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Ennepe-Ruhr-Kreis

QUELLE · TAB Ennepe-Ruhr-Kreis, Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Feuer-, Katastrophenschutz und vorbeugender Brandschutz (Ennepe-Ruhr-Kreis) – Ausgabestand 2023-05
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung einer BMA auf die Leitstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Konzessionär oder einem zugelassenen Fachunternehmer (zFU). Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegen. Standort und Aufbau der BMA sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle/Feuerwehr festzulegen.S. 5, 11 · 2023
AlarmempfangsstelleDie Alarmübertragungsanlage wird auf Konzessionsbasis betrieben; aktueller Konzessionsnehmer ist die Siemens AG. Zusätzlich sind zugelassene Fachunternehmer (zFU) für die indirekte Aufschaltung über die AES des Konzessionärs zugelassen, derzeit die Bosch Sicherheitssysteme GmbH.S. 5, 7, 8 · 2023
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE ist im gesicherten Funktionsbereich der BMZ im Handbereich der Brandmeldezentrale zu installieren. Die Anschaltung erfolgt über IP-Netzleitungen mit redundanter IP-Verbindung über Mobilfunknetz, eingerichtet durch den Konzessionär oder zFU. Netzanschluss 230 V ist vorzugsweise über denselben Stromkreis wie die BMZ bereitzustellen.S. 11, 16 · 2023
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Feuerwehrzugang ist an der Außenseite des Objekts, gut einsehbar von öffentlicher Verkehrsfläche oder Feuerwehrzufahrt (DIN 14090), einzurichten. Die BMZ ist an der Feuerwehrzufahrt im Bereich des Gebäudezugangs zu platzieren; ist dies nicht möglich, ist der Standort in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle/Feuerwehr festzulegen. Ein gewaltfreier Zugang soll durch ein FSD ermöglicht werden; bei fehlendem gewaltfreiem Zugang werden die Kosten für die gewaltsame Öffnung dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.S. 10, 11, 15 · 2023
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)FBF und FAT sind verbindlich vorgeschrieben. Das FBF ist nach DIN 14661 in unmittelbarer Nähe der BMZ und des FAT anzubringen und mit der Schließung der zuständigen Feuerwehr auszustatten; der Zylinder ist über einen Liefernachweis bei der Feuerwehr zu beziehen.S. 13, 17 · 2023
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT ist nach DIN 14662 einzurichten und dient als zentraler Bedienort für die Feuerwehr; es ist gleichzeitig Standort der Laufkarten, Feuerwehrpläne und Anzeige weiterer feuerwehrrelevanter Einrichtungen. Die Schließung (Halbzylinder) für FAT und FBF wird von der Brandschutzdienststelle/Feuerwehr gestellt; die Kosten trägt der Teilnehmer.S. 9, 13, 17 · 2023
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD der Schutzklasse 3 nach DIN 14675 und VdS-Richtlinie 2501 kann eingesetzt werden; die Verwendung liegt im Verantwortungsbereich des Betreibers, setzt jedoch eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Brandschutzdienststelle oder zuständigen Feuerwehr voraus. Es sind zwei Sätze Generalschlüssel (maximal 3 Schlüssel je Satz) zu hinterlegen; der Tresoralarm ist an eine dauernd besetzte Stelle weiterzuleiten. Einzelheiten sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle/Feuerwehr festzulegen.S. 13, 14, 15 · 2023
FreischaltelementEin VdS-anerkanntes FSE gemäß DIN 14675 ist in unmittelbarer Nähe des FSD einzubauen und mit der Schließung der Brandschutzdienststelle/Feuerwehr auszustatten. Das FSE ist an eine eigene Meldergruppe aufzuschalten; bei Auslösung darf weder eine Brandfallsteuerung angesteuert noch eine akustische Alarmierung ausgelöst werden. Auf den Einbau kann nur in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle/Feuerwehr verzichtet werden.S. 14, 15 · 2023
BlitzleuchteDer Feuerwehrzugang ist mit einer optisch auffallenden Blitzleuchte (gelb, rot oder grün) sowie einem Hinweisschild 'BMZ' nach DIN 4066 zu kennzeichnen. Die Brandschutzdienststelle/Feuerwehr kann weitere Blitzleuchten fordern. Bei Bereichen mit Gaslöschanlage ist zusätzlich über jeder Zugangstür eine gelbe Blitzleuchte anzubringen.S. 10, 20 · 2023
MeldergruppenAnordnung und Aufteilung der Meldergruppen sind in Absprache mit der Brandschutzdienststelle/Feuerwehr festzulegen. Je Anlaufpunkt der Feuerwehr oder pro zugeordnetem besonderen Einsatzabschnitt ist eine separate Brandmeldung zu übertragen; der Überwachungsbereich einer Meldergruppe ist auf die Geschossebene oder den Brandabschnitt zu begrenzen. Flächen über 2000 m² je Meldergruppe sind vorab in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle/Feuerwehr abzustimmen.S. 11, 18, 19, 20 · 2023
