Stadt Bonn (kreisfrei)
QUELLE · TAB Bundesstadt Bonn, Feuerwehr und Rettungsdienst (Bonn) – Ausgabestand 2023-02-01, Ausgabe 7
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Anlage gilt für Neuanlagen sowie Erweiterungen und Änderungen bestehender Anlagen. Grundlage ist DIN 14675 Teil 1 und 2 in der jeweils aktuellen Fassung, ergänzt durch die Anschlussbedingungen. Eine Aufschaltüberprüfung durch den Bereich FSD und BMA ist Voraussetzung für die Freigabe der Alarmübertragung. Der Termin ist mit mindestens zwei Wochen Vorlauf abzustimmen.S. 5, 14, 15 · 2023
AlarmempfangsstelleAlarme werden über die Brandmeldeübertragungsanlage des Konzessionsinhabers an die Leitstelle der Feuerwehr Bonn übertragen. Die Alarmempfangsstelle befindet sich in der Leitstelle der Feuerwehr Bonn; eine eigenständige Alarmempfangsstelle außerhalb der Leitstelle ist nicht vorgesehen.S. 7, 8 · 2023
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung wird ausschließlich vom Konzessionsinhaber (Bosch Sicherheitssysteme GmbH) oder einem zugelassenen Errichter bereitgestellt und betrieben. Die Übertragungswege und die Übertragungstechnik sind bindend vorgegeben. In unmittelbarer Nähe der BMZ ist ausreichend Platz für die ÜE vorzusehen; der Netzanschluss erfolgt mit 230 V~, vorzugsweise über dieselbe Sicherung wie die BMZ. Die Regelbearbeitungszeit für die technische Inbetriebnahme beträgt acht Wochen ab Eingang des Vertrages.S. 6, 7, 10 · 2023
Feuerwehrzugang / Standort BMZFür jeden Bereich mit Brandmeldern oder selbsttätigen Löschanlagen muss der im FSD hinterlegte Objektschlüssel Zugang ermöglichen; ausgenommen sind elektrische Betriebsräume mit Nennspannungen über 1 kV. Bei elektronischen Schließsystemen müssen diese auch bei Stromausfall öffnen und dürfen nach dem Öffnen nicht wieder verriegeln; eine automatische Zeitverriegelung ist unzulässig. Codekarten sind nicht zulässig.S. 10, 11, 12 · 2023
16 weitere Themen aufklappen →
Feuerwehr-InformationszentraleDie Feuerwehrinformationszentrale ist im unmittelbaren Zugangsbereich des Objektes anzubringen; der Standort wird in der Konzepterstellung mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt. Pflichtbestandteile sind FBF, FAT, FW-Laufkarten in DIN A3, Feuerwehrpläne in rotem DIN-A4-Ordner und ein Handfeuermelder der BMA. Die FIZ ist mit einem Halbzylinder der Schließung Feuerwehr Bonn zu verschließen, den die Feuerwehr gegen Kostenerstattung liefert und einbaut.S. 19, 20, 21, 22 · 2023
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehr-Bedienfeld ist Pflichtbestandteil der FIZ und gemäß gültigen DIN-Normen zu montieren. Die Montagehöhe beträgt mindestens 1400 mm bis maximal 1700 mm Oberkante Fußboden.S. 19, 20 · 2023
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ausgelöste Meldergruppen und Melder sind auf einem FAT nach DIN 14662 darzustellen. In den alphanumerischen Anzeigefeldern sind Meldergruppennummer, Meldernummer, Meldertyp und Einbauhinweise gemäß festgelegtem Zeichenschema zu hinterlegen. Abweichende Standardanzeigetexte der BMA sind nicht zulässig. Die Montagehöhe beträgt mindestens 1500 mm bis maximal 1800 mm Oberkante Fußboden. Ein FAT mit ESPA-Schnittstelle V4.4.4 wird empfohlen.S. 20, 21 · 2023
Feuerwehr-SchlüsseldepotVorgeschrieben ist ein FSD 3 nach DIN 14675 Anhang A und VdS-Richtlinie 2105 mit Schließung Feuerwehr Bonn. Umstellschloss und Rundzylinder müssen von der Firma Kruse Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG gefertigt werden; die Auslieferung erfolgt ausschließlich an die Feuerwehr Bonn am Tag der Inbetriebnahme. Mindestens zwei Sicherungszylinder mit je einem identischen Generalschlüssel sind erforderlich. Ohne betriebsbereites FSD ist keine Aufschaltfreigabe möglich. Das FSD wird einmal jährlich durch die Feuerwehr Bonn geprüft.S. 6, 10, 11, 13 · 2023
FreischaltelementDas FSE ist in unmittelbarer Nähe des FSD anzubringen, mit einem Rundzylinder auszuführen und am Wetterschutz mit einem roten F zu kennzeichnen. Es darf ausschließlich die Freigabe des FSD auslösen; Akustik und Brandfallsteuerung dürfen nicht ausgelöst werden. Im FAT ist das FSE mit Meldernummer und dem Eintrag FREISCHALTELEMENT zu hinterlegen sowie eine Laufkarte in der FIZ vorzusehen.S. 13 · 2023
