Stadt Hagen (kreisfrei)
QUELLE · TAB Feuerwehr Hagen – Amt für Brand- und Katastrophenschutz (Hagen) – Ausgabestand 2025-08-26, Ausgabe 2.1
Festlegungen nach Thema
AufschaltungVor der Aufschaltung ist ein schriftlicher Antrag an die Feuerwehr Hagen (Abt. Vorbeugende Gefahrenabwehr) zu richten; im Vorfeld ist ein Projektgespräch zu führen, zu dem mindestens 2 Werktage vorher definierte Unterlagen einzureichen sind. Die BMA muss vor Aufschaltung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen gemäß PrüfVO NRW abgenommen sein und sich in voller Betriebsbereitschaft befinden. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Feuerwehr Hagen.S. 4, 5, 6 · 2025
AlarmempfangsstelleDie Feuerwehr Hagen betreibt eine BMA-Alarmempfangsanlage auf Konzessionsbasis; Konzessionsnehmer ist Siemens AG. Alarmmeldungen laufen in der Leitstelle der Feuerwehr Hagen ein.S. 8 · 2025
ÜbertragungseinrichtungDie Aufschaltung der Übertragungseinrichtung (ÜE) erfolgt auf Konzessionsbasis über Siemens AG als Konzessionsnehmer; der Antrag ist über die Siemens-Homepage einzureichen. Der Zugang zur ÜE muss jederzeit gewährleistet sein; Zugangsmöglichkeiten sind vor Inbetriebnahme in Abstimmung mit der Feuerwehr Hagen festzulegen. Änderungen am Konzessionsvertrag können bei Betreiber- oder Eigentümerwechsel erforderlich werden.S. 8 · 2025
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Feuerwehr ist jederzeit ein verzögerungsfreier, gewaltloser Zugang bis zur FIZ und zu allen durch BMA oder Löschanlagen geschützten Bereichen zu ermöglichen. Mechanische Schließsysteme sind grundsätzlich bevorzugt einzusetzen; elektronische Schließsysteme sind nur nach vorheriger Absprache in Abstimmung mit der Feuerwehr Hagen zulässig. Elektrisch betriebene Schiebetüren müssen bei Stromausfall automatisch auffahren und offen stehen bleiben.S. 12, 13, 14 · 2025
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Feuerwehr-InformationszentraleDie Erstinformationsstelle (FIZ) befindet sich unmittelbar hinter der ersten Zugangstür; ihr Standort ist im Vorfeld in Abstimmung mit der Feuerwehr Hagen festzulegen. Die FIZ muss mit PHZ (FBF-Schließung Feuerwehr Hagen) gesichert sein und folgende Komponenten enthalten: FBF gemäß DIN 14661, FAT gemäß DIN 14662, mindestens 2 Sätze Feuerwehrlaufkarten, Betriebsbuch (VdS-Form 2182, DIN A5), Feuerwehrplan sowie ggf. Objektfunkanlage und Sprechstelle. Beschilderung zum FIZ erfolgt nach DIN 4066-D1 mit Aufschrift „FIZ“.S. 9, 10, 11, 12 · 2025
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist gemäß DIN 14661 auszuführen und an der FIZ vorzuhalten. An der dafür vorgesehenen Stelle ist die Nummer der Übertragungseinrichtung kenntlich zu machen (z.B. als Aufkleber), ohne bestehende Beschriftungen zu überkleben. Das FBF muss mit PHZ (Schließung Feuerwehr Hagen) abschließbar sein.S. 10, 9 · 2025
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT ist gemäß DIN 14662 auszuführen. Im FAT müssen Meldergruppe, Meldernummer und Melderort im Klartext angezeigt werden. Das FAT muss mit PHZ (Schließung Feuerwehr Hagen) abschließbar sein; bei Rauchansaugsystemen ist die Beschriftung in Abstimmung mit der Feuerwehr Hagen festzulegen.S. 10, 17 · 2025
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein FSD der Klasse 3 (FSD 3) gemäß DIN 14675 und VdS mit geprüftem Doppelbart-Umstellschloss zu installieren, wenn kein anderweitiger verzögerungsfreier Zugang möglich ist; der Einbauort ist in Abstimmung mit der Feuerwehr Hagen festzulegen. Im FSD 3 sind mindestens 3 separate Generalschlüssel zu hinterlegen; je Schlüsselsatz dürfen nicht mehr als 3 Schlüssel deponiert werden, alle mit Plombe und eindeutiger Identifikationsnummer zu sichern. Sabotage- und Schlüssel-entnommen-Meldungen müssen als eigenständige Signale weitergeleitet werden; Meldung „Schlüssel entnommen“ ist auf die Leitstelle der Feuerwehr Hagen aufzuschalten.S. 12, 13 · 2025
FreischaltelementKommt ein FSD 3 zur Anwendung, ist zwingend ein FSE für Profilhalbzylinder zu installieren; das FSE wird ober- oder unterhalb im Handbereich des FSD 3 platziert. Die Auslösung über das FSE darf weder akustische Alarmierung noch Brandfallsteuerung aktivieren; für das FSE ist eine eigene Meldergruppe vorzusehen. Der PHZ für das FSE wird gemäß Bezugsquellenregelung (Pkt. 2.5) bestellt.S. 13 · 2025
