Kreis Heinsberg
QUELLE · TAB Feuerschutzzentrum des Kreises Heinsberg - Brandschutzdienststelle - (Kreis Heinsberg) – Ausgabestand 2025-01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Fernalarm ist auf die Einheitliche Leitstelle des Kreises Heinsberg aufzuschalten. Die technischen Anforderungen richten sich nach DIN EN 50136 sowie DIN 14675/A2 Tabelle A1. Zwischen Betreiber, Kreis Heinsberg und dem Konzessionsnehmer ist ein Vertrag erforderlich; Ausnahmen sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 5 · 2025
AlarmempfangsstelleDie Alarme werden von der Einheitlichen Leitstelle Heinsberg empfangen, die bei Eingang eines Feueralarms sofort die oertlich zustaendigen Einheiten alarmiert. Revisionsmeldungen werden von der Leitstelle nicht bearbeitet und sind ueber die Clearingstelle abzuwickeln.S. 5, 11 · 2025
ÜbertragungseinrichtungDie UE muss DIN VDE 0833 Teil 2 Abschnitt 3.2 entsprechen. Fuer eine manuelle Ausloesung ist ein nichtautomatischer Melder nach DIN 14675 Abschnitt 3.2.1 zu verwenden. Die ÜE-Nummer (Vergabe durch den Konzessionsnehmer) ist gut lesbar am ÜE-Gehaeuse anzubringen; ist die BMZ nicht am Feuerwehrzugang, ist die Nummer auch am FIZ anzubringen.S. 5 · 2025
Feuerwehrzugang / Standort BMZFuer den Bereich des Kreises Heinsberg gilt ein gemeinsames Feuerwehrschliessungssystem, das je Stadt/Gemeinde separat ausgefuehrt ist. Es umfasst einen VdS-zugelassenen Umstellschloss fuer die FSD-Innentuer, einen FSE-Block sowie Profilhalbzylinder fuer FIZ, Toranlagen, Leitern, Schranken und Schluesselschalter. Bestellungen laufen ueber die Koordinierungsstelle der Brandschutzdienststelle; Kosten traegt der BMA-Betreiber.S. 7 · 2025
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Feuerwehr-InformationszentraleJede BMA ist mit einem Feuerwehr-Informationszentrum (FIZ) auszustatten, das in unmittelbarer Naehe des Feuerwehrzugangs zu installieren ist. Im FIZ sind FBF, FAT, Laufkarten und UE als Einheit zusammenzufuehren; ein Fach fuer den Feuerwehrplan gemaess DIN 14095 ist vorzusehen. Alle Komponenten sind mit der Feuerwehrschliessungzu sichern.S. 6 · 2025
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FIZ ist mit einem FBF nach DIN 14661 auszustatten. Alle Betriebseinrichtungen und Brandfallsteuerungen, die durch die BMA ausgeloest werden, muessen am FBF mit der Taste 'Brandfallsteuerung ab' fuer Revisionszwecke abschaltbar sein.S. 6 · 2025
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14662 ist zu installieren und im gemeinsamen FIZ-Gehaeuse mit FBF und Laufkarten unterzubringen. Das FAT ist zu programmieren mit Meldergruppe/Meldernummer in der ersten Zeile und Raumbezeichnung in der zweiten Zeile.S. 6 · 2025
Feuerwehr-SchlüsseldepotDas FSD ist gemaess DIN 14675 und VdS-Richtlinie 2105 einzubauen und ueber einen VdS-zugelassenen Schluesselschalter-Adapter (SDA) an die BMA anzuschliessen. Es muss mindestens zwei Objektschluessel sowie ggf. Transponder aufnehmen koennen; die Vorlaufzeit fuer die Bestellung betraegt ca. 6 Wochen.S. 7 · 2025
FreischaltelementEin Freischaltelement (FSE) ist an einer gut erreichbaren Stelle, vorzugsweise in der Naehe des FSD, zu installieren, um der Feuerwehr im Bedarfsfall eine nachtraegliche Auslosung der BMA zu ermoeglichen.S. 7 · 2025
BlitzleuchteBlitzleuchten sind in Farbe Orange auszufuehren. Der Standort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 7 · 2025
