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Stadt Düsseldorf (kreisfrei)

QUELLE · TAB Feuerwehr und Rettungsdienst Landeshauptstadt Düsseldorf (Düsseldorf) – Ausgabestand 2026-02, Ausgabe 1.4
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBrandmeldeanlagen müssen vor der Aufschaltung auf die Leitstelle der Feuerwehr Düsseldorf vollständig betriebsbereit sein und alle Vorgaben der Anschlussbedingungen sowie des Brandmelde- und Alarmierungskonzepts erfüllen. Die Aufschaltabnahme erfolgt durch die Feuerwehr Düsseldorf im Beisein von Errichter, Betreiber und Konzessionsnehmer. Sämtliche Prüfberichte sind spätestens 5 Werktage vor Aufschaltung beim Sachgebiet 37/52 einzureichen.S. 29 · 2026
AlarmempfangsstelleDie Leitstelle der Feuerwehr Düsseldorf ist die Alarmempfangsstelle. Neben-Clearingstellen müssen georedundant vorhanden und gemäß DIN EN 50518 als Alarmempfangsstellen zertifiziert sowie von der Stadt Düsseldorf zugelassen sein. Es stehen drei Aufschaltvarianten zur Verfügung: über den Konzessionsnehmer, über einen zugelassenen Errichter ohne oder mit Neben-Clearingstelle.S. 30, 31 · 2026
ÜbertragungseinrichtungDie Übermittlung von Brandmeldungen an die Leitstelle der Feuerwehr Düsseldorf erfolgt über zwei unabhängige Übertragungswege: DSL/IP als ersten und GPRS als zweiten Weg. Der Einsatz von automatischen Wähl- und Ansagegeräten (AWUG) ist nicht zulässig. Konzessionär der Alarmübertragungsanlage (AUA) der Stadt Düsseldorf ist die Fa. Siemens.S. 13, 30 · 2026
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Anlaufpunkt der Feuerwehr mit FBF, FAT und allen Plänen ist in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs (Zugangsgeschoss von der öffentlichen Straße aus) anzuordnen; der endgültige Standort ist mit der Feuerwehr Düsseldorf, Sachgebiet 37/52, abzustimmen. Die Fläche vor dem Anlaufpunkt muss für vier Feuerwehrangehörige in Schutzausrüstung ausreichend groß sein. Der Weg vom Zugang bis zum Anlaufpunkt ist durchgehend mit BMZ-Schildern nach DIN 4066 zu kennzeichnen.S. 13 · 2026
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Feuerwehr-InformationszentraleDer Anlaufpunkt der Feuerwehr (Infostelle) ist der erste Anlaufpunkt im Einsatzfall und muss FBF, FAT, Laufkarten, Feuerwehrpläne sowie weitere Unterlagen und Geräte bereithalten (u. a. Meldergruppenverzeichnis, 10 Ersatzglasscheiben für Handfeuermelder, Schlüssel für Handfeuermelder, mindestens 2 A3-Ordner mit freigegebenen Feuerwehrplänen). Wird der Anlaufpunkt abgesetzt von der BMZ installiert, ist er in den Überwachungsbereich der Brandmeldeanlage einzubeziehen. Der Standort ist im Einvernehmen mit der Feuerwehr Düsseldorf, Sachgebiet 37/52, abschließend festzulegen.S. 13 · 2026
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) muss nach DIN 14661 ausgeführt und mit der Feuerwehrschließung der Feuerwehr Düsseldorf gemäß Anhang G ausgestattet sein. Bedienungen am FBF dürfen ausschließlich durch Einsatzkräfte der Feuerwehr Düsseldorf erfolgen; Betreiberbedienungen nach Auslösung der Übertragungseinrichtung sind nicht zulässig.S. 14, 28 · 2026
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) muss nach DIN 14662 ausgeführt, mit Ereignisspeicher (Historien-Funktion) ausgestattet und in einer Montagehöhe von 1,70 m (± 20 cm Toleranz) installiert werden. Im FAT dürfen nur Melder angezeigt werden, die einen Alarm zur Feuerwehr ausgelöst haben; die Stelltaste „Anzeigeebene“ darf außer für die Historienanzeige keine Funktion haben. Das FAT ist mit der Feuerwehrschließung der Feuerwehr Düsseldorf gemäß Anhang G auszustatten.S. 14 · 2026
Feuerwehr-SchlüsseldepotBei allen Objekten mit aufgeschalteter Brandmeldeanlage ist ein überwachtes Feuerwehrschlüsseldepot Typ A (FSD 3 mit VdS-Umstellschloss) aus V2A-Stahl zu installieren. Das FSD muss mit einer elektrischen Heizung (ca. 5 Watt) ausgestattet sein und mindestens vier gleichschließende Generalschlüssel enthalten; die genaue Schlüsselanzahl ist vorab mit Sachgebiet 37/52 abzustimmen. Die Inbetriebnahme des FSD erfolgt bei der Aufschaltabnahme nach Abschluss der privatrechtlichen Vereinbarung gemäß Anhang I.S. 26, 27 · 2026
FreischaltelementBei FSD Typ A (FSD 3) ist zusätzlich ein zugelassenes Freischaltelement (Abloy) zu installieren. Die Montagehöhe beträgt grundsätzlich 1,80 m (± 20 cm); in Bereichen mit erhöhter Vandalismusgefahr ca. 3,00 m. Das FSE ist als eigene Meldergruppe an die Brandmeldeanlage anzuschließen und darf keine akustischen Alarmierungen oder Brandfallsteuerungen auslösen.S. 27 · 2026
BlitzleuchteDie Blitzleuchte am Anlaufpunkt der Feuerwehr ist in den Farben orange, gelb oder bernstein auszuführen und muss von der öffentlichen Straße aus gut sichtbar sein. Im direkten Bereich der Blitzleuchte ist ein Schild mit der vierstelligen Objektnummer nach DIN 4066 anzubringen. Jede Alarmventilstation von Sprinkleranlagen ist zusätzlich mit einer roten Blitzleuchte auszustatten.S. 12, 20 · 2026