BlitzleuchteAm Zugang zum Objekt bzw. zur FIZ ist außen eine rote Blitzleuchte außerhalb des Handbereichs anzubringen, die von allen Anfahrtsrichtungen sichtbar sein muss. Oberhalb des FSD ist ebenfalls eine Blitz- oder Rundumkennleuchte mit roter Kalotte anzubringen. Die Blitzleuchte am Objekt bleibt aktiv bis BMZ rückgesetzt ist und alle Schlüssel ordnungsgemäß im FSD gesichert sind.S. 8, 13 · 2025
MeldergruppenBrandmelder sind mit Meldergruppe und Meldernummer zu beschriften (z.B. 10/1, 10/2); die Schriftgröße ist gemäß DIN 1450 an Raumhöhe und Deckengestaltung anzupassen, Beschriftung in schwarzer Schrift auf weißem Grund. Sprinkler-Strömungsmelder sind als separate Meldergruppen zu programmieren; sie dürfen die ÜE allein nicht auslösen, müssen aber im FAT angezeigt werden.S. 16, 17 · 2025
MelderkennzeichnungMelder in Zwischendecken: Revisionsöffnung mindestens 50x50 cm lichte Öffnung unterhalb jedes Melders erforderlich (außer bei leicht herausnehmbaren Deckenplatten). Schilder an Revisionsöffnungen mit Meldergruppe/Meldernummer und Zusatz ZD (z.B. 16/4 ZD); am Melder selbst ohne ZD-Zusatz (z.B. 16/4), schwarze Schrift auf weißem Grund. Bodenplatten über Meldern sind mit eingefräster Plakette mit Meldergruppe/Meldernummer zu kennzeichnen.S. 15, 16 · 2025
Laufkarten – FormatFeuerwehrlaufkarten sind entsprechend den aktuell gültigen Gestaltungshinweisen der Feuerwehr Hagen zu erstellen (abrufbar unter dem angegebenen Link auf hagen.de). Das Behältnis für Laufkarten ist mit der Aufschrift „Feuerwehrlaufkarten“ nach DIN 4066-D1 in großer Schrift zu kennzeichnen.S. 10, 17, 18 · 2025
Laufkarten – Anzahl und AblageMindestens 2 Sätze Feuerwehrlaufkarten sind an der FIZ vorzuhalten. Bei einem weiteren baugenehmigten FAT als zusätzlichem FIZ sind dort ebenfalls Laufkarten und weitere Dokumentationen zu hinterlegen.S. 10, 11 · 2025
Laufkarten – AktualisierungDie Feuerwehrlaufkarten sind vom Betreiber auf aktuellem Stand zu halten. Die regelmäßige Revision ist mittels Prüfplakette am Aufbewahrungsort zu dokumentieren; die Prüffrist beträgt 1 Jahr gemäß DIN 14675-1.S. 18 · 2025
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind gemäß aktuell gültigen Gestaltungshinweisen der Feuerwehr Hagen zu erstellen und in ausreichender Anzahl bereitzustellen; die erforderliche Größe ist in Abstimmung mit der Feuerwehr Hagen festzulegen. Die Prüffrist für Feuerwehrpläne beträgt 2 Jahre gemäß DIN 14675-1; die Revision ist mittels Prüfplakette zu dokumentieren.S. 11, 18 · 2025
Abnahme und AbstimmungAbnahme durch die Feuerwehr Hagen ist kostenpflichtig; alle erforderlichen Unterlagen müssen mindestens 12 Werktage vor Abnahme vorliegen, darunter Prüfbericht eines staatlich anerkannten Sachverständigen nach PrüfVO NRW, Facherrichterbescheinigung, Inbetriebsetzungsprotokoll gemäß DIN 14675, Wartungsvertrag und FSD-Vereinbarung. Der Abnahmetermin beim Sachverständigen ist der Feuerwehr Hagen mindestens 12 Werktage vorab mitzuteilen; auf Verlangen ist die Teilnahme der Feuerwehr zu ermöglichen.S. 5, 6, 17 · 2025
InstandhaltungEin Wartungsvertrag mit einem zertifizierten Fachunternehmen für die gesamte Anlage einschließlich FSD 3 ist verpflichtend. Während Revisionsschaltung muss die FIZ/BMZ ständig beobachtet werden; Feueralarm ist unverzüglich anderweitig (z.B. per Telefon) an die Leitstelle weiterzuleiten. Für Zugang zur Feuerwehrperipherie im Rahmen wiederkehrender Prüfungen ist mindestens 4 Wochen vorher ein Termin mit der Feuerwehr Hagen zu vereinbaren.S. 6, 19, 20 · 2025
Kosten und GebührenAufschaltabnahme, Projektgespräche und Wiederholungsabnahmen sind kostenpflichtig; Abrechnung gemäß der jeweils gültigen Entgeltordnung für brandschutztechnische Leistungen der Stadt Hagen. Kosten für Feuerwehreinsätze aufgrund von Falschalarmen werden dem Betreiber in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob Dritte den Alarm verursacht haben.S. 17 · 2025
SonstigesRevisionsalarme sind auf das absolut Notwendige zu reduzieren und müssen vorher telefonisch bei der Leitstelle ((Telefonnummer entfernt)) unter Angabe der BMA-Nummer und des Objektnamens angekündigt werden; die BMA ist innerhalb von 60 Sekunden zurückzustellen. Das Rückstellen der BMA nach Alarmauslösung obliegt ausschließlich der Feuerwehr Hagen; Manipulationen durch Dritte sind durch den Betreiber auszuschließen.S. 18, 19 · 2025
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Hagen – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Stadt Hagen – Brandschutzdienststelle (Feuerwehr, § 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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