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Kreis Borken

QUELLE · TAB Feuerwehr Borken (Borken) – Ausgabestand 2001-11
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Anschlussbedingungen regeln Errichtung und Betrieb von BMA mit direkter Aufschaltung an die Übertragungsanlage der Feuerwehr Borken; sie gelten für Neu- und Erweiterungsanlagen. Die Konzeption der BMA mit ihren Schutzzielen ist mit der Feuerwehr Borken abzustimmen.S. 4, 5 · 2001
AlarmempfangsstelleDas Dokument benennt keine eigenständige Alarmempfangsstelle (AES) mit Bezeichnung oder Adresse; die Aufschaltung erfolgt über die konzessionsbasierte Übertragungsanlage der Feuerwehr Borken.S. 5 · 2001
ÜbertragungseinrichtungDie Feuerwehr Borken betreibt eine konzessionsbasierte Übertragungsanlage. Der Anschluss erfolgt auf schriftlichen Antrag an den Konzessionsträger (Bosch Telecom GmbH, Bochum); dem Antrag ist ein Lageplan mit Standort der BMZ beizufügen. Die Genehmigungseinholung obliegt dem Konzessionär.S. 5 · 2001
Feuerwehr-InformationszentraleEin Feuerwehr-Informationszentrum (FIZ) wird im Dokument nicht erwähnt.2001
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehr-Bedienfeld nach DIN 14661 ist in unmittelbarer Nähe der BMZ zu installieren. Es ist mit der Schließung 'Feuerwehr Borken' auszurüsten; der erforderliche Halbzylinder ist bei der Feuerwehr Borken zu beziehen. Der Betreiber erhält keinen Schlüssel für diesen Zylinder.S. 7 · 2001
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin VdS-zugelassenes Feuerwehr-Schlüsseldepot mit der Schließung 'Feuerwehr Borken' ist zwingend erforderlich; Objektschlüssel und Halbzylinder sind vom Betreiber bereitzustellen. Der Betrieb setzt eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Stadt voraus. Der Tresoralarm ist an eine dauerhaft besetzte Stelle oder per AWUG auf ein Überwachungsinstitut weiterzuschalten.S. 6, 7 · 2001
FreischaltelementEin VdS-anerkanntes Freischaltelement mit der Schließung 'Feuerwehr Borken' ist vorgeschrieben, an eine eigene Meldegruppe anzuschalten und in ca. 3,00 m Höhe über Oberkante Verkehrsfläche zu installieren. Der Anbringungsort ist in Abstimmung mit der Feuerwehr Borken festzulegen.S. 7 · 2001
BlitzleuchteAm Gebäudezugang ist eine rote Rundumkennleuchte oder Blitzleuchte zu installieren, die bei Brandalarm automatisch von der BMZ angesteuert wird; sie ist unmittelbar im Eingangsbereich anzubringen. Ist dies nicht möglich, ist die Konzeption in Abstimmung mit der Feuerwehr Borken festzulegen.S. 5 · 2001
MeldergruppenAnordnung und Aufteilung der Meldergruppen sind stets in Absprache mit der Feuerwehr Borken festzulegen. Automatische und nichtautomatische Melder dürfen nicht in einer gemeinsamen Meldergruppe zusammengeschaltet werden. In Treppenräumen dürfen maximal 5 Melder senkrecht übereinander in einer Gruppe zusammengefasst werden.S. 7, 8 · 2001
MelderkennzeichnungSowohl automatische als auch nichtautomatische Melder sind dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummern nach DIN 14675 zu kennzeichnen. Automatische Melder müssen so beschriftet sein, dass die Bezeichnung vom Betrachterstandort lesbar ist; verdeckt montierte Melder erhalten Parallelanzeigen oder Sondertableaus. Für jeden nichtautomatischen Melder ist ein 'Außer Betrieb'-Schild vorzuhalten.S. 8, 9 · 2001
Laufkarten – FormatLinienlaufkarten müssen das Format DIN A4 nicht über- und DIN A5 nicht unterschreiten. Zum Schutz sind sie dauerhaft mit Klarsichthüllen oder Schutzfolien zu versehen.S. 10 · 2001
Laufkarten – SymbolikLinienlaufkarten sind zweiseitig auszuführen (eine Seite Gesamtübersicht mit BMZ-Standort und Anrückweg, andere Seite Detailübersicht der Meldergruppe). Bildzeichen aus Anhang C und ggf. nach DIN 14034 sind zu verwenden; der Laufweg zur Meldergruppe ist als grüne Linie mit Laufrichtung einzutragen. Abweichungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Feuerwehr Borken zulässig.S. 10, 11 · 2001
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist eine Linienlaufkarte an der BMZ oder am Paralleltableau gut sichtbar und griffbereit zu hinterlegen. Bei Anlagen mit automatischem Laufkartenausdruck muss zusätzlich ein vollständiger Satz aller Laufkarten separat an der BMZ vorgehalten werden.S. 10, 12 · 2001
Laufkarten – AktualisierungLinienlaufkarten sind auf Basis aktueller Bestandszeichnungen zu erstellen und ständig fortzuschreiben. Bei baulichen oder Nutzungsänderungen sind die Laufkarten umgehend zu aktualisieren.S. 10, 14 · 2001
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind im Format DIN A3 nach DIN 14095 in Abstimmung mit der Feuerwehr Borken zu erstellen; bei Abnahme sind 2 Exemplare (in besonderen Fällen 3) sowie ein Satz als Tageslichtfolie im Format DIN A4 zu übergeben. Die Pläne sind stets aktuell zu halten.S. 10 · 2001
Abnahme und AbstimmungVor Aufschaltung an die Übertragungsanlage ist eine Abnahme durch die Feuerwehr Borken erforderlich; ein Termin ist rechtzeitig zu vereinbaren. Bei Abnahme sind u. a. Prüfprotokoll eines staatlich anerkannten Sachverständigen nach TPrüfVO, Fachbauleiterbescheinigung, Instandhaltungsvertragskopie und das Feuerwehr-Erfassungsblatt vorzulegen. Die Abnahme ist kostenpflichtig.S. 12, 13 · 2001
InstandhaltungJährliche und vierteljährliche Wartungen sowie weitere Vorkommnisse sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren, das jederzeit einsehbar an der BMZ hinterlegt sein muss. Bei schweren Mängeln oder häufigen Falschalarmen behält sich die Feuerwehr Borken das Recht vor, die Bauaufsicht einzuschalten oder die Betriebserlaubnis zu widerrufen.S. 13 · 2001
Kosten und GebührenDie Abnahme durch die Feuerwehr Borken ist kostenpflichtig; Wiederholungsprüfungen wegen Nichterfüllung der Anschlussbedingungen werden dem Betreiber in Rechnung gestellt. Bei Falschalarmen hat der Betreiber der Feuerwehr die entstandenen Kosten zu ersetzen; die Höhe richtet sich nach der jeweils gültigen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Borken.S. 14 · 2001

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreis Borken – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Brandschutzdienststelle: Kreis Borken – oder die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt (§ 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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