Kreis Coesfeld
QUELLE · TAB Kreis Coesfeld, Der Landrat, Brandschutzdienststelle und Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst (Kreis Coesfeld) – Ausgabestand 2019-09
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Anschlussbedingungen gelten für Neu-, Änderungs- und Erweiterungsanlagen mit direkter Aufschaltung auf die Empfangszentralen der Feuerwehren des Kreises Coesfeld in der Kreisleitstelle. Mit Antragstellung erkennt der Betreiber die Bedingungen verbindlich an. Die Konzeption der BMA ist vorab mit der Brandschutzdienststelle und der Feuerwehr abzustimmen.S. 4 · 2019
AlarmempfangsstelleEmpfangszentrale ist die Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst, Alte Münsterstr. 2, 48653 Coesfeld. Revisionsschaltungen der ÜE sind vorab bei der Kreisleitstelle Coesfeld anzumelden; langfristige Revisionen schriftlich per Fax oder E-Mail, kurzfristige Revisionen (max. 3 Minuten) telefonisch bei stehender Verbindung.S. 5, 13, 14, 15, 16 · 2019
ÜbertragungseinrichtungDer Antrag auf Einrichtung einer ÜE ist schriftlich an den Konzessionär (Siemens AG Building Technologies, Essen) zu richten, spätestens 8 Wochen vor Inbetriebnahme. Die ÜE wird vom Konzessionär eingerichtet, instand gehalten und bleibt dessen Eigentum. Die ÜE-Nummer ist gut lesbar am Gehäuse des Hauptmelders anzubringen.S. 5 · 2019
Feuerwehr-InformationszentraleStandort und Ausführung der FIZ sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Der Raum muss auch bei Stromausfall ausreichend beleuchtet sein. Störungsmeldungen sind bei nicht ständig besetzter FIZ an eine beauftragte Stelle weiterzuleiten. Die Beschriftung richtet sich nach DIN 14675 und muss mit anderen Orientierungshilfen übereinstimmen; zusätzlich ist ein Hinweisschild 'Übertragungseinrichtung abgeschaltet! Bei Alarm Feuerwehrruf 112 wählen!' vorzuhalten.S. 6 · 2019
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Es ist ein FBF nach DIN 14661 und ein FAT nach DIN 14662 zu installieren. Beide sind grundsätzlich in der FIZ zusammenzufassen; Art und Ausführung sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 7 · 2019
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs sind ein FSE und ein VdS-zugelassenes FSD einzubauen. Einbaustelle des FSE und Einzelheiten sind mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Eine einheitliche Schließung für FSD und FSE ist bei der zuständigen Stadt/Gemeinde zu klären. Aktive Schlüssel mit integrierter Batterie sind kostenpflichtig jährlich zu prüfen; Batterie oder Schlüssel sind unabhängig von Herstellerangaben auszutauschen.S. 6, 7 · 2019
FreischaltelementDas FSE ist in unmittelbarer Nähe des FSD anzubringen und an eine eigene Meldergruppe der BMA aufzuschalten. Die Auslösung über das FSE darf keine Brandfallsteuerungen der BMA und keine akustische Alarmierung bewirken.S. 6 · 2019
BlitzleuchteDer äußere Zugang zur FIZ ist durch eine Blitz- bzw. Rundumkennleuchte kenntlich zu machen, die bei Brandmeldung automatisch durch die BMZ angesteuert wird. Die Leuchte darf mit keiner anderen Ansteuerung verbunden werden. Die Farbe ist mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen.S. 6 · 2019
MeldergruppenSämtliche Brandmelder sind mit der Liniennummer und einer fortlaufenden Ziffer je Linie zu beschriften. Automatische Melder in Deckenhohlräumen müssen werkzeuglos erreichbar sein; bei nicht begehbaren Hohlräumen ist senkrecht darunter ein ausreichend großes Deckenelement zu öffnen und dauerhaft zu kennzeichnen, zusätzlich ist an der BMZ eine gesicherte Leiter vorzuhalten. Melder in aufgeständerten Böden erfordern dauerhaft gekennzeichnete Bodenelemente (roter Punkt, mind. 5 cm Durchmesser) und sichtbar bereitgehaltenes Hebewerkzeug.S. 5 · 2019