MeldergruppenAutomatische Brandmelder, die die Übertragungseinrichtung auslösen, erfordern grundsätzlich eine Zweimeldungsabhängigkeit Typ B; Betriebsart OM sowie Zweimeldungsabhängigkeit Typ A (Alarmzwischenspeicherung) in Betriebsart TM sind nicht zulässig. Lüftungskanalmelder dürfen die ÜE nicht auslösen und dürfen nicht am FAT angezeigt werden. Jede Sprinklergruppe ist als eigene Meldergruppe zu programmieren; erstreckt sie sich über mehrere Etagen oder Brandabschnitte, ist je Bereich ein Strömungsmelder oder eine eigene Alarmventilstation erforderlich.S. 16, 17, 19 · 2026
MelderkennzeichnungAlle Melder (einschließlich Zwischendecken- und Doppelbodenmelder) sind mit Meldergruppe und Meldernummer dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen. Die Schriftgröße für automatische Melder beträgt mindestens 16 mm bei geringeren Raumhöhen und mindestens 40 mm bei größeren Raumhöhen. Handfeuermelder, die die ÜE zur Feuerwehr auslösen, sind zusätzlich mit der Aufschrift „FEUERWEHR“ zu beschriften; Hausalarmmelder mit „HAUSALARM“.S. 17 · 2026
Laufkarten – FormatLaufkarten sind gemäß DIN 14095 und den Richtlinien der Feuerwehr Düsseldorf (Anhang D) zu erstellen und vor Fertigstellung mit dem Sachgebiet 37/53 abzustimmen. Alle Pläne sind elektronisch über das Funktionspostfach für Feuerwehrpläne einzureichen. Laufkarten und Feuerwehrpläne sind am Anlaufpunkt in einem verschlossenen Behältnis (gemäß Anhang G) sowie auf einer geeigneten, nicht brennbaren Planablage vorzuhalten.S. 24 · 2026
Laufkarten – Anzahl und AblageFeuerwehrlaufkarten sind mindestens in zweifacher Ausfertigung am Anlaufpunkt der Feuerwehr vorzuhalten. Je Alarmventilstation und Strömungsmelder von Sprinkleranlagen sind eigene Laufkarten in zweifacher Ausfertigung zu erstellen. Bei Löschanlagen mit eigenem Anlaufpunkt sind ebenfalls Laufkarten und Feuerwehrpläne zweifach zu hinterlegen.S. 20, 23, 24 · 2026
Laufkarten – AktualisierungDer Betreiber ist verpflichtet, Feuerwehrlaufkarten und Feuerwehrpläne mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen und gegebenenfalls fortschreiben zu lassen; die Prüfung ist zu dokumentieren. Bei Laufkartendruckern (Zustimmung der Feuerwehr Düsseldorf erforderlich) muss mindestens ein kompletter gedruckter Satz vorgehalten werden, und gedruckte sowie elektronische Printdateien müssen übereinstimmen.S. 24, 25 · 2026
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für Objekte mit aufgeschalteter Brandmeldeanlage sind mindestens Objekt- und Geschosspläne nach DIN 14095 zu erstellen; der genaue Umfang ist mit Sachgebiet 37/53 abzustimmen. Feuerwehrpläne sind mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen und bei Bedarf fortzuschreiben; die Prüfung ist zu dokumentieren und bei Brandverhütungsschauen vorzulegen. Alle Pläne sind in elektronischer Form beim Sachgebiet 37/53 einzureichen.S. 25, 33 · 2026
Abnahme und AbstimmungVor Ausführung der Brandmeldeanlage sind Brandschutzkonzept, Baugenehmigung, Kostenübernahmeerklärung, Fachkompetenznachweise, Anerkennung der Anschlussbedingungen sowie das Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN 14675 beim Sachgebiet 37/52 einzureichen und abzustimmen. Feuerwehrpläne und Laufkarten in finaler freigegebener Version müssen spätestens 10 Werktage vor Abstimmung des Aufschaltungstermins beim Sachgebiet 37/53 vorliegen. Die Aufschaltabnahme ist kostenpflichtig; Wiederholungsabnahmen aufgrund von Mängeln werden ebenfalls dem Betreiber in Rechnung gestellt.S. 7, 29, 33 · 2026
InstandhaltungEin Instandhaltungsvertrag mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma ist abzuschließen und muss vor Aufschaltung vorliegen. Wartungs- und Inspektionsintervalle sowie Störmeldungen und Abschaltungen sind in einem Betriebsbuch an der BMZ zu dokumentieren. Nach PrüfVO NRW ist mindestens alle 3 Jahre eine Prüfung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.S. 10, 32 · 2026
Kosten und GebührenDie Aufschaltabnahme sowie Wiederholungsabnahmen wegen Mängeln sind kostenpflichtig und richten sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung für freiwillige Hilfeleistungen der Feuerwehr Düsseldorf. Fehlalarmkosten werden dem Betreiber nach der gültigen Gebührensatzung für Feuerwehreinsätze in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob Dritte den Alarm verursacht haben. Ersatzmaßnahmen werden entsprechend der Entgeltsatzung der Stadt Düsseldorf berechnet.S. 33, 34 · 2026

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Düsseldorf – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Stadt Düsseldorf – Brandschutzdienststelle (Feuerwehr, § 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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