Stadt Herne (kreisfrei)
QUELLE · TAB Feuerwehr Herne, Fachbereich 33 (Herne) – Ausgabestand 2023-09
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung auf die AÜA der Berufsfeuerwehr Herne erfolgt per IP-Technik und gilt für Neuanlagen, Erweiterungen und Änderungen. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt mindestens vier Wochen vor dem geplanten Anschalttermin beim Konzessionär (Siemens AG) vorliegen. Die schriftliche Zustimmung der Berufsfeuerwehr und des Konzessionärs ist Pflicht.S. 3, 6, 7 · 2023
AlarmempfangsstelleWird der Alarm über eine ständig besetzte Stelle (nicht direkt zur Feuerwehr) weitergeleitet, muss diese den Nachweis nach DIN EN 50518 als Alarmempfangsstelle (AES) erbringen und sich am Ort der Nutzung des Objektes befinden.S. 4 · 2023
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE wird vom Konzessionär (Siemens AG) eingerichtet, gewartet und bleibt dessen Eigentum. Die Anbindung muss redundant nach DIN EN 50136, Übertragungsvariante DP4 (Zweiwege-AÜA), erfolgen; Abweichungen sind nicht zulässig. Die ÜE ist im Bereich des FIZ zu platzieren und erhält eine von der Berufsfeuerwehr zugewiesene eindeutige Nummer.S. 8 · 2023
Feuerwehrzugang / Standort BMZIst der Zugang zum Objekt nur über ein Grundstück erreichbar, sind vier priorisierte Varianten der gewaltfreien Öffnung vorgesehen: (a) Dreikant-Schließung per Hydrantenschlüssel nach DIN 3223, (b) Doppelschließung per Profilzylinder der Berufsfeuerwehr, (c) FSD Typ 1 mit Doppelschließung für einen Torzugangsschlüssel (kein Ersatz für FSD 3), (d) Vorhängeschloss (Bolzenschneider durch Feuerwehr). Eine andere Ausführung ist nur aus triftigen Gründen zulässig.S. 8, 9 · 2023
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Feuerwehr-InformationszentraleDas FIZ muss im Zugangsgeschoss in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs installiert werden; es ist ein 2-Flügel-Türsystem-Gehäuse in gesicherter Bauform. Es enthält FBF (links), FAT (links), Feuerwehrlaufkarten, Feuerwehrpläne und das Betriebsbuch (rechts). Die Lage ist vorab in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle (Berufsfeuerwehr Herne, FB 33/5.1) festzulegen; Abweichungen bedürfen deren schriftlicher Zustimmung.S. 11, 12 · 2023
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein FBF nach DIN 14661 ist an der FIZ-Anlaufstelle zu installieren. Die Schließung erfolgt als DIN-Profil-Halbzylinder mit der FBF-Schließung der Berufsfeuerwehr Herne; bei Integration in das FIZ ist keine separate FBF-Schließung notwendig. FBF und FAT werden ausschließlich durch die Berufsfeuerwehr bedient; das Zurückstellen von Alarmen durch den Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr ist unzulässig.S. 13, 15 · 2023
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14662 ist zu installieren und muss für Herne so programmiert sein, dass Zeile 1 'Meldergruppe / Meldernummer' und Zeile 2 die letzte Meldung anzeigt. Es dürfen nur Melder angezeigt werden, die einen Alarm zur Feuerwehr ausgelöst haben (keine Voralarme, Abschaltungen, Störungen); Ausnahme sind Strömungsmelder von Sprinkleralarmventilstationen. Bei ausgedehnten Objekten können mehrere FAT erforderlich sein (in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle).S. 13 · 2023
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD Typ 3 (FSD 3) mit VdS-Zulassung ist Pflicht; Abweichungen bedürfen der Genehmigung durch die Berufsfeuerwehr Herne, FB 33/5.1. Im FSD sind mindestens zwei elektronisch überwachte Objektschlüssel zu hinterlegen; die genaue Anzahl wird im Beratungsgespräch festgelegt und protokolliert (Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle). Die Inbetriebnahme des FSD erfolgt durch die Berufsfeuerwehr und setzt eine privatrechtliche Vereinbarung (Anlage 2) voraus.S. 9, 10 · 2023
FreischaltelementEin FSE ist Pflicht, muss VdS-anerkannt sein und an eine eigene Meldergruppe der BMA angeschaltet werden. Es ist in 1,5 m Höhe über der Verkehrsfläche in senkrechter Linie zum FSD 3 zu installieren; bei VdS-zugelassenen Schlüsseldepot-Säulen kann von der Höhenangabe abgewichen werden. Bei Auslösung des FSE darf keine automatische Brandfallsteuerung erfolgen; nur ein Alarm zur Feuerwehr wird ausgelöst, um das FSD zu entriegeln.S. 11 · 2023
BlitzleuchteJeder Alarmzustand, der zur AÜA übertragen wird, ist durch eine grüne Blitzleuchte anzuzeigen; auch eine automatisierte Auslösung zu Testzwecken muss möglich sein. Die Leuchte ist am Hauptzugang für die Feuerwehr (dort, wo das FSD angebracht ist) zu montieren und von der öffentlichen Verkehrsfläche oder von Feuerwehrbewegungsflächen aus erkennbar. Der Standort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle (Berufsfeuerwehr Herne, FB 33/5.1) festzulegen.S. 8 · 2023