BlitzleuchteDie Blitzleuchte ist in Gelb auszuführen und zeigt den Standort des FSD sowie des Gebäudezugangs bei BMA-Auslösung an. Der Standort ist in der Konzepterstellung mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen und muss von der öffentlichen Verkehrsfläche gut einsehbar sein. Bei fehlender Sichtbarkeit sind zwei Blitzleuchten vorzusehen.S. 14 · 2023
MeldergruppenFür jeden Überwachungsbereich einer Sprinkleranlage ist ein eigener Strömungswächter und eine eigene Meldergruppe in der BMA vorzusehen. Reihenschaltung von Brandmeldeanlagen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Meldergruppen- und Meldernummern im FAT, auf Laufkarten und an den Meldern müssen identisch sein.S. 17, 23, 24 · 2023
MelderkennzeichnungMelder sind dauerhaft mit Meldergruppen- und Meldernummer zu kennzeichnen, lesbar vom Standort des Betrachters. Farben: schwarz auf gelb, schwarz auf weiß, weiß auf rot oder rot auf weiß. Schildgröße und Zifferngröße sind raumhöhenabhängig gestaffelt (ab 60×20 mm / 14 mm Ziffernhöhe bis zu Sondergrößen über 8 m). Schilder müssen rechteckig sein.S. 22, 23 · 2023
Laufkarten – FormatPro Meldergruppe ist eine eigene Laufkarte in DIN A3 zu erstellen, basierend auf Gebäude- und Grundrissplänen gemäß DIN 14675 Punkt 10.2 und den Gestaltungshinweisen der Feuerwehr Bonn. Bei Objekten mit Feuerwehraufzug ist zusätzlich ein zweiter Laufkartensatz in DIN A4, eingeheftet in einem roten Ordner, erforderlich (Festlegung in der Konzepterstellung mit der Brandschutzdienststelle).S. 14, 22 · 2023
Laufkarten – SymbolikFür jede vorhandene Melderart (Handfeuermelder, automatische Melder, verdeckte Melder, Rauchansaugsysteme, Linearmelder, Sprinkler, Gaslöschanlagen usw.) ist eine Musterlaufkarte zur Abstimmung vorzulegen. Hinweisschilder auf Laufkarten sind nach DIN 4066 auszuführen.S. 13, 14, 18 · 2023
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe eine Laufkarte; für Löschanlagen mit mehreren Überwachungsbereichen je Bereich eine eigene Laufkarte sowie eine separate Laufkarte für die Sprinklerzentrale. Bei Feuerwehraufzug zusätzlich ein kompletter zweiter Laufkartensatz in DIN A4.S. 14, 24 · 2023
Laufkarten – AktualisierungBei Verlust von Laufkarten oder geänderten Laufwegen sind die Laufkarten unverzüglich zu ersetzen. Bei baulichen Änderungen sind die Feuerwehrpläne umgehend anzupassen und mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 16 · 2023
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 in Verbindung mit DIN 14034-6, DIN EN ISO 7010 und ASR A1.3 sowie den Gestaltungshinweisen der Feuerwehr Bonn zu erstellen. Mindestens zwei Wochen vor der Aufschaltüberprüfung sind der Brandschutzdienststelle zu übergeben: 1 kompletter Plansatz (DIN A3 gefaltet auf DIN A4, roter DIN-A4-Ordner), 3 Übersichtspläne DIN A3 sowie 1 digitale Version als PDF und bearbeitbare DOCX. An der FIZ ist 1 weiterer Plansatz in rotem DIN-A4-Ordner zu hinterlegen.S. 14 · 2023
Abnahme und AbstimmungDas Brandmelde- und Alarmierungskonzept ist mit der Brandschutzdienststelle nach DIN 14675 Abschnitt 5 abzustimmen und im standardisierten Protokoll (Anlage 5.3) zu dokumentieren. Das abschließende Protokoll ist spätestens zwei Wochen vor dem Aufschalttermin zur Freigabe vorzulegen. Die Feuerwehr muss nicht zwingend an der Abnahme nach DIN 14675 Abschnitt 9 beteiligt werden, ihr ist aber Teilnahme zu ermöglichen. Das Abnahmeprotokoll ist unverzüglich zuzuleiten.S. 6, 9, 10 · 2023
InstandhaltungEin Instandhaltungsvertrag für BMA und ÜE ist mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma abzuschließen. Inspektionen und Vorkommnisse sind fortlaufend in einem Betriebsbuch an der BMZ zu dokumentieren. Bei Häufung von Falschalarmen behält sich die Feuerwehr Bonn das Recht vor, die Alarmweiterleitung zu unterbinden.S. 16 · 2023
Kosten und GebührenEinmalige Kosten entstehen für die Aufschaltüberprüfung, den Halbzylinder für die FIZ sowie die Inbetriebnahme von FSD und FSE. Laufende Kosten entstehen für die jährliche FSD-Überprüfung und Schlüsseltausche. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils aktuellen Entgeltordnung der Bundesstadt Bonn, abrufbar unter bonn.de.S. 6 · 2023
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Bonn – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Stadt Bonn – Brandschutzdienststelle (Feuerwehr, § 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
Kein Account erforderlich · läuft komplett lokal im Browser