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist mit der Liniennummer und einer fortlaufenden Ziffer je Linie zu beschriften.S. 5 · 2019
Laufkarten – FormatPro Meldergruppe ist eine Laufkarte im Format DIN A3, laminiert, mit festangebrachten Reitern zur Kennung der Meldergruppe zu erstellen. Die Karten sind doppelseitig auf Grundlage von Grundrissplänen zu erstellen.S. 7, 8 · 2019
Laufkarten – SymbolikLaufkarten müssen mindestens enthalten: BMZ/FIZ-Standort, Laufweg als grüne Linie, Lage und Art der Melder mit Kennzeichnung sowie den Melderbereich rot unterlegt. Weitere Einzelheiten sind mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Bei Meldern in Deckenhohlräumen ist ein deutlicher Hinweis 'Leiter mitnehmen' auf der Laufkarte zu vermerken.S. 5, 7, 8 · 2019
Laufkarten – Anzahl und AblagePro Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte zu erstellen und gut sichtbar sowie griffbereit an der FIZ zu hinterlegen.S. 7 · 2019
Feuerwehrplan (DIN 14095)In Objekten mit aufgeschalteter BMA ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen und spätestens alle 2 Jahre fortzuschreiben. Eine Ausfertigung ist bei der FIZ bereitzuhalten. Art und Ausführung sind mit der örtlichen Feuerwehr und der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 8 · 2019
Abnahme und AbstimmungVor Inbetriebnahme und bei jeder Änderung der BMA ist eine Abnahme durch die Brandschutzdienststelle erforderlich; Kreisleitstelle und örtliche Feuerwehr sind berechtigt teilzunehmen und frühzeitig zu informieren. Zur Abnahme müssen Antragsteller und Errichterfirma anwesend sein. Die Abnahme ist formlos beim zuständigen Konzessionär zu beantragen. Nach Einbau der Schließzylinder durch die Feuerwehr ist das Abnahmeprotokoll (Anlage F) durch die Errichterfirma auszufüllen und der Brandschutzdienststelle auszuhändigen.S. 9 · 2019
InstandhaltungEs ist ein Instandhaltungsvertrag mit einer Fachfirma abzuschließen. Jährliche und vierteljährliche Instandhaltungen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren. Der Feuerwehr ist einmal jährlich die Teilnahme an einer Instandhaltung zu ermöglichen. Das Betriebsbuch ist für die Feuerwehr jederzeit einsehbar an der FIZ zu hinterlegen.S. 8 · 2019
Kosten und GebührenKosten durch Fehlalarme und sonstige entgeltpflichtige Leistungen werden dem Betreiber in Rechnung gestellt; unerheblich ist, ob Dritte den Alarm vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben. Der Kostenersatz richtet sich nach der Satzung der jeweiligen Stadt/Gemeinde gemäß § 41 Abs. 3 FSHG. Bei nicht vereinbarter oder nicht bestätigter Revision werden Fehlalarme ebenfalls dem Betreiber berechnet.S. 12, 15 · 2019
SonstigesErreichbarkeit von Verantwortlichen: Spätestens zur Abnahme sind Namen und Telefonnummern (möglichst Bereitschafts-Handy) von Verantwortlichen bereitzustellen, die bei BMA-Auslösung auch außerhalb der Nutzungszeiten innerhalb von max. 45 Minuten an der Einsatzstelle anwesend sein müssen. Änderungen sind der Kreisleitstelle Coesfeld schriftlich mitzuteilen.S. 12 · 2019
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreis Coesfeld – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Brandschutzdienststelle: Kreis Coesfeld – oder die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt (§ 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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