Stadt Bielefeld (kreisfrei)
QUELLE · TAB Stadt Bielefeld -Feuerwehramt- (Bielefeld) – Ausgabestand 2025-03
Festlegungen nach Thema
AufschaltungVor Errichtung oder wesentlicher Änderung einer BMA ist ein Planungsgespräch mit dem Feuerwehramt, Abteilung Vorbeugender Brandschutz, durchzuführen. Mit dem Aufschaltantrag erkennt der Betreiber die Anschlussbedingungen an. Die Bedingungen gelten für Neuanlagen sowie wesentliche Änderungen und Erweiterungen.S. 2 · 2025
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die Leitstelle der Feuerwehr Bielefeld. Bei Auslösung muss die Feuerwehr unverzüglich über den Notruf 112 alarmiert werden.S. 8 · 2025
ÜbertragungseinrichtungDie Aufschaltung erfolgt über den Konzessionsnehmer Bosch Sicherheitssysteme GmbH oder über einen zugelassenen Fachunternehmer (Siemens AG); ein entsprechender Anschlussvertrag ist vor Abnahme abzuschließen. Revisionsalarme müssen über die Clearingstelle des Konzessionsnehmers oder die Nebenclearingstelle des zugelassenen Fachunternehmers laufen; eine direkte Revision bei der Leitstelle ist nicht möglich.S. 1, 8 · 2025
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Weg vom Feuerwehrschlüsseldepot zur Erstinformationsstelle ist mit Schildern nach DIN 4066 mit der Aufschrift 'BMZ' zu kennzeichnen. Einzelheiten sind im Planungsgespräch mit dem Feuerwehramt abzustimmen. Für die Kontrolle von Meldern in Zwischendecken ist eine Stehleiter (min. 150 kg Belastbarkeit, Abstand Decke/oberste Sprosse max. 50 cm) mit Feuerwehrschließung vorzuhalten; für Doppelböden ein Doppelbodenheber mit Feuerwehrschließung.S. 3 · 2025
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Feuerwehr-InformationszentraleEine Erstinformationsstelle (EIS) ist in der Nähe eines Gebäudezugangs in der Zugangsebene einzurichten. Sie muss mindestens FBF (mit Schildangabe der Meldernummer), FAT, Laufkarten (1-2 Sätze je nach Planungsgespräch), Feuerwehrplan, Meldergruppenverzeichnis sowie ggf. Werkzeug für verdeckte Melder enthalten. Bezeichnungen wie 'BMZ', 'FIBS', 'FIZ' oder 'EIS' dürfen auf Laufkarten nicht verwendet werden.S. 2, 5 · 2025
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehr-Bedienfeld nach DIN 14661 ist in der Erstinformationsstelle zu installieren; am FBF ist ein Schild mit der Meldernummer anzubringen.S. 2 · 2025
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehr-Anzeigetableau nach DIN 14662 ist in der Erstinformationsstelle zu installieren. Die alphanumerische Anzeige muss mindestens Meldergruppe/Meldernummer (1. Zeile) sowie Melderart, Geschoss und Raum (2. Zeile) darstellen. Vorgeschriebene Abkürzungen für Melderarten sind u. a. HFM, ORM, MKM, LRM, LWM, RAS, FLM, SPZ.S. 2, 4 · 2025
Feuerwehr-SchlüsseldepotFür Objektschlüssel ist ein FSD Klasse 3 zu verwenden; in der Regel sind zwei Schlüsselsätze einzeln gesichert (zwei Halbzylinder) zu hinterlegen, maximal drei Schlüssel je Satz. Für Zufahrten genügt FSD Klasse 1 mit einem Schlüssel. Rohrdepots sind nicht zulässig. Standort und Ausführung sind in Abstimmung mit dem Feuerwehramt festzulegen.S. 6 · 2025
FreischaltelementDas Freischaltelement ist in unmittelbarer Nähe des FSD im Handbereich (ohne Hilfsmittel erreichbar) anzubringen; Installation in freistehender Säule oder Hauswand möglich. Die Auslösung des FSE darf keine Brandfallsteuerungen (ausgenommen ggf. Zufahrtstor) und keine internen Alarmierungen auslösen. Umstellschloss und Zylinder werden von der Feuerwehr Bielefeld zum Abnahmetermin eingebaut; die Freigabe zum Kauf bei Kruse Sicherheitssysteme muss vorab durch das Feuerwehramt erteilt werden.S. 6 · 2025
BlitzleuchteMindestens eine rote Blitzlampe ist über dem Feuerwehr-Schlüsseldepot anzubringen. Die genaue Anordnung ist in Abstimmung mit dem Feuerwehramt im Planungsgespräch festzulegen.S. 3 · 2025
MeldergruppenDie Meldergruppennummer ist auf dem Reiter der jeweiligen Laufkarte darzustellen und am FBF als Meldernummer zu schildern. Die Geschossbezeichnung (z. B. EG oder Ebene 0) muss mit der Vor-Ort-Bezeichnung und den Feuerwehrplänen übereinstimmen.S. 2, 5 · 2025