MelderkennzeichnungMelder sind dauerhaft mit Meldergruppe und Meldernummer nach DIN 1450 zu kennzeichnen; Schrift schwarz oder rot auf weißem Grund. Die Schildgröße richtet sich nach der Raumhöhe: bis 4 m mindestens 60x20 mm (Ziffer 14 mm), bis 6 m mindestens 80x25 mm (Ziffer 16 mm), bis 8 m mindestens 100x30 mm (Ziffer 20 mm), über 8 m Sondergröße nach Vereinbarung.S. 18 · 2023
Laufkarten – FormatFeuerwehrlaufkarten sind im Format DIN A3 zu erstellen, laminiert und mit Kartenreitern versehen in einem gekennzeichneten Kartenkasten neben FAT und FBF zu hinterlegen. Die Darstellung erfolgt als vereinfachter Grundriss ohne Bemaßung; Wände, Gebäudeumrisse und Brandabschnitte sind durch größere Strichbreiten hervorzuheben. Ein Nordpfeil, eine Legende, mindestens eine angrenzende Straße und ein Maßstab über die gesamte Gebäudelänge sind einzutragen.S. 22, 23 · 2023
Laufkarten – SymbolikDie Lauflinie ist als grüne Linie darzustellen, die ausgelöste Meldergruppe rot unterlegt. Löschbereiche von Sprinkleranlagen sind blau-weiß schraffiert, Gaslöschbereiche gelb-weiß schraffiert. Als Abkürzungen für Melderarten sind 'aut. Melder', 'HF-Melder' und 'Sprinkler-/Löschanlage' zulässig.S. 22, 23, 17 · 2023
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine Laufkarte zu erstellen. Die Laufkarten sind in zweifacher Ausführung im FIBS zu hinterlegen; Ausnahmen sind mit der Brandschutzdienststelle/Feuerwehr abzustimmen. Bei Abnahme der BMA ist ein kompletter Plansatz vorzuhalten.S. 22, 23 · 2023
Laufkarten – AktualisierungDie Laufkarten sind stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Veränderungen an der BMA-Dokumentation sind der Brandschutzdienststelle/Feuerwehr, dem Konzessionär oder dem zFU unverzüglich schriftlich mitzuteilen.S. 23, 25 · 2023
Feuerwehrplan (DIN 14095)Der Feuerwehrplan ist nach DIN 14095 im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle/Feuerwehr zu erstellen und zur Abnahme vorzulegen. Zusätzlich ist ein Plansatz als PDF-Datei der Leitstelle zur Verfügung zu stellen sowie ein Plansatz in einfacher Hardcopyform zu übermitteln. Die Pläne sollen nicht kleiner als DIN A4 und nicht größer als DIN A3 sein.S. 23, 24 · 2023
Abnahme und AbstimmungDer Abnahmetermin ist mindestens 14 Tage vorher mit der Brandschutzdienststelle/Feuerwehr abzusprechen. Vor dem Abnahmetermin sind in elektronischer Form vorzulegen: Prüfbericht eines anerkannten Sachverständigen (PrüfVO NRW), Fachunternehmerbescheinigung, Nachweis eines Wartungs- und Instandhaltungsvertrags, Meldergruppenverzeichnis und Feuerwehrpläne. Die Abnahme durch die Brandschutzdienststelle/Feuerwehr erfolgt stichprobenartig und bezieht sich auf die Anforderungen dieser Anschlussbedingungen.S. 25, 26 · 2023
InstandhaltungDie Instandhaltung der BMA hat nach DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 und DIN 14675 zu erfolgen. Die BMA ist vor der Aufschaltung und danach wiederkehrend gemäß DIN durch einen anerkannten Prüfsachverständigen zu prüfen. Wartungen, Inspektionen und Vorkommnisse sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren, das jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen ist.S. 28, 29 · 2023
Kosten und GebührenDie Abnahmeprüfung sowie erforderliche Wiederholungsprüfungen werden dem Teilnehmer kostenpflichtig in Rechnung gestellt. Bei Fehlalarmen durch missbräuchliche oder nicht bestimmungsgemäße Auslösung oder nicht regelkonformen Betrieb ist der Teilnehmer zum Kostenersatz verpflichtet; die Höhe richtet sich nach der aktuell gültigen Feuerwehrkostensatzung. Einmalige Anschlusskosten und monatliche Kosten für die ÜE sind in einer Ausschreibung des Ennepe-Ruhr-Kreises festgelegt.S. 8, 25, 26 · 2023
SonstigesBrandfallsteuerungen (z.B. RWA, Feuerschutztüren, Aufzüge) sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle/Feuerwehr festzulegen. Aufzüge müssen bei Feueralarm ohne Zwischenhalt in die Ebene mit direktem Ausgang ins Freie fahren und dort mit offenen Türen verbleiben, bis die Feuerwehr am FBF zurückstellt; diese Funktion muss über den Revisionsschalter im FBF abschaltbar sein. Gebäudefunkanlagen (Notwendigkeit und technische Anschlussbedingungen in Abstimmung mit Brandschutzdienststelle/Feuerwehr) sind ausschließlich in BOS-Tetra-Technik zu errichten.S. 20, 21, 22 · 2023

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Ennepe-Ruhr-Kreis – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Brandschutzdienststelle: Ennepe-Ruhr-Kreis – oder die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt (§ 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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