldungen wird von der Integrierten Regionalleitstelle Braunschweig/Peine/Wolfenbüttel der Feuerwehr Braunschweig gemäß DIN EN 54-1 betrieben. Der Betrieb dieser Empfangszentrale ist per Konzession an ein externes Unternehmen für die Stadt Braunschweig sowie die Landkreise Peine und Wolfenbüttel übertragen.S. 2, 4 · 2018
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung wird vom Konzessionär eingerichtet und gewartet und bleibt dessen Eigentum; die Anschaltung erfolgt auf Antrag beim Konzessionär, und die Nummer der ÜE wird in Absprache mit ihm vergeben und ist am Gehäuse des Hauptmelders gut lesbar anzubringen. Störungsmeldungen der ÜE dürfen nicht auf die Empfangszentrale für Brandmeldungen aufgeschaltet werden.S. 3, 4 · 2018
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Feuerwehrzugang muss sich in unmittelbarer Nähe der Anfahrstelle für die Feuerwehr befinden, die nach §§ 2 und 3 der Allgemeinen Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung als Feuerwehrzufahrt ausgeführt sein muss. Der Weg vom Anfahrtspunkt bis zur BMZ ist nach Absprache mit der Brandschutzbehörde mit Hinweisschildern nach DIN 4066-2 mit der Aufschrift 'BMZ' zu kennzeichnen.S. 3 · 2018
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Brandmeldeanlagen sind mit einem einheitlichen Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) nach DIN 14661 mit der Schließung der jeweiligen Gemeinde bzw. der Stadt Wolfenbüttel auszustatten. Alle akustischen Warneinrichtungen müssen über die Taste 'Akustik ab' und alle Brandfallsteuerungen über die Taste 'Brandfallsteuerung ab' für Revisionszwecke abschaltbar sein.S. 5 · 2018
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) kann nach Absprache mit der Brandschutzbehörde verwendet werden; in diesem Fall wird der Einbau eines Feuerwehr-Informations- und Bediensystems (FIBS) angestrebt, das mindestens aus FAT, FBF, Übertragungseinrichtung und Feuerwehr-Laufkarten besteht.S. 6 · 2018
Feuerwehr-SchlüsseldepotBei nicht ständig besetzten Objekten ist mindestens ein Objektschlüssel in einem überwachten Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD 3 nach DIN 14675 mit VdS-Anerkennung) zu hinterlegen, grundsätzlich neben dem Feuerwehrzugang und mit roter Blitzleuchte gekennzeichnet. Ohne besondere Maßnahmen dürfen maximal drei Schlüssel hinterlegt werden; bei mehr Schlüsseln ist vorab eine Abstimmung mit der Brandschutzbehörde nötig und ein Schlüsselwächter zu verwenden. Zusätzlich ist eine Sabotageüberwachung des FSD vorgeschrieben, deren Meldung nicht auf die Empfangszentrale aufgeschaltet werden darf.S. 3, 4 · 2018
FreischaltelementZur Ermöglichung des Gebäudezutritts ohne Auslösung der Brandmeldeanlage ist ein Freischaltelement (FSE) einzubauen, dessen Standort mit der Brandschutzbehörde abzustimmen ist. Bei Auslösung des FSE müssen FSD und Blitzleuchte angesteuert werden; weitere Anlagen wie RWA oder Akustik dürfen über das FSE nicht angesteuert werden.S. 4 · 2018
BlitzleuchteDer Feuerwehrzugang ist mit einer roten Blitzleuchte zu kennzeichnen; ist diese von der Hauptanfahrt der Feuerwehr nicht erkennbar, sind in Abstimmung mit dem vorbeugenden Brandschutz weitere Blitzleuchten anzubringen. Auch der Standort des FSD ist durch eine rote Blitzleuchte zu kennzeichnen.S. 3 · 2018
MeldergruppenMeldergruppen dürfen nicht brandabschnittsübergreifend installiert werden, und automatische sowie nichtautomatische Melder dürfen nicht gemeinsam auf eine Gruppe geschaltet werden; nichtautomatische Melder dürfen maximal zu zehn pro Gruppe zusammengefasst werden. Meldergruppen sind fortlaufend ganzzahlig zu nummerieren, eine Unterpunktform wie 2.1 ist unzulässig.S. 6, 9 · 2018
MelderkennzeichnungAutomatische Melder sind mit Gruppen- und Meldernummer (z. B. 4-1) in schwarzer Schrift auf weißem Grund zu beschriften, wobei Schild- und Zifferngröße je nach Raumhöhe gestaffelt sind (z. B. bis 4 m mind. 60x20 mm Schild / 14 mm Ziffern, über 12 m Sondergröße nach Vereinbarung). Handfeuermeldergehäuse dürfen nur rot mit der Aufschrift 'Feuerwehr' ausgeführt werden, wenn sie die Übertragungseinrichtung auslösen, sonst blau (RAL 5010) mit der Aufschrift 'Hausalarm'.S. 6, 7 · 2018
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind grundsätzlich im Format DIN A3, laminiert und versteift sowie zweiseitig auszuführen; die Vorderseite zeigt die Gesamtübersicht mit den Standorten der zentralen Komponenten, die Rückseite die Detailansicht des jeweiligen Überwachungsbereichs. Einzelfallbezogen sind mehrere Laufkartensätze zu hinterlegen.S. 8, 9 · 2018
Laufkarten – SymbolikDie Laufkarten sind mit einer Legende zu versehen, die nur die tatsächlich verwendeten Symbole enthält; eine Zweimelderabhängigkeit ist in Textform zu vermerken. Wirkbereiche von Flächenüberwachungs- oder Sonder-Brandmeldesystemen sind gelb schraffiert darzustellen, verdeckte Melder in Zwischenböden/-decken als gelbe Dreiecke.S. 9 · 2018