MelderkennzeichnungAuf den Laufkarten ist die genaue Melderart (z. B. optischer Rauchmelder, Wärmemelder, Mehrkriterienmelder) anzugeben, entsprechend der vorgeschriebenen FAT-Abkürzungen. Für Melder in Zwischendecken oder Doppelböden ist ein Hinweis sowie der Standort des Hilfsmittels auf der Laufkarte einzutragen.S. 4, 5 · 2025
Laufkarten – FormatLaufkarten sind in DIN A3, laminiert oder auf wasserfestem Papier, und 'über Kopf' zu laminieren/drucken. Jede Laufkarte ist mit einem aufgesetzten, freistehenden und versetzten Reiter zu versehen; die Reiternummer entspricht der Meldergruppennummer.S. 5 · 2025
Laufkarten – SymbolikAuf der Vorderseite sind mit dem FSD-Schlüssel öffenbare Türen mit einem schwarzen Dreieck zu markieren. Überwachungsbereiche linienförmiger Melder und Rauchansaugsysteme sind auf der Rückseite gelb-schwarz-schraffiert nach DIN 14675 darzustellen; Wirkbereiche von Gaslöschanlagen blau-schraffiert mit Gefahrenhinweis im Bemerkungsfeld. FBF und FAT sind in der Erstinformationsstelle einzuzeichnen; die Bezeichnungen BMZ, FIBS, FIZ und EIS sind nicht zu verwenden.S. 5 · 2025
Laufkarten – Anzahl und AblageIn der Erstinformationsstelle sind 1 bis 2 Laufkartensätze vorzuhalten; die genaue Anzahl wird im Planungsgespräch mit dem Feuerwehramt festgelegt.S. 2, 5 · 2025
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind vor Abnahme zur Abstimmung per E-Mail an das Feuerwehramt zu senden und erst nach Freigabe zu verwenden. Eine Frist für die Aktualisierung im Betrieb ist nicht explizit geregelt.S. 5, 9 · 2025
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Feuerwehrplan ist in der Erstinformationsstelle vorzuhalten. Er ist vor Abnahme zur Abstimmung an das Feuerwehramt zu senden und erst nach Freigabe einzusetzen. Geschoss- und Treppenhausbezeichnungen müssen mit den Vor-Ort-Angaben und den Laufkarten übereinstimmen.S. 2, 9 · 2025
Abnahme und AbstimmungDie Abnahme ist kostenpflichtig und wird nach Aufwand und Mitarbeiterzahl des Feuerwehramtes abgerechnet; zusätzlich werden die eingebauten Halbzylinder mit je 22,65 € in Rechnung gestellt. Der Abnahmetermin ist mindestens 14 Tage vorher zu vereinbaren. Vor der Aufschaltung und danach in Abständen von längstens 3 Jahren ist eine Prüfung durch einen Prüfsachverständigen nach PrüfVO NRW erforderlich.S. 2, 6, 8, 9 · 2025
InstandhaltungEin Nachweis über einen Wartungsvertrag oder eine zugelassene Eigenwartung ist vor der Abnahme vorzulegen. Die Instandhaltung hat nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 zu erfolgen.S. 2, 9 · 2025
Kosten und GebührenAbnahmekosten werden nach Aufwand berechnet; Halbzylinder kosten je 22,65 € und werden bei der Abnahme in Rechnung gestellt. Bei Fehlauslösungen können dem Betreiber Einsatzkosten nach der städtischen Kostenersatzsatzung in Rechnung gestellt werden. Kosten für erforderliche Sicherheitsdienste nach einer Auslösung gehen ebenfalls zu Lasten des Betreibers.S. 6, 8 · 2025
SonstigesFür Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen ist eine stille Alarmierung nach DIN VDE 0833-2 Anhang H zu planen; in Dienstzimmern ist jeweils ein Parallelanzeigetableau zu installieren. Die Ausführung ist in Abstimmung mit dem Feuerwehramt im Planungsgespräch festzulegen und ein abgestimmtes Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN 14675 ist vorzulegen.S. 7 · 2025
Brandfallsteuerungen sind im Planungsgespräch mit dem Feuerwehramt abzustimmen; ggf. ist eine Brandfallmatrix zu erstellen. Auslösungen von Löschanlagen müssen einen Brandalarm über die BMA auslösen und am FBF mit der Kontrollleuchte 'Löschanlage ausgelöst' angezeigt werden; weitere Einzelheiten sind in Abstimmung mit dem Feuerwehramt festzulegen.S. 4 · 2025
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Bielefeld – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Stadt Bielefeld – Brandschutzdienststelle (Feuerwehr, § 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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