MeldergruppenDie Anzahl, Anordnung und Aufteilung der Meldergruppen und Melder ist durch die Errichterfirma gemäß den geltenden Normen (VDE 0833, DIN 14675, DIN EN 54, VdS-Richtlinien) festzulegen. Bei Sprinkleranlagen ist je Löschbereich bzw. Alarmventil eine separate Meldergruppe vorzusehen. Die Berufsfeuerwehr Herne fordert grundsätzlich die Einrichtung einer Einzelmelderidentifikation; Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.S. 15, 17 · 2023
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer zu beschriften (Format z. B. '1/1, 1/2'). Die Beschriftungsschilder sind schwarz auf weißem Grund mit roter Umrandung auszuführen; die Schriftgröße ergibt sich aus der Formel Schriftgröße (mm) = Leseentfernung (m) / 0,3, mindestens jedoch 8 mm. Die Beschriftung muss in Laufrichtung der Linienlaufkarte gut erkennbar sein.S. 15, 16 · 2023
Laufkarten – FormatJe Brandmeldegruppe ist eine Feuerwehrlaufkarte im Format DIN A3, farbig, mit Lage- und Grundrissplan zu erstellen. Die Laufkarten sind nach den Richtlinien der Berufsfeuerwehr Herne zu erstellen; die Entwürfe sind vorab in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle (FB 33/5.1, Bereich Feuerwehrpläne) abzustimmen.S. 14 · 2023
Laufkarten – Anzahl und AblageDie Feuerwehrlaufkarten sind in gleicher Anzahl wie die im FSD vorgehaltenen Generalschlüssel vorzuhalten. Bei mehreren FIZ/FBF/FAT-Standorten (ausgedehnte Objekte) sind die Laufkarten an jedem Standort in gleicher Stückzahl vorzuhalten.S. 13, 14 · 2023
Laufkarten – AktualisierungDie Feuerwehrlaufkarten müssen bei Inbetriebnahme durch den Bereich Feuerwehrpläne der Berufsfeuerwehr Herne abgenommen und genehmigt sein. Der Betreiber ist verpflichtet, die Karten bei Veränderungen am Gebäude oder an brandschutztechnischen Einrichtungen unverzüglich anzupassen; ein Aktualisierungsintervall von zwei Jahren ist für Feuerwehrpläne vorgegeben (gilt sinngemäß).S. 14 · 2023
Feuerwehrplan (DIN 14095)Der Feuerwehrplan ist nach DIN 14095 zu erstellen; Einzelheiten sind vorab in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle (Berufsfeuerwehr Herne, FB 33/5.1, Bereich Feuerwehrpläne) zu klären. Pläne müssen bei der Terminabsprache zur Inbetriebnahme abgenommen und genehmigt sein und in der vorgegebenen Anzahl im FIZ hinterlegt werden. Im Zwei-Jahres-Intervall sind die Pläne auf Aktualität zu prüfen; Veränderungen am Gebäude oder der Nutzung erfordern eine sofortige Anpassung.S. 13, 14 · 2023
Abnahme und AbstimmungDer Abnahmetermin ist mit der Berufsfeuerwehr Herne und dem Konzessionär mit mindestens 14-tägigem Vorlauf abzustimmen; Antragsteller und Errichter müssen anwesend sein. Alle in Anlage 1 genannten Voraussetzungen müssen vollständig erfüllt sein; offene Punkte verhindern die Inbetriebnahme. Vor der Aufschaltabnahme muss die BMA durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen nach PrüfVO NRW geprüft sein; der Nachweis ist der Berufsfeuerwehr vorab in maschineller Form einzureichen.S. 6, 7, 18, 19 · 2023
InstandhaltungEin Wartungsvertrag mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma ist vor der Abnahme einzureichen. FSD Typ 3 sind vierteljährlich zu inspizieren und mindestens einmal jährlich in Anwesenheit der Berufsfeuerwehr zu warten; der Termin ist mindestens 14 Tage im Voraus abzustimmen. Nach PrüfVO NRW ist eine Prüfung durch staatlich anerkannte Sachverständige alle drei Jahre erforderlich; der Bericht ist der Berufsfeuerwehr unaufgefordert per Mail zuzustellen.S. 6, 10, 20 · 2023
Kosten und GebührenKostenpflichtige Leistungen werden nach Gebührensatzung (Aufschaltabnahme, Wiederholungsabnahme, Wiederinbetriebnahme nach Fehlauslösung) und nach Entgeltordnung (FSD-Quartalsinspektion mit jährlicher Vollprüfung in Anwesenheit der Feuerwehr, bereitgestellte Halbzylinder für FIZ/FBF/FAT/FGB) abgerechnet. FSD-Wartungsstunden werden nach Entgeltordnung in Rechnung gestellt. Die aktuellen Satzungen sind auf der Homepage der Stadt Herne abrufbar.S. 21, 22 · 2023
SonstigesBrandfallsteuerungen (Revisionszwecke): Alle Brandfallsteuerungen außer der grünen Blitzleuchte müssen am FBF mit der Taste 'Brandfallsteuerungen ab' abschaltbar sein; akustische Warneinrichtungen müssen über den Taster 'Akustische Signale ab' des FBF abschaltbar sein (Abschnitte 4.13 und 4.14). Revisionen der ÜE sind in vier Formen vorgesehen (telefonisch begleitet, angemeldet, langfristig, Hauptmelder-Prüfung); die angemeldete Revision gilt werktags Mo.-Fr. 07:00-16:00 Uhr und endet automatisch um 16:00 Uhr des Revisionstages.S. 15, 19, 20, 21 · 2023
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Herne – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Stadt Herne – Brandschutzdienststelle (Feuerwehr, § 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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