Kreis Gütersloh
QUELLE · TAB Kreis Gütersloh, Abteilung Bevölkerungsschutz/Brandschutzdienststelle (Kreis Gütersloh) – Ausgabestand 2021-11
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDas BMA-Konzept mit seinen Schutzzielen ist in einem Brandmeldeanlagenkonzept mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen. BMA müssen von einer technischen Überwachungsorganisation oder Prüfstelle (z. B. VdS, TÜV) zugelassen sein und von Fachfirmen nach DIN 14675 errichtet werden.S. 5 · 2021
AlarmempfangsstelleEmpfangszentrale ist die Kreisleitstelle Gütersloh für den Rettungsdienst, Feuerschutz und Katastrophenschutz. Die Aufschaltung der Übertragungseinrichtung auf diese Empfangszentrale muss vor der Abnahme erfolgt sein.S. 5, 18 · 2021
ÜbertragungseinrichtungDie Einrichtung einer Übertragungseinrichtung (ÜE) erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Konzessionsträger, spätestens 8 Wochen vor Inbetriebnahme. Mehrere zugelassene Konzessionsträger stehen zur Auswahl. Die ÜE bleibt Eigentum des Konzessionsträgers und wird von diesem instand gehalten. Die ÜE-Nummer wird in Abstimmung mit Konzessionsträger und Kreisleitstelle vergeben.S. 6 · 2021
Feuerwehr-InformationszentraleAlle für die Feuerwehr relevanten Informationen und Bedienvorgänge sind im Feuerwehrinformations- und Bediensystem (FIBS) zusammengefasst; es umfasst FAT, FBF, Nebenmelder/Hauptmelder sowie Feuerwehr-Laufkarten. Standort der BMZ und des FIBS ist in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr festzulegen.S. 6, 14 · 2021
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehrbedienfeld (FBF) ist nach DIN 14661 auszuführen und muss die ÜE-Nummer gut lesbar auf dem Beschriftungsfeld tragen. Der Halbzylinder für FBF/FIBS ist Bestandteil der Abnahme-Checkliste.S. 6, 18 · 2021
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) ist nach DIN 14662 auszuführen und muss bei angeschlossenen Löschanlagen den jeweiligen Lösch- bzw. Meldebereich anzeigen.S. 7, 14 · 2021
Feuerwehr-SchlüsseldepotDer Einbau eines Feuerwehrschlüsseldepots (FSD) ist verpflichtend; Standort und Ausführung sind mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Zwischen Betreiber und Feuerwehr ist eine schriftliche FSD-Vereinbarung zu schließen (Anlage E). Das FSD-Schloss geht unentgeltlich in das Eigentum der Feuerwehr über; alle Kosten trägt der Betreiber. Die Vereinbarung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar.S. 16, 17, 18 · 2021
FreischaltelementDas Freischaltelement (FSE) ist mit einer Schließung der zuständigen Feuerwehr auszuführen; Einzelheiten sind mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen.S. 7 · 2021
BlitzleuchteDer äußere Zugang zum FIBS ist durch eine Blitz- bzw. Rundumkennleuchte zu kennzeichnen, die bei Brandmeldung automatisch durch die BMZ angesteuert wird. Die genaue Ausführung ist je nach Stadt/Gemeinde unterschiedlich und der Checkliste zu entnehmen.S. 6, 18 · 2021
MeldergruppenZur Falschalarmvermeidung ist die Betriebsart TM gemäß DIN VDE 0833 Teil 2 zu wählen; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Brandschutzdienststelle. Sämtliche Brandmelder sind mit Liniennummer und fortlaufender Ziffer je Linie zu beschriften.S. 6 · 2021
MelderkennzeichnungAutomatische Brandmelder in Deckenhohlräumen müssen im Regelfall ohne Werkzeug erreichbar sein; erforderliches Werkzeug ist im Vorfeld mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Bei nicht begehbaren Deckenhohlräumen muss senkrecht unter jedem Melder ein Deckenelement mit Mindestmaßen 40 cm x 40 cm geöffnet werden können, dauerhaft gekennzeichnet. Melder in aufgeständerten Fußböden sind durch einen roten Punkt mit mindestens 5 cm Durchmesser dauerhaft zu kennzeichnen.S. 6 · 2021
Laufkarten – FormatPro Meldergruppe ist eine Laufkarte gemäß DIN 14675 im Format DIN A3, laminiert, mit festangebrachten Reitern zur Meldergruppen-Kennung zu erstellen. Die Pläne sind doppelseitig auf Basis von Grundrissplänen zu erstellen.S. 7 · 2021
Laufkarten – SymbolikLaufkarten müssen mindestens enthalten: Standort der BMZ/FIZ, Laufweg als grüne Linie, Grundriss/Ebene des Meldebereichs, Lage der Melder, Melderart und Kennzeichnung sowie den Meldebereich rot unterlegt.S. 7 · 2021
Laufkarten – Anzahl und AblageDie Anzahl der Laufkartensätze sowie weitere Einzelheiten sind in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr festzulegen.S. 7 · 2021
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind ständig fortzuschreiben; es wird keine konkrete Frist genannt, jedoch sind aktuelle Laufkarten Voraussetzung für die Abnahme durch die Feuerwehr.S. 7, 8 · 2021
Feuerwehrplan (DIN 14095)In Objekten mit aufgeschalteter BMA ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen und ständig fortzuschreiben. Eine Ausfertigung ist beim FIBS bereitzuhalten. Anzahl, Art und Ausführung sind in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr und der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 7 · 2021
Abnahme und AbstimmungVor Inbetriebnahme und bei jeder Änderung der BMA ist eine Abnahme durch die örtliche Feuerwehr erforderlich; Kreisleitstelle und Brandschutzdienststelle können sich beteiligen. Grundlage der Aufschaltung ist ein mängelfreier Prüfbericht nach PrüfVO NRW. Die Abnahme ist formlos beim Konzessionsträger zu beantragen; der Errichter koordiniert den Abnahmetermin.S. 8, 18, 19 · 2021
InstandhaltungEs ist ein Instandhaltungsvertrag mit einer Fachfirma abzuschließen. Jährliche und vierteljährliche Instandhaltungen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren. Der Feuerwehr ist einmal jährlich die Teilnahme an einer Instandhaltung zu ermöglichen; das Betriebsbuch ist jederzeit am FIBS einsehbar zu hinterlegen.S. 8 · 2021
Kosten und GebührenDie durch Falschalarme und sonstige entgeltpflichtige Feuerwehreinsätze entstehenden Kosten können dem Betreiber in Rechnung gestellt werden. Der Kostenersatz nach § 52 Abs. 2 BHKG ist durch gemeindliche Satzung zu regeln, wobei Pauschalbeträge festgelegt werden können. Kosten durch verspätetes Eintreffen eines Verantwortlichen gehen vollständig zu Lasten des Betreibers.S. 10, 11 · 2021
SonstigesErreichbarkeit von Verantwortlichen: Spätestens bei Abnahme sind mindestens drei Verantwortliche zu benennen, die auch nach Betriebsschluss erreichbar sind und innerhalb von maximal 45 Minuten an der Einsatzstelle erscheinen. Änderungen sind der Kreisleitstelle unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.S. 11 · 2021
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreis Gütersloh – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Brandschutzdienststelle: Kreis Gütersloh – oder die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt (§ 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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