MeldergruppenAenderungen an der BMA, insbesondere die Erweiterung von Meldergruppen, sind der Koordinierungsstelle der Brandschutzdienststelle unverzueglich anzuzeigen. Bei wesentlichen Aenderungen oder Erweiterungen bestehender BMA ist die gesamte Anlage auf den aktuellen Normenstand zu bringen.S. 9, 11 · 2025
MelderkennzeichnungMelder sind mit weisser Schrift auf rotem Hintergrund so zu beschriften, dass eine Identifikation jederzeit moeglich ist. Die Schriftgroesse in mm ergibt sich aus Leseentfernung in Metern geteilt durch 0,3. Platten von Doppelboeden oder Unterdecken mit dahinterliegenden Meldern sind dauerhaft mit einem roten Punkt (Mindestdurchmesser 50 mm) zu kennzeichnen.S. 8 · 2025
Laufkarten – FormatLaufkarten sind auf DIN A3 Synthetik-Papier (275 µm) zu drucken. Ausgefuehrt werden sie mit weissen Kartenreitern (Variante 1), gelben Kartenreitern (Variante 2) sowie einem Meldergruppenverzeichnis.S. 6 · 2025
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist mindestens eine gesonderte Laufkarte erforderlich. Zum Zeitpunkt der Aufschaltung muessen zwei Saetze Laufkarten im FIZ vorhanden sein. Bei BMA mit mehr als 50 Meldergruppen ist bei Alarm eine rote Leuchtanzeige ueber der betreffenden Laufkarte vorzusehen.S. 6, 10 · 2025
Laufkarten – AktualisierungBei Aenderungen der Anlagenstruktur oder baulichen Veraenderungen, die die Gueltigkeit der Laufkarten beeinflussen, sind diese unverzueglich zu korrigieren und im Kartendepot auszutauschen. Vor dem Druck sind die Laufkarten der Brandschutzdienststelle zur Pruefung vorzulegen.S. 6 · 2025
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrplaene nach Anlage A dieser TAB sind spaetestens zum Aufschalttermin in der erforderlichen Anzahl an die oertlich zustaendige Feuerwehr und die Brandschutzdienststelle zu uebergeben. Bei Aenderungen sind die Plaene zu aktualisieren und der Koordinierungsstelle unverzueglich mitzuteilen.S. 10, 11 · 2025
Abnahme und AbstimmungDer Aufschalttermin ist mit mindestens vierwoechigem Vorlauf mit allen Beteiligten abzustimmen. Bei der Abnahme muessen Antragsteller und Errichter anwesend sein; die Anwesenheit der oertlich zustaendigen Feuerwehr ist zwingend erforderlich. Zur Abnahme sind u.a. Wartungsvertrag, Errichterbescheinigung, Feuerwehrplaene, Laufkarten (2 Saetze) und Meldergruppenverzeichnisse vorzulegen.S. 9, 10 · 2025
InstandhaltungWartung und Pruefung der BMA sind gemaess DIN 14675 durch zertifizierte Fachfirmen durchzufuehren. Alle aufgeschalteten BMA sind nach Paragraph 1 Pruefverordnung NRW wiederkehrend zu pruefen. Aenderungen der Anschlussdaten oder Notdiensterreichbarkeiten sind sofort der Leitstelle sowie der Koordinierungsstelle schriftlich zu melden.S. 9 · 2025
Kosten und GebührenDie erste Anschaltabnahme ist bei reibungslosem Ablauf kostenlos (zeitlicher Aufwand ca. 2 Stunden). Wiederholungsabnahmen aufgrund von Maengeln, die Wartung des FSD sowie Verzoegerungen bei der Erstabnahme sind kostenpflichtig gemaess Gebuehrensatzung des Kreises Heinsberg. Fehl- und Falschalarme werden dem BMA-Betreiber gemaess BHKG Paragraph 2 Nr. 6 in Verbindung mit der jeweiligen Gebuehrensatzung der Kommune in Rechnung gestellt.S. 10, 11 · 2025
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreis Heinsberg – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Brandschutzdienststelle: Kreis Heinsberg – oder die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt (§ 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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