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte gut sichtbar und griffbereit an der Brandmelderzentrale bzw. bei Verwendung eines FAT/FIBS dort zu hinterlegen. Liegen BMZ und Laufkarten an unterschiedlichen Orten, ist zusätzlich eine unnummerierte Laufkarte mit dem Hinweis 'Weg zur BMZ' zu erstellen.S. 8 · 2018
Laufkarten – AktualisierungFeuerwehr-Laufkarten sind ständig auf aktuellem Stand zu halten; auf Verlangen der Brandschutzbehörde ist eine Überarbeitung aller Laufkarten durchzuführen.S. 8 · 2018
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind, angelehnt an DIN 14095, in Abstimmung mit dem vorbeugenden Brandschutz zu erstellen und gemeinsam mit den Feuerwehr-Laufkarten vor Fertigstellung zur Freigabe bei der Brandschutzbehörde vorzulegen. Für die formale Prüfung und Genehmigung können Gebühren nach Blattanzahl erhoben werden.S. 9, 10, 13 · 2018
Abnahme und AbstimmungDie BMA ist durch einen zertifizierten Sachverständigen auf Grundlage der Baugenehmigung, des Brandschutzkonzepts und des Projektierungsgesprächs abzunehmen; das Abnahmeprotokoll ist der Brandschutzdienststelle mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme vorzulegen. Standorte von BMZ, FIBS, FSD und Feuerwehrzugang sind grundsätzlich im Einvernehmen mit der Brandschutzbehörde festzulegen.S. 2, 3, 4 · 2018
InstandhaltungEs ist ein Wartungsvertrag mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma abzuschließen; Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend im Betriebsbuch an der Brandmelderzentrale zu dokumentieren. Bei erhöhter Falschalarmzahl durch mangelnde Wartung kann die Brandschutzbehörde die Anlage überprüfen und bei schweren Mängeln die Trennung von der Übertragungseinrichtung veranlassen.S. 11, 12 · 2018
Kosten und GebührenFür Beratungen, Prüfungen und Wiederholungsabnahmen werden 38 Euro je angefangener halber Stunde erhoben; die formale Prüfung/Genehmigung von Feuerwehrplänen und Laufkarten kostet je nach Umfang 75 Euro (bis 5 Blatt), 150 Euro (6-10 Blatt) bzw. 225 Euro (über 10 Blatt). Die Inbetriebnahme von Brandmeldeanlagen kostet gestaffelt nach Meldergruppenzahl 50/150/230 Euro, Löschanlagen je nach Gruppenzahl 80/180 Euro, ein Schlüsseldepot außerhalb einer BMA 25 Euro und eine Gebäudefunkanlage 230 Euro.S. 12, 13 · 2018
Kosten für Feuerwehreinsätze bei Falschalarmen werden von der Trägergemeinde der alarmierten Feuerwehr nach deren jeweils gültiger Satzung erhoben; zum Kostenersatz ist stets der Betreiber der Brandmeldeanlage verpflichtet, unabhängig davon, ob ein Dritter den Fehlalarm vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat.S. 13 · 2018
SonstigesWird eine Feuerwehr-Gebäudefunkanlage installiert, ist die Fachempfehlung der AGBF einzuhalten; die Ansteuerung erfolgt automatisch bei Auslösung der Brandmeldeanlage, eine manuelle Einschaltung ist zusätzlich über das Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) nach DIN 14663 vorzusehen, und die Rücksetzung darf grundsätzlich nur manuell über das FGB erfolgen. Die Abnahme erfolgt vor Ort durch einen unabhängigen Sachverständigen mittels Funktionsprüfung unter realen Bedingungen; das Protokoll ist der Brandschutzdienststelle mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage vorzulegen.S. 10 · 2018
Aufzüge müssen bei Auslösung der Brandmeldeanlage ohne Zwischenhalt in die Ebene mit direktem Ausgang ins Freie fahren und dort mit offenen Türen stehen bleiben; die Fahrbereitschaft wird erst wiederhergestellt, wenn die BMA am Feuerwehr-Bedienfeld durch die Feuerwehr zurückgestellt wird. Hat ein Melder in der Ausgangsebene selbst ausgelöst, muss der Aufzug eine Etage darüber bzw. darunter anhalten (Evakuierungsfahrt).S. 10 · 2018
Löschanlagen sind durch die Technische Prüfstelle des VdS bzw. einen anerkannten Sachverständigen abzunehmen, die Abnahmebescheinigung ist mindestens 14 Tage vor Aufschaltung der BMA vorzulegen. Bei Sprinkleranlagen muss die Sprinklergruppennummer der Brandmeldergruppennummer entsprechen, wobei Sprinklergruppen stets ab Nummer 1 beginnen und Brandmeldergruppen nachgestellt werden.S. 8 · 2018
Im Alarmfall darf die Brandmeldeanlage ausschließlich durch die Feuerwehr zurückgestellt werden; ein Zurückstellen durch den Betreiber ist unzulässig. Zudem muss die BMA eine eigene, nicht auf die Empfangszentrale aufgeschaltete Übertragungseinrichtung für Störungsmeldungen besitzen.S. 3 · 2018
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Wolfenbüttel – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 NBauO)
Vorbeugender Brandschutz nach dem NBrandSchG (§§ 25–27) – die Fundstelle der zuständigen Stelle ist noch nicht im Repo belegt, bitte örtlich erfragen
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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